Feststellung der Fahruntüchtigkeit

  • Hallo zusammen,
    hab mal ne Frage für ne Arbeitskollegin.
    Darf die Pol allein fahruntüchtigkeit festellen ohne Arzt oder sowas?
    Im konkreten Fall geht es um nen Autounfall wo laut Fahreraussage nur die Pol vor Ort war und sonst nichts.
    Die Versicherung will aber nichts zahlen weil Irgendjemand angeblich festgestellt hat das er nicht der Herr seiner Sinne zum fahren war um es so zu sagen.


    Ich dachte immer sowas dürfen nur Ärzte, selbst wenn die Pol blasen läßt muss ja immernoch Blut abgenommen werden für nen Beweise vor Gericht.


    Vielen Dank schonmal für Antworten.

  • Zwar wird eine Fahruntüchtigkeit ausgrund der Einnahme von Rauschmitteln wohl die häufigste Art sein, bei der die Polizei einschreitet - aber: auch andere Ursachen sind grundsätzlich denkbar.


    Beispielsweise:
    Fahrer ist blind wie ein Maulwurf und hat bei der Fahrt keine Brille aufgehabt bzw. diese auch nicht dabei.


    Fahrer ist Diabetiker oder Epileptiker und hat gerade ein akutes Geschehen hinter sich gebracht, ist aber noch nicht voll orientiert - verkennt dies aber und will unbedingt seine Fahrt fortsetzen.


    Wenn es aber um Alkohol geht:
    Es gibt auch exhalative Meßmethoden (Alkoholmessgeräte), die zur quantitativen Bestimmung vor Gericht zugelassen sind.


    Edit: Rechtschreibung + Ergänzung des letzten Satzes

    Sauerstoff und Nierenschale waren unser Notfallequipment - der graue Parka unsere Warnkleidung - und der VW-KTW das Non-plus-ultra der Notfallrettung

    2 Mal editiert, zuletzt von raphael-wiesbaden ()

  • Herr der Sinne kann ja wohlwörtlich bedeutend auch z.b. ein psychisches Geschehen sein. So ein Patient der gerade eine richtige Psychose schiebt dem wird von der Pol auch die weiterfahrt versagt.


    Wär halt interessant zu wissen der Mann auffällig geworden ist.


    Übrigens ist es ja meistens so das die Pol z.b. bei Alkohol das vor Ort feststellt aber erst in der Klinik oder auf der Wache die notwendige Blutentnahme vorgenommen wird.


    Ich denk mal ohne zu wissen was da wirklich war wäre das alles höchst spekulativ.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Hatte ganz vergessen warums eg passiert war, laut Aussage vom Fahrer war da Wildwechsel auf der Autobahn, nen Fuchs oder so ...
    Hat dann halt als das Tier da war das Lenkrad verrissen und is in die Leitplanke gejagt.

  • Die Fahruntüchtigkeit wird zunächst einmal von den Beamten vermutet und bei Verdacht durch Tests "gerichtsfest" gemacht.
    Die Versicherung kann aber nicht einfach auf Verdacht die Zahlung verweigern. Sie braucht dafür schon Anhaltspunkte, die ohne Tests oder sonstige Umstände am Unfallort schwer zu finden sein dürften.

  • Zitat

    Original von raphael-wiesbaden.


    Wenn es aber um Alkohol geht:
    Es gibt auch exhalative Meßmethoden (Alkoholmessgeräte), die zur quantitativen Bestimmung vor Gericht zugelassen sind.


    Aber selbst für diese muss der Fahrer/die Fahrerin mit auf die Wache, da die geräte nicht mobil sind.


    Bei allen anderen Gründen denke ich mal i.d.R. nicht, daß ein/-e Polizist/-in gerichtverwertbar erkennen und beweisen kann ob jemand Fahrtüchtig ist oder nicht.

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

  • Bei Hypoglykämie oder Z.n. Krampfanfall wird die Pol. nicht nur die Fahruntüchtigkeit nachweisen sondern auch einen RTW nachfordern, womit nach Krankenhauseinweisung auch eine Krankenakte zur Verfügung steht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!