Hallo,
ich persönlich habe noch nie Erfahrung mit Herrn Wiebold und seinen Mitarbeitern gemacht, aber aus dem Kollegenkreis wird eigentlich immer wieder berichtet, dass sie sich an Einsatzstellen vernünftig und kooperativ verhalten.
Es ist ihr Job, Recht und Pflicht Bildmaterial von Ereignissen des öffentlichen Interesses anzufertigen.
Und selbstverständlich haben sie dabei die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren. Was dabei allerdings bedacht werden sollte: Die Persönlichkeitsrechte werden nicht durch die Aufnahme beschnitten, sondern erst durch Veröffentlichung oder Ausstrahlung. Und dazwischen steht der Schnitt und im Regelfall ja auch noch die Redaktion des Senders, der das Material gekauft hat.
Auf der Homepage von Wiebold finden sich eigentlich keine Aufnahmen, die den Persönlichkeitsrechten entgegenstehen. Dafür sind seine Berichte aber oftmals dazu geeignet, Rasern die Konsequenzen ihres Tuns aufzuzeigen.
Und mal ganz ehrlich: wer schaut denn bei den Nachrichtensendungen weg, wenn Berichte von solchen Einsätzen laufen. Solche Bilder werden doch nur gemacht, weil die Nachfrage besteht. Und Neugierde, vor allem wenn es um Unfälle, Katastrophen etc. geht, ist doch vollkommen menschlich und normal.
Um noch mal auf den konkreten Fall zu kommen: Ich kann nicht erkennen, dass hier Einsatzkräfte behindert werden, da der Kameramann doch einiges vom Geschehen entfernt ist. Und da die Patientin abgeschirmt war, sehe ich hier auch kein Problem mit den Persönlichkeitsrechten.
Abschliessend sie noch angemerkt: eine aktive Pressearbeit vor Ort ist meist hilfreich, wenn diese etabliert ist, ergibt sich oftmals eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Presse. Stichwort: Geben und Nehmen.