Optische und Akustische Warneinrichtungen in den Niederlanden: ab 1.1. 2009 neue Vorschriften und ein neuer Klang.
Neue Vorschriften
Die heutigen Vorschriften sind mehr als 10 Jahre alt. Seitdem hat der Verkehr stürmisch zugenommen, die Technik hat große Fortschritte gemacht und es fehlten eindeutige Normen um die Qualität der Anlagen zu prüfen. Auch wurde die Aufsicht auf die Qualität und Einhaltung der Vorschriften vernachlässigt. Der ‘Landelijke Faciliteit Rampenbestrijding’, ein selbständiges Teil des Innenministeriums zuständig für u.a. die operationelle und logistische Unterstützung und technische Koordinierung der BOS in den Niederlanden, hat jetzt neue Vorschriften festgelegt und herausgegeben. In den Vorschriften wird beschrieben was muss und was genehmigt ist. Alles andere ist damit explizit verboten.
Alle Fahrzeuge mit Sonderrechten dürfen nur noch geprüfte und zertifizierte Kennleuchten führen. Die Farbe Blau wird standardisiert. Ein zusätzliches gelbes Kennlicht wird vorgeschrieben. Blaue und gelbe Kennleuchten müssen ringsum sichtbar sein. In Kombination mit der Dacheinheit dürfen an der Vorderseite des Fahrzeuges blaue Blink- oder Blitzlichter geführt werden, sei es in einer vorgeschriebenen Höhe.
(In der heutigen Praxis sieht man folgendes: FuStW haben hinter der Heckscheibe oft zwei gelben und zwei blauen Blitzer; RTW/KTW haben blaue Seiten- und Heckblinker oder – Blitzer und oft noch gelbe Seitenblinker; FW-Fahrzeuge haben blaue Heckblinker oder – Blitzer. All dies wird, wenn man die Vorschriften Folge leistet, illegal. Zudem müssen Polizeifahrzeuge und RTW/KTW mit einem gelben Kennlicht ausgestattet werden)
Blinkende Frontscheinwerfer sind tagsüber zugelassen als zusätzliche Warneinrichtung, kombiniert mit den ‘normalen’ optischen und akustischen Warnanlagen.
Letztendlich wird das schon lange übliche grüne Kennlicht für ELW und/oder koordinierende Fahrzeuge an einer Einsatzstelle nun formalisiert.
Der neue Klang
Es wurde einen neuen Standard für die akustischen Warneinrichtungen entwickelt. Bis jetzt haben die RTW/KTW ein Dreiton-Signal. Man hat sich entschlossen alle BOS-Fahrzeuge mit einem Zweiton-Signal auszustatten. Niedriger Ton: 375 Hz, höher Ton zirka 500 Hz. Bei Kreuzungen u.ä. darf die Wechselfrequenz erhöht werden. Preßluftfanfaren und E-Horn sind gestattet. Das Volumen: tagsüber minimal 110 dB, nachts minimal 100 dB.
Die neuen Vorschriften machen ganz klar unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug als bevorrechtigtes Fahrzeug anerkannt wird. Die Fahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr, der Rettungsdienste und GHOR müssen in der sogenannten BZK-Striping (BZK = Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties = Innenministerium) (http://www.brandweerstriping.nl; http://www.ambulancestriping.nl, http://www.politiestriping.nl ) ausgestattet sein. Dies bedeutet daß die RTW des Rettungsdienstes in Amsterdam und Umland (GGD und VZA) umlackiert werden müssen.
Auch andere zugelassene Organisationen die bei Katastrophen, usw. eine Rolle spielen dürfen die vorgeschriebenen optischen und akustischen Signale führen.
z.B.:
- Kampfmittelbeseitigungsdienste der Koninklijke Landmacht (KL), der Koninklijke Luchtmacht (KLu) und der Koninklijke Marine (KM);
- Katastropheneinheiten des Nederlandse Rode Kruis;
- Sanquin (Blutspendedienst/Blutkonserventransport);
- ProRail Calamiteitenbestrijdingsdienst (Bahn);
- NedTrain Ongevallenbestrijding (Bahn);
- Landelijke Vervoersdienst Justitie (Gefangentransport des Justizministeriums);
- Milieudienst Rijnmond (Umweltschutz Rotterdam – Rijnmond)
Diese Fahrzeuge brauchen keine BZK-Striping, sollen aber mittels eines eigenen Logo oder eines eigenen Hausstils als BOS-Fahrzeuge kennbare sein.
An der Einsatzstelle
An einer Einsatzstelle darf nur noch beim ersteintreffenden Fahrzeug das Blaulicht eingeschaltet bleiben. Die anderen Fahrzeuge sollen nur ein gelbes Licht führen wenn das wegen ihrer Lage notwendig ist.
Übergangsfrist
Fünf Jahre für bestehende Fahrzeuge.
Dies sind die neuen, hinter einem Schreibtisch ausgedachten, Vorschriften, mal sehen was die Praxis bringt!
Grüsse aus Duivendrecht (NL) und ein gutes neues Jahr!
Paul Gravemaker