neues aus den Niederlanden

  • Optische und Akustische Warneinrichtungen in den Niederlanden: ab 1.1. 2009 neue Vorschriften und ein neuer Klang.


    Neue Vorschriften
    Die heutigen Vorschriften sind mehr als 10 Jahre alt. Seitdem hat der Verkehr stürmisch zugenommen, die Technik hat große Fortschritte gemacht und es fehlten eindeutige Normen um die Qualität der Anlagen zu prüfen. Auch wurde die Aufsicht auf die Qualität und Einhaltung der Vorschriften vernachlässigt. Der ‘Landelijke Faciliteit Rampenbestrijding’, ein selbständiges Teil des Innenministeriums zuständig für u.a. die operationelle und logistische Unterstützung und technische Koordinierung der BOS in den Niederlanden, hat jetzt neue Vorschriften festgelegt und herausgegeben. In den Vorschriften wird beschrieben was muss und was genehmigt ist. Alles andere ist damit explizit verboten.
    Alle Fahrzeuge mit Sonderrechten dürfen nur noch geprüfte und zertifizierte Kennleuchten führen. Die Farbe Blau wird standardisiert. Ein zusätzliches gelbes Kennlicht wird vorgeschrieben. Blaue und gelbe Kennleuchten müssen ringsum sichtbar sein. In Kombination mit der Dacheinheit dürfen an der Vorderseite des Fahrzeuges blaue Blink- oder Blitzlichter geführt werden, sei es in einer vorgeschriebenen Höhe.
    (In der heutigen Praxis sieht man folgendes: FuStW haben hinter der Heckscheibe oft zwei gelben und zwei blauen Blitzer; RTW/KTW haben blaue Seiten- und Heckblinker oder – Blitzer und oft noch gelbe Seitenblinker; FW-Fahrzeuge haben blaue Heckblinker oder – Blitzer. All dies wird, wenn man die Vorschriften Folge leistet, illegal. Zudem müssen Polizeifahrzeuge und RTW/KTW mit einem gelben Kennlicht ausgestattet werden)
    Blinkende Frontscheinwerfer sind tagsüber zugelassen als zusätzliche Warneinrichtung, kombiniert mit den ‘normalen’ optischen und akustischen Warnanlagen.
    Letztendlich wird das schon lange übliche grüne Kennlicht für ELW und/oder koordinierende Fahrzeuge an einer Einsatzstelle nun formalisiert.


    Der neue Klang
    Es wurde einen neuen Standard für die akustischen Warneinrichtungen entwickelt. Bis jetzt haben die RTW/KTW ein Dreiton-Signal. Man hat sich entschlossen alle BOS-Fahrzeuge mit einem Zweiton-Signal auszustatten. Niedriger Ton: 375 Hz, höher Ton zirka 500 Hz. Bei Kreuzungen u.ä. darf die Wechselfrequenz erhöht werden. Preßluftfanfaren und E-Horn sind gestattet. Das Volumen: tagsüber minimal 110 dB, nachts minimal 100 dB.


    Die neuen Vorschriften machen ganz klar unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug als bevorrechtigtes Fahrzeug anerkannt wird. Die Fahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr, der Rettungsdienste und GHOR müssen in der sogenannten BZK-Striping (BZK = Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties = Innenministerium) (http://www.brandweerstriping.nl; http://www.ambulancestriping.nl, http://www.politiestriping.nl ) ausgestattet sein. Dies bedeutet daß die RTW des Rettungsdienstes in Amsterdam und Umland (GGD und VZA) umlackiert werden müssen.


    Auch andere zugelassene Organisationen die bei Katastrophen, usw. eine Rolle spielen dürfen die vorgeschriebenen optischen und akustischen Signale führen.
    z.B.:
    - Kampfmittelbeseitigungsdienste der Koninklijke Landmacht (KL), der Koninklijke Luchtmacht (KLu) und der Koninklijke Marine (KM);
    - Katastropheneinheiten des Nederlandse Rode Kruis;
    - Sanquin (Blutspendedienst/Blutkonserventransport);
    - ProRail Calamiteitenbestrijdingsdienst (Bahn);
    - NedTrain Ongevallenbestrijding (Bahn);
    - Landelijke Vervoersdienst Justitie (Gefangentransport des Justizministeriums);
    - Milieudienst Rijnmond (Umweltschutz Rotterdam – Rijnmond)


    Diese Fahrzeuge brauchen keine BZK-Striping, sollen aber mittels eines eigenen Logo oder eines eigenen Hausstils als BOS-Fahrzeuge kennbare sein.


    An der Einsatzstelle
    An einer Einsatzstelle darf nur noch beim ersteintreffenden Fahrzeug das Blaulicht eingeschaltet bleiben. Die anderen Fahrzeuge sollen nur ein gelbes Licht führen wenn das wegen ihrer Lage notwendig ist.


    Übergangsfrist
    Fünf Jahre für bestehende Fahrzeuge.


    Dies sind die neuen, hinter einem Schreibtisch ausgedachten, Vorschriften, mal sehen was die Praxis bringt!


    Grüsse aus Duivendrecht (NL) und ein gutes neues Jahr!
    Paul Gravemaker

  • Zitat

    Original von paulg
    In den Vorschriften wird beschrieben was muss und was genehmigt ist. Alles andere ist damit explizit verboten.


    Eine nicht ganz verkehrte Vorgehensweise, Deutschland hat ja da das Problem mehr als oft genug irgendwelche Schlupflöcher für Ausnahmegenehmigungen zu schaffen, die dann die gesamte Vorschrift wieder verwässern.

    Zitat

    Ein zusätzliches gelbes Kennlicht wird vorgeschrieben.


    Auch diese Idee finde ich nur zu befürworten, aber was weiter unten aus dieser verbesserten Absicherung folgt finde ich persönlich weniger gut, aber dazu dann unten mehr. Ansonsten: Zusätzliche gelbe Lampen erhöhen am Ende nur die Sichtbarkeit eines stehenden Einsatzfahrzeuges.


    Zitat

    (In der heutigen Praxis sieht man folgendes: FuStW haben hinter der Heckscheibe oft zwei gelben und zwei blauen Blitzer; RTW/KTW haben blaue Seiten- und Heckblinker oder – Blitzer und oft noch gelbe Seitenblinker; FW-Fahrzeuge haben blaue Heckblinker oder – Blitzer. All dies wird, wenn man die Vorschriften Folge leistet, illegal.


    Klares Contra... Was soll das? Da hat man in den Niederlanden schon streckenweise recht fortschrittlich mit Intersection Lights u.ä. gearbeitet und dann verbietet man das? Ist das ganze nicht eher ein Schritt zurück in der Entwicklung als ein Gewinn? Zur besseren Wahrnehmung eines Fahrzeuges gehört eine auffällige Lackierung/ Beklebung, reflektierende Zonen und eben viel Blink-Blink... Und dann schränke ich die Verwendung von seitlichen Warnlichtern wieder ein und schaffe sie ganz ab? Also da wird mit Sicherheit nicht der ganz optimale Weg gegangen.


    Zitat

    Blinkende Frontscheinwerfer sind tagsüber zugelassen als zusätzliche Warneinrichtung, kombiniert mit den ‘normalen’ optischen und akustischen Warnanlagen.


    Also ist in den Niederlanden das in Deutschland immer seltener werdende Springlicht/ alternierendes Frontlicht wieder "uneingeschränkt" erlaubt. Auch das verstehe ich nicht ganz, fortschrittliche seitliche Warnlichter werden verboten und der quasi Frontblitzer-Vorgänger Springlicht wird wieder erlaubt? Welchen Sinn das genau haben soll bleibt mir schleierhaft, denn zumindest ich finde persönlich ordentliche Frontblitzer wirksamer als Springlicht.


    Zitat

    Letztendlich wird das schon lange übliche grüne Kennlicht für ELW und/oder koordinierende Fahrzeuge an einer Einsatzstelle nun formalisiert.


    Ein Hoch auf Europa! Ein Hoch auf die EU-Norm und die Vereinheitlichung in allen Bereichen, besonders auf die im HiOrg-Bereich!
    Das man es vor diesem Zusammenhang nicht schafft auch Europaweit klare Richtlinien zu schaffen und diese Richtlinien wären noch nicht mal sonderlich umfangreich und kompliziert.
    Aber die Niederlande hat nun grünes Licht an der Einsatzleitung, Deutschland rotes... Dafür leuchtet an manchem GW-Atemschutz in Deutschland ein grünes Licht... Naja...


    Zitat

    An der Einsatzstelle
    An einer Einsatzstelle darf nur noch beim ersteintreffenden Fahrzeug das Blaulicht eingeschaltet bleiben. Die anderen Fahrzeuge sollen nur ein gelbes Licht führen wenn das wegen ihrer Lage notwendig ist.


    Auch das finde ich alles andere als Sinnvoll... Sind wir denn auf einer Baustelle oder an einer Einsatzstelle. Für mich zählt das blaue Blinklicht eben als Warnsignal vor einer Einsatzstelle, gelbes vor irgendeiner Gefahrenstelle. Zudem beschränke ich mich dann in meiner Absicherung am Fahrzeug im schlimmsten Fall wie manchmal in der Schweiz auf eine einzige gelbe Kennleuchte. Und das soll dann effektiv sein? Na klasse...

  • Zitat

    An der Einsatzstelle
    An einer Einsatzstelle darf nur noch beim ersteintreffenden Fahrzeug das Blaulicht eingeschaltet bleiben. Die anderen Fahrzeuge sollen nur ein gelbes Licht führen wenn das wegen ihrer Lage notwendig ist.


    :-aua:-aua:-aua


    Was soll das werden?


    Das Blaulicht steht vorne und hinten drei Einsatzwagen mit orange / gelb?


    Kommunaldienst?????


    Bis die ersten Einsatzwagen Schrott sind, bis die ersten Einsatzwagen Schrott sind....


    Ich dachte auch immer die Niederlande sei im BOS Bereich sehr fortschrittlich.....diese Meinung habe ich nun nicht mehr...das da sind Jahre des Fortschritts in den Sand gesetzt.

  • Zitat

    Original von paulg
    An einer Einsatzstelle darf nur noch beim ersteintreffenden Fahrzeug das Blaulicht eingeschaltet bleiben. Die anderen Fahrzeuge sollen nur ein gelbes Licht führen wenn das wegen ihrer Lage notwendig ist.


    Was ist das denn für eine schwachsinnige Regelung? Heißt das man soll sich nur noch auf eine hintere Beleuchtung z.B. Heckblitzer verlassen? Wie Chroffer schon sagte könnte so mancher Autofahrer dies für eine Baustelle halten, weiterhin könnte jemand dies mit einer langsamfahrenden LKW Kolonne halten und dann ist erst recht eine hohe Unfallgefahr gegeben (evtl. viel mehr P-Eingeklemm.).


    Hoffentlich wird diese Regelung nochmal überdacht. Worauf ist diese Entscheidung überhaupt zurückzuführen?


    MkG,

    OFM/FF Köln FMD (Fernmeldedienst)

  • wie ich schon geschrieben habe: das haben sich die Tüftler hinterm Schreibtisch ausgedacht. Die Leute 'im Feld' machen sich schon Gedanken wie ich von meinem Sohn, selbst Polizist, hörte. Wir werden mal sehen ob diese Vorschriften sich in der Praxis behaupten können.
    paulg

  • Zitat

    Original von paulg
    Ein zusätzliches gelbes Kennlicht wird vorgeschrieben. Blaue und gelbe Kennleuchten müssen ringsum sichtbar sein.


    Hallo Paul,
    das verstehe ich dann so, das die (großen) Feuerwehrfahrzeuge nicht nur wie bis heute üblich hinten eine gelbe Kennleuchte, sondern dann wie in der Schweiz, auch vorne eine gelbe Leucht bekommen müßten.
    Mir wurde auch einmal gesagt, das bei den Feuerwehrfahrzeugen an der Einsatzstelle eigentlich nur die gelbe Kennleuchte eingeschaltet bleiben durfte. Mit der Zeit hat sich aber keiner dran gehalten und die blauen Kennleuchten blieben zusätzlich an. Es hat nie einen gegeben (Polizei) der sich darüber beschwert hat.


    Vielleicht kannst du oder dein Sohn darüber noch etwas herausfinden.


    Zitat


    Der neue Klang


    Schade das die Rettungsdienstfahrzeuge nicht ihren alten Klang behalten, den fand ich Klasse und man wußte immer was da auf einen zukam.


    Zitat


    Die Fahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr, der Rettungsdienste und GHOR müssen in der sogenannten BZK-Striping (BZK = Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties = Innenministerium) (<a href="http://www.brandweerstriping.nl;" target="_blank">http://www.brandweerstriping.nl; <a href="http://www.ambulancestriping.nl," target="_blank">http://www.ambulancestriping.nl, <a href="http://www.politiestriping.nl" target="_blank">http://www.politiestriping.nl ) ausgestattet sein.


    Dabei hattet ihr mal so schöne Farbvarianten und Farben (gelb) zu bieten. Jetzt wird in 5 Jahren dann alles einheitlich sein, auch die nicht durch oder mit Mitteln der BZK beschafften Fahrzeuge.




    Grüße nach Duivendrecht
    Jürgen

  • Ein befreundeter FW'ler aus den Niederlanden hat mir eine Mail dazu geschickt.


    Der Unmut und vor allem der Groll gegen diese neuen Bestimmungen ist sehr gross und man arbeitet gerade bei diversen FW'en ein Protestpapier aus.


    Mal sehen wie sich das weiter entwickelt.

  • Finde die neue Regleung auch schade! :(


    Wie ist es denn im Gelblicht-Bereich? Hat sich dort auch etwas geändert?

    Wer alles gibt wird alles kriegen - was ja eigentlich Blödsinn ist: Man könnte auch gleich alles behalten!

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