VU zwischen NEF und Streifenwagen

  • Tja da hat der NEF-Fahrer wohl nun die Arschkarte.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • :auslach: Typisch Deutschland sonst gibts für alles Gesetze und Verordnungen....


    In Österreich gibt es einen § bzw. einen Abs. der die Einfahrt von mehreren Fahrzeugen in den Kreuzungsbereich regelt...


    1.) Rettungsdienst
    2.) Feuerwehr
    3.) Polizei
    4.) Sonstige Fahrzeuge mit SOSI


    Werde morgen mal nach dem Link gucken.


    Gruß aus Wien
    Patrik

  • Na da schießt Österreich mal wieder übers Ziel hinaus. Was macht man dann wie bei uns wo sich zwei RTW und NEF kreuzen mit Signal. Welche Regelung gilt ? Schönheit vor Alter ? :P


    Ich meinte hier im Zusammenhang eher wieder das leidige Thema NEF mit Sonderrechten ohne Arzt. Bei uns hier auch üblich. Typischer Kommentar "Beide Fahrzeuge mit Signal zum.." Nur rechtlich ist es ja wohl so das in solchen Fällen das NEF keine Wegerrechte in Anspruch nehmen darf. Das Thema hatten wir ja vor nicht allzu langer Zeit hier schonmal, sogar mit rechtlichen Hinweisen wenn ich mich nicht irre.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von y903211
    Ich meinte hier im Zusammenhang eher wieder das leidige Thema NEF mit Sonderrechten ohne Arzt. Bei uns hier auch üblich. Typischer Kommentar "Beide Fahrzeuge mit Signal zum.." Nur rechtlich ist es ja wohl so das in solchen Fällen das NEF keine Wegerrechte in Anspruch nehmen darf. Das Thema hatten wir ja vor nicht allzu langer Zeit hier schonmal, sogar mit rechtlichen Hinweisen wenn ich mich nicht irre.


    In Nürnberg heißt es zum Thema offiziell: "Das Nachführen des NEF unter Einsatz von Sonderrechten ist verboten, es sei denn, es liegt ein Folgeeinsatz vor." Aber auch in Falle eines Folgeeinsatzes ist die Verwendung von SoSi erst dann erlaubt, wenn der Fahrer die nötige Fahrerlaubnis für das Fahren des NEF besitzt. Leider interessiert diese Dienstanweisung nahezu nuemanden bei uns, das Fahrzeug wird generell mit SoSi nachgeführt, auch ohne Fahrgenehmigung. Das es duch diese Fahrlässigkeit noch zu keinem Unfall gekommen ist, grenzt für mich nahezu an ein Wunder, wenn man doch bedenkt, wie die nürnberger Straßen zu Zeiten des Berufsverkehrs überfüllt sind.

  • Diese Meinung äussere ich unabhängig vom geschilderen Fall, bei dem sicherlich die SoSi-Berechtigung des NEF zu hinterfragen ist!


    Hätte man hierzulande nicht den Drang, alles haarklein und exakt überregulieren zu wollen und dabei wesentliche Dinge zu vergessen, könnte man sich doch für solche Fälle sinngemäß auf folgende Regelung einigen:


    "Treffen an einer Kreuzung bzw. Einmündung mehrere Fahrzeuge mit Sondersignal aufeinander, tritt die ursprünglich gültige Vorfahrtsregelung in Kraft!"


    Es könnte alles so einfach sein...

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
    ------------------------------------------------------------------------------
    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • Du mit deinen langweiligen Lösungen auf Basis gesunden Menschenverstands mußt wieder die Luft rausnehmen :-))

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  • Deswegen wird auch nix aus mir, ich bin einfach zu unkompliziert... :einbuddel:

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  • Das ist aber echt mal die Frage.


    Aber das ist auch wieder geregelt:


    §1 Grundregeln StVO
    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    §8 Vorfahrt StVO
    (2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.


    Dieser Satz sagt eindeutig: Ist die Vorfahrtsfrage ungewiss, muss man sich hineintasten und verständigen ...

  • Die Regeln sind sicher richtig aber machen hier nicht wirklich Sinn. Schlieslich ist der Unfall ja unter der Vorgabe passiert das beide Fahrzeuge sich gerade nicht an diese Vorschriften halten mussten :zwinker:

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    • Offizieller Beitrag

    Ohne den Unfallhergang jetzt genauer zu kennen, liegt die Ursache hier doch relativ eindeutig in der Tatsache, dass ein oder zwei Fahrzeugführer in eine Situation gefahren sind, welche sie nicht überblickt haben. Und ohne Übersicht ist "Gas geben" einfach nur fahrlässig, die Maxime "Augen zu und durch" sollte im Straßenverkehr diskussionslos gestrichen werden.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

  • Zitat

    Original von tansamalaja
    die Maxime "Augen zu und durch" sollte im Straßenverkehr diskussionslos gestrichen werden.


    Bin ich denn bescheuert? Mit offenen Augen fahren und das ganze Elend auf unseren Straßen sehen müssen? Never!


    hamstermann: Wie Wolfgang schon richtig feststellte, sind Fahrzeuge auf Alarmfahrt ausdrücklich von den Vorschriften der StVO befreit, grundsätzlich also auch von diesen. Allerdings ist diese Vorschrift ein gutes Beispiel für die von mir kritisierte völlig unnötige Überregulierung. Schließlich wird die gegenseitige Rücksichtnahme schon im §1 verlangt und ausserdem wird an anderer Stelle der StVO klar geregelt, dass grundsätzlich "rechts vor links" gilt. In welchen Fällen sollte also die Vorfahrt gänzlich unklar sein? Natürlich vorausgesetzt, jeder weiss wo rechts und links ist. Meiner Meinung nach wirft der §8 mehr Fragen auf als dass er Klarheit schafft...

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  • Zitat

    Original von Krankenwagenfahrer
    hamstermann: Wie Wolfgang schon richtig feststellte, sind Fahrzeuge auf Alarmfahrt ausdrücklich von den Vorschriften der StVO befreit, grundsätzlich also auch von diesen. Allerdings ist diese Vorschrift ein gutes Beispiel für die von mir kritisierte völlig unnötige Überregulierung. Schließlich wird die gegenseitige Rücksichtnahme schon im §1 verlangt und ausserdem wird an anderer Stelle der StVO klar geregelt, dass grundsätzlich "rechts vor links" gilt. In welchen Fällen sollte also die Vorfahrt gänzlich unklar sein? Natürlich vorausgesetzt, jeder weiss wo rechts und links ist. Meiner Meinung nach wirft der §8 mehr Fragen auf als dass er Klarheit schafft...


    Da habt ihr schon recht, aber das ganze mit § 1 wird wieder in Kraft gerufen - zwar nur indirekt - aber doch:


    § 35 StVO
    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.


    Das bedeutet ja, dass jeder der mit Sonderrechten fährt, aufpassen muss um die Sicherheit dritter oder gar die achso deutsche Ordnung nicht zu stören.

  • Logisch soll man mit Kopf fahren und nicht Signal an und Hirn ausschalten. Aber eine gültige Vorschrift gibt es nunmal nicht. Und Gott sei Dank auch nicht indirekt, weil sonst könnt man sich den ganzen Schmonzes mit Sonderrechten ja direkt sparen.

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  • Zitat

    Original von y903211
    Tja da hat der NEF-Fahrer wohl nun die Arschkarte.


    Wieso?
    Ich glaube eher der Polizist ist nun drann?


    Es gilt wie immer Rechtsvorrang, dieser gilt auch bei Einsatzfahrzeugen mit gleichen Rang aber da der RD im Rang über der Polizei steht hat nun eher der Polizist ein Problem.

  • Zitat

    Original von Gamdschie


    Wieso?
    Ich glaube eher der Polizist ist nun drann?


    Es gilt wie immer Rechtsvorrang, dieser gilt auch bei Einsatzfahrzeugen mit gleichen Rang aber da der RD im Rang über der Polizei steht hat nun eher der Polizist ein Problem.

    Also ...


    Du darfst das österreichische Recht nicht mit dem deutschen vergleichen ... hier gibt es keine Rangreihenfolge bei Fahrten mit Sonderechten.


    Die Frage ist hier vielmehr, warum das NEF mit Einsatzfahrt hinter dem RTW in Richtung Krankenhaus gefahren ist, denn das ist durch kein deutsches Gesetz abgedeckt.


    OK, auch der Polizist hätte besser schauen müssen, aber der ist genau auf das rein gefallen, auf das auch jeder Zivilist reinfallen würde ... das (erste) Fahrzeug mit Blaulicht ist durch, also kann ich ja losfahren ...


    In meinen Augen gibt es keine Begründung, dass ein NEF hinter dem RTW her mit Einsatzfahrt ins Krankenhaus fahren muss ... gibt es einen Folgeeinsatz, dann kann das NEF noch immer die Lichter einschalten und den Doktor abholen fahren ...


    Und ja, ich weiß dass das sehr oft anders gemacht wird ... mal sehen, ob dieser Fall vor Gericht landen wird.

  • In meinen Augen gibt es durchaus Fälle, in denen es gerechtfertigt ist, dass das NEF mit Sonderrechten dem RTW zum KH folgt. Nämlich dann, wenn man unterwegs die Ausstattung des NEF benötigt, um schwere gesundheitliche Schäden vom Pat. abzuwehren. Die Fälle, in denen die Ausstattung des RTW dafür nicht reicht, sind sicherlich nicht so häufig, aber kommen vor. Und daher ist es dann in diesen Fällen gerechtferitgt, dass auch das NEF mit Sonderrechten zum KH fährt.

  • Ist es nicht ein bischen an den Haaren herbeigezogen ? Was kann auf dem NEF groß sein das es nicht auf dem RTW gibt wenn der Arzt begleitet ? Mir fällt da spontan vielleicht Ultraschall ein das wars aber dann auch schon. Alles andere hat man doch schon mit dem Patient in den RTW verfrachtet (Pumpen, Ampull. usw..) oder braucht es während der Fahrt nicht. Oder denk ich da jetzt an was nicht ?


    Ich bin wenn eh eher dafür dann das NEF als Räumer voraus zu schicken. Auch auf die Gefahr hin das ein Zivilist nach dem ersten Fahrzeug wieder reinzieht. In der Mehrheit hat man doch das "ruhigere" Fahren wenn das NEF schon den Weg freiräumt. Optimal, das NEF blockt die Kreuzung für den folgenden RTW und zieht nachher wieder am RTW vorbei (klar das sowas nicht überall geht). Vor einiger Zeit wurde mal ein NEF vorgestellt das statt dem Anhaltesignalgeber "Stop/Bitte folgen" die Anzeige "Fahrzeug folgt !" verbaut hatte. Das find ich ne sinnvolle Variante die da das Risiko weiter minimiert. Und Restrisiken wirds ja immer geben.

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