Fahrten mit Sonderrechten im Ausland?

  • Also ausländische Fahrzeuge können natürlich die deutschen Paragraphen entsprechend nutzen, sofern sie "gleich" einem deutschen Fahrzeug ausgestattet sind. Das kann aber eben für deutsche Fahrzeuge im Ausland schwierig werden, zumal ich auch gestehen muss da die genauen rechtlichen Gegebenheiten nicht zu kennen. So ohne weiteres im Ausland mit Alarm zu fahren wäre mir persönlich zu riskant - lasst es mal zu nem Unfall kommen... Am Ende habt ihr selber die Arschkarte gezogen... Das wäre mir zu risky...


    @ Daniel Frenzel:
    Wie seid ihr auf so nem Transport denn besetzt? Also welche Qualifikationen? Und was wäre die Definition von "es ging dem Patienten nicht so besonders gut und er war auch nicht mehr der jüngste"? :klugscheiss:

  • Zitat

    Original von Bartleby
    Also ausländische Fahrzeuge können natürlich die deutschen Paragraphen entsprechend nutzen, sofern sie "gleich" einem deutschen Fahrzeug ausgestattet sind.


    Um was geht es jetzt eigentlich, die Nutzung von Sonderrechten in Form von Blaulicht und Tonfolge ? Das hängt nicht von der Ausstattung ab sondern von der jeweiligen Genehmigung selbige Ausstattung zu benutzen. Bei Fernverlegungen z.b. wird sowas i.d.R. geduldet, rechtlich ist es mir nur so bekannt das man für eine Signalfahrt eine Genehmigung der zuständigen Behörde oder Botschaft als Vertretung benötigt.


    So kenn ich es aus beiden Richtungen das für übergreifende Übungen explizit darauf hingewiesen (vom Gaststaat) wurde das im jeweiligen Land (D/A/F) die Signalanlage ebenso wie der BOS Funk nicht verwendet werden darf. Bzw. wenn dies nötig war auch speziell von vornherein so genehmigt wurde.


    Das war ja unter anderem auch öfters teil von bilateralen Abkommen z.b. bei der Polizei zwischen F/D und D/NL.


    Interessant wäre eben jetzt zu wissen ob es mittlerweile innerhalb der EU weitergehende Regelungen gibt. Weniger letztlich zur Frage darf man oder nicht sondern um der rechtlichen Folgen wenn man es verwendet.


    Die Fälle sind wohl aber letztlich zu gering oder selten um einen Politiker oder Verwaltungsbeamten zur Bewegung zu motivieren.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Ich habe mittlerweile Abgeordnete des Europaparlamentes angeschrieben. Wie auch bei den Botschaften bleibt eine Antwort bisher aus.


    Entweder ist das ganze rechtlich so kompliziert, das alle keinen Plan haben oder aber es tangiert niemanden. So langsam habe ich auch keine Lust mehr.


    Da das ganze bei mir in der Tat vorkommen kann, z.B. Luxemburg, Niederlanden, Dänemark werde ich das vor Ort an den "Grenzen" mit der Polizei absprechen.

  • So nun gab es einen spannenden Fall von Länderübergreifender Fahrt mit SoSi.
    Die Fahrt führte erst nach Holland und dann weiter nach Belgien.
    Problem war das diese Fahrt nur der hiesigen Leitstelle bekannt war. Beim ersten Halt in den Niederlanden gab es kein Problem. Bei der Weiterfahrt richtung Belgien kam es zu Kommunikationsproblemen. Die örtliche Polizei war wie schon erwähnt nicht informiert, wunderte sich über das deutsche Fahrzeug und war etwas halbherzig dabei das ganze zu stoppen. Das wurde aber nicht erreicht.
    Eine Nachfrage bei der deutschen Polizei führte zur hiesigen Leitstelle, welche den Einsatz bestätigte und das wiederum wurde von der deutschen Polizei an die niederländischen Kollegen weitergeleitet. Bis das ganze beim Fahrer ankam, war dieser schon in Belgien und konnte entsprechend froh darüber sein.


    In Belgien gab es keine Probleme. So war auch die Aussage des örtlichen Notarztes, das alles keinerlei Probleme mit sich bringt. Okay, sein Wort in Gottes ohr.....


    Folgende Lösung wurde nun erarbeitet.......Bundespolizei am Länderübergang informieren und die örtliche Polizei des jeweiligen Landes. In den Niederlanden wird das ganze an alle betroffenden Polizeiwachen weitergeleitet, so das eine Fahrt ungestört durchgeführt werden kann.


    Ich rate allen eindringlich davon ab, diesen Weg ohne zu Polzei zu gehen!!!


    Nach einer Aufarbeitung des Falles, geht die betroffende Besatzung von einem Fehlverhalten der hiesigen Leitstelle aus. Es kann nicht sein, das die Besatzung sich während der Fahrt darum kümmert.

  • Also bezüglich Österreich kann ich jetzt sagen, dass deutsche Rettungsdienstfahrzeuge in Österreich ohne Einschränkungen mit Sonderrechten fahren dürfen. Eine Polizeieskorte ist nur bei Infektions-Transporten vorgeschrieben. So zumindest die Auskunft der österreichischen Leitstelle nach Rücksprache mit der Polizei....

  • Hi,


    Also bezüglich Österreich kann ich jetzt sagen, dass deutsche Rettungsdienstfahrzeuge in Österreich ohne Einschränkungen mit Sonderrechten fahren dürfen.


    Das kenne ich etwas anders:


    SoSi bei:
    Notfalleinsätze auf österr. Gebiet im grenzüberschreitenden RD: Kein Problem
    Kranken- oder Notfalltransport in das nächste, geeignete (österreichische) KH: Kein Problem
    Krankentransport durch Österreich in ein weit entferntes ausländisches KH: Problem!

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

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