Ehm. Ktas-Fahrzeuge

  • Viele alte Kats fahrzeuge werden ja kommunalisiert.
    Das heißt das das die Städtee die Fahrzeuge übernehmen oder?
    Und werden diese fahrzeuge dem Bund abgekauft?

  • Hier in Hamburg war es in der Tat so, dass das ein oder andere alte LF 16-TS von der Stadt übernommen worden ist. Gleiches Spiel geschah auch mit den RW1.


    Daher: gängige Praxis

  • Ja genau hier in Aachen wird das auch so gehandhabt.
    Weiß jemand ob der Bund die fahrzeuge einfach so abgibt oder ob die fahrzeuge gekauft werden?

  • ich vermute mal das diese die fahrzeuge entweder wie früher üblich für eine symbolische DM bzw. Euro oder sogar als schenkung den städten überlassen wurde

  • ...meines Wissens nach dürfen die Uraltschinken ab einem gewissen Baujahr an behalten werden,die jeweilige Organisation muß aber dann für alle Kosten selbst aufkommen,
    Etwas neuere können käuflich erworben werden.Preislisten suind bei BKK/Bund auf der Homepage irgendwie miot drin.


    Soweit meine Info´s

  • Moin aus Oberbayern!


    Unser LF 16-TS hatte Mitte letzten Jahres einen Reifenplatzer auf der Autobahn. Dabei wurde unter anderem der Kotflügel und der Aufstieg nicht unerheblich beschädigt. Da auch noch einige Rostschäden an dem 1983 in Dienst gestellten Fahrzeug zu beseitigen waren, fuhr ich damit zum Aufbauhersteller und es wurde ein Kostenvoranschlag an das zuständige Landratsamt geschickt. Wochen später kam dann ein Gutachter vorbei. Laut dem Gutachter war das Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden. Wieder ein paar Wochen später bekamen wir dann den Bescheid vom Landratsamt, dass das Fahrzeug ausgemustert wird und wir als Nutzer ein Vorkaufsrecht besitzen würden.
    Die sogenannte `symbolische Mark´ bzw. der Euro betrug in unserem Fall mehr als 9000 Euro!
    Wenn man die Kiste dann ned will, geht sie, wie fast alles was der Bund los werden will, zur VEBEG und wird dort versteigert.


    Grüße vom FLK :winktz:

    Wer bei mir Rächtschreibfehler findet, darf sie behalten!

  • m.W. bekommen die Kommunen/Organisationen (je nach letzten Nutzer) sozusagen ein "Vorkaufsrecht". Als unser ehem. GW.-TeSi auf VW T3 ausgemustert wurde, hat mich der zuständige Kraftfahrtechnische Beamte gefragt ob wir den übernehmen wollen.
    Der Kaufpreis richtet sich dabei i.d.R. nach dem derzeitigen Zeitwert des Fahrzeuges, den der Gutachter feststellt.


    Wer also einen guten Draht zum zuständigen Sachbearbeiter/Gutachter hat, der kann handeln. Wir hätten den Wagen zu einem wirklich günstigen Kurs bekommen können, wenn wir gewollt hätten. Allerdings waren 60PS Saugdiesel als Zugfahrzeug für einen 1,6t-Hänger nicht wirklich der Renner, deswegen haben wir auf eine Übernahme verzichtet.
    Die Ausstattung durften/sollten wir allerdings entnehmen und die kompl. Ausrüstung als Zivilschutzfahrzeug (SoSi-Anlage/Funk) ausbauen und zur eigenen Verwendung nutzen.


    Wenn nicht übernommen wird gehen die Fahrzeuge zur Auktion (Bund: Vebeg, Land NRW: eigene Auktion des IM).

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

    Einmal editiert, zuletzt von AkkonKöln ()

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