Weiße Bereitschaften NRW

  • Moin,


    weiß jemand was unter dem Begriff "weiße Bereitschaften" zu verstehen ist für die in NRW jetzt EE gesucht werden?


    Was sollen diese machen (können)?


    Danke


    bargst

  • Eine fixe Googlesuche nach "weiße Bereitschaften Nordrhein-Westfalen" hat folgendes amtliches Dokument zu Tage gefördert:


    http://www.bezreg-arnsberg.nrw…_11/Top_4/Begruendung.pdf


    Demnach wäre eine "weiße Bereitschaft" ein Verband aus privaten Hilfsorganisationen welche im Katastrophenschutz tätig wird. In diesem Fall anscheinend eher im Hintergrund in der Logistik.


    Das ganze wäre wohl zu vergleichen mit dem "Medizinischen Hilfswerk MHW" welches ja auch durch privagte Rettungsorganisationen gestellt wird.


    ( http://galerie.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=47801
    http://galerie.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=46658)

  • In NRW sind ja auf Feuerwehr-Seite schon vor einiger Zeit auf Bez-Reg-Ebene Feuerwehr-Bereitschaften aufgestellt worden, die überregional auf Anforderung einsetzbar sind. DIe Bereitschaften gliedern sich in Teileinheiten (vielmehr: Züge) (Brandschutz, TH, Wasserförderung, Logistik, bitte nicht schlagen wenn etwas fehlt) und setzten sich aus verschiedenen Feuerwehren aus dem gesamten Regierungsbezirk zusammen.


    Analog dazu werden jetzt "weiße" Bereitschaften gebildet, die dann eben überregional einsetzbar sind - also nix besonderes. In einigen Bereichen kursieren sie auch unter dem Begriff "Reserve der Bezirksregierung", zumindest habe ich sie so kennen gelernt. Prinzipiell sind es vier oder fünf EE, die zusätzlich zu den vier EE pro HVB bestehen.


    Die in den Dokument aus Christophers Link erwähnte "weiße Bereitschaft" ist eine Ergänzung der Feuerwehr-Bereitschaft. In unserem Regierungsbezirk wird das auch durch die Feuerwehr erledigt.

  • Hallo zusammen,


    bzgl. der weißen Bereitschaften ist noch nichts Endgültiges verabschiedet worden.
    Bislang ist folgendes scheinbar sicher:


    Pro RP in NRW (5 Stück) wird eine weiße Bereitschaft aufgestellt, die direkt der Bezirksregierung untersteht bzw. in deren Auftrag in den Einsatz geht.


    Nach momentanem Stand soll jede dieser Bereitschaften bestehen aus:
    - 1 Führungsstaffel (angeblich wird hierfür pro Bereitschaft ein ELW2 vom Land beschafft, das ist aber bislang noch als Gerücht einzustufen)
    - 5 Einsatzeinheiten (NRW)


    Diese Einsatzeinheiten werden, wie richtigerweise bereits gesagt wurde, in einzelnen Kreisen zusätzlich zu den zukünftig dort vorhandenen 4 EE (2 für BHP-B 50 und 2 für BtP-B 500) aufgestellt und durch die dortigen HOs personell besetzt.


    Das Ganze soll (wie bereits erwähnt) ähnlich der Vorplanung für überörtliche Großeinsätze, wie sie in einigen RPs bereits für den Feuerwehr-Bereich erstellt wurde, funktionieren.

  • Die EE der weißen Bereitschaft verbleiben unter der Führung des HVB und können wohl auch weiterhin im Kreisgebiet zur Gefahrenabwehr eingeplant werden ...


    Angeblich soll das Ganze zum 01.10. umgesetzt werden.


    Ganz verstehen tue ich das allerdings noch nicht...


    ... auch wie die MTFs des Bundes bzw. die Anforderungen hier reinpassen sollen.

  • Die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf behalten 6 EE für die weißen Bereitschaften/"Bezirkseinheiten", Detmold 4, Arnsberg und Münster wie geplant je 5.


    Die eine überzählige EE (an der Summer von 241 EE in NRW ändert sich nichts) ist deshalb möglich, weil Solingen als einzige kreisfreie Stadt/Kreis in NRW meint mit drei EE auszukommen.


    Die Aufgaben der Bezirkseinheiten sind im aktuellen Erlass nicht näher erläutert. "..., die taktischen Details werden noch geklärt." heißt es.

  • Zitat

    Original von bargst
    ...weil Solingen als einzige kreisfreie Stadt/Kreis in NRW meint mit drei EE auszukommen.


    ...und damit die Forderung je einen BHP und BTP zu stellen nicht erfüllen kann. Lustig.

  • Zitat

    Orginal von Johannes
    ...und damit die Forderung je einen BHP und BTP zu stellen nicht erfüllen kann. Lustig.


    ... oder dass aus anderen Mitteln (Feuerwehr bzw. andere Mittel außerhalb der EE) kompensiert.


    Wir haben bei beiden ÜMANV-Einheiten auch ein Mischsystem, jedoch aus den EE, und sind nicht strickt nach den Landesvorgaben gegangen. Dies hat u. M. den Vorteil, dass mehr Sanitäter (fast alle SanGr auf dem BHP) bzw. mehr Betreuuer (fast alle BetrG auf dem BTP) an der richtigen Stelle zur Verfügung stehen.


    Mal gucken, wie das zukünftig lösbar ist. Wäre schade, wenn das nicht mehr ginge, den es hat sich u. M. nach sehr bewert.

  • Zitat

    Original von Johannes

    ...und damit die Forderung je einen BHP und BTP zu stellen nicht erfüllen kann. Lustig.


    Und vieleicht können sie personell das nicht stellen?


    Und dann ist mir eine Stadt, die die eigenen Grenzen kennt deutlich
    lieber, als eine, die das irgendwie versucht zu mauscheln.


  • Nein, das kann man so nicht stehen lassen. In vielen Kreises wurde die Möglichkeit ergriffen EE aus anderen Kreises zugeordnet zu bekommen. Der Regierzungsbezirk Düsseldorf hat auch seine EE-Anzahl erhalten - eben mit einer mehr als Bezirkseinheit. M. M. wollte Solingen einfach nicht...

  • Zitat

    Original von bargst
    Nein, das kann man so nicht stehen lassen. In vielen Kreises wurde die Möglichkeit ergriffen EE aus anderen Kreises zugeordnet zu bekommen. Der Regierzungsbezirk Düsseldorf hat auch seine EE-Anzahl erhalten - eben mit einer mehr als Bezirkseinheit. M. M. wollte Solingen einfach nicht...


    Wieso?


    Wenn ein Kreis oder eine Stadt mehr stellen kann als gefordert ist es ok.
    Kann eine Stadt das Soll personell nicht stellen, ist es deutlich besser
    dieses auch offen zu kommunizieren als in einem Realfall festzustellen,
    dass das alles nicht klappt.


    Und um eine EE von einem anderen Kreis zugeordner zu bekommen,
    müsste es dort ja eine zu viel geben ... ansonsten kann ich nichts ab-
    ordnen. Wobei im Kreis Mettmann eine EE aufgelöst werden muss ...


    Letzt hat das Land das ja so hingenommen und nicht auf die korrekte
    Umsetzung Wert gelegt ... insofern werden wir es irgendwie auch nicht
    ändern können ...

  • Die Bezirkseinheiten (weiße Bereitschaften) können lt Erlaß zur örtlichen und auch zur überörtlichen Gefahrenabwehr eingesetzt werden.


    Nicht gestattet ist aber wohl der Einsatz im jeweiligen Behandlungs- und Betreuungsplatz des Kreises/der kreisfreien Stadt (Hörensagen aus dem IM).

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