Johanniter erstatten Anzeige!

  • Zitat

    Original von Patrik Kalinowski
    Also wenn ich nicht irgendwann einmal in der Ausbildung komplett gepennt habe, dann ist ein Disponent dazu verpflichtet immer das nächste und geeignete Rettungsmittel zu entsenden.


    Stimmt ...


    aber das wird ja leider nur in den wenigsten RD-Bereichen gemacht. Ich stand schon oft genug auf Sanitätsdiensten, wo der Regelrettungsdienst an mir vorbeigehornt ist, obwohl der RTW zusätzlich und daher als abkömmlich gemeldet war.


    Solange es keine GPS-gestützte Alarmierung gibt, werden silch solche Fälle nie vermeiden lassen. Von daher kann ich die Entscheidung der Leitstelle erst einmal nachvollziehen, wenn man von dem sinnlosen zweiten RTW mal absieht.

  • hallo zusammen


    1. Ich denke wenn der erste Notruf die lage genauer Beschrieben hätte, dann würde der Dispo ein NEF oder einen RTH alamiert.


    2. Man wird nie zu einem leichtveletzten die SEG( hier handelt es sich doch um eine SEG oder nicht um eine Hilffristwache wie es in Bayern öfter gibt) ruft, wenn der Regel RD Einsatzbereit ist.


    Es wurden ja auch die HvO alamiert, die dann auch eine detailierte Lagemedung abgegeben haben und nachalamierung veranlast hat.Es wurde dann aber auch nicht der JUH-RTW allamiert, weil es glaub ich, zu diesem Zeitpunkt keinen sinn mehr machte. Denn der alamierte RTW war ja schon auf Anfahrt und kurz vor der EST.


    Und ist das immer so wenn in dieser Gegen ein Einsatz ist das der RD die Hilfsfrist nicht einhält? Und es gibt noch andere Wege so einen Streit zu lösen als vor Gericht. Den oberstes Ziel ist immer das Wohl des Menschen.


    grüße Philipp

  • Wenn in unmittelbarer Nähe ein RTW steht, der (bekannterweise) abkömmlich ist, sollte er bei einer längeren Anfahrt des Regel-RTW zumindest als First Responder eingesetzt werden.
    Unsere BF hat keine Probleme damit selbst unseren 4-Tragen-KTW der abkömmlich auf einem SWD steht als First responder einzusetzen.
    Die Hauptsache ist doch, daß qualifiziertes Personal zügig beim Verletzten ist und zumindest mit der erweiterten 1. Hilfe beginnt.
    Macht bei der bevölkerung auch schonmal nen tollen Eindruck, oder?


    chefretter:
    Wer schickt bitte einen RTW mit 2 San.-helfern raus? Verantwortungsvolle Führungskräfte ja wohl nicht. Ein Anruf der Leitstelle mit der Frage ob der zusätzliche RTW einsatzbereit ist hätte ja genügt. Wenn nicht, wegen fehlendem Personal, dann fährt er halt nicht hin. Aber wenn doch, dann macht es Sinn (egal wer von welcher Orga welche Orga bestellt.)


    Anton: wir reden hier von einem RTW nicht von einer ganzen SEG, selbst wenn der RTW zu der SEG gehört!


    patrik: und wer kann denn dann dafür? selbst bei eingepflegter AAO kann man sein Hirn doch benutzen und selber zusätzliche Kräfte dazu alarmieren.

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

    Einmal editiert, zuletzt von AkkonKöln ()

  • Zitat

    Original von Fire
    Und wenn jetz 1 Km vom alamierten RTW ein schwerer Unfall ,dringender Notfall (Herzinfakt etc.) gewesen wär.
    Wenn man dann noch Pech hat wär der 2 RTW noch weiter weg gewesen. Also das man 2 RTW's alamiert ist schon sinnvoll, falls evtl. einer abdrehen muss hätte man nicht den großen Zeitverlust.


    Und wenn der zweite nen Platten hat? Schickst für sowas dann 3 oder 4 raus, weil....es könnte ja sein, daß.....
    Also man muss die Kirche ja schon im Dorf lassen, zumal das alles ja auch Kosten verursacht und sowas muss ja wohl nicht sein.

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.


  • Viele Disponenten alamieren doch auch gar nicht mehr anders als der Computer vorschlägt, da der Vorschlag ja der AAO entspricht.


    Zudem zu der ganzen Sachlage stellt sich ja immer mehr raus, das der 2.RTW erst später alamiert wurde, da durch die von der HVO gegebende Lagemeldung einen 2.RTW erst erfordertet. Dieser brauchte keine 20 min und und war frei.


    Gruß


    D*r Dulex

  • AkkonKöln:
    Ich bin ja immer noch der Meinung, das ein San.-Helfer höher qualifiziert ist, als ein Passant mit LSM- Lehrgang.
    Dabei ist mir persöhnlich völlig wurscht, ob das Fahrzeug mit dem er kommt nun als KTW, RTW oder First Responder geführt wird.
    Nach einer qualifizierten Rückmeldung und einer sanitätsmäßigen Erstversorgung, hätte sogar noch Transportkapazität bestanden.
    Hätte man, zur Not, die Besatzungen geteilt. Sani fährt Regel RTW und Assi sitzt hinten.

    "Eine Fehlentscheidung auf Anhieb spart immerhin Zeit."
    Helmar Nahr, Mathematiker u. Wirtschaftswissenschaftler

  • Zitat

    Original von Dulex


    Du hast meinen Beitrag nicht richtig verstanden ... Der RTW war zusätzlich vor Ort und damit auch abkömmlich.


    Und ob das legal oder nicht legal ist einen RTW von einem SanDienst abzurufen ist noch immer eine Vereinbarungssache zwischen dem, Veranstalter und der jeweiligen HiOrg.


    Aber wir sind uns in sofern einig, dass ich das einzig vorhandene Fahrzeug nicht abrufen sollte ...

  • Zitat

    Original von AkkonKöln
    ...
    patrik: und wer kann denn dann dafür? selbst bei eingepflegter AAO kann man sein Hirn doch benutzen und selber zusätzliche Kräfte dazu alarmieren.


    Gerade in Deinem eigenen und den umliegenden RD / FW Leitstellenbereichen sind mir Vorfälle bekannt, bei denen der Dispo eine Stellungnahme schreiben musste, weil er mitgedacht hat.


    So musste sich z.b. ein Dispo dafür rechtfertigen, dass wir unseren Malti RTW auf Anfrage besetzt haben, weil der komplette RegelRD bei zwei Verkehrsunfällen gebunden war. Dem Dispo war bekannt, dass wir jeden zweiten Dienstag Dienstabend hatten...


    Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass ein Dispo der schonmal eine solche Stellungnahme schreiben musste keine Lust mehr hat, sich in die Nesseln zu setzen und dadurch die AAO einhällt.


    Gruß aus Wien
    Patrik

  • In verschiedenen Beiträgen kam zum Ausdruck, daß der LS die Einsatzbereitschaft eines RTW im Rahmen eines Sanitätsdienstes gemeldet wird und die LS dieses Fahrzeug dann auch einsetzt.


    Äh, sorry, aber:
    der RTW dient doch primär der Absicherung der Veranstaltung.
    Dem Veranstalter wurde doch vorher i.d.R. klargemacht, daß er wg. der besonderen Risiken auch einen RTW benötigt und daß dieser auch mehr kostet wie eine Bratwurst pro Helfer.


    Bevor man mich falsch versteht:
    ich habe gar nichts gegen das Einsetzen eines solchen Fahrzeugs im Rahmen einer Hilfestellung für den regulären RD, wenn dieser überlastet ist bzw. ein solcher San-Dienst-RTW als "First Responder" benutzt wird.


    Doch der Veranstaltung fehlt dieses Fahrzeug letztendlich für einen gewissen Zeitraum.
    Es ist meiner Meinung nach auch etwas anderes, ob dieser RTW einen Veranstaltungsbesucher versorgt/transportiert - das ist eben das Risiko einer solchen Veranstaltung bzw. seinen originären Standort verlässt, um "Nachbarschaftshilfe" zu leisten.
    Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn im Rahmen der Veranstaltung ein RTW benötigt wird, ein solcher nicht mehr zur Verfügung steht und auch die LS kein Fahrzeug mehr aus dem Hut zaubern kann.


    Versetze ich mich in die Lage eines einigermaßen wissenden Veranstaltungsbesuchers, dessen Frau zeitverzögert versorgt wurde und dadurch einen (bleibenden) Schaden erlitten hätte, weil der Sanitätsdienst nicht mehr adäquat gegeben war, dann weiss ich genau, daß es jetzt juristische Ar...karten geben wird.

    Sauerstoff und Nierenschale waren unser Notfallequipment - der graue Parka unsere Warnkleidung - und der VW-KTW das Non-plus-ultra der Notfallrettung

    Einmal editiert, zuletzt von raphael-wiesbaden ()

  • Raphael,


    auch für Dich noch einmal ...

    Zitat

    Original von raphael-wiesbaden
    In verschiedenen Beiträgen kam zum Ausdruck, daß der LS die Einsatzbereitschaft eines RTW im Rahmen eines Sanitätsdienstes gemeldet wird und die LS dieses Fahrzeug dann auch einsetzt.

    ich habe geschrieben, dass der RTW zusätzlich und einsatzbereit bei dem Sanitätsdienst gestanden hat. Dadurch ist er automatisch abkömmlich.


    Der RTW ist nur dann fest für die Veranstaltung, wenn der Veranstalter diesen auch bezahlt, da das aber selbst bei Wald-und-Wiesen-reitturnieren nicht gemacht wird, ist der RTW halt zusätzlich vor Ort.

    Zitat

    Original von raphael-wiesbaden
    Versetze ich mich in die Lage eines einigermaßen wissenden Veranstaltungsbesuchers, dessen Frau zeitverzögert versorgt wurde und dadurch einen (bleibenden) Schaden erlitten hätte, weil der Sanitätsdienst nicht mehr adäquat gegeben war, dann weiss ich genau, daß es jetzt juristische Ar...karten geben wird.

    Warum?


    solange die Veranstaltungsbetreuung sichergestellt ist, und dazu reicht notfalls auch ein KTW vom KatS mit zwei San-Helfern aus, gibt es keine A-Karten ...

  • Mit Verlaub,
    gehe ich als Besucher auf eine Veranstaltung und sehe dort einen RTW, dann mache ich mir keine Gedanken über die Finanzierung von San-Diensten etc.
    Da steht ein RTW auf dieser Veranstaltung "für den Fall der Fälle" bereit.
    Wenn dieses Fahrzeug für mich nicht nutzbar ist, obwohl er dort sicher stand, dann hat der Organisator/Veranstalter/die Hiorg ein Problem mit mir.
    Es steht ausser Frage, daß ich als Patient keinen unmittelbaren Zugriff auf dieses Fahrzeug habe, wenn der RTW bereits in einem anderen Einsatz im Rahmen des Sanitätsdienstes gebunden ist.
    Ich rede auch nicht von einem MANV etc. wo alles rollt, was eine blaue Lampe auf dem Dach hat.


    Für mich ist eben ein RTW nicht "automatisch abkömmlich" nur weil er auf einem Volksfest herumsteht.
    Würde ich diesen Gedanken konkret weiterverfolgen, dann hätte z.B. der Berliner RD tagtäglich ein zusätzlich arztbesetztes Rettungsfahrzeug zur Verfügung, weil halt gerade mal wieder ein Staatsoberhaupt angekommen ist.


    In diesem Zusammenhang ist auch die Frage, inwieweit die aufsichtsführende Behörde bei einem solchen Ereignis solche Fahrzeuge fordert und diese dann nicht zur Verfügung stehen, weil sie für dritte genutzt werden.


    Nach meinen (subjektiven) Beobachtungen werden RD-Fahrzeuge öfters als "Basisstationen" für den Sanitätsdienst genutzt - vielleicht weil die durchführende Hiorg hierfür keine anderen geeigneten Möglichkeiten hat - oder, weil es einfach cooler ist und ich so eher HelferInnen für den Dienst finde.


    Und natürlich habe ich gemeint, daß der Veranstalter einen Preis für Mannschaft incl. Leistungsstand und Geräte/Fahrzeuge und Zeit bezahlt.
    Es liegt an den Hiorgs selbst, wenn sie "Rechnungen" nicht genau ausstellen können (oder wollen).
    Im Rahmen der gegenseitigen Unterstützung von Vereinen "auf dem flachen Land" kann ich das sogar (teilweise) verstehen.


    Bei "Ihvänts", bei denen von der örtlichen Finanzkasse bis zum letzten Bratwurststand jeder seinen Reibach machen darf ist es im Jahre 2009 m.E. eine riesige Sauerei, daß die Hiorg a-b-c zu Dumpingpreisen arbeitet, damit die Hiorg 1-2-3 ja nicht diesen öffentlichkeitswirksamen Dienst bekommt.

    Sauerstoff und Nierenschale waren unser Notfallequipment - der graue Parka unsere Warnkleidung - und der VW-KTW das Non-plus-ultra der Notfallrettung

  • bei diesem "ich ziehe ein Sandienst-Fahrzeug von einer Veranstaltung ab" darf an sicher auch nicht außer Acht lassen, ob das Fahrzeug dort stehen MUSS !


    Es gibt Veranstaltungen mit Auflagen nach denen der Betrieb sofort einzustellen wäre, wenn solch ein Fahrzeug nicht mehr vor Ort wäre.



    Und ich als normaler Besucher besuche eine Veranstaltung nicht weil die Stadt oder der Organisator einen RTW bereithält, sondern weil ich das Event sehen sill.
    Den Veranstalter zu verklagen weil der RTW, der da eben noch stand, nun weg ist, und meine Frau jetzt nach Luft schnappt, halte ich für völlig überzogen.



    Als Teilnehmer eine Motorrallye z.B. würde ich aber schon drauf bestehen, dass der RTW dort auch stehen beliebt, und keinen Notfall 5 km weiter übernimmt. Dafür gibt es denn öffentlichen organisierten RD !

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Zitat

    Original von kellern
    bei diesem "ich ziehe ein Sandienst-Fahrzeug von einer Veranstaltung ab" darf an sicher auch nicht außer Acht lassen, ob das Fahrzeug dort stehen MUSS !

    Eben.


    Und wenn der Veranstalter nur einen KTW bezahlt und trotzdem KTW und RTW bekommt, dann ist der RTW eben abkömmlich. Und sofern die Leitstelle das weiß, muss sie ihn auch einsetzen.

    Zitat

    Original von kellern
    Als Teilnehmer eine Motorrallye z.B. würde ich aber schon drauf bestehen, dass der RTW dort auch stehen beliebt, und keinen Notfall 5 km weiter übernimmt. Dafür gibt es denn öffentlichen organisierten RD !


    Jein ...


    wenn er nicht vorgeschrieben wäre, dann ist der RTW auch abkömmlich, sofern die Veranstaltnug weiterhin sanitätsdienstlich so abgeeckt ist, wie es mit dem Veranstalter besprochen ist.


    Was der Besucher da denkt ist erst einmal vollkommen uninteressant.

  • Zitat

    Original von Patrik Kalinowski
    hätte es keinem geschadet, wenn man diesen EH-JUH-RTW als FirstResponder mit hingeschickt hätte... und wenn es nur zur Peilung der Lage gewesen wäre.


    Es war bereits der nächstgelegene First Respondern (näher gelegen als der JUH-RTW) zu dem Einsatz unterwegs und bereits nach kürzester Zeit vor Ort. Vor dme JUH-RTW müsste dann eh schon wieder ein in der nähe liegender BRK-Hintergrund-RTW alarmiert werden.

  • Mit der sachlichkeit des Zeitungberichts lässt sich auch keine genaue Lage bilden, die man beurteilen kann schon mal die Aussage von einem Krankenwagen im Bericht und das nicht einmal die HvO erwänt werden, lässt daruf schließen das es sich eher um Sensationsjournalismuss hadelt.Als eine genaue Darstellung der Lage.



    Gibt es hier niemand der m Bereich wohnt und sich genuer aus kennt wie es um JUH und BRK steht?


    grüsse
    Philipp

  • Guckst Du hier (2. Kommentar unter dem Artikel!)


    ..und dann haben sich die Vorwürfe der JUH als heisse Luft entpuppt.


    Ist ja toll wenn HiOrgs neue Standorte erschliessen, allerdings stelle ich mir seriöses Auftreten anders vor.


    Grüße
    Bernd

    ------------------------------------------------------------
    Dieser Beitrag wurde 274 mal editiert.
    Das letzte mal morgen um 12h.

  • Zitat

    Original von herrmann030700
    Guckst Du hier (2. Kommentar unter dem Artikel!)


    ..und dann haben sich die Vorwürfe der JUH als heisse Luft entpuppt.


    Danke - hatte vergessen anzugeben, woher ich die Infos habe.


    Eigentlich sollte das BRK eine Gegendarstellung fordern. Das ist ja Rufmord.

  • ...hüstel....


    wer da diesen 2. Kommentar drunter geschrieben hat ist genauso wenig bekannt wie dessen Wahrheitsgehalt.


    Hier im Forum steht auch viel trash, der von Leichtgläubigen schnell für bare Münze genommen wird.


    Man sollte nicht nur lesen, sondern auch nachdenken können :zwinker:

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • glaubst Du wirklich, dass Du da jetzt eine Antwort bekommst ?!


    Gruß aus Wien
    Patrik

    Einmal editiert, zuletzt von Patrik Faber ()

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