Johannes Hamburg 43/63

  • Zitat

    Original von Tobias Voss


    Dieses Kreuz ist das Schutzzeichen, das eigentlich auf allen (medizinischen) Fahrzeugen des KatS zu finden sein sollte ...



    Zumindest auf denen die zum Transport von Patienten gedacht sind...

  • Es ist wahrscheinlich ein KTW vom DRK KV Harburg. Ich habe Bilder vom HH-8216 und HH-8217.


    Der Sama Hamburg 42/62 kam auch vom DRK. Deswegen hat dieser auch keine Sama-Leuchte.

  • Die Bundesfahrzeuge sind einheitlich mit Rotkreuz-Leuchte ausgeliefert worden. Es ist dann die Entscheidung der Organisation die Lampenscheiben entsprechend auszutauschen.

  • Auch unser ehemaliger Viertragewagen hatte Jahrelang das Rotkreuz-Symbol in der Lampe: http://www.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=66689


    Unser war zeitweise wohl auch mal beim DRK im Einsatz gewesen, das sagt jedenfalls die Aufschrift auf dem Fahrtenbuch.


    Weitere Beispiele mit Rotkreuz- statt HiOrg-Symbol:


    http://www.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=54051
    http://www.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=24358


    Also alles in allem eher seltene Kombinationen.


    Interessant finde ich auch diese Konstruktion: http://www.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=6872

    Feuer breitet sich nicht aus, hast Du Minimax im Haus. Minimax ist aber Mist, wenn Du nicht zuhause bist. (mein Opa)

  • Wie schon geschrieben ... KatS-Fahrzeuge werden mit einer Lampe ausgeliefert, die das Schutzzeichen zeigt ... Und ausschließlich dieses Zeichen ist für die Behandlung nach der Genfer Konvention entscheidend. Ob das allerdings wirkt, oder das Schutzzeichen als bessere Zielscheibe genutzt wird, ich denke (und hoffe), dass wir das nie erfahren werden ...

  • Zitat

    Original von Tobias Voss


    Dieses Kreuz ist das Schutzzeichen, das eigentlich auf allen (medizinischen) Fahrzeugen des KatS zu finden sein sollte ...


    Als Schutzzeichen darf es aber doch von Nicht-Rotkreuz-Einheiten nur im Kriegsfall verwendet werden (vgl. hier: http://www.drk.de/voelkerrecht/pdf/Faltblatt-Emblem.pdf).


    Auch in Friedenszeiten dürfte es dann außer beim DRK nur bei JUH und MHD verwendet werden, denn nur diese (und insbesondere nicht der ASB) sind Freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne von Art. 26 des Genfer Abkommens (siehe § 4 DRK-Gesetz).


    Und schließlich müsste ein Schutzzeichen "groß und weithin sichtbar" sein - was die Leuchte eher nicht ist...


    Wenn die Fzg. wirklich alle mit Rotkreuzleuchte ausgeliefert wurden, dann scheint mir das eher an der Bequemlichkeit der Beschaffer zu liegen...

    .....

  • Zitat

    Original von Felix
    Auch in Friedenszeiten dürfte es dann außer beim DRK nur bei JUH und MHD verwendet werden, denn nur diese (und insbesondere nicht der ASB) sind Freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne von Art. 26 des Genfer Abkommens (siehe § 4 DRK-Gesetz).


    Na ja ...


    die Bundeswehr nimmt es nicht von ihren San-Fahrzeugen herunter, die Polizei fährt damit auch permanent herum und auch auf den Krankenhausdächern wird man es in Friedenszeiten vermutlich nicht übermalen :)


    Ich sag es mal so ... ich gehe davon aus, dass das DRK die Vorgaben aus Genf sehr eng auslegt und damit im Zweifel nicht durchkommen würde. Zumindest, solange es sich um fahrzeuge / Verwendungen handelt, die eindeutig einen sanitätsdienstlichen Bezug haben.


    Dass eine Verwendung des "Schutzzeichens" als Logo eines Klemptnerbetriebes nicht unbedingt sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt, aber selbst da wird nicht unbedingt gegenangegangen ...

    Zitat

    Original von Felix
    Und schließlich müsste ein Schutzzeichen "groß und weithin sichtbar" sein - was die Leuchte eher nicht ist...


    Groß ist es nicht, da gebe ich Dir Recht ... aber immerhin ist es (relativ) weit sichtbar, zumindest wenn Du von vorne kommst und die Birne eingeschaltet ist


    :-))

    Zitat

    Original von Felix
    Wenn die Fzg. wirklich alle mit Rotkreuzleuchte ausgeliefert wurden, dann scheint mir das eher an der Bequemlichkeit der Beschaffer zu liegen...


    Mir ist gerade so, als ob es zumindest in der alten DIN-Norm einen Punkt gab, wo diese Leuchte als Kennzeichnung eines Krankenkraftwagen vorgeschrieben war ...

  • Zitat

    Original von Tobias Voss


    die Bundeswehr nimmt es nicht von ihren San-Fahrzeugen herunter, die Polizei fährt damit auch permanent herum und auch auf den Krankenhausdächern wird man es in Friedenszeiten vermutlich nicht übermalen :)


    BW/Pol als staatliche EInrichtungen hatte ich jetzt aus meiner Argumentation ausgeklammert, zumindest das Militär wird im GA gesonder behandelt.


    Zitat

    Original von Tobias Voss


    Groß ist es nicht, da gebe ich Dir Recht ... aber immerhin ist es (relativ) weit sichtbar, zumindest wenn Du von vorne kommst und die Birne eingeschaltet ist


    :-))


    Gut dass der Feind nie von hinten oder aus der Luft kommt ;o)!


    Zitat

    Original von Tobias VossMir ist gerade so, als ob es zumindest in der alten DIN-Norm einen Punkt gab, wo diese Leuchte als Kennzeichnung eines Krankenkraftwagen vorgeschrieben war ...


    Wenn dem so ist nehme ich alles zurück!

    .....

  • Ich bin der relativ festen Überzeugung, dass das besagt Lämpchen im Falle der 4-Tragen-KTW nicht als Schutzzeichen dient - zumindest nicht primär. Vielmehr ist es eine Transportleuchte, die anzeigen soll, ob das Fahrzeuge belegt oder frei ist.

  • Das ist mir klar, aber die Theorie mit dem Schutzzeichen hätte erklären können, warum als Transportleuchte teilweise statt des jeweiligen HiOrg-Wappens das rote Kreuz auftaucht.

    .....

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