Johanniter erstatten Anzeige!

    • Offizieller Beitrag

    Es ist eine Horror-Vorstellung: Verkehrsunfall, ein toter Motorradfahrer, drei Schwerverletzte und der Krankenwagen lässt fast 20 Minuten auf sich warten, obwohl laut Gesetz 15 Minuten die Obergrenze sein soll. Und schließlich stellt sich heraus, dass ein Rettungsfahrzeug den Unfallort in wenigen Minuten hätte erreichen können, aber nicht alarmiert wurde.
    Ein Artikel von Andreas Frei





    Link zur Nachricht:Augsburger Allgemeine



    Quellenangabe: Augsburger Allgemeine

  • Toller Bericht, von einem Reporter, der offensichtlich keine Ahnung vom BayRdG hat.


    Sicher über die Hilfeleistungsfrist kann man diskutieren, wenn dann aber bitteschön Landesweit oder zumindest auf die Region bezogen und nicht über einen Einzelfall, denn solche Diskussionen enden immer mit der Ausflucht in eine Prozentregel der man genüge leistet.


    Auf den Seiten der Juh kann man keinen Hinweis auf ein Angebot der "organisierten Ersten Hilfe vor Ort" (so oder so ähnlich, heisst ein First Responder oder Helfer vor Ort im Gesetzesdeutsch), so etwas bräuchten sie aber, wenn sie als Primärkräfte alarmiert werden wollen. Ein Fall für eine SEG (die sie anbieten) ist es aber definitiv nicht, denn es handelte sich eindeutig um einen Fall, für den Rettungsdienst der öffentlich-rechtlichen Vorhalte. Das hört sich stark nach "wir wollen auch mitspielen" an.


    Auf jeden Fall schädigt ein solcher Bericht das Vertrauen der Bevölkerung in die Leistungsfähigkeit des Rettungdienstes. Die sollten lieber mal an einem Tisch miteinander sprechen, um eine tragfähige, leistungsfähige Versorgung, bei der die Wünsche und Möglichkeiten aller Organisationen berücksichtigt werden können, zu finden.


    My 2-Cents
    Bernd

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    Dieser Beitrag wurde 274 mal editiert.
    Das letzte mal morgen um 12h.

    Einmal editiert, zuletzt von herrmann030700 ()

  • Zitat

    Original von herrmann030700
    Auf den Seiten der Juh kann man keinen Hinweis auf ein Angebot der "organisierten Ersten Hilfe vor Ort" (so oder so ähnlich, heisst ein First Responder oder Helfer vor Ort im Gesetzesdeutsch), so etwas bräuchten sie aber, wenn sie als Primärkräfte alarmiert werden wollen. Ein Fall für eine SEG (die sie anbieten) ist es aber definitiv nicht, denn es handelte sich eindeutig um einen Fall, für den Rettungsdienst der öffentlich-rechtlichen Vorhalte. Das hört sich stark nach "wir wollen auch mitspielen" an.


    Das seh ich ähnlich bzw. genauso wie du!


    Für mich ist das, was die JUH da betreibt ein "Hintergrund-Rettungsdienst" und dieser wird immer nur dann alarmiert, wenn _kein_ Rettungsmittel mehr vorhanden ist. Jedoch war in diesem Fall ein RTW vorhanden und somit darf der EHRENAMTLICHE RTW nicht damit belastet werden. Man muss das Ehrenamt schonen, wo es geht.


    In Bayern sind die Struckturen des Rettungsdienstes (wie auch überall anders!) so gelegt, dass die Rettungskräfte im _Regelfall_ ausreichen. Ein VU (wie in diesem Beispiel), an einem Tag wo nicht gerade viele Einsätze sind, ist wohl das 100-%-ige-Beispiel für einen Regelfall.

  • muss ich ja leider auch den Kopf schütteln ... selbst auf den JUH-Seiten wird nur von "Unterstützung bei Katastrophen oder Großschadensfällen" gesprochen, nicht aber vom Einsatz während des Regel-RD.


    Und dieser Einsatz war weder eine Katastrophe noch ein Großschadensfall.


    Tja, ich bin gespannt wie das aus geht.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Ich gehe davon aus, dass die JUH mit dieser Klage nicht durchkommen wird und sich zusätzlich mit dieser Aktion für die nächsten Jahre aus der Situation herausgeschossen hat, überhaupt als Gesprächspartner akzeptiert zu werden.


    Letztlich stellt sich mir die Frage, ob die JUH vor Ort Hilfe leisten oder aber nur das Geld des RTW-Transportes abgreifen wollten. Beide Möglichkeiten sind vorhanden und eine offene und ehrliche Antwort wird es wohl nicht gebeb.


    Grundsätzlich sollte aber mal überlegt werden, ob nicht die Bevorzugung einer Organisation per Gesetz eine Situation schafft, die andere Gesetze auf den Plan ruft (Monopolstellung zum Beispiel -> kartellrechtliche Probleme).


    Insofern könnte es passieren, dass sich dieser eigentlich vollkommen überflüssige Klageweg zu einem Bumerang für das BRK entwickelt.


    Warum kann man sich nicht einfach wie gleichberechtigte Partner zusammensetzen und das so klären? Auch dem BRK sollte es wichtig sein, für den Notfall auf weitere Einsatzkräfte zurückzugreifen können. Andererseits, wie schon geschrieben, machen sich die JUH mit diesem Klageweg sicherlich auch keine Freunde.


    Und das wie immer auf dem mutmaßlichen Rücken der Bevölkerung.

  • Das wichtigste ist doch, was gemeldet wurde (und da verlass ich mich mal auf den Medienbericht):


    VU mit einer leichtverletzten Person.


    Dem Dispo war die lange Anfahrtsweg der RTWs bewusst, deshalb hat er auch 2 aus den unterschiedlichen Richtungen anfahren lassen.


    Für diese Meldung absolut ausreichend. Keine weiteren Diskussionen nötig.




    Warum untersucht der nette Herr der schreibenden Zukunft nicht mal, welcher Volldepp diesen Notruf so abgesetzt hat bzw. warum niemand bei übersichtlicher Lage nachgemeldet hat?



    PS: Tolles Voting-Script auf der Seite der Augsburger-Allgemeine. IP- und Cookie-Sperren wären wohl zu kompliziert.

  • naja, da braucht man auch nicht auf die Presse schimpfen.


    Die sind auch unterbesetzt und müssen schreiben, schreiben und nochmal schreiben.


    Die Blätter müssen voll sein und das ganze muss in die Meinung der Masse passen. Basta.


    Da ist weder Zeit noch Personal um Dinge zu hinterfragen und von mehreren Leuten wasserdicht abklopfen zu lassen.


    Denen kann man keinen Vorwurf machen.


    Im Gegenteil, wer heute noch alles glaubt was in der Zeitung steht ....
    (Patrick Swayze ist tot .... etc.)

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Zitat

    Original von Betriebswirt
    VU mit einer leichtverletzten Person.


    Dem Dispo war die lange Anfahrtsweg der RTWs bewusst, deshalb hat er auch 2 aus den unterschiedlichen Richtungen anfahren lassen.


    Für diese Meldung absolut ausreichend. Keine weiteren Diskussionen nötig.


    Ausreichend?
    Wohl eher bissel übertrieben oder?
    Für einen VU mit einer leichtverletzten Person reicht doch wohl allemale ein RTW.

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

  • Ein gewisses "Gschmäckle" hat das Ganze schon.
    OK - bei der Meldung "1 Leichtverletzter" kann man schon tolerieren, dass der RTW eine längere Anfahrt hatte. Aber warum dann zwei RTW?
    Wenn sich der Disponent nicht sicher über das Ausmaß ist, was spricht dagegen, die JUH-Kräfte zu alarmieren? Die Leitstellenmitarbeiter wissen / müssen wissen, wo welche Rettungsmittel stehen, auch die zusätzlich alarmierbaren, das gehört zum Job.
    Ohne die Sachlage näher zu kennen wäre es bei dieser langen Anfahrt auch durchaus vertretbar, einen näher stehenden "Nicht-Regel-RD-RTW" zur Erstversorgung zu alarmieren. Was vergibt sich der Disponent dabei? Der Verletzte wird schneller versorgt und der Regel-RTW übernimmt den Transport, denn m. W. darf das JUH-Fahrzeug bei Verfügbarkeit des "gesetzlich zuständigen" RTW eh nicht transportieren.
    Ich habe mal auf die JUH-Seite geschaut und dort keinen Hinweis auf eine FR-Einheit oder ähnliches gefunden. Das ist ja aber auch völlig egal. Es zählt allein, was mit dem Träger der RLS vereinbart ist und dass die RLS weiss, dass dort Einsatzkräfte schnell zur Verfügung stehen.


    @ Hermann030700:

    Zitat

    Auf jeden Fall schädigt ein solcher Bericht das Vertrauen der Bevölkerung in die Leistungsfähigkeit des Rettungdienstes.


    Ich arbeite in einer Rettungsleitstelle und sehe es eher so, dass ein solcher Bericht -wenn er die Fakten korrekt widergibt- das Vertrauen der Bevölkerung in die Kompetenz der Rettungsleitstelle schädigt, denn dem Bürger ist es völlig wurscht, welcher RTW von wo kommt, Hauptsache er kommt schnell, wenn er ihn braucht.

  • Zitat

    Original von AkkonKöln


    Ausreichend?
    Wohl eher bissel übertrieben oder?
    Für einen VU mit einer leichtverletzten Person reicht doch wohl allemale ein RTW.



    Bei über 20km Anfahrt kann eine Menge passieren. Deshalb meine ich, ist das entsenden der 2 RTWs aus den unterschiedlichen Richtungen gerechtfertigt, um die Hilfsfrist noch einigermaßen einzuhalten.



    Zitat

    Ich arbeite in einer Rettungsleitstelle und sehe es eher so, dass ein solcher Bericht -wenn er die Fakten korrekt widergibt- das Vertrauen der Bevölkerung in die Kompetenz der Rettungsleitstelle schädigt, denn dem Bürger ist es völlig wurscht, welcher RTW von wo kommt, Hauptsache er kommt schnell, wenn er ihn braucht.


    Genausowenig wie Lieschen Müller den unterschied zwischen KTW, RTW und NEF kennt ("Mein Mann hat einen Herzinfarkt, wir brauchen die Sanitäter") wird sie verstehen, dass die Leitstelle schuld hat - grundsätzlich wird alles was blaue Lampen hat, in Sippenhaft genommen.

  • Zitat

    Original von AkkonKöln


    Ausreichend?
    Wohl eher bissel übertrieben oder?
    Für einen VU mit einer leichtverletzten Person reicht doch wohl allemale ein RTW.


    Und wenn jetz 1 Km vom alamierten RTW ein schwerer Unfall ,dringender Notfall (Herzinfakt etc.) gewesen wär.
    Wenn man dann noch Pech hat wär der 2 RTW noch weiter weg gewesen. Also das man 2 RTW's alamiert ist schon sinnvoll, falls evtl. einer abdrehen muss hätte man nicht den großen Zeitverlust.

  • Zitat

    Original von Fire
    Und wenn jetz 1 Km vom alamierten RTW ein schwerer Unfall ,dringender Notfall (Herzinfakt etc.) gewesen wär.
    Wenn man dann noch Pech hat wär der 2 RTW noch weiter weg gewesen. Also das man 2 RTW's alamiert ist schon sinnvoll, falls evtl. einer abdrehen muss hätte man nicht den großen Zeitverlust.


    Ähm ...


    dann kannst Du zu JEDEM Einsatz einen zweiten oder sogar dritten RTW schicken, weil es könnte ja etwas passieren ...


    Diese Arschkarte hat nun einmal der jeweilige Disponent, und damit muss er leben. Ausserdem kannst Du gar nicht alles abdecken, weil dann kannsrt Du an jeder Ecke Parkhäuser voller einsatzbereiter RTW einrichten.


    Allerdings wäre grundsätzlich zu überdenken, wie man eine schnellere Erstversorgung durch qualifizierte Kräfte hinbekommen kann ...

  • Jetzt bleibt nur noch die Frage zu klären, ob die Johaniter ihre RTW auch regelbesetzen können. Sprich, sind das auch wirklich RA, die da angefahren kommen. Das ist wichtig zu wissen, nachher sind das nur RS oder gar Sanitätshelfer. Um himmelswillen, was da alles passieren kann, wenn solche Leute zur Erstversorgung anrücken.
    Wahrscheinlich gibt es deswegen auch keinen Hinweis auf der HP. Die wissen, dass sie zwar RTW, aber keine kompetenten Helfer haben. Genau so wird es sein.


    Ironie aus!


    Edit, Rechtschreibung

    "Eine Fehlentscheidung auf Anhieb spart immerhin Zeit."
    Helmar Nahr, Mathematiker u. Wirtschaftswissenschaftler

    Einmal editiert, zuletzt von chefretter ()

  • http://www.rettungsdienst.de/2…rk-verklagen/#comment-918 so hier unter dem link finden sich noch ein bericht zum thema.
    Ich verstehe auch nicht warum die sich da kappeln mein gott die sollen sich zusammen setzen und das versuchen zu klären.Warum klappt die zusammen arbeit wo anders aber da nicht?
    Und dersponent der RLST hat vermutlich nach besten wissen und gewissen gehandelt.
    Naja mal sehen was da noch kommt.

    Ehrenamt warum wir das machen? weil wir es Wollen

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von De-Hattstedter
    Ich verstehe auch nicht warum die sich da kappeln mein gott die sollen sich zusammen setzen und das versuchen zu klären.Warum klappt die zusammen arbeit wo anders aber da nicht?


    Die Norddeutschen aus der Stadt der Heringstage sind zwar durchaus auch streitbar, aber hier möchte ich doch darauf pochen, dass es "kabbeln" heißt... *g*

  • natürlich heisste es kabbeln und nicht kappeln! hatte nen dreher drin weil das der heimatort meines vaters ist und ich vorher noch mit ihm über den geredet hatte.


    MFG Hatti

    Ehrenamt warum wir das machen? weil wir es Wollen

  • Die Frage ist, wieso sollte der Dispoennt 3 RTW (2 Regel-RTW und 1 JUH-RTW) in den Fall einbinden.


    Die 2 Regel-RTW können durch den verlängerten Anfahrtsweg durchaus korrekt sein. Ist bei uns auch des öfteren so. Wenn einer der beiden RTW E-Stelle an ist, rückt der andere wieder ab.
    Aber zu einer leichtverletzten Person 3 Rettungswägen (6 bis 9 Mann) zu schicken, ist wohl total überalarmiert.


    Es kann ja durchaus sein, dass der RTW der JUH als Hintergrund-RTW und eben nicht als First Responder im System steht. Bei uns werden First Respondern zu den Eisätzen hinzugerufen, die Hintergrund-RTW's fahren jedoch an Stelle von Regel-RTW's und werden nur dann alarmiert, wenn kein RTW in der Nähe (und 20 km gilt noch als nähe) ist.

    • Offizieller Beitrag

    Also wenn ich nicht irgendwann einmal in der Ausbildung komplett gepennt habe, dann ist ein Disponent dazu verpflichtet immer das nächste und geeignete Rettungsmittel zu entsenden. Diese Verpflichtung beschränkt sich nicht unbedingt nur auf Rettungsmittel des Regelrettungsdienstes... allerdings - und das zum besseren Verständnis - hätte es keinem geschadet, wenn man diesen EH-JUH-RTW als FirstResponder mit hingeschickt hätte... und wenn es nur zur Peilung der Lage gewesen wäre.


    Ob man daraus dem Disponenten oder irgendwem anders einen Strick drehen kann... ich glaube nicht. Und wenn, dann hätten wir vielleicht einmal ein "brauchbares" Grundsatzurteil!

  • Ich denke, dass der Dispo am wenigsten dafür kann.


    Mir sind bisher nur Leitstellen bekannt, die nach einer vorher eingepflegten AAO arbeiten. Nur und wirklich nur dann, wenn sich ein Fahrzeug in der Nähe aufhällt, wird von der AAO abgewichen!?


    Oder wird in Bayern nach "eigenem ermessen" alarmiert ?


    Gruß aus Wien
    Patrik

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