Heckwarnanlage "Florian Sömmerda 24"

  • Huhu, geht um folgendes Fahrzeug:
    http://bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=57775 (alternativ die Front)



    In wiefern ist die Heckwarnanlage eigentlich "zugelassen"?
    Es handelt sich bei den LED's (würed ich mal sagen) um Pfeile, welche den Verkehr am Fahrzeug vorbei leiten; Verkehr leiten ist ja die Aufgabe der Polizei und nicht der Feuerwehr.


    Bei uns wurden an den (T)LF der Freiwilligen Feuerwehren an der Heckwarnanlage diese Pfeile an den Ecken aus diesem Grund abgeklebt (siehe hier (© bei mir) vorher hier (© FF Arheilgen))



    Was ist also los?



    Im Video auch schön zu sehen, wie die Anlage leitet.

    Einmal editiert, zuletzt von AND1 ()

  • Das kommt ganz auf das Bundesland an in dem du lebst, in manchen Bundesländern hat die Feuerwehr das Recht den Verkehr zu leiten und zu regeln, wie in Bayern, oder du hast eben ganz restriktive Regeln und darfst im Verkehr nur Vollsperren und hoffen wie im Saarland.


    Aber nichts desto trotz bekommt man für Geld alles und das egal wo du bist.


    Ich müsste jetzt selbst einmal nachschlagen wie die Richtlinien in Thüringen dazu sind, aber du hast ja immer noch die Alternative: Wo kein Kläger, da auch kein Angeklagter.


    Wenn es danach geht "dürfen" die das dann auch nutzen, nur muss man sich dann auch der Konsequenzen bewusst sein wenn mal was schief geht.

  • Hmm ...


    wo bitte ist der Unterschied, ob ich nun Pfeile auf dem Fahrzeug habe, oder ob eich eine normale Hckwarnanlage so schalte, dass sie genau das selbe produziert?


    Und letztere sind zumindest auch auf dieversen RTW zu finden ...


    In meinen Augen zählt das einfach zur Absicherung einer Einsatzstelle.

  • Tja. Man sollte sich halt vorher Gedanken machen was man kauft und was zugelassen ist.


    Ich kenne es auch nur so, dass die Anlagen nur bei Stillstand des Fahrzeugs betrieben werden dürfen.


    Über Sinn und Unsinn solche Regelungen lässt sich sicherlich streiten.


    Edit: Es lässt sich auch über den Sinn und Unsinn dieses Fahrzeugsallgemein diskutieren (4000l Wasser bei Gruppenkabine, ferngesteuerter Werfer, Gesamtgewicht über 16t...)

    Sag was Du denkst und Du kriegst was Du willst!

  • Zitat

    Original von Grunemer
    Tja. Man sollte sich halt vorher Gedanken machen was man kauft und was zugelassen ist.


    Tja ... scheinbar wird sowas aber gerne übersehen.

    Zitat

    Original von Grunemer
    Ich kenne es auch nur so, dass die Anlagen nur bei Stillstand des Fahrzeugs betrieben werden dürfen.


    Ganz ehrlich ... ich sehe absult keinen Sinn, so eine Anlage bei Fahren zu nutzen. Und im Stand darf man sogar auf seinem Privat-PKW eine gelbe RKL zur Absicherung draufsetzen ...

    Zitat

    Original von Grunemer
    Über Sinn und Unsinn solche Regelungen lässt sich sicherlich streiten.


    Nur Bedingt. Dass die deutschen Zulassungsrichtlinien des öfteren hinter der Wirklichkeit herhinken ist ja bekannt. Aber es wird sich schon mal jemand Gedanken gemacht habe, warum bestimmte Dinge einfach zugelassen und auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden müssen ...


  • Naja, der Unterschied ist ganz einfach:


    Normale Nissen-Weitwarner warnen den Verkehr und sichern die Unfallstelle simpel ab.


    Leuchtpfeile suggerieren eine neue Verkehrsführung und greifen aktiv in den Verkehrsfluss ein.


    Ersteres darfst du immer, selbst als Zivilist machst du es ja mit deiner Warnblinkanlage. Zweiteres darf nur die Polizei und in einigen Bundesländern auch die Feuerwehr und das THW, da es ein eingriff in den Straßenverkehr ist.
    Prinzipiell darf die Feuerwehr deshalb in der Mehrzahl der Bundesländer eine Straße nur Vollsperren oder die Einsatzstelle absperren und darauf hoffen das der Verkehr sich selbst regelt. Auch deshalb findest du des öfteren Winkerkellen die nur ein Rotlicht haben, aber kein Grünlicht.


    Edit:
    Ein Nutzen einer Verkehrswarnanlage beim Fahren macht meiner Meinung nach auch nur Sinn wenn du den Verkehr gezielt herunter bremsen willst. Z.B. bei der Vollsperrung einer Autobahn.

  • Zitat

    Original von Grunemer
    Edit: Es lässt sich auch über den Sinn und Unsinn dieses Fahrzeugsallgemein diskutieren (4000l Wasser bei Gruppenkabine, ferngesteuerter Werfer, Gesamtgewicht über 16t...)


    Nun, stell dir vor man kommt zum Wohnhausbrand, hat aber nicht genug Kammeraden dabei für einen Innenangriff. Dann kann man ja mit dem Werfer schonmal nen Außenangriff starten - die 3 anderen Bauen dann mal in 1 min. ne Leitung auf. (okay, Ironie wieder aus).

  • Zitat

    Original von Chroffer112
    Normale Nissen-Weitwarner warnen den Verkehr und sichern die Unfallstelle simpel ab.


    Leuchtpfeile suggerieren eine neue Verkehrsführung und greifen aktiv in den Verkehrsfluss ein.


    Chroffer,


    die hier verbauten Teile sind aber einer normalen Heckwarneinrichtung von Haensch etc. gleichzusetzen. Und auch die Teile von Haensch (vom Aussehen her normale Räumer) kann ich entweder gleichzeitig oder als Lauflicht (von rechts nach links) schalten ...


    Gerade im städtischen Bereich werden Dir Weitwarner gar nichts bringen ... auf Autobahnen hingegen sind diese Teile hier sinnlos (zumindest auf Entfernung).


    Und die Idee mittels Feuerwehrfahrzeugen (oder RTW) auf einer Autobahn den Verkehr runterbremsen zu wollen finde ich ziemlich gewagt ...


    @ Grunemer:


    Über den Sinn oder Unsinn eines Fahrzeuges sollte man erst diskutieren, wenn man die Gründe der jeweiligen Beschaffung kennt. Und ich denke da eher an Industriebrände als Wohnhausbrände ...

  • Zitat

    Original von t_voss
    die hier verbauten Teile sind aber einer normalen Heckwarneinrichtung von Haensch etc. gleichzusetzen. Und auch die Teile von Haensch (vom Aussehen her normale Räumer) kann ich entweder gleichzeitig oder als Lauflicht (von rechts nach links) schalten ...


    Die Dinger an dem Fahrzeug haben ganz konkret die Form eines Pfeiles, das heißt sie zeigen explizit eine Änderung des Verkehrsflusses an und greifen aktiv in den Straßenverkehr ein.
    Meine Hänsch Rückwarner oder auch mein klassischer TriBlitz können zwar auch mittels Lauflicht eine Fahrtrichtung aufzeigen, aber z.B. bei uns im Saarland dürfen derartige Systeme nur gleichzeitig Aufleuchten als Warnsignal. Denn im Saarland dürfen wir Feuerwehrleute keinen Verkehr regeln oder leiten.


    Zitat

    Gerade im städtischen Bereich werden Dir Weitwarner gar nichts bringen ... auf Autobahnen hingegen sind diese Teile hier sinnlos (zumindest auf Entfernung).


    Hier kann ich dir nicht ganz folgen... Weitwarner bringen in der Stadt nichts und auf der Autobahn bringen sie auch nichts, also bringen sie nirgends was?
    Aber so wichtig ist das nicht, die Weitwarner sollten eigentlich nur ein Beispiel sein für eine Warnvorrichtung die lediglich eine Gefahrenstelle anzeigt, ohne den Verkehr hinsichtlich seiner Richtung zu beeinflussen.


    Zitat

    Und die Idee mittels Feuerwehrfahrzeugen (oder RTW) auf einer Autobahn den Verkehr runterbremsen zu wollen finde ich ziemlich gewagt ...


    Das du sowas auch wirklich machst passiert auch relativ selten, denn wenn du eine Straße vollsperrst ist sie ja meistens davor schon nicht mehr passierbar, ergo: Du hast schon nen Stau und alles steht.
    Sperrst du eine Straße erst nachträglich kann es vielleicht doch sinnvoller sein mit mehreren schweren und in einer Reihe fahrenden Einsatzfahrzeugen den Verkehr Stück für Stück herunter zu bremsen, bis er steht. Ist besser als den Verkehr vor vollendete Tatsache, also eine Wand, fahren zu lassen.

  • Sollst Du mich falsch verstehen?

    Zitat

    Original von Chroffer112


    Hier kann ich dir nicht ganz folgen... Weitwarner bringen in der Stadt nichts und auf der Autobahn bringen sie auch nichts, also bringen sie nirgends was?


    Weitwarner in der Stadt und die bei dem Fahrzeug montierten Teile auf der Autobahn ...

    Zitat

    Original von Chroffer112
    Die Dinger an dem Fahrzeug haben ganz konkret die Form eines Pfeiles, das heißt sie zeigen explizit eine Änderung des Verkehrsflusses an und greifen aktiv in den Straßenverkehr ein.


    Wenn ich die mir genau anschaue, so kannst Du die theoretisch auch leuchten lassen, dass beide Dreiecke auftauchen und so eine Kombination eines X aufleuchtet ...


    Geh einfach davon aus, dass entweder die Zulassungsbehörde die Teile eingetragen oder dass die Teile eine EU-weite Zulassung haben.

    Zitat

    Original von Chroffer112
    Meine Hänsch Rückwarner oder auch mein klassischer TriBlitz können zwar auch mittels Lauflicht eine Fahrtrichtung aufzeigen, aber z.B. bei uns im Saarland dürfen derartige Systeme nur gleichzeitig Aufleuchten als Warnsignal. Denn im Saarland dürfen wir Feuerwehrleute keinen Verkehr regeln oder leiten.


    das Fahrzeug kommt aber aus Thüringen ... und mal ganz ehrlich, wenn das Fahrzeug an einer Einsatzstelle als letztes Fahrzeug steht ... der Verkehr muss eh um dieses Fahrzeug herumfahren ...


    Von daher ist das zwar eine Änderung des Verkehrsflusses, aber wenn ein Autofahrer das nicht macht, ist sein Auto kaputt ... Wir reden hier von der unmittelbaren Einsatzstelle und nicht davon, dass ich versuche mit dem Fahrzeug / der Warneinrichtung den Verkehr über ganz andere Straßen zu leiten.


    Und wenn die Heckwarner eine deutsche Zulassung haben, dann darf auch eine Feuerwehr im Saarland sie nutzen ... weil es ist nur die Absicherung der Einsatzstelle und das musst Du auch als Privatperson machen ...

  • Als ich mir die Daten zum Fahrzeug durchgelesen habe, war mir klar, warum das Ding so ausgestattet (4000 l Tankinhalt, Gruppen- bzw. Staffelkabine):


    Es ist halt ein Rosenbauerfahrzeug...


    Das sind keine Ressentiments gegen österreichische Aufbauhersteller - ich denke, man hat sich da ein "typisch österreichisches" Fahrzeug in den Stall gestellt, ohne drüber nachzudenken, ob solche Fahrzeuge zu der deutschen Feuerwehrlandschaft passen.
    Auch wenn ich mich jetzt als "Cimolino-Anhänger" :-)) outen werde, verweise ich mal auf die im Feuerwehr-Forum (www.feuerwehr-forum.de) geführten Diskussionen über den Sinn von TLF mit Staffel- oder Gruppenkabinen. :-))


    Da dieses Fahrzeug allerdings lt. der Homepage eines von nur zwei wasserführenden Fahrzeugen bei der FF Sömmerda ist und bei den sechs Ortsteilwehren nur noch je ein TLF 16/25 und ein LF 8/6 als wasserführende Fahrzeuge vorhanden sind, kann ich durchaus nachvollziehen, warum für die Sömmerdaer ein solches Fahrzeug in Frage gekommen ist: Immerhin hat man mit einem Schlag eine Menge Wasser zur Verfügung und kann mehr Mannschaft als mit einem Trupp-TLF transportieren. Und mal ganz ehrlich: Welcher Stadtkämmerer würde sich denn überzeugen lassen, anstelle eines "Multitalents" lieber zwei Fahrzeuge (LF 10/6 und TLF 16/24 Tr beispielsweise) anzuschaffen - selbst wenn beide Fahrzeuge genauso viel wie dieses TLF 20/40 SL kosten würden?


    PS: Sorry fürs OT-Geschreibe... :zwinker:

  • Zitat

    Original von t_voss
    Und im Stand darf man sogar auf seinem Privat-PKW eine gelbe RKL zur Absicherung draufsetzen ...


    Das ist leider nicht korrekt!
    Diese Leuchte müsste eine Zulassung als "WARNleuchte" nach § 53a StVZO und nicht als "KENNleuchte" nach § 52 StVZO. So z. B. Hänsch Typ 06, Typ 08, Typ 16 und Comet-E.
    Eine ordinäre Rundumleuchte darf man nicht benutzen. Aber auch hier: wo kein Kläger...

    Wer alles gibt wird alles kriegen - was ja eigentlich Blödsinn ist: Man könnte auch gleich alles behalten!

  • Wie schon gesagt hängt das auch vom Bundesland ab und von der Zulassung der jeweiligen Produkte. Das kann man nämlich nicht pauschal sagen. Es gibt solche Heckwarnanlagen die haben nur eine Zulassung für den Betrieb mit Blinkrelais aber nicht in Verbindung mit einer Steueranlage mit der man z.b. verschiedene Richtungen einstellen kann.


    Aber auch hier gilt wie bei allem wenn du es genehmigt bekommt ist auch das zulässig. Auch die beliebten Frontblitzer haben mal über einzelne Ausnahmegenehmigungen angefangen.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

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