Sprinter Bpol BW

  • Hi, ich habe mal ne frage.In einem Beitag über den Amoklauf von Winnenden wurde mal ein Sprinter..


    http://bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=57875


    .. gezeigt der selbe wie auf dem Link zu sehen ist.Sprich die von der Bpol.
    Nur der Unterschied war das dieser ein BWL-4 kennzeichen hatte und kein GP-xxxx


    Hat das was zu bedeuten also war dieser nicht von der BPOL, oder handelt es ich hier um eine neuere anchaffung bzw. spätere die dann gleich mit dem BWL-4 Kennzeichen angemeldet wurde?

  • Zitat

    Original von Chrissey
    Hat das was zu bedeuten also war dieser nicht von der BPOL, oder handelt es ich hier um eine neuere anchaffung bzw. spätere die dann gleich mit dem BWL-4 Kennzeichen angemeldet wurde?


    richtig, es hat nichts zu bedeuten. Alle Fahrzeuge der Landespolizei tragen nun die BWL 4-XXXX-Zulassungen. Egal ob Fahrzeuge der Posten, Reviere, Direktionen oder eben der Bereitschaftspolizei des Landes.

  • Nochmal zur Klarstellung:


    BPol/ BuPol/ BP = Bundespolizei, zuvor Bundesgrenzschutz (BGS)


    BePo/ BePol = Bereitschaftspolizei als Untergliederung einer Landespolizei


    Die Fahrzeuge der Bundespolizei dürften mittlerweile alle das Kennzeichen BP-XXX tragen. Zuvor, noch zu Zeiten des Bundesgrenzschutzes oder in einer Übergangszeit, gab es das Kennzeichen BG-XXX.


    Die Fahrzeuge der Bereitschaftspolizeien waren früher wie alle anderen Fahrzeuge der Landespolizeien auf die jeweilige Landeshauptstadt oder das jeweilige Regierungspräsidium zugelassen. Im Saarland fuhren so z.B. früher alle Fahrzeuge der Landespolizei mit dem Kennzeichen SB-XXX für die Landeshauptstadt Saarbrücken.
    Durch die Abschaffung der Behördenkennzeichen haben nun alle Bundesländer für ihre "Einrichtungen" wie z.B. Landtag und Landespolizei eigene Länderkennzeichen eingerichtet. Im Saarland ist das SAL-, in Rheinland-Pfalz RPL- und in Baden-Württemberg eben BW-.


    Soweit alles geklärt?


    Achso: Bei dem Sprinter NCV3 handelt es sich um die meines Wissens neueste Generation von Halbgruppenkraftwagen die bundesweit beschafft wurden. Deshalb müsste eigentlich auch die Bundespolizei über solche Fahrzeuge verfügen.

  • Zitat

    Original von Chroffer112


    Die Fahrzeuge der Bundespolizei dürften mittlerweile alle das Kennzeichen BP-XXX tragen. Zuvor, noch zu Zeiten des Bundesgrenzschutzes oder in einer Übergangszeit, gab es das Kennzeichen BG-XXX.



    Das ist falsch. Es werden nur die Fahrzeuge umgemeldet, die bis 2011 ersetzt werden.

  • Zitat

    Original von Chroffer112


    Achso: Bei dem Sprinter NCV3 handelt es sich um die meines Wissens neueste Generation von Halbgruppenkraftwagen die bundesweit beschafft wurden. Deshalb müsste eigentlich auch die Bundespolizei über solche Fahrzeuge verfügen.



    Nein. Wie gestern schon von mir erwähnt, verfügt die Bundespolizei (bisher) nicht über derartige Sprinter-Hgrukw. Da hatte ich allerdings vergessen, dass die Bundespolizei doch über ein (1) Fahrzeug verfügt, vermutlich der Prototyp der späteren Bundesbeschaffung. Das ist aber laut meinen Informationen und meinen Aufzeichnungen bisher auch wirklich ein Einzelstück

  • Kein Ahnung
    Ab 2005 wurden VW T5 4Motion (kurzer und langer Radstand) als Hgrukw gl beschafft.
    Als normaler Hgrukw wird bei der BPOL neben den Transits auch der Mercedes Vito eingesetzt und die zuletzt beschafften VW T5 ohne Allradantrieb. Ob in Zukunft in der Kategorie neben den o.g. Fahrzeugen noch ein vierter Fahrzeugtyp eingesetzt wird weiß ich nicht.

  • Ich muss meine Aussage korrigieren:


    Inzwischen sind doch einige Sprinter als Hgrukw bei der Bundespolizei im Einsatz. Über Anzahl, Standorte o.ä. weiß ich allerdings nix

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