Da ich mir jetzt nicht wirklich sicher war, in welchen Forenbereich ich das packen sollte, stell ichs einfach mal hier rein.
Im Zuge dessen, dass ich in nicht allzu ferner Zukunft die Ausbildung zum RA beginnen werde, möchte ich vorher die Erwerbung des C1 Führerscheins in Angriff nehmen.
Nun stellt sich mir dazu die Frage, ob ich, in Ermangelung eines aktuellen EH Scheines, auch mein RS Zeugnis (respektive eine Kopie davon) bei der zuständigen Stelle vorlegen kann oder muss es zwingend ein EH Schein sein, oder liegt die Frage dessen ob das anerkannt wird einfach im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters? Gibts auch dafür eine Gültigkeisdauer wie beim EH Schein?
Ich hoffe es kann mir jemand bei meiner Frage behilflich sein.