Akkon München 14/89

  • Zitat

    Original von beni1982
    Nein, eben nicht.
    Fahrzeug hat nen "öffentlich-rechtlichen"-Funkrufnamen :)


    Das eine schließt das andere ja nicht aus. Die JUH kann das Fahrzeug ja beschafft haben und trotzdem mit dem öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst beauftragt sein.

  • In Bayern werden meines Wissen im Regelrettungsdienst bloß öffentlich-rechtliche Fahrzeuge eingesetzt.
    Jedoch gibt es weitere Fahrzeuge die einen "offiziellen Funkruf" haben, ohne, dass diese gleich zur Regelvorhaltung gehören.


    Beispiel:
    Der HvO der Beispielstadt in Bayern trägt nach den neuen Richtlinien den Funkruf "Rotkreuz Beispielstadt 1/79/1"


    Damit ist er noch lange kein öffentlich-rechtliches Fahrzeug bzw. in der Regelvorhaltung.



    Beispiel 2:
    Der Reserve-RTW der Beispielstadt in Bayern trägt nach den neuen Richtlinien den Funkruf "Rotkreuz Beispielstadt 1/71/2" (Annahme - 1 RTW in Regelvorhaltung).
    Der Reserve-Fahrzeug muss kein öffentlich-rechtliches Fahrzeug sein, hat jedoch einen öffentlich-rechtlichen Funkruf und eine "41/71/1".
    Leitstellen können in Bayern die Fahrzeuge ziemlich individuell bennenen.

  • In Bayern werden die Fahrzeuge vom Rettungsdienst Bayern zentral beschafft.


    Das bedeutet, dass Organisationen und Firmen mit öffentlich-rechtlichen Auftrag die Fahrzeuge vom "Rettungsdienst Bayern" zugewiesen bekommen.


    Nach den neuesten Informationen wurden bzw. werden in Bayern bis 2010 insgesamt 265 KTW ausgeliefert. Davon wurden bereits 50 KTW auf Basis des VW T5 (davon wiederum ca. 20 mit Allrad) ausgeliefert. Die weiteren KTW sollen aber angeblich auf Ford Transit ausgebaut werden!


    Somit könnte es sich bei dem Fahrzeug sehr wohl um einen "öffentlich-rechtlichen" KTW handeln.


    hamstermann
    Ich habe noch nie etwas davon gehört, dass es inoffizielle Funkrufnamen gibt.
    Zu deinen Beispielen kann ich nur sagen, dass es auch HvO-Fahrzeuge mit einem Rotkreuz Beispielstadt 11/01 oder auch Rotkreuz Beispielstadt 14/01 gibt und dies auch offiziell zulässig ist. Die 2. Teilkennzahl "79" bedeutet nur ein "sonstiges Sanitätsfahrzeug". Das könnte auch ein Hausnotruffahrzeug sein.


    Zum Beispiel 2: unser Reserve-RTW trägt z. B. den Funkrufnamen Rotkreuz Beispielstadt 71/02 oder Rotkreuz Beispielstadt 71/03, je nach dem, welcher der beiden in der Woche regulär besetzt ist. Denn auch die Vorhaltung von Reserve-Fahrzeugen ist Aufgabe des Rettungsdienst Bayern. Sollten Fahrzeuge der Hilfsorganisation im öffentlich-rechtlichen RD eingesetzt werden, so bekommt die HiOrg diese bezahlt und der FRN ändert sich normalerweise nicht.
    Unsere KV-RTW tragen den Funkrufnamen Rotkreuz Beispielstadt 41/71-01 folgende und sind primär zum Einsatz bei MANV oder Sanitätsdiensten vorgesehen.


    Ich wollte damit nur sagen, dass offizielle Funkrufnamen nichts mit "öffentlich-rechtlichen" RD zu tun haben,sondern auch KV-Fahrzeuge einen offiziellen Funkrufnamen haben.
    Recht gebe ich dir allerdings bei der Tatsache, dass die ILS und das Bayerische Staatsministerium des Innern die Funkrichtlinie relativ großzügig auslegen und die Umstellung der Funkrufnamen erzwungen werden.


    Unter Punkt 1.7.3 werden die Funkrufnamen des RD inkl. Übergangsregelung erklärt:
    Solange beim RD und Kassenärztlichen Notfalldienst einheitlich das Telesat-System verwendet wird, können die bisherigen Funkrufnamen weiterverwendet werden.
    Bei Aufgabe des Teledat-Systems sind die Funkrufnamen - möglichst geschlossen jeweils für einen Rettungsdienstbereich - in die vorstehende Rufnamensystematik zu überführen.
    Diese Regelung ist der Grund, weshalb die Sanitäts- und Rettungsdienstfahrzeuge in Bayern neue Funkrufnamen erhalten.


    Allerdings stand diese Übergangsregelung bereits in den Funkrufnamenregelungen von ca. 1985.


    Seit den RLST-Übernahmen durch so komische Betreiber wie z. B. Berufsfeuerwehren, Städte oder Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung wird immer wieder darauf hingewiesen, dass in der Funkrichtlinie steht die Rufnamen des Sanitäts- und Rettungsdienstes müssen in das "Feuerwehr"-System überführt werden. Die Aufgabe des Teledat-Systems wurde aber bisher nicht angeordnet (zumindest nach meinem Wissen).
    Durch diese Eigenmächtigkeiten von den ILS-Betreibern kommen nun die schönsten Stilblüten bei den RD-Funkrufnamen zustande und von einem einheitlichen FRN-System kann in Bayern keine Rede mehr sein.
    In diesem Zusammenhang frage ich mich allerdings mittlerweile, ob die zuständigen Mitarbeiter im BStmI überhaupt wissen, wie die Funkrufnamen-Regelung in Ihrem Zuständigkeitsbereich (Bayernweit) zu erfolgen hat.

  • Den Vergleich mit "inoffiziellen" und "offiziellen" Funkrufnamen hab ich bloß angebracht, weil oben immer von offiziellen Funkrufnamen des öffentlich-rechtlichen RD gesprochen wird.


    Versteht sich bei mir so
    offiziell: "Rotkreuz Beispielstadt 71/1"
    inoffiziell: "Rotkreuz Beispielstadt 41/71/1"


    Mit offiziell und inoffiziell hab ich das verdammt bescheiden ausgedrückt, da geb ich dir Recht.

  • Und wie ist der richtig Funkrufname? Akkon München 14/89? Was ist das dann für ein Fahrzeug?
    Oder Akkon Bayern 14/89? Dann ist es allerdings kein JUH-RV-eigenes...

  • Zitat

    Original von beni1982
    Und wie ist der richtig Funkrufname? Akkon München 14/89? Was ist das dann für ein Fahrzeug?
    Oder Akkon Bayern 14/89? Dann ist es allerdings kein JUH-RV-eigenes...


    Beni ... mach jetzt mal bitte etwas langsamer.


    Warum beharrst Du darauf, dass der FRN nicht sein kann, wenn es ein OV-eigenes Fahrzeug ist? Es kann dafür tausende Gründe geben. Nur weil Du etwas (noch) nicht kennst, muss es ja nicht bedeuten, dass es das auch nicht gibt ...


    Und wenn Siegfried schreibt, dass das Fahrzeug diesen FRN hat, dann glaube ich ihm erst einmal ... bis zum stichhaltigen Beweis des Gegenteils.

  • Geau DIESEN Funkrufnamen kann es halt einfach nicht geben.
    89 = sonstiges Versorgungsfahrzeug , naja, wenn es das ist?
    Oder eben Teledat-System. Dann erstens kein JUV-RV-eigenes und zweites akkon BAYERN 14/89. 14=München, würde also passen, oder?

  • Achtung nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
    In Stadtgebiet München wird noch nach den alten Funkrufnamen System gearbeitet.


    14 = RD Bereich München


    dahinter einfach durchnummeriert. Könnte rein theoretisch auch ein KTW, RTW, NAW, oder sonst was sein...

  • Einfach mal meinen Beitrag lesen...


    Genau das schreib ich doch, Teledat-System....
    Und dann is der Funkrufname auch falsch, dann heißt er nämlich Akkon Bayern....

    Einmal editiert, zuletzt von beni1982 ()

  • Hi beni1982


    beim BRK heißen die Fahrzeuge nach dem Teledat-System Rotkreuz Bayern...
    bei den anderen HiOrg können die Fahrzeuge sehr wohl Akkon München..., Johannes Nürnberg... oder ähnlich heißen.


    Bei den HiOrgs (außer BRK) sind die Fahrzeuge nämlich den einzelnen Kreis-, Regional- oder Bezirksverbänden angegliedert und nicht wie beim BRK dem Landesverband.


    Daher kann es auch einen Akkon München 14/89 als KTW im RD-Bereich München geben.

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