ZitatOriginal von Chroffer112
Deine Idee mit den privaten Rettern wird so im Saarland auch nicht klappen, denn die dürfen ja nur Krankentransport machen und halten sich, gesetzlich geregelt, komplett aus der Notfallrettung zurück.
Gem. § 8 Abs. 1 S. 1 SRettG dürfen Private sehr wohl theoretisch mit der Notfallrettung betraut werden.
Ob das in der Praxis dann auch passiert, ist eine andere Frage