GW-San Baden-Württemberg

  • Es kommen alle GW´s nach Neuenbürg.
    Und es kommen Garnituren drauf.
    Beide Rollwägen werden umgestellt so das der mit dem Zelt in der Mitte ist wegen dem "ten Zelt.
    Und neue sicherungsklappen kommen auch dran.




    Gut das Nelson das schon 5 Tage vorher geschrieben hat... :D


    Und um was sinvolles zu schreiben:


    Hatte schon jemand Probleme mit den Ladegeräten für die 2m Handfunkgeräten? Weil wenn wir beim Einstecken nicht aufpassen laden die Geräte nicht. Am Anfang leuchtet die Ladeleuchte, aber nach kurzer Zeit wird das Gerät nicht mehr geladen.

  • Hallo,
    habe heut ein Bild entdeckt mit dem Text:
    Bereits
    zum zweiten mal wurde nun der Gerätewagen Sanitätsdienst (GW- San) mit
    neuem, zusätzlichem Material des Landes ausgerüstet.


    Zur
    Verlastung der neuen Scheinwerferbrücke und dem neuen Dreibeinstativs
    wurde das Schienensystem auf der techniklastigen Seite des Fahrzeugs, in
    zweistündiger Arbeit umgebaut.


    Hier der Link zu dem Bild (Ich weiß ned in wie fern ihr des einsehen könnt):
    Bild


    Ich hab davon heute das erste mal gelesen/gehört/gesehen, weiß von euch jemand was dazu?


    Gruß

  • Hallo Zusammen. Bin Neu hier drin und hab mir mal den gesamten Verlauf des GW San BW hier durch gelesen. Das ein oder andere kenne ich auch schon aus eigener Erfahrung. Wir haben letzte Woche die Aufforderung erhalten uns am 17.04. in Stuttgart zur Abholung von Beleuchtung und Stativ einzufinden. Allerdings hat hier Niemand etwas von Umbau gesagt. Weiß hier Jemand mehr drüber? Wir hatten nicht vor mit dem GW nach Stgt zu fahren.
    Weiß auch Jemand wann die Zelte kommen und ob dazu dann auch ergänzende Ausstattung kommt. Licht und Heizung fürs zweite Zelt wäre ja auch nicht schlecht.
    Und nun noch ne letzte Frage. Weiß Jemand wie hoch die Zuschüsse vom Land für GW San und KTW sind. Bei uns im KV wird da immer ein Riesengeheimnis draus gemacht. Die Kohle schiebt der KV ein und die OV dürfen das meißte am GW selber zahlen.


    Lieben Gruß dann erst mal

  • Zitat

    Die Kohle schiebt der KV ein und die OV dürfen das meißte am GW selber zahlen.


    Moin zusammen,
    wie kann es denn angehen, das ein Ov für eine Landesbeschaffung eines Katastrophenschutz-Fahrzeugs einen Zuschuß zahlen muß?
    Verwechselst Du da nicht irgendwas?


    Grüße aus dem Norden
    Torsten

  • Moin zusammen,
    wie kann es denn angehen, das ein Ov für eine Landesbeschaffung eines Katastrophenschutz-Fahrzeugs einen Zuschuß zahlen muß?
    Verwechselst Du da nicht irgendwas?


    Grüße aus dem Norden
    Torsten


    Ich glaube du hast was missverstanden.




    Er meinte, dass der KV die Kostenbeihilfe vom Land bekommt, aber der OV die Betriebskosten aus der OV-Kasse bestreiten müssen.

  • Ist so wie DRK-BAD es geschrieben hat. Der OV muss für die Betriebskosten etc. aufkommen und der Zuschuß vom Land wird beim KV eingeschoben. Wenn dann mal Ersatzbeschaffungen, Reparaturen, Wartungen o.ä. anfallen ist man auf die Güte des KV angewiesen ob und in welcher Form er sich an den Kosten beteiligt. [hehe]

  • Ist so wie DRK-BAD es geschrieben hat. Der OV muss für die Betriebskosten etc. aufkommen und der Zuschuß vom Land wird beim KV eingeschoben. Wenn dann mal Ersatzbeschaffungen, Reparaturen, Wartungen o.ä. anfallen ist man auf die Güte des KV angewiesen ob und in welcher Form er sich an den Kosten beteiligt. [hehe]


    Na ja ...


    wenn einem das als Ortsverein nicht gefällt, muss man sich dieses halt im Vorwege
    überlegen und gegebenenfalsl auf die Stationierung dieses Fahrzeuges bei sich ver-
    zichten.


    Unabhängig davon ob diese Regelung sinnvoll ist ... Nutzt der OV dieses Fahrzeug für
    OV-eigene Zwecke so sind auch die daraus anfallenden Kostend urch den OV zu tra-
    gen. Das ist schon immer so gewesen und meiner Ansicht nach auch richtig.


    Aus meiner Zeit in einer Bereitschaftsleitung weiß ich, dass der Kreis(verband) nur die
    Kosten übernommen hat, die auch vom Bund (oder Land) übernommen wurden, und
    das sind nu einmal nur die Fahrzen nach MESt 1. Verbrauchsmaterialien waren schon
    immer nach Nutzung durch den nutzenden OV zu ersetzen. Ersatzbeschaffungen und
    Reparaturen hingegen wurden durch den Kreis übernommen.

  • Ok. Ich wollt ja nun nicht darüber diskutieren was sinnvoll ist oder nicht. Ich denke dass ist etwas was an anderer Stelle besprochen werden muss. Hierzu ist es aber interessant wie hoch die Landeszuschüsse eigentlich hierfür sind. Diese müssen übrigens per Gesetzt für die Erhaltung der Fahrzeuge und des Materials genutzt werden.
    Die Übernahme des Fahrzeuges abzulehnen ist natürlich auch ne Variante. Aber sind wir mal ehrlich. Sollte diese Entscheidung daran fest gemacht werden? Ich glaube nicht.


    Also nochmal die Frage an dieser Stelle. Weiß Jemand wie hoch die Zuschüsse vom Ländle sind? Die vom Bund (BBK) sind ja bekannt und können jederzeit auf deren Homepage abgerufen werden. Man munkelt aber dass die Beträge des Landes rückwirkend zum 01.01.2011 erhöht wurden und weit aus höher als die des Bundes für die bisherigen ATW sind.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!