Ich habe ein kleines Problem mit dem Pressewart einer FF im Landkreis Harburg - Niedersachen.
Ich hab mich da angemeldet um Fotos für den Modellbau machen zu können.
Von der Veröffentlichung im Internet wusste er nichts.
Die Fotos hab ich dann heute gemacht.
Nun habe ich ein Gespräch zwischen dem Pressewart und einem FF-Mitglied mitbekommen.
Dies war wiefolgt
" Und wo sind die nachher im Internet zu finden?"
Pressewart: "Garnicht der ist für den Modellbau hier. Und wenn bin ich der einzige der soetwas veröffentlicht."
Persönlich auf die Veröffentlichung hat er mich nicht angesprochen und es mir persönlich so auch nicht untersagt.
Jetzt hab ich eine Frage:
Kann ich die Bilder trotzdem Veröffentlichen?
Denn 1. Weiß ich ja offizell garnichts vom Veröffentlichungsverbot und 2. bin ich doch Urheber und kann mit den Bildern machen was ich will.
Oder seh ich das falsch?
Danke schonmal im Vorraus