Wie lange ist bei euch die Nutzungszeit von Fahrzeugen?

  • Das würde mich wirklcih interessieren, wie lange bei euch Fahrzeuge im Rettungsdienst genutzt werden, bevor in ihnen ein "Ersatz"-Leben oder die endgültige Ausmusterung blüht. Gibt es festgeschriebene Laufzeiten oder wird je Zustand entschieden?

    Einmal editiert, zuletzt von aeskulap ()

  • Kommt je nach Kreisverband und HiORG


    Landau und Germersheim zwischen 4 und 6 Jahre
    RTW und KTW in der Regel nach 5 Jahren und NEFs in der Regel nach 7-8Jahren


    Pirmasens, Zweibrücken und Südwestpfalz
    Je nach Zustand des Wagens, also eigentlich keine Laufzeitvorgabe

  • Da ihr ja beide auch Rheinland-Pfälzer seid. Beim DRK meine ich erstattet der Landesverband ja einen Teil der Beschaffungskosten und soweit ich weiß, machen die KV´s bzw. gGmbH´s ja immer so eine Art Vorschlagsliste, was sei meinen, was sie benötigen und der LV streicht diese dann zusammen und entscheidet je nach aktueller Laufleistung, geschätzter Laufleistung in einem Jahr und FZG-Zustand, was wirklich beschafft wird.
    Also bei uns in der westlichen Eifel ist die Regel bei KTW knapp 5 Jahre, bei RTW ca. 7 Jahre und bei NEF bis zu 8 Jahre.

  • Ja, in bin Rheinland-Pfälzer! :zwinker:



    Das mit dem Landesverband ist ja richtig. Ich glaub für ein NEF erstattet der LV rund 21.000 € und für einen RTW ca. 35.000. Das was der KV noch mehr an Ausstattung haben will, muss er dann selbst drauf legen.



    Ich denk, das mit der Laufzeit ist auch vom Standort abhängig. Steht ein RTW/NEF oder KTW irgendwo in einem kleinen Dorf wo das nächste Krankenhaus 30- 40 km entfernt ist, dann kommen mehr Kilometer auf die Uhr wie bei vgl. in einer Stadt, wo die Anfahrtswege nicht so weit sind.

  • Zitat

    Original von aeskulap

    Ich denk, das mit der Laufzeit ist auch vom Standort abhängig. Steht ein RTW/NEF oder KTW irgendwo in einem kleinen Dorf wo das nächste Krankenhaus 30- 40 km entfernt ist, dann kommen mehr Kilometer auf die Uhr wie bei vgl. in einer Stadt, wo die Anfahrtswege nicht so weit sind.


    Allerdings, bei uns laufen die Autos teilweise 300.000 km und anderswo 100.000. Da ist das in anderen Bundsländern schon sinnvoller gelöst, wo Einheitsmodelle angeschafft werden und diese nach ein paar Jahren den Standort wechseln, um eine annähernd gleiche Laufzeit und -leistung zu erreichen.


    Sorry Sani-SEG, aber ich hätte ja einfach nur lesen brauchen "Celle" :-))

  • Bei uns sind die Laufzeiten sehr unterschiedlich.


    So laufen manche RTW an den Zug-Wachen (wir haben so ein Exemplar) teilweise über 10 Jahre...an der Wache Wandsbek muss sogar noch ein uralter Kasten-RTW als Ersatz für den 21F vorgehalten werden. Der größte Teil unseres Bestandes ist ca. 6 Jahre im Dienst, aber es wird mittlerweile regelmäßig alle 2 - 3 Jahre beschafft um den Fuhrpark zu modernisieren.


    Bei den NEF ist es auch unterschiedlich. Die meisten sind erst zwei/drei Jahre alt, aber es werden mittlerweile wieder neue beschafft, da die Belastungsgrenzen einfach errreicht ist.

  • Ich kenne für Bayern die 200.000km Grenze.
    Bei unserem KV werden deswegen die Fahrzeuge auch regelmäßig durchgetauscht, da es Außenwachen gibt die aufgrund der Lage eine viel höhere Laufleistung pro Jahr aufbringen als reine Stadtfahrzeuge.

  • In Ba-Wü ist es üblicherweise so, dass das Alter bzw. die Laufzeit der Fahrzeuge (fast) keine Rolle spielen.
    Von den Kostenträgern werden Kilometerleistungen vorgegeben, nach denen die Fahrzeuge ersetzt werden. Unterschieden wird dabei zwischen RTW und NEF und der Motorisierung. Ich kenne die aktuellen Richtwerte nicht genau, sie dürften aber so um die 250.000 km liegen.
    Für die KTWs gibt es keine konkreten Festlegungen, denn bei denen muss die Neubeschaffung über die Transportkosten erwirtschaftet werden. Da entscheidet dann die HiOrg oder gGmbH anhand von Laufleistung, Wirtschaftlichkeit, Vereinsinteressen und finanziellen Möglichkeiten, wann das Fahrzeug ersetzt wird. So ganz grob orientiert man sich schon an den vorgegebenen Laufleistungen für die RTW, wobei die Grenzen nach oben offen sind.
    Je nach Zustand des Fahrzeugs bei der Ausmusterung wird es zum Ersatzfahrzeug oder geht in den Verkauf. Der eine oder andere KTW landet auch bei einer Bereitschaft und bekommt im Bereich Sanitätsdienst sein Gnadenbrot.

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