NRW: Ordnungsamt und Blaulicht !

  • http://www.justiz.nrw.de/Press…eOVG/28_05_2009/index.php


    Mit dem heute in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteil wies die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Klage der Stadt Wuppertal gegen die Bezirksregierung Düsseldorf ab, mit der sie die Ausstattung der Fahrzeuge ihres Kommunalen Ordnungsdienstes mit Blaulicht und Einsatzhorn erstrebt. Zur Begründung führte die Kammer aus: Das Recht, auch Fahrzeuge des Ordnungsamts mit Blaulicht und Einsatzhorn auszurüsten, ergebe sich nicht obligatorisch aus der Straßenverkehrszulassungsordnung. Diese sehe eine solche Ausstattung nur für den Vollzugsdienst der Polizei vor. Die Klägerin habe aber auch keinen Anspruch....



    Gruß aus Wien
    Patrik

  • Typisch Deutsche Justiz halt, kann man geschlossen in die Tonne treten mittlerweile....

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • wie geil,
    Vor deren eigener Haustür wird die SoSi auf OA-Fahrzeugen spazieren gefahren und wo anders wird es verboten :D

    Staffeltanker - Gehasst, Verdammt, VERGÖTTERT

  • Ob's jetzt bald wohl in Duisburg gebrauchte Hella RTK's zu kaufen gibt?


    Mir reicht es schon, wenn sie mich im Namen der Stadt blitzen, als Hilfspolizei brauche ich die nicht!

  • In den anderen Städten in NRW dürfen die Betreiber demnächst auch ihre Blauen Lampen in den Eimer treten sobald die Genehmigungen auslaufen. Neue sowie Verlängerugen wird es keine mehr geben.


    Gruß aus Wuppertal

  • Wer geblitzt wird hat in der Regel ein Problem mit den Verkehrsregeln und weniger mit der Sache an sich. Darüber sollte man mal nachdenken.


    Die haben so viel oder wenig Berechtigung wie 90% der KatS-Fahrzeuge, Fw-Nachschieber oder sonstigem Getümmel.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von Michael Wiedenbach
    In den anderen Städten in NRW dürfen die Betreiber demnächst auch ihre Blauen Lampen in den Eimer treten sobald die Genehmigungen auslaufen. Neue sowie Verlängerugen wird es keine mehr geben.


    Gruß aus Wuppertal


    Nicht ganz, das Kölner OA hat eine Ausnahmeregelung die soweit geht dass es zukünftig sogar aufrüsten darf.


    Grüße,

    OFM/FF Köln FMD (Fernmeldedienst)

  • War D-dorf nicht sogar die erste Stadt in NRW die ihre Ordnunsamtsfahrzeuge mit SoSi ausgerüstet haben?


    Also die Aussage daß 90% der K-Schutz-, FW-Nachschub- etc. fahrzeuge keine SoSi brauchen kann ich nicht ganz zustimmen. Klar daß viele Fahrzeuge selten benutzt werden. Aber lass bei nem Großbrand mal den Nachschub an Schaummittel oder Schläuchen ausgehen oder bei einer Evakuierung eines Krankenhauses wegen Feuer die KTW´s ohne SoSi antrudeln...... Es stimmt daß manche SoSi-Anlagen hinterfragbar sind, aber die des Ordnungsamtes stehen bei mir da an allererster Stelle. Was bitte können die so eiliges zu tun haben, was die Polizei nicht selber erledigen kann?


    Beispiele aus Köln:
    6 mal wegen Einsturz des Stadtarchivs .... was suchen die da mit SoSi??
    5 mal bei Bombenentschärfungen um schnell zu evakuieren ... naja
    je 4 mal nach gewaltübergriffen am Straßenstrich und auf eigene Mitarbeiter ..... Polizeiaufgabe?
    3 mal um Absperrungen durchzuführen .....


    allesamt Einsätze die in den Aufgabenbereich der Polizei oder FW fallen.

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von AkkonKöln ()

  • Zitat

    Original von AkkonKöln
    6 mal wegen Einsturz des Stadtarchivs .... was suchen die da mit SoSi??
    5 mal bei Bombenentschärfungen um schnell zu evakuieren ... naja
    je 4 mal nach gewaltübergriffen am Straßenstrich und auf eigene Mitarbeiter ..... Polizeiaufgabe?
    3 mal um Absperrungen durchzuführen .....


    allesamt Einsätze die in den Aufgabenbereich der Polizei oder FW fallen.


    Stimmt schon, aber da die Polizei sich immer mehr um Kleinigkeiten kümmern muss, macht es schonSinn. Ausserdem, warum ist das ganze in anderen Bundesländern zulässig? Ich nenne da mal Hessen, Berlin oder Hamburg als Beispiel.


    Ich finde (und das ist meine ganz persönliche Meinung), dass hier mal wieder eine Behörde versucht, einer anderen etwas vorzuschreiben. Und gerade da im eigenen Bereich (sprich direkt vor der Haustür) das Ordnungsamt mit Sondersignal ausgestattet ist, macht die Entscheidung noch fragwürdiger.


    Übrigens habe ich die Düsseldorfer noch nicht eineinziges Mal mit Blaulicht fahren gesehen. Es geht ja letztlich um die Möglichkeitund nicht darum, dass sie das ausschließlich machen.


  • Da stimm ich mal zu. Zumal sie beim Einsturz nach SoSi-Anfahrt min. eine Std. doof rumstanden, da deren Arbeit von den ca. 150 Poilzeikräften erledigt wurde. Ich finds totaler Schwachfug, aber gut ...

  • Doof rumstehen kann man nicht als Ansatz für die Diskussion nehmen. Wenn ich hier aufzähle wie oft von der Feuerwehr oder Polizei Leute doof rumstehen während der RD arbeitet dann könnt ich beiden umgehend die Balken von der Kutsche klopfen.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Doof rumstehen = Überflüssig. Eine Organisation mit hoheitlichen Aufgaben seh ich nicht als sinnlos an, auch wenn sie mal mit den Händen in der Hose rumstehen.
    Ordnungsämter sollen sich darum kümmern, wofür die da sind: die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, und dafür braucht man kein SoSi aufm Dach. Für alles bei dem höchste Eile geboten ist, weil Gefahr in Vollzug ist, ist die Polizei da.

  • Zitat

    Original von Tobias Voss
    Stimmt schon, aber da die Polizei sich immer mehr um Kleinigkeiten kümmern muss, macht es schonSinn. Ausserdem, warum ist das ganze in anderen Bundesländern zulässig? Ich nenne da mal Hessen, Berlin oder Hamburg als Beispiel.


    Naja, dann sollte man die Arbeit sinnvoll aufteilen.
    In Köln z.B. kümmert sich die Polizei z.B. gar nicht um Falschparker, die verweisen grundsätzlich aufs OA, genauso bei Ruhestörungen. Was ja auch Sinn macht, denn solche Sachen kann das OA prima selber erledigen (und vor allem brauchen sie dafür kein SoSi).


    Zitat


    Ich finde (und das ist meine ganz persönliche Meinung), dass hier mal wieder eine Behörde versucht, einer anderen etwas vorzuschreiben. Und gerade da im eigenen Bereich (sprich direkt vor der Haustür) das Ordnungsamt mit Sondersignal ausgestattet ist, macht die Entscheidung noch fragwürdiger.


    Übrigens habe ich die Düsseldorfer noch nicht eineinziges Mal mit Blaulicht fahren gesehen. Es geht ja letztlich um die Möglichkeitund nicht darum, dass sie das ausschließlich machen.


    Klar geht es um die Möglichkeit, aber was haben die Ordnungsämter denn die letzten 60 Jahre ohne SoSi gemacht? Da konnten sie ihre Arbeiten doch auch ohne erledigen, also warum brauchen sie das jetzt? Zumal eine Sosi-Anlage ja auch nicht gerade preiswert ist und die Kassen leer sind, frage ich mich was das soll.
    Und wenn ich lese "....für Absperrmaßnahmen..." ich habe noch nie gesehen, daß das OA irgendwo eine Straße abgesperrt haben, das macht immer die Polizei.

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

  • Zitat

    Original von Icsunonove
    Doof rumstehen = Überflüssig. Eine Organisation mit hoheitlichen Aufgaben seh ich nicht als sinnlos an, auch wenn sie mal mit den Händen in der Hose rumstehen.
    Ordnungsämter sollen sich darum kümmern, wofür die da sind: die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, und dafür braucht man kein SoSi aufm Dach. Für alles bei dem höchste Eile geboten ist, weil Gefahr in Vollzug ist, ist die Polizei da.


    Der Sinn einer Personengruppe ergibt sich nicht dadurch das sie sich mit besonders schönen Titeln schmücken darf. Das nur mal so am Rande.


    Wenn ich einen Einsatz hab und ein Löschzug dreht Däumchen rückt aber mit Getöse an weil die Ausrückeordnung das so vorsieht ist das lächerlich. Es gäb viele Beispiele die wohl den Rahmen sprengen würden.


    Was ich komisch finde ist das du ja den Knackpunkt selbst ansprichst, die öffentlich Ordnung aufrecht halten. Du denkst da pauschal an die weggeworfene Zigarettenkippe oder den Falschparker, die Aufgaben des Ordnungsamtes gehen aber deutlich weiter und eben auch in Situationen die öffentliche Ordnung aus den Fugen gerät. Die Situationen kommen nicht oft vor, die Beispiele wurden genannt, aber es gibt sie. Stellt sich also die Frage warum soll man die Fahrzeuge einer Behörde (!) die für die öffentliche Ordnung (!) zuständig ist für solche Notsituationen nicht mit SoSi ausrüsten ?


    Klar, es ist ne Gewisse Logik überall wo ich SoSi brauch die Polizei hinzuschicken. So kann man deren Einsatzgebiet natürlich auch definieren. Wenn man aber schon derartig argumentiert muß das umfassend sein. Sprich alle nicht primär operativen Fahrzeuge der Fw, des THW und des KatS müssen ebenfalls ihrer SoSi beraubt werden, und das umgehend. Es ist z.b. nicht einzusehen warum ein Verpflegungszug SoSi braucht, Nachschub oder Werkstattfahrzeuge der Fw brauchen ebensowenig SoSi wie Botenfahrzeuge oder die Mehrzahl der KdoW.


    Übrigens die Feuerwehr trägt es schon im Namen "Feuer", dann sollen sie sich bitte auch aus der Rettung heraushalten. Frei nach deiner Logik natürlich.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Ich meine:


    wer unbedingt notfallmässig für die öffentliche Ordnung zuständig sein will, der muss auch ganzjährig 24 Std. erreichbar sein.


    Es kann nicht sein, dass eine blaulichtpflichtige Notwendigkeit nur zu Bürozeiten bestehen kann, Abends und am Wochenende reicht dann wieder die Polizei völlig aus.


    Zudem kann ich nicht erkennen dass die öffentliche Ordnung in Deutschland gerade derart aus dem Ruder läuft, dass wir zusätzliche Blaulicht-Stadtpolizisten brauchen.


    OA-Streifen durch Erholungsgebiete, Parks etc sehe ich ja ein, aber eben als Striefentätigkeit ohne Dringlichkeit und Blaulicht.


    Ausserdem sind wir uns ja alle einig dass Blaulichtfahrten ohnehin ein erhöhtes Gefährdungspotenzial beinhalten. Allein das sollte Grund sein, nicht jedem x-beliebigen eines zu Genehmigen.


    Auch Abschlepper hätten im Einzelfall gute Gründe fürs Blaulicht (schnelleres Räumen von Schnellstraßen, dadurch geringere Gefahr von Auffahrunfällen am Stauende und hineinrasen in abgesperrte Bereiche) und auch Wach- und Schließgesellschaften könnten Blaulicht ein Einzelfall brauchen (Anfahrt zum Einbruchalarm, schließlich kennt niemand das Objekt so gut wie sie und die Pol hat noch genug anderes zu tun ...)


    aber irgendwo muss Schluß sein.


    Nicht jeder der Blaulicht irgendwann mal gebrauchen könnte, sollte es bekommen. Man braucht, allein vor dem Hintergrund der Unfallgefahr, auch genügend Blaulicht-Fahr-Erfahrung um wieder heil nach Hause zu kommen.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Zitat

    Original von y903211Wenn ich einen Einsatz hab und ein Löschzug dreht Däumchen rückt aber mit Getöse an weil die Ausrückeordnung das so vorsieht ist das lächerlich. Es gäb viele Beispiele die wohl den Rahmen sprengen würden.


    So pauschalisieren kannst du das nun auch nicht.
    Wenn das Einsatzstichwort nunmal z.B. Feuer2 heisst, und es sich dann als harmloses Kleinfeuer herausstellt, dann werden halt 2 Löschzüge geschickt. Der Leitstellendisponent kann das von seinem Tisch ja nicht selber sehen. Und oft genug werden nachrückende Fahrzeuge auch schon im Vorfeld auf der Anfahrt abbestellt. Und außerdem, lieber ein Fahrzeug zu viel als 3 zu wenig.
    Und wenn einige FW´ler gerade mit den Händen im Bunker rumstehen, heisst das ja nicht, daß die nicht gebraucht werden. Das könnten z.B. auch ASG-Träger sein, die evtl. Kräfte auslösen oder, oder....


    Zitat

    Stellt sich also die Frage warum soll man die Fahrzeuge einer Behörde (!) die für die öffentliche Ordnung (!) zuständig ist für solche Notsituationen nicht mit SoSi ausrüsten ?


    Vielleicht, weil die STVO (§35)/STVZO (§52) aus gutem Grund den Personen-/Organisationskreis genau eingeschränkt hat?
    Es steht nirgends was von "Ordnungsamt" sondern immer nur "Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Zoll, Bundeswehr und mehr nicht!


    Ich frage mich, wieso die Bez.-reg. so großzügig in diesem Fall Ausnahmegenehmigungen erteilt. Die Kölner Verkehrsbetriebe haben z.B. einen 40t-Kran mit Schienenfahreinrichtung, der zu Unfällen auf Hoch- und Untergrundbahnen eingesetzt wird. Bei dem wurde die Ausnahmegenehmigung für SoSi zurückgezogen. Somit muss jetzt eine "Person unter Bahn" wesentlich länger unter der Bahn ausharren, bis sie gerettet wird, da die FW mit ihrem Kran an solche Stellen nicht rankommt.
    Was macht das für einen Sinn? Eine Behörde, deren geringe Einsatzzahl locker von der Polizei mit übernommen werden kann, bekommt für alle Fahrzeuge SoSi gestattet und ein einzelnes Fahrzeug, das zur Menschenrettung benötigt wird, bekommt sie verweigert.


    Bürokratismus pur.

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

    Einmal editiert, zuletzt von AkkonKöln ()

  • Zitat

    Original von AkkonKöln
    Vielleicht, weil die STVO (§35)/STVZO (§52) aus gutem Grund den Personen-/Organisationskreis genau eingeschränkt hat?
    Es steht nirgends was von "Ordnungsamt" sondern immer nur "Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Zoll, Bundeswehr und mehr nicht!


    Nur,


    ist das Ordnungsamt nicht die kommunale Polizeibehörde?


    In meinen Augen stehen sowohl den Fahrzeugen der Verkehrsbetriebe als auch der Versorgungsbetriebe (Stadtwerke) unter bestimmten Umständen Blaulichtanlagen zu. Und zwar immer dann, wenn es um die mögliche Rettung von Menschenleben oder dem Schutz von hohen Sachwerten geht.


    Und unter diesem Aspekt ist auch die Ausrüstung bestimmter Abschleppwagen mit Blaulichtern zu überlegen ... gerne auch unter hohen Auflagen für die entsprechende Besetzung der Fahrzeuge.

  • Kommunalrecht 101:


    In den meisten Bundesländern ist die Polizeibehörde


    a) in kreisfreien Städten die Stadt (präzise gesprochen der Oberbürgermeister)
    b) in (Land-)Kreisen der Kreis (präzise gesprochen der Landrat)


    Die örtliche Ordnungsbehörde ist überall die Gemeinde, die Kreisordnungsbehörde logischerweise der Kreis.


    In den kreisfreien Städten ist also ein und dieselbe Behörde (der Oberbürgermeister) für beides zuständig, nur heisst eine Abteilung "Polizei" und eine Abteilung "Ordnungsamt" (o.ä.).


    Jedenfalls in NRW ist es die Aufgabe der Ordnunsgbehörden, Gefahren für die öffentliche Sicherheit (!) und Ordnung abzuwehren (§ 1 Abs. 1 OBG NW). Die Polizei wird von Gesetzes wegen von vorne herein außer bei der Bekämpfung von Straftaten nur zur Amtshilfe tätig, und nur in Fällen, in denen die Ordnungsbehörde selber nicht klarkommt (§ 2 OBG NW; § 1 Abs. 1 PolG NW):


    Zitat

    § 1 Abs. 1 S. 3 PolG NW
    Sind [...] neben der Polizei andere Behörden für die Gefahrenabwehr zuständig, hat die Polizei in eigener Zuständigkeit tätig zu werden, soweit ein Handeln der anderen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.

    .....

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