Pressewart verbietet Veröffentlichung - was nun?

  • Hallo,


    ich kann zwar nichts zur rechtlichen Klärung beitragen, aber mich würde wirklich mal interessieren, warum es (Feuerwehr-)leute gibt, die etwas gegen die Veröffentlichung von Bildern ihrer Fahrzeuge haben.


    Ist das wirklich nur der "Besitzerstolz" d.h. Macht ausüben ? Ich kapiers einfach nicht.


    Ich freue mich immer, wenn jemand unsere Fahrzeuge fotografieren möchte. Ich habe auch weitgehendes Verständis für besondere Aufstellwünsche. Wenn ich dann mal die Fotos irgendwo wiedersehe, freue ich mich darüber. Das ist mein "Besitzerstolz".


    Also, wie gesagt, ich kapiers nicht und hoffe, dass diese knickrigen Typen eine sehr kleine Minderheit darstellen.


    Gruß
    Martin

    Grüße an alle


    Martin Sperzel :P

  • es muss ja gar nichts mit den Fahrzeugen als Solches und Besitzerstolz zu tun haben.


    Es ist einfach eine Form der Macht, der Ausübung von Macht, wenn ich sage, was du fotografieren und mit den Bildern anschliessend nicht machen darfst.


    Schon dabei wird vielen Warm ums Herz.


    Und mal Hand auf unser Herz: wir wissen ja dass im sozialem Gewerbe viele Unterwegs sind, die gerne mal das Sagen haben ...


    Und da bei der Feuerwehr eigentlich nur die Fahrzeuge einen Publikumsmagneten darstellen, passiert dieses Machtgehabe eben im Zusammenhang mit Fahrzeugen.


    Das bricht sich dann herunter bis zur Verantwortlichkeit für die Instandhaltung, Besetzung im Alarmfall etc.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Ich würde an dieser Stelle klare "Fronten" schaffen, sprich, mich jetzt im Nachhinein mit der Wehrführung und nicht mit dem Pressewart über eine Veröffentlichung vereinbaren. Das erspart einem Stress und lästige Probleme. Ich würde jedoch auch der Wehrführung ans Herz legen, den Pressewart darüber zu informieren, dass die Bilder veröffentlicht werden, damit dieser sich nicht hintergangen fühlt. Denn, ganz klar, das letzte Sagen in dieser Angelegenheit, hat nicht der Pressewart, sondern der Wehrleiter und die Wehrführung!


    Ich meinerseits, schaffe vor jedem Fototermin klare Aussichten mit den jeweiligen Wehrführungen ab. Oft reicht es, dass ich dem Wehrführer einen Link der Seite bos-fahrzeuge.info zusende und sich alles von selbst dann regelt. Beim letzten Fototermin hat mir z.B. die Wehrführung das Bilder machen erlaubt, dies unter zwei Bedingungen:


    1. Die Wehr erhält eine CD der Fotos und darf die Bilder für die neue Homepage benutzen.
    2. Die Wehr möchte die Bilder, falls Sie in guter Qualität sind, ausdrucken und im Feuerwehrlokal aufhängen.


    Da stellt sich für mich überhaupt keine Frage, ich habe sofort zugestimmt, denn eine Hand wäscht die Andere!

  • Zitat

    Original von skywalker112



    1. Die Wehr erhält eine CD der Fotos und darf die Bilder für die neue Homepage benutzen.
    !


    Genau das hat der Pressewart auch gesagt.´

  • So mit der Wehrführung gesproche.
    Veröffentlichen in Fahrzeuggalerien,w o jeder etwas reinstellen kann, tun sie nur selber...
    Ich soll mich an den Pressewart wenden, damit dieser die Bilder hier veröffentlich.
    Mal gucken ob das klappt. :popcorn:

    Einmal editiert, zuletzt von Fire ()

  • Kellern das Thema wurde ja schon öfters diskutiert, mit dem Ergebnis das man in alle Richtungen konstruieren könnte. Ein Dödel-Einbrecher wird sicher nicht im Internet recherchieren was auf einem Auto ist und dann einbrechen. Und jemand der gezielt solches Gerät sucht wird auch über das nötige Halbwissen verfügen das er ein Hydrauliksatz nicht in einem MTW vermutet. Und ein LF/HLF oder sonstiges steht ja mittlerweile bei jeder Dorfwehr, da brauch ich keine Datenbank sondern da reicht ein Blick in die, ja sowieso meist, einsehbare Remise.


    Und zweiter Fakt ist das ein Pressesprecher noch lange keine Ahnung haben muß von Presse-/Öffentlichkeitsarbeit. Schön zu bewundern gerade wieder beim DRK Ortsverein hier bei mir vor Ort. Da werden Artikel veröffentlicht fernab jeglicher Rechtschreibung und fachlich noch dazu ebenfalls deutlich neben der Spur. Von mangelnder Sozialkompetenz ganz zu schweigen. Leider werden in vielen Fällen nicht die qualifiziertesten genommen sondern diejenigen mit der größten Klappe und dann versäumt man es diese wenigstens auf entsprechende Lehrgänge zu schicken.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von Fire
    So mit der Wehrführung gesproche.
    Veröffentlichen in Fahrzeuggalerien,w o jeder etwas reinstellen kann, tun sie nur selber...
    Ich soll mich an den Pressewart wenden, damit dieser die Bilder hier veröffentlich.
    Mal gucken ob das klappt. :popcorn:


    Na ja, die Wehrführung wird wohl kaum dem Pressesprecher in den Rücken fallen... .


    Hake es unter "negative Erfahrungen" ab. Allerdings bekämen die von mir dann auch keine CD. Denn laut Deiner Aussage weiter oben hast Du beim Erstkontakt ja von Veröffentlichung im Internet gesprochen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Olaf ()

  • Hallo,


    bevor hier weiter auf den Pressewart geschimpft wird, es gibt ja auch die Möglichkeit das dieser eine entsprechende Weisung von "weiter oben" hat.


    Ein Streifzug durch das Kommunalrecht würde evtl auch weiterhelfen. Da die Feuerwehren Teil der Gemeinde sind muss so eine Anweisung ja auch nicht von der jeweiligen Feuerwehr selber stammen.


    mfG
    Hilmar

  • Tja alles in allem ist das ein schwieriges Thema....


    Fakt ist doch wenn jemand aus der Wehrführung sagt, dass die Bilder nicht veröffnetlicht werden dürfen, dann wird er seine Gründe haben. (Ob persönlich oder aus anderen Gründen mal aussen vor)


    Ich finde das hier beschriebene vorgehen mit dem freundlichen fragen, zurverfügungstellung der gemachten Bilder etc. genau richtig.Wenn dann ein nein kommt können wir es nicht ändern.


    Dann bleibt nur auf den nächsten Gemeinde- Stadtfeuerwehrtag zu warten und dort dann Bilder zu schiessen, meisstens sind dann auch Personen vor Ort die Angaben zu den wichtigsten Eckdaten machen können.


    Ich selbst habe mich beim Gemeindefeuerwehrtag nur mit unserem User ruebar unterhalten und da kam unser Pressewart dann gleich angestürmt und platze ins Gespräch. Ruebar hat ihn dann gleich zuerchtgeweisen und dann war auch Ruhe. (kernpunkt war, das das Fahrzeug, um welches es ging den Tag vorgestellt werden sollte und KEINE informationen an andere vorher rausgehen sollten....) Hab ich so dann natürlich nicht gemacht aber da sieht man wie sensibel dieses Thema doch ist....

    In kritischen Lagen soll man nicht Sündenböcke suchen, sondern einen Ausweg.


    Hanna Suchocka

  • Zitat

    Original von y903211
    Kellern das Thema wurde ja schon öfters diskutiert


    jo, Chef hat gesprochen.



    Nu gut dass du nicht weißt, wie gut Kriminelle inszwischen ausgestattet und organisiert sind.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • So ich hab mcih mal bei dem Hauseigenen Anwalt der Firma meines Vaters informiert. (Zuständig u.a. für Urheberrechte)
    Es sieht wiefolgt aus.


    - Das Gelände der Freiwilligen Feuerwehr ist öffentliches Gelände. KEIN PRIVATGELÄNDE.


    - Das Mitglied einer FF,egal ob Feuerwehrmann, Pressewart oder Wehrführung, kann nicht als Vertreter der Gemeinde gesehen werden.


    - Anders sieht es bei Polizei, Rettungsdienst und Berufsfeuerwehr aus.


    - Da ich mich als Fotograf für das Internet und den Modellbau angemeldet habe und auch dafür einen Fototermin bekommen habe, kann reinrechtlich nichts passieren.


    - Sobald die Fahrzeuge rausgefahren und das Bildermachen erlaubt wurden, sei es auf dem FF Gelände oder Parkplatz, Park etc. gibt die Feuerwehr die Erlaubniss zur freien Verwendung der Bilder.


    - Ab dann bin ich Urheber und habe das recht am eigenen Bild


    - Dadurch, dass der Pressewart mich persönlich nicht angesprochen hat, ist es ein Versäumiss seinerseit.


    So sieht es rechtlich aus.


    Moralisch kann man es sehen, wie man es will.


    - Durch das Vernünftige und nette Gespräch mit dem Wehrführer und auch das entgegenkommen, der Veröffentlichung seinerseits auf dieser Seite, werde ich erstmal abwarten und die Bilder nichtveröffentlichen.


    Betreff Einbruch.
    Ein Einbrecher wird bestimmt nicht nur anhand Fotos, wo im Hintergrund ein gerätehaus etc. ist, den Einbruch planen.
    Meist sind diese gut geplant oder es sind sponntan Taten.
    Auch die Aussage über die Information über Fahrzeug und Gerätschaften ist egal, da die Feuerwehr selber auf ihrer Internetseite über jene Informiert.


    Anweisung von weiteroben.
    Durch ein Gespräch mit dem Wehrführer einer anderen Wehr in der Gemeinde und die Weiterleitung zum Gemeindebrandmeister, sowie die Informationen eines Admin, weiß ich dass dies in diesem Fall keine Anweisung von "oben" ist, sondern die Betreffende Wehr ihre "eigenen Ansichten" hat.



    :bluelight: Vorsicht :bluelight:: Sollte jedoch ein Veröffentlichungs Verbot von "weiter oben als" Ortsbrandmeister bzw. Wehrführer kommen muss dieses Akzeptiert werden, da dann wieder das Recht des Eigentümers, der Gemeinde, besteht, denn diese Personen werden als Vertreter der Gemeinde gesehen.


    Es ist leider ärgerlich, aber um auch noch später mit der Wehr mal sprechen zu können Warte ich auf die Veröffentlichung des Pressewartes.


    Schönen Abend


    Diese Aussage kann zwar Kritik auslösen, hab ich auch nix gegen, oder auf die "Rechtsauskunft" von blaulichtautos.net bezogen werden, hat aber rein garnichts Damit zu tun.
    Der Mann ist seit ca. 30 Jahren dabei, hiervon 15 bei meinem Vater, und weiß wovon er redet!

    6 Mal editiert, zuletzt von Fire ()

  • Ich würde die Sache abhaken. Blöd gelaufen, aber immerhin hast Du die Autos ja fotografiert. Stell Dir vor, Du fährst da hin und dann geht gar nix.


    Oder laß´Gras über die Sache wachsen und stell die Bilder in einem halben Jahr ein.


    Ich habe schon mal vor 5 - 6 Jahren bei einer FF fotografiert und mußte unterschreiben, daß ich die Bilder nicht veröffentliche. Lange vor meiner Internet-Zeit. Vor ein paar Monaten war ich erneut dort und die haben sich gefreut, daß die Autos auf meiner Seite gezeigt werden. Das ist halt so. :bluelight:

  • Zitat

    Original von Fire
    Das Gelände der Freiwilligen Feuerwehr ist öffentliches Gelände. KEIN PRIVATGELÄNDE.


    Dann wird Dein Anwalt ja auch sicher in der Lage zu sein, diese Aussage
    mit den entsprechenden Paragraphen und Gesetzen zu belegen.

    Zitat

    Original von Fire
    Das Mitglied einer FF,egal ob Feuerwehrmann, Pressewart oder Wehrführung, kann nicht als Vertreter der Gemeinde gesehen werden.


    Bei den "normalen" Feuerwehrmitgliedern gehe ich da mit dieser Aussage
    konform, aber spätestens wenn es sich um die Wehrführung (und damit
    auch oft Ehrenbeamte der Stadt / Gemeinde) handelt wäre ich mit
    dieser Aussage sehr vorsichtig und hätte auch dafür gerne die gesetz-
    lichen Grundlagen zu dieser Aussage ...

    Zitat

    Original von Fire
    Sobald die Fahrzeuge rausgefahren und das Bildermachen erlaubt wurden, sei es auf dem FF Gelände oder Parkplatz, Park etc. gibt die Feuerwehr die Erlaubniss zur freien Verwendung der Bilder.


    Auch hier wieder ... aus welchen Gesetzen und Paragraphen leitet der
    Anwalt dieses ab? Ich bitte auch hier um die entsprechende Angabe.

    Zitat

    Original von Fire
    Ab dann bin ich Urheber und habe das recht am eigenen Bild


    Sorry ... stammt die Aussage so von Deinem Anwalt oder hast Du das
    nur so verstanden?


    Das Urheberrecht hat nämlich absolut rein gar nichts mit dem Recht
    am eigenen Bild zu tun. Wenn der Anwalt dieses wirklich gesagt haben
    sollte, spreche ich ihm auch allen anderen Aussagen die Kompetenz ab.


    Ich bitte auch diesbezüglich um Aufklärung.


    Unabhängig davon ... ein Anwalt, gerade ein Firmenanwalt, wird immer
    erst einmal das seinem Kunden versprechen, was der Kunde hören will.
    Erst eine höchstrichterliche Rechtsprechung ist letztlich bindend. Ohne
    diese kann ein Gericht in Stade ganz anders urteilen als ein Gericht in
    Emden oder irgendwo im Rest der Republik.


    Viele Grüße
    Tobias


  • Bei uns z. B. bekommt der OBM auch gleich die Qualifikation eines Vollzugsbeamten. Z. B. um an der Einsatzstelle Platzverweise erteilen (und durchsetzen) zu können.




    Und mal ganz grundsätzlich:
    Wozu der ganze Stress? Fortschritt der Galerie in allen Ehren, aber muss man so geil darauf sein, Bilder hoch zu laden, dass man etwas gegen den Willen einer Wehr tut und sich sogar vorher beim Anwalt informiert?! Warum nicht einfach die Kirche im Dorf lassen und dann halt keine Bilder der Wehr hochladen...

    Wer alles gibt wird alles kriegen - was ja eigentlich Blödsinn ist: Man könnte auch gleich alles behalten!

    2 Mal editiert, zuletzt von Commander ()

  • nach Gesetzen und Paragraphen frag ich nach.


    Zitat:
    Original von Fire
    Ab dann bin ich Urheber und habe das recht am eigenen Bild


    Sorry ... stammt die Aussage so von Deinem Anwalt oder hast Du das
    nur so verstanden?


    Das Urheberrecht hat nämlich absolut rein gar nichts mit dem Recht
    am eigenen Bild zu tun. Wenn der Anwalt dieses wirklich gesagt haben
    sollte, spreche ich ihm auch allen anderen Aussagen die Kompetenz ab.


    Es könnte sein das ich da was falsch verstabdeb habe...

    Einmal editiert, zuletzt von Fire ()

  • Zitat

    Original von Fire
    - Das Gelände der Freiwilligen Feuerwehr ist öffentliches Gelände. KEIN PRIVATGELÄNDE.


    Ich beziehe mich alleine nur mal auf diesen Part: der Anwalt der Firma Deines Vaters hat sowas von KEINE AHNUNG. Nur weil sich ein Gebäude im Besitz der Gemeinde/der Stadt befindet, ist das noch lange kein Gebäude, welches der Öffentlichkeit zugängig zu sein hat. Das hieße ja, dass ich jedem Zugang gewähren MUSS, der Zutritt verlangt. Das ist doch nicht der Volkspalast...

  • Zitat

    Original von kellern
    Nu gut dass du nicht weißt, wie gut Kriminelle inszwischen ausgestattet und organisiert sind.


    Entschuldige ich hab vergessen an dein einschlägiges Strafregister zu denken...


    Mir ist relativ Latte wie gut die organisiert und ausgestattet sind. Und wenn sie ein 500 m2 Lagezentrum hätten und Predator Drohnen zu Aufklärung künftiger Einbruchsziele.
    Versuchs doch mal mit menschlicher Logik. Entweder er hat keine Ahnung was er klaut dann sucht er auch nicht in einer Galerie oder er braucht gezielt was dann hat er sicher auch genug Fachwissen um das ohne eine Galerie zu finden.


    Alternativ könnten wir auch das Internet komplett verbieten, genauso wie Veröffentlichungen jedweder Art, egal ob Print, TV oder Radio. Und Fenster werden generell getüncht, könnte ja jemand sehen was dahinter steckt. Für noch ängstlichere Gesellen gibt es ja inzwischen wieder bezahlbare Kleinstbunker für den Hausgebrauch...



    @ Feuerwehrgelände Warum sollte ein Feuerwehrgelände kein öffentliches Gelände sein ? Schlieslich ist es im Besitz der gern verdächtigten öffentlichen Hand. Selbst militärische Liegenschaften zählen dazu, darum wird z.b. ein Fotografierverbot auch immer zusammen mit der Ausweisung als militärischer Sicherheitsbereich verbunden wenn nötig.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von 14/44/4


    Ich beziehe mich alleine nur mal auf diesen Part: der Anwalt der Firma Deines Vaters hat sowas von KEINE AHNUNG. Nur weil sich ein Gebäude im Besitz der Gemeinde/der Stadt befindet, ist das noch lange kein Gebäude, welches der Öffentlichkeit zugängig zu sein hat. Das hieße ja, dass ich jedem Zugang gewähren MUSS, der Zutritt verlangt. Das ist doch nicht der Volkspalast...


    Der Begriff "öffentliches Gebäude" kann mehrere Bedeutungen haben.
    a) "Öffentliches Gebäude" - Gebäude der öffentlichen Hand, also Bund, Land, Kreis, Kommune. Das Wort "öffentlich" bezieht sich auf den Träger.
    b) "Öffentliches Gebäude" - Gebäude der Öffentlichkeit im Regelfall zugänglich ist und meistens dem Allgemeinwohl dient, wie Museen, Bahnhöfe, Veranstaltungsgebäude, Bildungseinrichtungen etc. unabhängig ihrer Trägerschaft.


    Das gleiche gilt für das Gelände, auf dem die Gebäude stehen.



    Öffentlich ist jedes Gebäude, dass


    - nicht einer Privatperson gehört
    - nicht verantwortlich von einer Privatperson genutzt wird (Mietwohnung /-Haus)
    - Personen, die nicht zum privaten Besuch des eigentlichen Mieters kommen, betreten können (Also ist auch das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses öffentlich!)
    - als "Vermietlokal" für z.B. größeres Feiern oder Feste angemietet ist


    - kurz und gut: Alle Gebäude der BOS (Fw, Polizei, DRK, MHD, ASB, DLRG, JUH, privater RD/KTD, ...), Bahnhöfe, Banken, Flughäfen, Ladenhandel ("Supermarkt", "Tante Emma-Laden", ...)

    Einmal editiert, zuletzt von Fire ()

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