Medi-Trans Halle - KTW

  • Ich schere die einzelnen Gesetze nicht über einen Kamm. Schau dir jedes Gesetz an, in jedem findest du die identisch lautende Begriffsdefinition zum Thema RD.


    Und die vermeintliche Beratungsresistenz meinerseites kannst du ebenso für dich in Anspruch nehmen.

  • Nochmal für dich. Hier bei mir fahren unqualifizierte Krankentransporte umher, teilweise auch mit abgeklebten Lampen, wenn sie welche haben. Der qualifizierte Krankentransport wird hier durch RTW erledigt. Bei dem Fahrzeug auf dem Bild, und davon reden wir hier schließlich, dürfte es sich somit um einen "unqualifizierten" Transporter handeln.
    Und jetzt noch viel Spaß beim argumentieren entgegen aller Realitäten.

  • Also ...


    man muss hier die verschiedensten Grundlagen unterscheiden ... zum einen
    die jeweiligen Rettungsdienstgesetze der einzelnen Bundesländer und dann
    noch die Zulassungsvorgaben für die Nutzung von Sonderrechten.


    Die Rettungsdienstgesetze sollten mittlerweile zwischen qualifiziertem und un-
    qualifiziertem Krankentransport unterscheiden. Qualifiziert bedeutet, dass eine
    Betreuung des Patienten erforderlich ist, unqualifiziert, dass eben diese nicht
    erforderlich ist.


    Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass der qualifizierte Krankentransport dem
    Rettungsdienst angegliedert ist und auch sehr oft über die selben Leitstellen
    disponiert werden, teilweise auch mit RTW durchgeführt werden.


    Unabhängig von der Einordnung der Fahrzeuge in den qualifizierten oder un-
    qualifzierten Krankentransport können die Fahrzeuge mit einer Sondersignal-
    anlage ausgestattet werden, wenn die zuständige Ordnungsbehörde das
    genehmigt. Voraussetzung ist unter anderem die Erreichbarkeit der Fahrzeuge
    über eine Zentrale.


    Gegenseitige Vorwürfe machen hier wohl keinen Sinn, oder? Und das NRW
    nicht immer das Maß aller Dinge ist, sollte auch jedem klar sein ... Der RD und
    der KTP ist nun einmal in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.

  • Letztlich bleibt doch eins. Keiner weiß genau wie und warum. Abgesehen von den rechtlichen Unterschieden der BuLä ist ja hier nicht bekannt ob qualifiziert oder unqualifiziert oder ob selbst diese Unterscheidung lediglich an einer Genehmigung hängen würde die ja mitunter weniger nach Bedarf als eher nach Kontingenten und lokalen Befindlichkeiten ausgegeben wird.


    So oder so bleibt ein abgeklebter Balken. Das selbiger zulässig ist steht ja hier nicht zur Diskussion. Selbst wenn man den "negativsten" Fall annimmt, nämlich das der nur zur "Show" installiert ist, finde ich daran nichts tragisches. Führen die Krankentransporte durch ist es in meinen Augen auch auch gerechtfertigt eine Signalanlage zu verbauen. Oft sind Patienten auf dem KTW deutlich gebrechlicher als vermeintliche Notfälle auf dem RTW. Und schlieslich geht's hier um die Verwendung im Notfall. Beispiele dafür kann sich jeder hier in der Runde ja selbst herleiten.


    Andere Alternativen wären schlicht Kosten und Umstände. Die Demontage einer Signalanlage kostet erstmal Geld so man dies nicht selber macht und hinterlässt immer unschöne Stellen am Fahrzeug wenn man nicht wieder viel Geld in einen sauberen Rückbau investiert. Vielleicht plant man aber auch einfach schon mit etwas Weitsicht weil man damit rechnet in absehbarer Zeit eine Genehmigung für Sosi zu bekommen.


    Hier ist ja schlieslich alles nur Spekulation im besagten Fall.


    Und zu den lokalen Gesetzgebungen... In BaWü fahren selbst Rollstuhltransporter u.ä. mitunter mit der Bezeichnung Krankentransport herum. Juristisch wäre es vermutlich auch in letzter Instanz kaum haltbar diesen Begriff auf bestimmte Bereiche einzuschränken, anders als z.b. bei festen Organisationsbegriffen, rechtlich geschützen Begriffen oder hoheitlichen wie bei der Polizei.


    Die Rolle eines ÄLRD seh ich das sehr zwiespältig. Ich kann mir nicht vorstellen das er hier irgendeine handhabe hätte. Zum einen geht es ja gerade darum das die Firma nicht im RD organisiert ist und damit auch nichts mit dessen ÄL zu tun hat. Über das Ordnungsamt ist hier auch nichts machbar da es in der StVZO offenbar keine Ausschlusskriterien gibt was den "Krankentransport" angeht. Und auch in der Praxis sollte Landesrecht nicht entgegen Bundesrecht anwendbar sein.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!