Klinikum Hannover 5/12

  • Also wenn ich mir dieses Foto anschaue platzt mir bald 'ne Ader im Kopp.


    Mal ganz abgesehen davon, dass ich den hochdefizitären Wasserkopf "Region Hannover" mit seinen Hobbypolitikern abgrundtief... na, sagen wir mal: "doof finde", muss ich jetzt diesen KTW der Klinikum Hannover GmbH mit "Bullfänger" sehen.
    Ach... habe ich erwähnt, dass die Region Hannover die einzige Gesellschafterin der Klinikum GmbH ist? (Das ist übrigens die selbe Gebietskörperschaft, die seit einigen Jahren über RD-Ausschreibungen die HiOrgs untereinander ausspielt, aber das nur so nebenbei.)


    Da hat der hübsche Hornis der Region Hannover (die m.E. auch für die Verkehrssicherheit in selbiger verantwortlich ist - irgendwie witzig, oder?) also einen Bullfänger vor der Nase. Ich halte es grundsätzlich für ungesund als Fußgänger bei beispielsweise 30 km/h auf einen VW T5 aufzuprallen. Was aber ein Bullfänger mit dem Becken (bei Kinder auch gerne mal der Brustkorb) so alles anstellen kann... Heissa... ein Fest für jeden Unfallchirurgen...


    Ich finde es an "normalen" Kraftfahrzeugen schon bedenklich, aber was hat so ein Teil an einem KTW zu suchen?


    Oder kurz gesagt: Gehts noch??

  • Diese Rammschutzbügel haben ne TÜV-Zulassung, also sind die auch in puncto Fußgängerschutz überprüft worden. Ganz zu schweigen davon, das diese Dinger nicht fest mit dem Fahrzeugrahmen verschweißt sind und dadurch noch sehr flexibel nachgeben können.


    Was allerdings die Kosten für sowas betrifft, da sollte man lieber in was sinnvolles investieren.

  • Also TÜV-Zulassung haben die schon, das hat aber nichts weiter zu heißen.
    Verschweisst sind die Dinger nicht mit der Karosserie aber i.d.R. mit sehr großdimensionierten (M10-M12) Schrauben an selbiger festgeschraubt und flexibel sind die minimalst. Schau mal die obere Befestigung an, die befindet sich im Kühlerschlitz der Stoßstange, d.h. ca. 30cm unterhalb des höchsten Punktes. Wer auch nur ein bischen Ahnung von (Edel-) Stahl und dessen Eigenschaften (vor allem bei 3mm Wandstärke) hat, der kann sich sehr gut vorstellen, daß da im Grunde außer den Patienten nix nachgibt.


    Also ich halte sowas an jeglichen Kfz (abgesehen von einem Förster oder Waldarbeiter evtl.) gar nichts, denn bringen tuts nix, kosten tuts viel und es dient doch nur der rumprollerei.

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

    Einmal editiert, zuletzt von AkkonKöln ()

  • @ Kreuzritter


    genau das habe ich auch gedacht.


    wenn man aber bedenkt, dass das Klinikum auf Aussenwirkung "Prunk und Protz" setzt - oder anders gesagt "aussen hui und innen Pfui" dann passt das wieder sehr gut ins Bild.


    Allein dass die Dinger "Blaulicht" haben , was sie nicht nutzen dürfen, spricht ja für sich.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Kinders,


    kommt mal wieder runter ...


    Zum einen ist es (leider) Sache der Beschaffer, wie sie ihre Fahrzeuge ausstatten, und zum anderen hat das Verhalten der Region Hannover bei den Ausschreibungen für den Rettungsdienst wohl nichts mit der Beschaffung dieses Fahrzeuges zu tun.


    Wenn die Region Hannover der Meinung ist, dass der Rettungsdienst auf Grund des Hohen Kostenumfang die Leistungen Ausschreiben will, dann sollen sie es machen. Eine sinnvoll aufgestellte Firma wird sich nicht zu Dumpingpreisen hinreissen lassen, nur um die Ausschreibung zu gewinnen. Und wenn doch ... dann ist die Führungsetage ein wenig meschugge ...


    Insofern ... diskutiert etwas ziviler, ansonsten mache ich hier zu ...

  • Zitat

    Original von kellern
    Allein dass die Dinger "Blaulicht" haben , was sie nicht nutzen dürfen, spricht ja für sich.

    Zumindest auf dem Gelände des Krankenhauses werden sie es nutzen dürfen ...


    Und ich bezweifel, dass man denen die Nutzung von Blaulicht und Martinshorn verbieten kann, wenn ein Patient im Fahrzeug zu finden ist ... da obliegt die Entscheidung bei der Besatzung (zumindest, wenn die Sonderrechtsanlage legal montiert wurde).

  • ne ne, die dürfen nur unqualifizierten KT machen, sobald ein Patient ans EKG ran muss, ists schon nichts mehr für sie. Damit (unqual. KT) ist für solche Fahrzeuge auch kein Blaulicht vorgesehen.


    Darum ist das Blaulicht auch nur Schein - als Sein.


    Auf so einen kleinen Klinikgelände das Blaulicht anzumachen bringt rein gar nichts, schliesslich sind die einzelnen Gelände nicht groß und der Transport innerhalb derer wird vom fußläufigen (ZDL-)KT durchgeführt.


    Diese Fahrzeuge verkehren zwischen den einzelnen Standorten die mitterlerweile in der gesamten Region Hannover verteilt sind.


    Da würde Blaulicht Sinn machen. Aber Einschalten dürfen sie es nicht.


    Ich habe lange genug für den Laden gearbeitet ;( und kann da dadurch die negative Grundstimmung dem Verein gegenüber absolut nachvollziehen, deshalb wirkt die Diskussion vielleicht auch etwas "emotional" ;)

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    2 Mal editiert, zuletzt von kellern ()

  • War das überhaupt eine Ausschreibung ? Gerade mit dem Schutzbügel und dem Blaulicht obwohl sie es offenbar nicht nutzen dürfen könnte das doch auch ein Fahrzeug aus einer skandinavischen Charge sein das nicht abgenommen wurde oder als Vorführfahrzeug diente.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Eigentlich ist das rechtlich garnicht möglich, daß unqualifiziter KTP mit Fahrzeugen durchgeführt wird, die über eine SoSi-Anlage verfügen.
    Ein Unternehmer hier in Köln hat schon mehrfach Bußgeldverfahren aufgebrummt bekommen, weil er als Ersatzfahrzeug einen KTW statt eines Liegendmietwagens eingesetzt hat. Das müßte somit eigentlich ein guter Grund sein, ihnen eins ... :-))

  • hier sind zwei Dinge mal auseinanderzuhalten:
    1. Die Region ist für die Vergabe des Rettungsdienstes zuständig, nach Niedersächsischem Rettungsdienstgesetz
    2. Die Klinikum Region Hannover GmbH ist ein Unternehmen in der Trägerschaft der Region, aber mit eigenen Unternehmensstrukturen und Einkaufsentscheidungen werden in dem Unternehmen (Einkaufsabt. z.B.) getätigt.



    weiter steht im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz in § 1 Abs. 2 Satz 2 folgendes:
    Dieses Gesetz gilt nicht für Beförderungen innerhalb eines Rettungsdienstbereichs zwischen räumlich getrennten Teilen derselben Behandlungseinrichtung mit Fahrzeugen, die dem Betrieb der Einrichtung dienen



    Was allerdings solche Bullenfänger sollen, weiss ich auch nicht!

  • @ t-voss: also ich zumindest sehe das nicht emotional, wieso auch.


    @all:
    also wenn die keine SoSi nutzen dürfen wieso dürfen die es dann auf dem Dach haben?
    Das ergibt doch keinen Sinn. Entweder ist das Fahrzeug als So-Kfz (Krankenkraftwagen) zugelassen, dann darf es eine SoSi-Anlage haben und dann auch benutzen, oder es gibt eine Sondergenehmigung und die gibt es m.W. nur wenn man nachweisen kann, daß man diese auch für seine Tätigkeit benötigt.


    @Icsunonove:
    Hier gab es auch mal einen Bluttransportdienst der sehr häufig mit SoSi durch die Gegend knallte. Der hat seine Zulassung ja auch verspielt/verloren. Woran das lag kennst du bestimmt auch ;)

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  • ich will dieses "dürfen nicht benutzen" mal anders umschreiben:


    es dürfen nur nicht-Notfallpatienten transportiert werden.


    Wird der Patient zum Notfall oder ist er bereits vor Fahrtantritt einer, dann ist der Regelrettungsdienst zu rufen.


    Und für Nichtnotfälle braucht man halt kein Blaulicht !


    Diese Fahrzeuge sind nur zum Transfer von einfachen sitzenden oder liegenden Patienten gedacht, etwa weil es in Haus xy kein CT gibt oder eine Entlassung ins Heim ansteht. Und Liegendtaxis haben hier auch kein Blaulicht ;)


    Sobald der Patient aber Intensivpflichtig ist oder auch nur werden könnte, ist das die Aufgabe des Regelrettungsdienstes.
    Der lässt sich da auch nicht die Butter vom Brot nehmen.


    Durch die klinikumseigene Fahrerei ist bei den umliegenden HiOrgs der Krankentransport ohnehin ganz schön eingebrochen.


    Zwar sind die eingesetzten Leute da relativ fit, so finden sich dort RS, RA oder Fachkrankenschwestern, aber Notfallpatienten gehören nicht in ihr Aufgabengebiet.

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  • Zitat

    Original von kellern
    Diese Fahrzeuge sind nur zum Transfer von einfachen sitzenden oder liegenden Patienten gedacht, etwa weil es in Haus xy kein CT gibt oder eine Entlassung ins Heim ansteht. Und Liegendtaxis haben hier auch kein Blaulicht ;)


    Das stimmt so nicht ganz, die Entlassung ins Heim fällt nicht mehr in den Bereich der klinikumseigenen Fahrzeuge sondern wird durch beauftragte KTW oder ähnliches durchgeführt.


    Ich denke auch, das Klinikum könnte auch Intensivpatienten zwischen seinen verschiedenen Standorten transportieren, z.B. zum Konsil, zur OP etc. Das NRettG sagt, dass es bei Beförderungen zwischen räumlich getrennten Teilen derselben Behandlungseinrichtung nicht gilt. Da wird nicht in Patientenkategorien unterschieden.

  • möglicherweise ist das jetzt so .... zu meiner Zeit, nunja, wir hatten ne Menge Transporte für die gehabt, durchführen durften sie aber nur Transporte nicht Intensivpflichtiger ... sie haben dann Entlassungen oder Verlegungen in die Reha gemacht, oder natürlich Rücktransporte wenn das Konsil in unserem Haus erbracht war.


    Alles was wirklich krank war oder zumindest ein EKG brauchte, musste über die BF angemeldet werden und wurde durch "Öffentliche" durchgeführt.


    P.M. hätte natürlich gern auch diese Transporte durchgeführt (alte RTW hatte er ja - meisst auf VW-LT 31) - durfte aber nicht.


    Und wenn wir mal ehrlich sind, mit den T4/T5 die sie da jetzt haben möcht' ich keinen Intensivtransport machen ;)

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  • Also ...


    unter die Rettungsdienstgesetze (die ich kenne) fallen grundsätzlich keine Transporte, die haus- oder firmenintern durchgeführt werden (müssen). Und dabei ist es auch egal, ob sich die Häuser in der gleichen Stadt oder weiter auseinander gelegen befinden.


    Und von daher werden die mit dem T5 auch Fahrten mit kritischen Patienten durchführen dürfen, eben weil es keine Fahrten sind, die unter das Rettungsdienstgesetz von Niedersachsen fallen.


    Grundsätzlich muss dieses Fahrzeug nicht einmal einen RettAss an Bord haben. Begründung siehe oben.


    Und unter diesen Aspekten (und der Zulassung als KTW) ist dann auch eine Sonderrechtsanlage und deren Nutzung zulässig, auch wenn man das des öfteren nicht nachvollziehen kann ;)

  • jaja,


    ich kann lesen und verstehe, was ihr meint.


    Fakt ist aber, dass das RD-Gesetz bestand - und der klinkumseigene Transport solche Transporte nicht durchführen "düfte".


    Sie "durften" es nicht, diese Aussage kam sogar von ihnen selbst.


    Hätten sie "gedurft" dann hätte der Chef die lieber heute als morgen durchgeführt ;)


    worauf sich dieses "nicht dürfen" bezieht, kann ich nicht sagen.
    Ich habs halt als gegeben hingenommen.


    Möglicherweise sind da Absprachen zwischen verschiedenen Parteien gesprochen worden, abseits der Gesetze.


    Vielleicht haben sich Klinikum und BF einfach geeinigt:
    ihr fahrt euren leichten Kram selbst - aber die Blaulichtfahrten bleiben bei uns ... ?!?

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  • Das Thema sollte ja eigentlich das Metallding sein, dennoch...


    ...Ich kann mich daran erinnern, dass vor einiger Zeit das Gerücht herum ging, dass das Klinikum eine §19-Genehmigung für den qual. KT für die Region Hannover beantragt hat.


    Vielleicht ist da der Hund begraben?!

  • welcher Hund ?


    der Bullenfänger ?


    Denn das Blaulicht ist nicht neu, die hatten ja immer schon Fahrzeuge mit Blaulicht, zwar nicht alle, bzw. viele mit Aufsteck-RKL oder nur Frontblitzern ...

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  • Zitat

    Original von AkkonKöln
    @Icsunonove:
    Hier gab es auch mal einen Bluttransportdienst der sehr häufig mit SoSi durch die Gegend knallte. Der hat seine Zulassung ja auch verspielt/verloren. Woran das lag kennst du bestimmt auch ;)

    War das vieleicht Clinotrans?


    Die ballern mittlerweile aber durch Kiel ... und das sogar mit RTWs

  • Zitat

    Original von Kreuzritter
    ...Ich kann mich daran erinnern, dass vor einiger Zeit das Gerücht herum ging, dass das Klinikum eine §19-Genehmigung für den qual. KT für die Region Hannover beantragt hat.

    Das bedeutet, dass sie auch zusätzlich Krankentransporte ausserhalb des Werkgeländes fahren wollen ...


    Dumm ist das nicht, aber ob es Sinn macht, steht ganz woanders.

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