Steuerbefreiung bei Fahrzeuge im KatSchutz die bei Sanitätsdiensten eingesetzt werden!

  • Hallo Forum,


    zurzeit wird von den Finanzamt Hamburg nach und nach alle Steuerbefreiungen für Fahrzeuge der Hiorgs geprüft. Jetzt haben wir eine Bescheid bekommen, daß die Fahrzeuge versteuert werden müssen, wenn sie im Sanitätsdienst eingesetzt werden. Auch wenn es sich nur um einen kurzen Sanitätsdienst handelt.
    Weiß jemand ob es einen Urteil oder sowas gibt in den steht das Sanitätsdienst eine Aufgabe des Rettungsdienstes ist oder ähnliches?


    Der Gesetzestext lautet wie folgt:


    § 3 Ausnahmen von der Besteuerung


    Von der Steuer befreit ist das Halten von:


    5.Fahrzeugen, solange sie ausschließlich im Feuerwehrdienst, im Katastrophenschutz, für Zwecke des zivilen Luftschutzes, bei Unglücksfällen, im Rettungsdienst oder zur Krankenbeförderung verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge äußerlich als für diese Zwecke bestimmt erkennbar sind. Bei Fahrzeugen, die nicht für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder einen Zweckverband zugelassen sind, ist außerdem Voraussetzung, dass sie nach ihrer Bauart und Einrichtung den bezeichneten Verwendungszwecken angepasst sind;

  • Dies macht nicht nur das Finanzamt Hamburg, sonder nach und nach alle Finanzämter.
    Neufahrzeuge werden nur noch bei manchen Finanzämtern unter Kulanz Steuerbefreit.
    EIgentlich gilt dies schon immer, wurde aber geduldet. Jetzt fehlt eben Geld und da muss man schauen wo es der Staat herbekommt! ;)

  • Auch wenn das bashing der Finanzbehörden sicher mehr spaß macht....


    Die Angelegenheit ist so absolut korrekt. Es wird Zeit, dass in dieser Sache mal aufgeräumt wird. Die gewerblichen Anbieter müssen ihre Fahrzeuge schließlich auch ganz normal versteuern. Genauso muss es auch für die HiOrgs gelten. So kommen wir ansatzweise einem Markt im ökonomischen Sinne für diesem Bereich näher. Absolut zu begrüßen - im Sinn der Preise und der Qualität.

  • Das möchte ich mal sehen, daß die beiden großen Privaten KBF/RD Unternehmen in Hamburg und Norderstedt, ihr Fahrzeuge die Tagsüber im KT unterwegs sind Abends versteuert werden!


    Wir sollen die Fahrzeuge tageweise bei der Steuer anmelden, daß macht doch kein Sinn. Wir müssen dann immer wieder zum Verkehrsamt um andere Kennzeichen zu holen.


    Ausserdem warum ist (gewerblicher) Krankentransport steuerbefreit, aber der (gewerbliche) Sanitätsdienst nicht?

  • Nun, irgendwo müssen halt die Grenzen gezogen werden. Du hast recht, es ist verwirrend. Ich persönlich würde analog zur Gewerbesteuer verfahren: keine Befreiung für alle und alles.


    Anspruchsgrundlage ist generell § 3 Nr. 5 KraftStG, den du ja schon genannt hast. Ausschließlich ist hierbei auch als ausschließlich zu verstehen.


    Ob das ganze sinnvoll ist? Ich finde schon. Denke doch mal, an die ganzen "BereitschaftsPKW" der Ärzte. Nur weil diese 1x in 10 Jahren auch zur Abwendung von Gefahr für Leib und Leben verwendet werden, kann man sie nicht steuerbefreien.


    Für euch ises natürlich Scheiße. Aber ich sehe da leider keine Lücke, die ihr nutzen könntet. Vielleicht hat jemand anders ne Idee.

  • Na ja ...


    ich denke, dass ist analog zu den Versicherungen der KatS-Fahrzeuge zu sehen. Zumindest in meinem alten RD-Bereich waren die KatS-Fahrzeuge über den kommunalen Schadenausgleich versichert.


    Wurden die Fahrzeuge jedoch für OV-eigene Zwecke (SanDienst, etc) genutzt, so mussten sie mittels einer Tagesversicherung versichert werden. Das zumindest war die Theorie, und da ich Stammtisch-Parolen nicht unbedingt glaube, gehe ich auch davon aus, dass es so war.


    :-))


    @ Karo60:


    Die Farbe der Nummernschilder ist eigentlich egal, wenn es um die Steuerbefreiung der Fahrzeuge geht ... wir hatten nicht ein einziges Mal grüne Nummernschilder an useren Fahrzeugen.

  • Zitat

    Original von Tobias Voss
    @ Karo60:


    Die Farbe der Nummernschilder ist eigentlich egal, wenn es um die Steuerbefreiung der Fahrzeuge geht ... wir hatten nicht ein einziges Mal grüne Nummernschilder an useren Fahrzeugen.


    Ich glaube es geht nicht um die Farbe, zumal es grüne Kennzeichen ja eh nicht mehr gibt ;o)


    Es geht darum, dass wir in HH Behördenkennzeichen für die Kats-Autos haben, für den dann gewerblichen SanDienst ja aber theoretisch andere, steuerpflichtige Zulassungen bräuchten...

  • Zitat

    Original von LarsHH


    Ich glaube es geht nicht um die Farbe, zumal es grüne Kennzeichen ja eh nicht mehr gibt ;o)


    Es geht darum, dass wir in HH Behördenkennzeichen für die Kats-Autos haben, für den dann gewerblichen SanDienst ja aber theoretisch andere, steuerpflichtige Zulassungen bräuchten...


    Ähm ...


    warum? Dem Nummernschild ist es doch egal, ob dafür Steuern verlangt werden ... egal, was da draufgeprägt ist. Eigentlich müssten ja auch die Städte für ihre Autos Steuern zahlen ... ;)

  • Hallo zusammen!


    Ich muss ganz ehrlich gestehen, dass ich sowohl im Bereich Steuern, als auch in Sachen San-Dienst wenig Ahnung habe.
    Aber für mich stellt sich hier die Frage, ob man wirklich die Sache so verkomplizieren muss. Hat der Staat bei den "paar" Blaulichtfahrzeugen wirklich solche Gewinnaussichten?
    Werden denn San-Dienste auch von kommerziellen Unternehmen angeboten? Und machen die HiOrgs das eig. auch mit festangestelltem Personal oder nur mit Ehrenamtlichen?
    Mein Stand des Wissens ist, dass der San-Dienst eig. nur durch Ehrenamtliche durchgeführt wird. Sollte man dann nicht vielleicht zugunsten des Ehrenamtes auf diese bürokratischen Winkelzüge verzichten?

    Gruß HTFD

  • Zitat

    Original von HTFD
    Aber für mich stellt sich hier die Frage, ob man wirklich die Sache so verkomplizieren muss. Hat der Staat bei den "paar" Blaulichtfahrzeugen wirklich solche Gewinnaussichten?


    Nö, hat er vermutlich nicht. Aber andererseits ist das auch kein neues Gesetz, so dass die Zulassungsbehörden da einfach nur "geschlampt" haben ...

    Zitat

    Original von HTFD
    Werden denn San-Dienste auch von kommerziellen Unternehmen angeboten? Und machen die HiOrgs das eig. auch mit festangestelltem Personal oder nur mit Ehrenamtlichen?


    Es gibt auch kommerzielle Firmen, die Sanitätsdienste anbieten ... mit welchem Erfolg sei aber mal dahingestellt.


    Ich kenne diverse Veranstaltungen, wo nebeneinander ehrenamtliches und hauptamtliches Personal zu finden ist, je größer die Veranstaltung, umso eher wirst Du da auch hauptamtliches Personal finden.


    Auch wenn es jetzt etwas OT ist ... das hauptamtliche Personal wird über die Krankenkasen udn den Rettungsdienst-Topf bezahlt, also von der Algemeinheit.

    Zitat

    Original von HTFD
    Sollte man dann nicht vielleicht zugunsten des Ehrenamtes auf diese bürokratischen Winkelzüge verzichten?


    Ich denke der richtige Weg, wäre eine Zwischenlösung, also eine anteilige Versteuerung der Einsatzfahrzeuge, aber dazu müssen erst die gesetzlichen Grundlagen geschaffenw erden, und bekanntlicherweise haben die HiOrgs nicht unbedingt die größten Fürsprecher in Berlin ...

  • Okay. Mal wieder einige Unklarheiten beseitigt.
    Im Sinne der Wettbewerbsgleichheit ist eine korrekte Versteuerung sicherlich wichtig und richtig. Für das Ehrenamt, was ja (zumindest zu einem Teil) an San-Diensten beteiligt ist, ist es sicherlich wieder Schikane. (Vor allem, wenn ich da an die Lösung mit der Tagesversicherung denke, die du ins Spiel gebracht hast.)


    Und ich denke ich kann dir da in einem weiteren Punkt zustimmen: Solange es keine Blaulicht-Lobby gibt (Man muss fairer Weise sagen, dass sich auch schon Verbände wie der dfv für unsere Belange einsetzen) werden auch die Diskussionen hier nicht viel mehr bringen, als alle Beteiligten mit dem Thema vertraut zu machen. Was ja auch schonmal ein wichtiger Schritt ist.

    Gruß HTFD

  • Hallo,


    in Hamburg ist man sich mit der Behörde einige. Wobei dies bei mir (und vermutlich euch auch) zum Kopfschütteln führt.


    1. Es gibt nun Vorgaben (von der Finanzbehörde) was man in das Fahrtenbuch schreiben darf/soll.
    z.B. früher haben wir folgendes geschrieben: Sanitätsdienst - für "Sanitätsdienste" (nicht Steuerbefreit)- heute sollen wir schreiben: "Einsatz" (Steuerbefreit)
    früher: Materialfahrt (nicht Steuerbefreit) - heute: Instandsetzung (Steuerbefreit)


    2. Alle Fahrzeuge müssen als Katastrophenschutzfahrzeuge erkennbar sein, d.h. es reicht nicht DRK, rote Streifen, Blaulicht zuhaben. Nun muss irgendwo auf den Fahrzeug "Katastrophenschutz" stehen. Auch auf denen die vom Bund übernommenen wurden (ATW und KTW-4).

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