Hallo Forum,
zurzeit wird von den Finanzamt Hamburg nach und nach alle Steuerbefreiungen für Fahrzeuge der Hiorgs geprüft. Jetzt haben wir eine Bescheid bekommen, daß die Fahrzeuge versteuert werden müssen, wenn sie im Sanitätsdienst eingesetzt werden. Auch wenn es sich nur um einen kurzen Sanitätsdienst handelt.
Weiß jemand ob es einen Urteil oder sowas gibt in den steht das Sanitätsdienst eine Aufgabe des Rettungsdienstes ist oder ähnliches?
Der Gesetzestext lautet wie folgt:
§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Steuer befreit ist das Halten von:
5.Fahrzeugen, solange sie ausschließlich im Feuerwehrdienst, im Katastrophenschutz, für Zwecke des zivilen Luftschutzes, bei Unglücksfällen, im Rettungsdienst oder zur Krankenbeförderung verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge äußerlich als für diese Zwecke bestimmt erkennbar sind. Bei Fahrzeugen, die nicht für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder einen Zweckverband zugelassen sind, ist außerdem Voraussetzung, dass sie nach ihrer Bauart und Einrichtung den bezeichneten Verwendungszwecken angepasst sind;