§ 35 & 27 StVO

  • Hallo Leute!


    Also, die Arbeitskollegin meiner Mutter heiratet am 28. des Monats. Zur Hochzeit sind über 300 Personen geladen, daher werden sicherlich mehr als 50 Fahrzeuge anwesend sein. Wie es in Deutschland so üblich ist, wird wird die gesamte Hochzeitsgesellschaft einmal vom Standesamt in die Kirche und von dort dann in das riesige Gasthaus ziehen, natürlich mit den Autos. Jetzt die rechtliche Frage: muss hierzu die Polizei zur Absicherung des Zuges bestellt werden? §35 der StVO ist in diesem Sinne zweideutig:


    Zitat

    [...]
    (2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,
    1. wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,

    [...]


    Ich weiß nicht, ob dieser Paragraph alleinig auf diese entsprechenden Organisationen bezogen ist oder wirklich zur Sicherung des geschlossenen Verbands. Auch war mir §27 keine große Hilfe, diese rechtliche Frage zu beantworten; Amtsdeutsch war noch nie mein Spezialgebiet. :zwinker: Daher stelle ich die Frage hier offen in die Runde und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.



    Gruß:


    Thomas

  • Manche haben Probleme ...
    Wie wärs einfach mit einsteigen und losfahren?


    Und:


    Zitat

    Original von Tomamos
    ... Amtsdeutsch war noch nie mein Spezialgebiet ...


    Du bist gerade mal 15, da haste noch was Zeit zum üben.

    2 Mal editiert, zuletzt von Icsunonove ()

  • Das kann dir ja die Amtsstube sagen die dir den Spaß genehmigen lassen muß.. :zwinker:


    Zitat

    §29 Übermäßige Straßenbenutzung

    (2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.


    Das machen übrigens "Organisationen" auch. Seien es HiOrgs, Polizei, Bundeswehr oder sonstiges Gedöns mit viel rollendem Material (so wies auch in dem von dir zitierten § steht). Was auch den §35 für dich völlig irrelevant macht da du vermutlich weder Polizei, RD, Bundeswehr noch Straßenreinigung oder sonstwas bist.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • du musst einen Antrag auf Kolonnenfahrt stellen,


    sonst dürfen nur Kleingruppen mit max. 30 Teilnehmern
    - und "genügend" Abstand zwischen den Gruppen -
    fahren.


    Das gilt auch für Privatleute.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Hallo Deutschland!
    Top Sache. Das man sowas jetzt auch noch anmelden muss... Aber naja. Soll jetzt hier nicht zur Diskussion anstehen.
    Würde die Sachlage jetzt aber nicht so auslegen wie ihr. Denn es ist den anderen Verkehrsteilnehmern ja nicht verboten zwischen den Fahrzeugen der Hochzeitsveranstaltung zur fahren. Deswegen würde ich das jetzt nicht als geschlossenen Kolonne auslegen. Außerdem ist das für mich auch nicht wirklich eine Veranstaltung in der sich die Verkehrsteilnehmer nicht StVO-konform verhalten, mal abgesehen vom Hupen.
    Aber zur Not einfach mal beim Amt anfragen. Und dann bitte das Ergebnis hier posten. Würde mich echt mal interessieren.

    Gruß HTFD

  • Den Passus zur Übermäßigen Benutzung finde ich schon sinnig.
    Wir hatten hier in Köln eine Demo gegen die Umweltzone von Oldtimerbesitztern - das war nachher ein Stau von ca. 4km Länge.
    Aber bei einer Hochzeitsgesellschaft ... Da guckt man halt, daß das nicht zu einem Problem für andere wird.

  • @ HTFD Je nachdem wo und wann du das machst kannst du mit 30-50 Autos als Korso einen Verkehrs-GAU auslösen. Hier gabs mal nach einem Fußballspiel einen Koroso auf dem City-Ring. Das waren auch nicht mehr Autos aber hat sich durch den Rückstau und Umfahrungsverkehr bis auf die Autobahn ausgewirkt mit dem Effekt das die Polizei den Koros auflösen musste. Rechnet man jetzt den volkswirtschaftlichen Schaden der durch einen Stau entsteht hast du da schnell eine sechs oder siebenstellige Summe.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Na dann lass' ich mal die Lieben beim Ordnungsamt der Stadt Lauf fragen. Mal gucken, was die schönes sagen. Danke soweit!

  • Ich kann mir denken was die sagen werden:
    "Sowas wird nuzr für BOS genehmigt"; "muss das denn sein?"; "fahren sie doch einfach und halten Abstand".....etc.


    Davon abgesehen muss auch ein geschlossener Verband mit weniger als 30 Fahrzeugen genug Platz für andere Verkehrsteilnehmer zum einscheren lassen, ob BOS oder nicht, ob genehmigt oder nicht!

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

  • Wo keine Probleme sind, macht man sich wohl gern welche. Zu viele Kenntnisse der BOS-relevanten Vorschriften sind nicht immer von Vorteil, erst recht wenn vieles davon Halbwissen ist... Aber der Reihe nach:


    In § 27 (3) StVO heisst es ziemlich unmissverständlich:


    (3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muß dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.


    Da die Fahrzeuge wohl kaum einheitlich sein dürften (bis auf das traditionelle weisse Fähnchen an der Antenne, das als Merkmal zu zählen wäre aber arg kleinlich...), und somit für andere Verkehrsteilnehmer nicht als geschlossener Verband erkennbar sind, sehe ich das dargestellte Problem überhaupt nicht. Vorausgesetzt natürlich, die Teilnehmer verhalten sich (bis auf das allgemein tolerierte Hupen) StVO-konform und der Konvoi behindert keine anderen Verkehrsteilnehmer.


    Mist, jetzt bin ich auch wieder ins Juristendeutsch gerutscht. Aber ich denke, die Botschaft ist klar: Keine schlafenden Hunde wecken, einfach fahren. Im allerschlimmsten Fall auf ein Einsehen der Polizei für den besonderen Anlass zu hoffen ist auf jeden Fall besser, als gegen ein formelles Verbot vom Ordnungsamt zu verstoßen und sich richtigen Ärger an die Backe zu laden. Oder?

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
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    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • Also, die beiden Turteltäubchen haben beim Ordnungsamt nachgefragt. Antwort: In angesicht der großen Anzahl an Fahrzeugen (50) ist die Polizei bitte hinzuzuziehen. Wären es "nur" ca. 30 Fahrzeuge gewesen, würde diese überflüssig sein. Persönliche Meinung dazu: klingt nicht gerade nach Ordnungsamt. Sei's drum, jedenfalls wurde der Antrag genehmigt und die Polizei entsprechend der Anweisung des Ordnungsamtes der Stadt Lauf bestellt. Mal sehen, ob alles reibungslos verlaufen wird. Nochmals Danke an euch!

  • Na denn, eine schöne Hochzeit und dem Brautpaar alles Gute für die gemeinsame Zukunft!


    Großes Lob an die Stadt Lauf! Ist doch irgendwie schön, dass solche Sachen hierzulande mancherorts auch ohne große Bürokratie und striktes Kleben an Gesetzestexten entschieden werden...

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
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    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • Dann mach' doch mal ein schönes Foto, auf dem man das ganze Werk mal sehen kann.


    Ich hoffe ich habe es nicht überlesen, aber ist der Einsatz gratis oder muss das Hochzeitspaar für den Service der Freunde und Helfer zahlen?

    Hier Florian Steinfurt!

  • Zitat

    Original von Krankenwagenfahrer
    Großes Lob an die Stadt Lauf! Ist doch irgendwie schön, dass solche Sachen hierzulande mancherorts auch ohne große Bürokratie und striktes Kleben an Gesetzestexten entschieden werden...


    Naja, ganz ohne Bürokratie ging es nun doch nicht... Den Antrag auf Kolonnenfahrt mussten sie stellen, hat auch einen Tag gedauert für die Genehmigung. Aber alles in allem war es doch nicht allzu aufwändig. ^^


    Zitat

    Original von kreis_steinfurt_112
    Dann mach' doch mal ein schönes Foto, auf dem man das ganze Werk mal sehen kann.


    Ich werd's versuchen, will aber nichts versprechen... :zwinker:


    Zitat

    Original von kreis_steinfurt_112
    Ich hoffe ich habe es nicht überlesen, aber ist der Einsatz gratis oder muss das Hochzeitspaar für den Service der Freunde und Helfer zahlen?


    Genau die Frage, auf die ich keine Antwort habe! ^^ Bin nicht soweit gekommen, das Brautpaar dazu zu befragen, aber ich werde es nachholen! :zwinker:

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