Sosi Verhalten in Österreich

  • Ich habe mal eine Frage zur Benutzung des Sondersignals in Österreich. Da ich vor einigen Wochen mal wieder dort war, sind mir ein paar Dinge aufgefallen, die ich schon zu aktiven Rettungsdienstzeiten auf Fernfahrten nach Tirol bewundern konnte.


    Damals fuhr ein NAW die Wagenhalle des Klinikums an und hielt mit eingeschaltetetn Blaulicht in dieser. Ich stellte unseren lang/hoch danaben ab und wollte unseren Patienten aus Deutschland einliefern, dem Notfall aber den Vortritt lassen.


    Nicht nur, dass ich selten so viele Männlein aus einem 310er Mercedes habe aussteigen sehen ( ich habe sicherheitshalber mal geschaut, ob die nicht durch die Hecktüre rein und durch die Seitentüre rausspazieren ), das Fahrzeug wurde auch mit laufendem Motor und eingeschalteten Blaulicht in der Wagenhalle stehen gelassen.
    Das identsiche Schauspiel konnte ich ein paar Monate später in einer anderen Stadt ebenfalls in der dortigen Wagenhalle bewundern.


    Während die Wagenhallen in Österreich absolut Sondersignaltechnisch abgesichert zu sein scheinen, ist die Fahrt mit Sosi in Österreich ebenfalls ein Erlebnis.


    Der Einsatz des Martin-Horns scheint unter den RD in Österreich streng verboten zu sein und es muss wohl Prämien geben, wer am längsten ohne dieses auskommt.
    Da fahren RTW mit eingeschalteten Blaulicht und der kompletten Besatzung im Führerhaus ( demnach wohl eine Anfahrt ) auf eine rote Ampel zu und bleiben erstmal stehen, weil natürlich keiner Platz macht. Irgendwann bildet sich dann doch eine Gasse und man kommt langsam vorwärts. Bei Einfahrten in Kreuzungen wird im Grunde, genau auf der Kreuzung einmal die Hupe betätigt, damit die Signalfolge einmal durchläuft das wars dann wieder.


    Mir war damals in diesem Zusammnenhang richtig peinlich, dass wir eine Martin Kompressor-Doppelfanfare auf unserem KTW hatten. Ich fühlte mich richtig grosskotzig :-)). Und das wohl auch mit Recht, bei der Rückfahrt nach Deutschland wurden wir mit dem KTW von der Polizei angehalten, da uns damals in vor EU Zeiten das D-Schild am KTW gefehlt hatte..... Einige Schilling wechselten den Besitzer......


    So Spass beiseite, warum wird das in Österreich so gemacht ? Gibts da Gründe ?

    Es gibt viele Menschen, die sich einbilden, was sie erfahren, verstünden sie auch. Goethe

  • es muss an den Bergen liegen, das Echo der Sosig muss sich mit der Zeit ja potenzieren und unerträglich werden, wenn ständig irgendwo einer mit Alarm fährt :-))

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Auf einer bekanten Videoseite findet man ja auch ein paar Innenaufnahmen mit gerade zu homöopathischen Sosi Einsatz.
    Aber vlt. haben die auch nur Angst, dass die Anlagen kaputt gehen, wenn die länger als eine Tonfolge laufen...
    Erklären kann ich mir das Verhalten auch nicht recht.

  • Soweit ich weiss ist es in Österreich nicht vorgeschrieben das Horn und das Balulicht zusammen zu nutzen, also dass das was bei uns das Wegerecht ist auch ohne das Horn gilt.
    Ob das ganze nu sinnvoll is oder nich... (ich tendiere zu zweiterem), naja...

  • :kranklach:


    Japp, es stimmt in Ö reicht eins um Sonderrechte zu haben...


    Es ist auch nicht geregelt, welche Töne eine Sondersignalanlage hat. Sie darf nur nicht dem Posthorn gleichen. Überspitzt könnte man sagen, dass man zwei Fahrradklingeln kauft und die zum Fenster raus hällt.


    Dafür ist geregelt, wer an einer Kreuzung vorfahrt hat, wenn von mehr als einer Seite ein Fahrzeug mit "Sondersignal" ankommt.


    1.) Rettung / Ärzte
    2.) Feuerwehr
    3.) Polizei
    4.) Sonstige (Gas-, Strom-, Wasserwerke, etc.)


    Ich such am WE mal die entsprechenden Gesetzte und Empfehlungen vom ÖRK raus.



    Schönen Tag noch!
    Gruß aus Wien
    Patrik


    Glaubt mir, die sind fast umgefallen, als ich die erste Zeit mit "soviel" Horn unterwegs war und dann noch mehrmals an Kreuzungen von E-Horn auf Martin umgeschalten habe. :-aua

    Einmal editiert, zuletzt von Patrik Faber ()

  • Ich find das nicht verkehrt. Die Berliner sind da auch sehr entspannt. Vor der Kreuzung eine Tonfolge durch, durch die Gasse, in der Kreuzung wird geguckt und weiter - und das alles wie gesagt mit einer Tonfolge. Find ich recht angenehm, muß nur jeder mitspielen. Hier in Köln steht man schon mal nen paar Minuten mit vollem Konzert an der Ampel im Stau.

  • 'türlich ist das angenehm, wenns nach mir geht, fahre ich auch lieber ohne Horn;


    aber wenn auch nur ein Depp dabei ist der einen Unfall verursacht, hat man als leise-Sosig-Fahrer eben verloren.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Zitat

    Original von kellern
    aber wenn auch nur ein Depp dabei ist der einen Unfall verursacht, hat man als leise-Sosig-Fahrer eben verloren.


    Eben ...


    wenn ich mit Einsatzfahrt unterwegs bin, habe ich es normalerweise eilig und
    will nicht an jeder Kreuzung erst auf die Grünühase warten müssen ... wenn
    ich mir da mal Düsseldorf und die netten U-Bahn-Baustellen anschaue, bin ich
    schon irgendwie froh, das ich da nicht mit Einsatzfahrt fahren muss.


    Spätestens wenn da mehr als eine Straßenbahn zu finden ist, hast Du eh
    verloren. Da macht selbst die Polizei genervt das Horn aus und wartet mit
    laufenden Blaulichtern brav, bis der Verkehr wieder rollt ...

  • Nur mal so am Rande: Dieses Spiel ist mir auch aus ganz anderen Ländern bekannt. In Frankreich ist es anscheinend auch Gang und Gebe das Horn so selten wie möglich einzusetzen.
    Dort ist der Grund aber womöglich eher das das Horn so was von dermaßen lächerlich und vor allem peinlich leise ist, das man es aus Scham lieber gleich auslässt.

  • Auch ich hier in Deutschland nudel nicht permanent mit Horn durch die Gegend. Man muss eben einschätzen können, was man es auch mal auslassen kann. Wie das aber in AUT gehandhabt wird, finde ich extrem. Da wird für meine Begriffe seeehr selten mit Horn gefahren, was einfach nur eine Steigerung der Gefahr und damit absolut falsch ist.

  • Hallo,


    Zitat

    Original von Icsunonove
    Ich find das nicht verkehrt. Die Berliner sind da auch sehr entspannt. Vor der Kreuzung eine Tonfolge durch, durch die Gasse, in der Kreuzung wird geguckt und weiter - und das alles wie gesagt mit einer Tonfolge. Find ich recht angenehm, muß nur jeder mitspielen.


    Permanentes (Pressluft-)Horn im Stau vor der Kreuzung verursacht vorallen Stress bei den anderen Autofahrern. Nicht Wenige verhalten sich dann so, als hätten sie nie ihren Führerschein gemacht geschweige denn sie wären mit der Bedienung ihres Fahrzeugs vertraut


    Es kann tatsächlich manchmal sinnvoller sein, das Horn nur sparsam einzusetzen, je nach Ampelschaltung kommt man damit sogar schneller voran als mit "sich durchzublasen"

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • Das Gegenteil sieht man in Deutschland in zahlreichen Youtube- Videos:


    Das Gerücht, in Deutschland müsse ein Fahrzeug mit Dauerhorn fahren, damit es seine Wegerechte nicht verliert, oder noch besser: Um Sonderrechte zu haben- lässt sich nicht ausräumen. :-aua

    Einmal editiert, zuletzt von kwazulu ()

  • Wenn du das so schreibst solltest das aber etwas differenzieren.


    Da wäre zum einen das "Wegerecht" das es als Begriff ohnehin nicht gibt. Dieses umgangssprachliche Recht die Anordnung freie Bahn zu schaffen laut §38 StVO hat man in der Tat schlieslich nur mit Blaulicht UND Folgeton.


    Ein anderer Verkehrsteilnehmer muß mir wenn ich nur mit Blaulicht fahre NICHT platz machen auf der Straße und ist damit letzlich auch iim Recht wenn etwas passiert.


    Unbestritten ist das man für die Inanspruchnahme von Sonderrechten KEIN Horn (und auch kein Blaulicht) braucht.


    Und jetzt kommt aber das große aber an der Sache. Fährt man ohne Horn bringt man sich in eine rechtlich unglaublich schwierige Position.


    Zwei Beispiele aus den Gerichtsakten. Da wäre einmal ein Unfall an einer vielbefahrenen Kreuzung. Hier wurde geurteilt mit 70:30 zu Lasten des Einsatzfahrers. In der Berufung und nach einschalten eines Gutachters wurde es auf 30:70 geändert und dies auch nur weil nachgewiesen werden konnte das vor dem Einfahren in die Kreuzung mindestens zehn Tonfolgen durchgelaufen sind und somit für die übrigen VT ausreichend Zeit war OHNE Gefährung auf das Signal zu reagieren.


    Der zweite Fall eine RTW fährt nur bei Bedarf das Signal ein. Bei einem dieser Durchläufe erschrickt eine Fahradfahrerin und stürzt. Die Schuld und Kosten wurden zu 100% dem Einsatzfahrer zugesprochen da dieser damit rechnen muß das sich durch das plötzliche laute Horn ander VT erschrecken könnten und gerade bei Radfahrern u.ä. eine erhöhte Gefahr ausgeht. Das könnte man sicher auch beim einschalten haben wenn einen ein Einsatz erreicht. Aber hier sollte jeder Einsatzfahrer so viel Hirn haben und erstmal zu schauen ob es nicht Sinn macht das Horn vielleicht erst zehn Meter weiter einzuschalten.


    Man sieht als es ist nicht so einfach und pauschal zu beantworten.


    Und in Städten besonders kommt noch ein anderer Faktor dazu der mir persönlich immer die Zornesröte ins Gesicht treibt. Und zwar wird durch das ständige Abschalten des Horns ein Faktor erheblich gestört für den die Signale extra optimiert werden z.b. durch Tremollo, nämlich die Ortbarkeit durch andere VT. Der hört das Horn und bevor er die Richtung orten kann ist es wieder weg, dann kommt es wieder kurz und ist wieder weg.


    Damit schafft man mehr Gefahrenpunkte als man verhindert.


    Man muß nicht durchgehend mit Kompressor fahren aber sinnvolle und großzügige Verwendung der Tonfolge ist im eigenen Interesse wenn etwas passiert. Was man in Ö mitunter sieht im ein oder anderen Video ist für mich nur schwer nachzuvollziehen und würde einem in D schnell in erheblich juristische Probleme bringen.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Natürlich muss man zwischen Sonder- und Wegerecht differenzieren.
    Relevant ist aber vorallem, ob man auf zivilrechtliche Schuldaufteilungen oder eine ordnungswidrigkeiten- oder gar strafrechtliche Sanktionsmöglichkeit abzielt.


    Dennoch wird § 38 StVO immer wieder missverstanden. Unumstritten ist, dass es zur Inanspruchnahme von Wegerechten der Kombination aus Blaulicht und Horn bedarf.
    Das bedeutet aber nicht im Umkehrschluss, dass man das Horn von Öffnen des Garagentors bis zum Stillstand an der Einsatzstelle durchlaufen lassen muss.
    Wer im Konkreten Fall Wegerechte in Anspruch nehmen möchte, muss das Horn zuschalten.
    Wenn der Fahrer aber in der konkreten Situation keine Wegerechte in Anspruch nimmt, z.B., weil kein Auto da ist, dem der Fahrer anweisen könnte, freie Bahn zu schaffen, so bedarf es auch nicht des Horns.


    Das Horn muss also nicht während der gesamten Einsatzfahrt eingeschaltet bleiben (Darauf weißt ja bereits § 38 Abs. 2 StVO hin). Ein solches Verhalten ist nicht ordnungswidrig.


    Ein anderes Thema ist die zivilrechtliche Schuldaufteilung im Falle eines Unfalles.
    Die Inanspruchnahme von Sonderrechten darf gem. Abs. 8 des § 35 nur unter besonderen Sorgfaltsmaßstäben angewendet werden.
    Wenn ein Fahrer bei rot ohne Horn in eine Kreuzung einfährt und mit dem Querverkehr kollidiert, so wird er den Hauptanteil der Schuld zugesprochen bekommen. Die gebotene Sorgfalt hätte hier bedingt, das Horn dazuzuschalten, um auf die Inanspruchnahme von Sonderrechten aufmerksam zu machen und die eigentlich gem. § 37 StVO bevorrechtigten Fahrzeuge gem. § 38 zum Anhalten aufzufordern.


    Fährt dagegen ein Fahrer ohne Horn in eine BEI GRÜN Kreuzung ein, und ein anderes, nachrangiges Fahrzeug fährt ihm rein, so trägt der Einsatzfahrer natürlich keine Schuld. Wenn auch ein Fahrzeug ohne Sondersignal Vorfahrt hätte, so verliert ein Einsatzfahrzeug das Vorfahrtsrecht nicht durch das Blaulicht.


    Die Behauptung, man müsse immer das Horn eingeschaltet lassen, und auch die Behauptung, man bekomme automatisch die Schuld, wenn ein Unfall passiert, ist daher jedenfalls falsch.


    Der vernünftige Fahrer macht es natürlich Situationsabhängig.
    Ein schönes Beispiel erlebe ich immer wieder:
    Vor einer größeren Kreuzung befindet sich ein sog. freilaufender Rechtsabbieger, der nicht in die Ampelschaltung einbezogen ist.
    Wenn ich bereits lange vor der Kreuzung das Horn einschalte, mühen sich die VT an der Kreuzung ab, in dem durch eine Verkehrsinsel begrenzten Raum für mich Platz zu schaffen. Im Extremfall -man weiß ja, wie panisch einige Verkehrsteilnehmer reagieren- fahren sie bei rot in den Kreuzungsbereich ein.
    Diese ganze Panik ist natürlich unsinnig und gar unnötig gefährlich, wenn ich die Kreuzung gar nicht überqueren, sondern vorher rechts abbiegen will.


    Den Fall mit der Radfahrerin kenne ich nicht. Eine Haftungsquote von 100% wundert mich, da ja alle Verkehrsteilnehmer in der Regel mit verkehrsbedingten Geräuschen rechnen müssen. Aber es gibt ja nichts, was es nicht gibt.


    Die Rechtslage ist daher eigentlich klar und eindeutig. Interessant ist immer die Einzelfallbeurteilung.


    Im Großen und Ganzen gebe ich Dir recht. Ich bin in der Regel auch eher für eine großzügige Verwendung des Horns- jedenfalls und vorallem dann, wenn man keinen Patienten dabei hat.
    Wenn man entsprechend vorsichtig fährt, und keine Wegerechte in Anspruch nehmen muss (z.B. nachts), kann man auch gut aufs Horn verzichten.
    Dauerhorn finde ich ziemlich daneben. Gerade aber für Fahrer, die wenig Übung haben (z.B. FFW), mag das im Zweifel die sicherere Variante sein.


    mfG
    Kwazulu :bluelight:

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