Neue MTF-KTW

  • Geht um diesen neuen KatS-KTW aus Hamburg:
    http://bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=73720


    Wieso hat der die Bezeichnung NKTW?
    Wir haben jetzt auch unseren ersten davon erhalten, jedoch hat der bei uns die Bezeichnung KTW-B. Wo ist der Unterschied?
    (OK, eben erst gelesen: Notfallkrankenwagen....)


    Allgemeine Diskusion zum Fahrzeug:


    Der Ausbau ist meiner Meinung nach ein bisschen verbesserungswürdig.
    a) ist die zweite Trage in Fahrtrichtung rechts eingeklappt dort sehr Platzraubend und lässt das Fahrzeug überladen wirken
    und
    b) mit einem Gesamtgewicht von 3,8t nicht geschickt gebaut, da man hierfür die Fahrklasse C1 benötigt, bzw. den neuen "Feuerwehrführerschein".




    Gruß
    Moritz

    Einmal editiert, zuletzt von AND1 ()

  • Schaust du hier:


    http://forum.bos-fahrzeuge.info/thread.php?threadid=4624


    Der Name der gerne dafür verwendet wird ist Notfall-KTW Typ B, oder NKTW Typ B.


    Der Name kommt von der DIN EN 1789 Typ B (Emergency Ambulance). Was ungefähr einem Notfallkrankenwagen entspricht.


    Es ist sicherlich eine der sinnvollsten Anschaffungen für den Patiententransport im KatS die vom Bund und einigen Ländern bisher gemacht wurde.


    Selbst mit der eingeklappten Trage hast du mehr Platz als in den meisten KTW und das mit dem Komfort eines Schwingtisches uvm. .
    Such das mal in den KTW-4 ;)


    Die 3,88t lassen sich mit dem neuen Sprinter und dem Bedarf von zwei Liegeplätzen + Personal erklären. Und wie du schon erwähnst wird da von Seiten des Gesetzgebers an einer "Lösung" gearbeitet.

    2 Mal editiert, zuletzt von Typhon ()

  • Zitat

    Original von TyphonDie 3,88t lassen sich mit dem neuen Sprinter und dem Bedarf von zwei Liegeplätzen + Personal erklären. Und wie du schon erwähnst wird da von Seiten des Gesetzgebers an einer "Lösung" gearbeitet.


    Naja also der KTW-4 auf Sprinter hats auch unter die 3,5t geschafft. Und das mit 4 Liegeplätzen. Das Problem ist eher das hohe Leergewicht des neuen Sprinters gegenüber dem Vorgängermodell.


    Ansonsten gebe ich dir völlig Recht. Das ist schon eine sehr gute Steigerung gegenüber dem Vorgänger KTW-4.
    Was mich noch interessieren würde, was für eine Besatzung ist auf dem NKTW gefordert (also von Gesetzeswegen her). Läuft der noch als KTW also Besatzung 1 RS + 1 RH?

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

  • Zitat

    Original von Dulex


    Sorry, muss Dich korrigieren. Wer die Ausschreibung und die verlinkten Seiten ließßt wird schnell erkennen das NRW nicht nachlegen tut. Diese Fahrzeuge sind für Düsseldorf und nicht für NRW... Also kein Bund-/Landesfahrzeug.


    Woran siehst du das denn?
    Weil es die Bez.-reg. D-dorf ausgeschrieben hat? Wie schon geschrieben werden alle Landesfahrzeuge des Landes NRW über die bez.-reg. D-dorf ausgeschrieben, bestellt und ausgeliefert.
    Sowohl bei den GW-San wie auch bei den Betr.-kombis, Anh. Betr. und auch den Anh. TeSi wurde so verfahren.
    Wird wohl daran liegen daß IM und Bez.-reg. in derselben Stadt sind und es somit kurze Dienstwege gibt. Oder Vetternwirtschaft???? Wer weiß, aber auch egal. Ist nunmmal so in NRW


    Und außerdem: Was soll Düsseldorf mit 50 KTW? Und dann auf einen Schlag? Das wäre doch sehr ungewöhnlich. Und wenn die Stadt die ausgeschrieben hätte dann ständ da im übrigen nicht "Bez.-reg. Düsseldorf" sondern "Stadt Düsseldorf"

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

    Einmal editiert, zuletzt von AkkonKöln ()

  • Zitat

    Original von Dulex
    Also bei einer Bezirksregierung gehe ich von einem Kreis aus...


    Zu einer Bezirksregierung gehören immer ein paar mehr Kreise ...
    Der Bezirksregierung Düsseldorf gehören an:


    5 Kreise:
    Kreis Kleve
    Kreis Mettmann
    Rhein-Kreis Neuss
    Kreis Viersen
    Kreis Wesel


    10 Kreisfreie Städte:
    Stadt Duisburg
    Stadt Düsseldorf
    Stadt Essen
    Stadt Krefeld
    Stadt Mönchengladbach
    Stadt Mülheim
    Stadt Oberhausen
    Stadt Remscheid
    Stadt Solingen
    Stadt Wuppertal


    Und damit würde man sogar 50 KTW begründen können :)

  • Zitat

    Original von AkkonKöln: Was mich noch interessieren würde, was für eine Besatzung ist auf dem NKTW gefordert (also von Gesetzeswegen her). Läuft der noch als KTW also Besatzung 1 RS + 1 RH?


    In dem Projekt- und Einsatzhandbuch der MTF, dass Johannes hier zitiert

    Zitat

    wird als Besatzung der NKTW bzw. KTW-2 ein Rettungssanitäter und ein Sanitätshelfer beschrieben.


    Wo kommt den diese Fahrerqualifikation her? Gibt es sowas in den Bundesländer? In NRW gilt RettSan / RettHelfer.

  • Zitat

    Wir reden hier von einem Katastrophenfall und Du glaubst doch
    nicht im Ernst, dass dort die ländertypischen Rettungsdienstgesetze
    gelten?


    Wir bzw. der Bund redent zunächst davon, dass "die MTF vom Standard so nah wie nie zuvor an den RettD heranrückt". Nicht umsonst sind die Qualitätsstandarts in der MTF für mein Empfinden sehr hoch (So gut wie alle RettSan). In NRW wurde vor einiger Zeit die Mindestausbildung der Sanitätsgruppen auf den RettHelfer angehoben. Da knabbern immer noch einige dran.


    Im übrigen war meine Frage keine Glaubensfrage, sondern eine fachliche :zwinker:

  • Zitat

    Original von bargst
    Wir bzw. der Bund redent zunächst davon, dass "die MTF vom Standard so nah wie nie zuvor an den RettD heranrückt". Nicht umsonst sind die Qualitätsstandarts in der MTF für mein Empfinden sehr hoch (So gut wie alle RettSan).


    Na ja ...


    die Besetzung San-Helfer / RS für einen KTW ist aber eher unterste
    Qualitätsstufe ... wobei ich bei einem Katastrophenweinsatz eher auf
    gewisse Ausbildungen verzichten kann ...


    Scheinbar hat der Bund erkennen müssen, dass das doch zu teuer wird.

  • Ich kann mir diese Abstufung nur da durch erklären, dass die N-KTW im Bundkonzept reine Transporteinheiten sind. Eine Versorgung muss somit nur während der Fahrt sichergestellt werden.


    Eine Behandlung vor Ort, in der der Fahrer den Fahrzeugführer unterstützt, ist vermutlich nicht angedacht.

  • Zitat

    Original von bargst


    In NRW wurde vor einiger Zeit die Mindestausbildung der Sanitätsgruppen auf den RettHelfer angehoben. Da knabbern immer noch einige dran.


    Wobei der RH-NRW ja nichts anderes ist als San-A,-B,-C, sprich 80 Std. Theorie und 80 Std. RW-Praktikum.

    MfG


    brause

  • Hi Tobias,


    da hast du natürlich recht, ich bezog im Vergleich zur San.-Ausbildung auf die Theorie.
    War halt ein wenig ungenau formuliert.

    MfG


    brause

  • Zitat

    Original von brause
    da hast du natürlich recht, ich bezog im Vergleich zur San.-Ausbildung auf die Theorie.
    War halt ein wenig ungenau formuliert.


    OK,


    und ich dachte schon, irgendwas wäre im Laufe meiner Ausbilderkarriere
    an mir vorbeigegangen ...

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