Moin Community,
mal ne ganz bescheidene Frage. Was ist mit Bildern deren Urheber verstorben sind? Wird das Urheberrecht automatisch an die nächsten Verwandten vererbt wenn nichts weiteres im Testament steht?
Gruß
Moin Community,
mal ne ganz bescheidene Frage. Was ist mit Bildern deren Urheber verstorben sind? Wird das Urheberrecht automatisch an die nächsten Verwandten vererbt wenn nichts weiteres im Testament steht?
Gruß
Ja, normale Erbmasse. Erlischt erst nach Dutzenden Jahren.
Das Gesetz sieht folgendes vor:
ZitatAlles anzeigen§ 28 Vererbung des Urheberrechts
(1) Das Urheberrecht ist vererblich.
(2) Der Urheber kann durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts einem Testamentsvollstrecker übertragen. ²§ 2210 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.
§ 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
(1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.
(2) Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31), schuldrechtliche Einwilligungen und Vereinbarungen zu Verwertungsrechten sowie die in § 39 geregelten Rechtsgeschäfte über Urheberpersönlichkeitsrechte.
§ 30 Rechtsnachfolger des Urhebers
Der Rechtsnachfolger des Urhebers hat die dem Urheber nach diesem Gesetz zustehenden Rechte, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Alles klar, danke für den ausführlichen Gesetzestext.
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