Akkon Elbe-Elster 03/85-04 mit abgeklebter Sondersignalanlage

  • Hallo zusammen!


    Es geht um die Freischaltung dieses Fahrzeuges in der Galerie. Ich möchte hier gar nicht die Gründe der Aufnahme anzweifeln, es hat sicherlich lebhafte Diskussionen innerhalb der Screener-Runde gegeben (auch wenn ich persönlich eine andere Meinung habe :zwinker:), vielmehr möchte ich eine Verständnisfrage stellen:
    Hier in meiner Stadt fahren mindestens von zwei privaten Betreibern KTW mit abgeklebter Sondersignalanlage ähnlich dem Aufgenommenen Fahrzeug im UNqualifizierten Transport als Mietwagen. Dürfen diese Fahrzeuge jetzt auch in die Galerie eingestellt werden, oder wurde bei diesem Fahrzeug eine Ausnahme gemacht, weil es einer Organisation zugehörig ist, welche sonst auch im Bereich des "Blaulichtführenden" Geschäftes tätig ist? Ich wage nämlich ganz stark zu bezweifeln, dass mit diesem Fahrzeug zum einen qualifizierte Transporte durchgeführt werden und dass zum anderen BOS-Funk vorhanden ist, auch wenn der "Funkrufname" den Anschein erweckt?


    Nachweihnachtliche Grüße,


    Johannes

  • Moin Johannes,


    wie Du richtig sagst haben wir uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Für uns war aufgrund des Funkrufnamens eine Teilnahme am BOS-Funk gegeben und auch eine BOS-Tätigkeit des Betreibers ist ja im Allgemeinen unstrittig.


    Es ist richtig, dass Fahrzeuge des unqualifizierten Krankentransportes, Mietwagen, Liegendtransportwagen - oder mit welchen Phantasienamen auch immer sie fahren - keine Aufnahme in die Galerie finden sollen. Ich nehme Deinen Beitrag zum Anlass da nochmal nachzuhaken wie es sich bei diesem Fahrzeug verhielt.


    Etwas Geduld bitte.

  • Wobei eine abgedeckte SoSi nicht zwangsläufig heißt, dass der KT unqualifiziert ist. In Celle war es z.B. jahrelang gegeben, dass MHD, ASB und JUH, welche nach §19 NRettDG gewerblich KT fahren, ihre Sosi abdecken mussten und trotzdem qualifizierten KT fahren.

  • Meine Mail mit der Anfrage zu dem Fahrzeug wurde prompt beantwortet. Hier ein Auszug:


    Zitat

    Hintergrund: Brandenburg ist das einzige Bundesland in welchem Krankentransport und Rettungsdienst noch durch die Kommunen durchgeführt werden. Auch wenn HiOrg damit beauftragt werden bleibt es in Hand der Kommunen. Somit bestimmt auch die Kommune wer eine Zulassung für Sondersignalanlagen erhält und wer nicht.


    Das Fahrzeug wird im Sanitätsdienst, Rückholdienst (qualifizierter
    Krankentransport) und nicht qualifizierten Krankentransport eingesetzt. Es verfügt über BOS-Funk (damit es bei San.dienst etc. funken kann).


    Ich denke damit dürften alle Unklarheiten beseitigt sein: Fahrzeug gehört zu einer HiOrg, wird qualifiziert besetzt und eingesetzt und verfügt über BOS-Funk. Ergo: Fahrzeug bleibt drin und wir haben weiter ein Abgrenzungskriterium zu allen weiter oben erwähnten Pseudo-KTW.

  • Lars, vielen Dank für dein Bemühen um weiterer Informationen.


    Wie wird dass denn dann beim qualifizierten Einsatz auf SanD, KatS oder im Rückholdienst dann gehandhabt? Werden die Blaulichter dann entklebt? Etwas komisch finde ich auch, dass von den Insgesamt vier Fahrzeugen in dem Betreffenden Ordner nur zwei ohne, die zwei andren aber mit einsetzbarer Sondersignalanlage herumfahren, obwohl sie laut Beschreibung in genau dem selben Org-Internen Einsatzbereich eingesetzt werden und demnach keine Sondersignalanlage führen dürfen... Bürokratenwahn!

  • Lieber keine schlafenden Hunde wecken :zwinker:



    Keine Ahnung Johannes, aber schreib doch mal den Bildurheber an und frag. Der Kollege ist nicht nur kompetent sondern auch nett und wird bestimmt eine Erklärung haben...

  • Zitat

    Original von Johannes
    So genau will ich es gar nicht wissen :zwinker: Wollte vielmehr mein Unverständnis über solch obskure Regelungen ausdrücken...


    Aber hallo...


    Kenne ich aber auch aus der norddeutschen Ecke. Da gibt es einen Kreis im schönen Schleswig-Holstein der versagt BOS-Zulassungen und Sondersignalanlagen für HiOrgs mit Ausnahme des DRK. Deren Begründung: Rettung macht hier die RKiSH und Katastrophenschutz und Co., warum, da haben wir doch das DRK...

  • Ich verstehe den ganzen Sinn der Diskusion nicht wirklich.


    Wenn das betr. Fahrzeug eine Zulassung als Krankentransportwagen hat, dann darf es auch eine Sosi-Anlage haben, denn die ist in der Schlüsselnummer "Krankentransportwagen" eigentlich integriert.


    Fällt diese Vorraussetzung "Krankentransportwagen" weg, weil er baulich keiner mehr ist, dann müsste das Fahrzeug eigentlich auch "umgeschlüsselt" werden, z.B. als "Funkmietwagen", "Taxi" oder was weiß ich was passend wäre. Dann müsste auch explizit eine Ausnahmegenehmigung vorhanden sein um eine Sosi-Anlage montieren zu dürfen. Als "Krankentransportfahrzeug" brauchts die eigentlich nicht.


    Bei uns gibt es grundsätzlich für alle Hi-Orgs keine Probleme Fahrzeuge als "KTW" "Einsatzleitfahrzeug" oder ähnliches anzumelden.

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

  • Zitat

    Original von Sani-SEG
    Wobei MHD und JUH ja inzwischen rechtlich dem DRK gleichgestellt sind.


    Das waren sie vor dem neuen RotkreuzG allerdings auch schon, beide waren als Freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Abkommen anerkannt.


    Die Neuerungen durch das RotkreuzG betreffen allerdings das Tagesgeschäft in der Rettung wenig bis gar nicht. Da geht es nämlich in erster Linie um den Status einer Organisation im Kriegsfall.

    .....

  • Zitat

    Original von AkkonKöln
    Bei uns gibt es grundsätzlich für alle Hi-Orgs keine Probleme Fahrzeuge als "KTW" "Einsatzleitfahrzeug" oder ähnliches anzumelden.


    Vielleicht ist das ja gar nicht gewünscht. Ich denk da nur mal an den Aspekt der Versicherung die ja gleich exorbitant in die Höhe geht.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von AkkonKöln
    Bei uns gibt es grundsätzlich für alle Hi-Orgs keine Probleme Fahrzeuge als "KTW" "Einsatzleitfahrzeug" oder ähnliches anzumelden.


    Die Anmeldung als KTW ist jeder HiOrg möglich, die am Rettungsdienst oder KatS teilnimmt. Die Anmeldung als ELW hingegen ausschließlich dann, wenn die HiOrg am Rettungsdienst teilnimmt (oder eine Feuerwehr) ist. Bei HiOrgs, die nur am KatS teilnehmen, wird geschaut, welche Fahrzeuge im KatS vorhanden sind, und nur die sind anmeldefähig. Und einen ELW gibt es da nämlich nicht.


    Ich versuche mal die entsprechenden Bestimmungen zu bekommen ...

  • Zitat

    Original von t_vossDie Anmeldung als ELW hingegen ausschließlich dann, wenn die HiOrg am Rettungsdienst teilnimmt (oder eine Feuerwehr) ist.

    ????? Was jetzt? HiOrg ist ne feuerwehr??? :-))


    Zitat

    [i]Original von t_voss[i]Bei HiOrgs, die nur am KatS teilnehmen, wird geschaut, welche Fahrzeuge im KatS vorhanden sind, und nur die sind anmeldefähig. Und einen ELW gibt es da nämlich nicht.


    Ich versuche mal die entsprechenden Bestimmungen zu bekommen ...


    Das liegt wohl auch im ermessen des MA des STVA. Viele haben wie die Jungs vom TÜV gar keine Ahnung was wie wo benutzt wird und was wie wo gestattet ist.


    Beispiel: habe ein Zivilfahrzeug zum Einsatzfahrzeug umgebaut. Blaulicht, WA3, Pressluft, Funk, Tagesleuchtrote Streifen etc.
    Kommentar vom TÜV-Prüfer: "Mhh was muss man denn da jetzt eintragen?" Traurig traurig.
    Er hat bestimmt ne halbe Stunde Unterlagen gewälzt um das Fahrzeug umzuschlüsseln (also von PKW auf Sonder-Kfz Einsatzleitfahrzeug). Erst nachdem ich ihm den Tip gegeben habe, was das für ein Fahrzeugtyp ist hat er dann endlich den entsprechenden § gefunden.
    STVA hat nicht mal nachgefragt beim Umtragen von Brief auf Schein.

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

    Einmal editiert, zuletzt von AkkonKöln ()

  • Das liegt wohl oft auch an der unterschiedlichen Spezialisierung der Prüfer und wie es lokal vom zuständigen Amt/Behörde gehandhabt wird. Ich kenn z.b. Leute die ein importierten US Streifenwagen völlig kastrieren mussten. Und dann wieder meines die einfach eine Ausnahmegenehmigung eingestempelt haben für einen Lichtbalken (US), Signalanlage.
    Kommt halt neben dem Verwendungszweck auch auf die Art der Anfrage an.

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