Also ausländische Fahrzeuge können natürlich die deutschen Paragraphen entsprechend nutzen, sofern sie "gleich" einem deutschen Fahrzeug ausgestattet sind. Das kann aber eben für deutsche Fahrzeuge im Ausland schwierig werden, zumal ich auch gestehen muss da die genauen rechtlichen Gegebenheiten nicht zu kennen. So ohne weiteres im Ausland mit Alarm zu fahren wäre mir persönlich zu riskant - lasst es mal zu nem Unfall kommen... Am Ende habt ihr selber die Arschkarte gezogen... Das wäre mir zu risky...
@ Daniel Frenzel:
Wie seid ihr auf so nem Transport denn besetzt? Also welche Qualifikationen? Und was wäre die Definition von "es ging dem Patienten nicht so besonders gut und er war auch nicht mehr der jüngste"?