Arbeitsschutz bei Leitstellen

  • Moin Moin!


    Ich habe eine spezielle Frage zur Ausstattung der Disponenten-Arbeitsplätze bei Leitstellen mit 24h-Betrieb.


    Unser Dispo-Bürostuhl soll angeblich ein "24h-Stuhl" sein, was ich aber bezweifele. Ich habe zwar gegoogelt, aber leider nur Angebote von Firmen gefunden bzw. allgemeine Informationen nach dem Motto "so sitzen" usw.


    Ich habe gehört, daß es eine arbeitsmedizinische Vorschrift geben soll, die speziell für Arbeitsplätze mit 24h-Betrieb Mindeststandarts vorgibt. Hat jemand von Euch zufällig Ahnung von der Materie? Oder kennt diese Vorschrift sogar genau? Wir möchten gern einen neuen ordentlichen Sitzplatz haben, unser ca. 4 Jahre alter Stuhl wird immer nur repariert... Ein neuer kostet ja nun viel Geld. Man sträubt sich, Geld auszugeben. ABER: Arbeitsschutz geht vor Haushaltsplan.


    Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen!
    Vielen Dank schonmal!


    ostfriesenkai

    Grüße aus dem Norden!
    Kai


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  • Für das Gestühl gibt es IMHO sogar eine Berechnungsformel wann der Nutzungszeitraum (falsches Wort ich komm gerade nicht auf den richtigen Fachbegriff) überschritten ist und er ausgetauscht werden soll. Anhand von Optimum-Bedingungen als Grundlage.


    Frag doch mal bei den Krankenkassen nach, ich hab die Erfahrung gemacht das die mitunter recht kompetent sind was die rechtlichen Rahmenbedinungen angeht für ergonomische Arbeitsplätze.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Es gibt eine Arbeitsstättenschutzverordnung und eine Bildschirmarbeitsplatzverordnung. Da steht drin, wie die Plätze unter ergonomischen Gesichtspunkten aufegbaut sein dürfen.


    Denke mal, da dürftest du was finden. Oder mal bei der BG anfragen.



    Gruß Thomas

    Sag was Du denkst und Du kriegst was Du willst!

  • Wie der Vorredner schon gesagt hat:


    Fragt die BG!
    Vorgaben der BG haben einen quasi gesetzlichen Charakter, gegen den sich kein AG verwahren kann.

    Sauerstoff und Nierenschale waren unser Notfallequipment - der graue Parka unsere Warnkleidung - und der VW-KTW das Non-plus-ultra der Notfallrettung

  • Servus ostfriesenkai,


    es müßte dazu im Intranet die Entsprechende Verfügung bzw. Verordnung geben. Hab morgen Frühschicht - vielleicht finde ich was.


    Gruß von der KE Überwachung Flughafen MUC


    Spooky2604

  • Das Problem, neue Stühle für unsere Leitstelle zu finden stellte sich bei uns auch Anfang des Jahres. Rein der Neugier halber habe ich versucht, mich mal über dieses Thema zu informieren, unter anderem auch bei einem Mitarbeiter eines renommierten Büroausstatters, den ich privat kenne.
    Seine Aussage war:
    Eine spezielle Regelung für Leitstellen hat er nirgend gefunden und kennt er persönlich auch nicht.


    Es gibt lediglich eine EU-Richtlinie für die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, die auch auf Leitstellen angewandt werden kann / soll.
    (Richtlinie 90/270/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten)
    Außerdem gibt es die Bildschirmarbeitsplatzverordnung im deutschen Recht. Dort im Anhang unter Punkt 11 steht nur "Der Arbeitsstuhl muss ergonomisch gestaltet und standsicher sein." Weitere Ausführungen oder Hinweise auf eine DIN o.ä. sind nirgends bekannt.
    Dies entspricht dem, was auch in der EU-Richtlinie steht.

  • Erst einmal danke für Eure Antworten.


    Besagte DIN-Norm habe ich auch gefunden, aber die ist ja recht allgemein. Leider. Die Hoffnung gebe ich aber noch nicht auf. Vielleicht findet jemand ja noch eine Info oder einen Tip.
    Auf jeden Fall werde ich demnächst eine Arbeitsmediziner sowie einen Sicherheitsbeauftragten zu diesem Thema interviewen.
    Aber postet trotzdem gern weiter Tipps und Hinweise, denn mit jemehr Infos ich "in das Interview" gehe, desto besser ist's :zwinker: Gern auch per PN!
    Viele Grüße

    Grüße aus dem Norden!
    Kai


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