eine absolute Frechheit

  • Schreck vor dem Martinshorn
    Notfalleinsätze sind für Anwohner oft zu laut / Gesetze lassen keinen Spielraum


    Nieder-Roden (eh) - Wenn der Rettungsdienst ausrückt, fällt den Gästen der Gaststätte gegenüber fast das Pizzastück von der Gabel - so durchdringend tutet das Martinshorn. Zwei ältere Damen bekamen am Dienstag "fast einen Herzschlag vor Schreck", wie ein Leser unserer Zeitung berichtet. Leidgeprüft sind auch die Nachbarn der fünf Feuerwehrhäuser in Rodgau: Wenn‘s eilig ist, fahren die Autos mit "Tatü- tata" los.



    Quelle:


    http://www.op-online.de/region…88_185_31373538333335.htm

    Einmal editiert, zuletzt von johnmclain ()

  • Wieso? Das ist doch nur verständlich. Ich kann das gut nachvollziehen. Bei uns im Ort ist die ansässige Berufsfeuerwehrwache angehalten, nicht durch die verkehrsberuhigte Straße, sondern über den weiteren Weg via Hauptstrasse auszurücken - denn die Anwohner fühlten sich durch die Dieselmotoren belästigt. Und natürlich kuppele ich auch die Wasserversorgung ab, wenn ein Bürger sein Auto aus einer Parklücke haben möchte, weil er zur Abreit muss. Das ist doch klar, der Mann muss doch auch leben. Und wenn beim Nachbarn ein Baum auf dem Dach liegt, dann ist der schon gefallen und muss nicht mitten in der Nacht mit zwei Motorsägen und einer Drehleiter abgetragen werden.


    Ich versteh' Dich nicht, John...



    [SIZE=7]Und wer es nicht gemerkt hat: der Beitrag trieft vor Ironie und Polemik...[/SIZE]

    Einmal editiert, zuletzt von 14/44/4 ()

  • die Gesetzeslage ist eindeutig! Und ich möchte dijenigen mal hören wenn es um ihr Leben geht

    Einmal editiert, zuletzt von johnmclain ()

    • Offizieller Beitrag

    Nun ja... es gibt auch die Grellos, die schon mit Horn und Pressluft aus der Halle brettern und das Nachts um zwei!!
    Auf großen Kreuzungen und wenn es unübersichtlich ist, mache ich auch alles an, scheißegal um welche Zeit, das ist keine Frage!


    Aber der kleine, gemeine Bürger ist eben unwissend!
    Vielleicht sollte sich das der ein oder andere Feuerwehrkommandant und Kreisgeschäftsführer mal zu Herzen nehmen und Öffentlichkeitsarbeit zulassen, wenn sie von Nöten ist!


    Hurra Deutschland...


    [SIZE=7]in den USA bekommen FireFighter ne Laola-Welle und hier werden wir verklagt... alles Vollspasten![/SIZE]

  • Naja, ob man gerade im beschaulichen Nieder Roden zu jeder Tages- und Nachtzeit mit voller Musik losfahren muss, wage ich zu bezweifeln. Zumal die jetzige Wache zwar nahe der Durchgangsstraße durch Nieder Roden liegt, man diese aber nach links und rechts weit genug einsehen kann um gefahrlos abzubiegen. Nehmt mir den Spruch nicht übel, aber es ist ziemlich billig, Gesetze vorzuschieben, nur um etwas Show zu machen! Ein Quentchen mehr gesunder Menschenverstand wäre angebrachter... Nebenbei ist zu bemerken, dass die Aussage der JUH, der Missbrauch von Sonderrechten koste den Führerschein, in dem Zusammenhang völliger Blödsinn ist und darüber hinaus nicht das Geringste mit dem Thema zu tun hat!


    Seltsam ist: Die erste JUH-Wache in Nieder Roden lag mitten in einem Wohngebiet (Breslauer Straße), die zweite am Puiseauxplatz (Ärztehaus) und war ebenfalls von Wohnhäusern umgeben. Aber es gab damals nie Schwierigkeiten mit den Anwohnern. Die Hauptverkehrsstraßen des Ortes waren schon damals durch den Lieferverkehr der dort ansässigen Firmen (z.B. IBM) rund um die Uhr gut frequentiert. Zu nachtschlafender Zeit bestand dennoch nur sehr selten die zwingende Notwendigkeit, ganz Nieder Roden über den RTW-Einsatz zu informieren. Damals war wohl irgendwie alles etwas entspannter als heute...


    Übrigens, bevor mir wieder jemand nachsagt, keine Ahnung von den dortigen Verhältnissen zu haben: Ich war von ca. 1979 bis ca. 1983 hauptamtlicher Dienststellenleiter beim damaligen JUH-Ortsverband Rödermark-Rodgau in Nieder Roden, aus dem später der JUH-Kreisverband Offenbach entstand und zu beeindruckender Größe wuchs.

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
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    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • Trotzdem kann und darf man keinem einen Vorwurf daraus drehen. Völlig egal ob er den ganzen Ort aufweckt oder um welche Uhrzeit. Dann sollen doch die Gesetzgeber die Gesetze dahingehend ändern das man nicht der Vollmops ist wenn man ohne Wegerechte nachts um halb drei fährt und ein besoffener mit seinem Moped hinter der Hecke vors Auto fällt.


    Wenn die Juristerie dann sagt okay ihr habt kein Horn angehabt weil in der Nacht und kein nüchternes Schwein unterwegs. Aber die loben dann nicht das rücksichtsvolle Verhalten sondern drehen einem ein Strick draus und lassen einen noch Schmerzensgeld bezahlen.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von y903211
    Aber die loben dann nicht das rücksichtsvolle Verhalten sondern drehen einem ein Strick draus und lassen einen noch Schmerzensgeld bezahlen.


    Wenn es denn dabei bleiben würde ...


    Grundsätzlich ist zwar jeder selbst verantwortlich, wie er während einer Einsatzfahrt das Horn nutzt, aber gerade wenn es unübersichtlich wird, würde ich es immer einschalten, egal wessen Nachtruhe ich dabei störe.


    Viele Grüße
    Tobias

  • Zitat

    Original von t_voss
    aber gerade wenn es unübersichtlich wird, würde ich es immer einschalten, egal wessen Nachtruhe ich dabei störe.


    Da stimme ich voll und ganz zu. Auch bei uns ist zwar einer Dienstanweisung zu entnehmen, dass man nachts den Einsatz von Sondersignal möglichst gering halten soll, aber als Fahrer mache ich lieber frühzeitig davon Gebrauch, als im Nachhinein einen Unfallbericht schreiben zu müssen. Immerhin bin ich für die Gesundheit meiner Kollegen und Patienten verantwortlich.

  • Zitat

    Original von Fishki
    Auch bei uns ist zwar einer Dienstanweisung zu entnehmen, dass man nachts den Einsatz von Sondersignal möglichst gering halten soll


    Ich bezweifel, dass diese Dienstanweisung (und damit auch Verantwortungsübernahme durch den Chef / die Firma bei einem Unfall vor Gericht die erwünschte Wirkung haben ...


    Wie schon öfters geschrieben ... ausschließlich der Fahrer ist für das Fahren verantwortlich, solange er ein verkehrstaugliches und den Gesetzen entsprechendes Fahrzeug hat.

  • Zitat

    Original von t_voss
    Ich bezweifel, dass diese Dienstanweisung (und damit auch Verantwortungsübernahme durch den Chef / die Firma bei einem Unfall vor Gericht die erwünschte Wirkung haben ...


    Auch ich sehe das so... :zwinker:

  • Es ist ja nicht so, dass wir losfahren und alles anschalten. Wir fahren Nachts auch mal zu Einsätzen ohne das Horn einmal anzuschalten. Es lässt sich halt nicht immer vermeiden. Aber sich dann gleich über eine Zeitung aufzuregen, halte ich persönlich für sehr schwachsinnig.

  • schön ist es, wenn man während der Alarmfahrt zwischen E-Hörnern und Pressluft wählen kann.


    Dann kann man nämlich mit E-Hörnen warnen, ohne die Leute gleich mit Pressluft umzublasen.


    Pressluft ist wirklich gemein, wenn man zu nah dran steht.


    Da ich aber keinesfalls auf eine nötige Warnung verzichten will, sind e-Hörner ein guter Kompromiss.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Zitat

    Original von t_voss


    Ich bezweifel, dass diese Dienstanweisung (und damit auch Verantwortungsübernahme durch den Chef / die Firma bei einem Unfall vor Gericht die erwünschte Wirkung haben ...


    Das haben sie definitiv nicht, denn eine DA kann geltendes Recht undgeltende Gesetze nicht außer Kraft setzen. Und wenn es hart auf hart käme dann wird sich jeder Chef rauszureden wissen, kennt man ja.


    Zitat


    Wie schon öfters geschrieben ... ausschließlich der Fahrer ist für das Fahren verantwortlich, solange er ein verkehrstaugliches und den Gesetzen entsprechendes Fahrzeug hat.


    nicht nur wenn er ein verkehrstaugliches und den gesetzen entsprechendes Fahrzeug hat, sondern immer. Wer mit einem verkehrsuntauglichen fahrzeug unterwegs ist, der haftet auch dafür, Sowohl der Fahrer als auch der Halter.

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

  • Ihr habt ja erstmal alle völlig recht, scheint aber mein Posting nicht genau gelesen zu haben. Es ging doch ursprünglich nicht um die generelle Problematik von nächtlichen Alarmfahrten, sondern um die konkrete Situation nahe der JUH-Wache in Nieder Roden. Und in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten habe ich lediglich zum Ausdruck gebracht, dass ich die zwingende Notwendigkeit für eine derart rege Benutzung des akustischen Sondersignals im nächtlichen Nieder Roden keinesfalls nachvollziehen kann. Daran ändern auch die Stellungnahmen der JUH nichts, die ihrerseits fälschlicherweise suggerieren, der Gesetzestext oder gar die Leitstelle könnten die alleinige Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse des Fahrers ausser Kraft setzen. Das ist schlichtweg Unsinn!


    Zudem empfehle ich, den Text der StVO genau zu lesen und richtig zu interpretieren. Es steht nämlich nirgendwo explizit im Gesetz, dass man von Beginn bis Ende der Fahrt das Horn ständig eingeschaltet haben muss. Vielmehr dient das akustische Sondersignal in erster Linie dazu, das Wegerecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern einzufordern (diese haben dann bekanntlich "freie Bahn zu schaffen"). Ginge es nämlich nur um die Inanspruchnahme von Sonderrechten, müsste man bei wortgetreuer Auslegung der StVO die Hörner auch dann laufenlassen, wenn man bei einem Notfalleinsatz irgendwo mitten in der Einöde das Tempolimit überschreitet oder, um es noch grotesker zu machen, den RTW am Einsatzort verkehrsbehindernd abstellen muss. Auf derart blödsinnige Ideen käme wohl niemand, obwohl dieses Verhalten doch exakt gesetzeskonform wäre. Ergo halte ich den Einsatz des akustischen Sondersignals grundsätzlich für optional und besonders dann durchaus für entbehrlich, wenn weit und breit keine störenden "Feindfahrzeuge" zu sehen sind. Zweifler an dieser Gesetzesauslegung fordere ich auf, mir meine Fehleinschätzung hieb- und stichfest zu widerlegen, beispielsweise anhand von höchstrichterlichen Urteilen zu konkreten Fällen!


    Andererseits gibt bzw. gab es zum Beispiel hier in Frankfurt die eine oder andere Rettungswache, wo man gut beraten wäre, zu jeder Tages- und Nachtzeit die Presslufthörner nahezu synchron zum Einlegen der Fahrstufe einzuschalten...


    Abwägen muss natürlich der Fahrer, und zwar als letztendlich Verantwortlicher und Haftender unbeeinflusst von Dienstanweisungen. Genau da sollte an Stelle von praxisfernen Vorschriften der angesprochene gesunde Menschenverstand zum Einsatz kommen!

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  • Zitat

    Original von Krankenwagenfahrer
    ...müsste man bei wortgetreuer Auslegung der StVO die Hörner auch dann laufenlassen, wenn man bei einem Notfalleinsatz irgendwo mitten in der Einöde das Tempolimit überschreitet...


    Richtig.


    Trotzdem ist die erste Frage nach einem Unfall unter Sonder-/Wegerechten die Frage, ob das Blaulicht UND das Einsatzhorn eingeschaltet waren. Wenn nicht, dann schnellt die Prozentzahl der Mitschuld augenblicklich nach oben. Und um dieses zu vermeiden ist mir persönlich die Nachtruhe der Anderen erstmal Scheißegal. Lieber einmal zu viel hornen als einmal zu wenig.

    • Offizieller Beitrag

    Nicht ganz richtig, das Tempolimit kannst im Rahmen der Sonderrechte ja auch ohne Nutzung der Sondersignale überschreiten. Sondersignale benötigst du dort, wo andere auf dich reagieren sollen, ob nun Auto- Radfahrer oder Fußgänger.
    Deswegen würde ich in besiedelten Gebieten bei Überschreitung des Tempolimits auch das Einsatzhorn nutzen, wenn du in der Stadt auf der Umgehungsstraße unterwegs bist, ist das schon wieder was anderes, warum soll ich bei freier Fahrt dort die ganze Zeit das Gedröhne an haben?


    Also Kopf einschalten - Blaulicht an und dann entsprechend der Verkehrsanlage das Horn dosieren. Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen, wer mit Köpfchen fährt, fährt gut und auch unfallfrei.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

  • war das nich so ?


    Sonderrechte brauchen kein Blaulicht und Tonsignal (siehe getarnte Polizeifahrzeuge)


    Wegerechte allerdings müssen mit Sondersignal in Anspruch genommen werden (die anderen Verkehrsteilnehmer können schliesslich nicht hellsehen !)

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  • Ich nehme ja als freiwilliger Feuerwehrmann Sonderrechte in Anspruch, wenn ich mit dem privat PKW ans Gerätehaus fahre. Dann darf ich ja auch 70 statt 50 km/h fahren oder auch mal über eine freie Ampelkreuzung drüber fahren.
    Nur kommt es dann ja auch auf das WIE und vor allem auf den Grund auf. Heize ich für einen Containerbrand durch den Ort und nagel einen um, dann findet das kein Richter "angemessen". Aber das ausreizen der Sonderrechte in diesem Fall ist ja nochmal eine andere Geschichte und bewegt sich auf einem verschwindend geringen Grat.


    Ich selbst kenne aber auch die Probleme mit SoSi in Wohngebieten. Fast alle unsere Feuerwachen und auch die Rettungswache Neunkirchen (in der Feuerwache Neunkirchen untergebracht) liegen mitten in Wohngebieten.
    Die Fahrer auf der Neunkircher RW fahren mit Blaulicht los und legen das Horn erst an der Hauptstraße ein. Da die Straße eine 30er-Zone ist und die Ausfahrt gut einsehbar ist, ist das auch kein Problem, wenn da einer käme.
    Bei uns in Furpach gilt das selbe. I.d.R. fahren wir nur mit Blaulicht los und schalten an der Hauptstraße das Horn zu. Weil auch eine 30er-Zone und so dermaßen zugeparkt, das ein Raser vermutlich suizidale Absichten hat wenn der da durch heizen will...


    Wenn die örtlichen Begebenheiten es erlauben in einem gewissen Spielraum Rücksicht auf die Anwohner zu nehmen, dann sollte man diesen Spielraum auch nutzen. Denn nichts ist heutzutage wichtiger als Rückhalt und Akzeptanz in der Bevölkerung.
    Wenn ich also die Möglichkeit habe zunächst sang und klanglos das dichteste Wohngebiet zu verlassen ohne dabei größere Gefahren in kauf zu nehmen, dann mache ich das wohl auch, alles andere ist dann für mich nur Matchogehabe.


    Als absolutes negativ Beispiel für anwohnerfreundliches SoSi-Nutzen ist eine kleine Feuerwehr in meiner Nähe. Da wird oft egal bei was und egal wo es ist nur mit Blaulicht gefahren und das Horn meist erst am Ortsausgang, wenn überhaupt, eingeschaltet. Der Gipfel war letztens eine Anfahrt zu einer unklaren Rauchentwicklung nachts um halb 3 in einem Wohngebiet. Der Fahrer unseres LFs erschrak als plötzlich und unerwartet vor ihm ein Feuerwehrauto einbog, welches fast mit Tarnlicht fuhr. Da war dann noch nicht mal Blaulicht an, warum durch das Disko-Licht die Anwohner wecken, ist ja nur eine unklare Rauchentwicklung...


    Edit: Ich vergaß ganz, soweit ich mich noch an unsere Sonderausbildung mit der Polizei erinnere war das ja alles so:


    Sonderrechte (Beugen von Verkehrsregeln nach der StVo): Können zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (so oder so ähnlich) von jeder HiOrg in Anspruch genommen werden.
    Wegerechte (Freie Bahn von anderen VT einfordern): Ebenfalls nur zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben von HiOrgs, aber dann nur mit Blaulicht UND Einsatzhorn.

  • Supi! Dann sind wir uns ja alle darüber einig, dass die in der Offenbach-Post abgedruckte Stellungnahme der JUH nur von sehr wenig bis gar keiner Sachkenntnis getrübt ist und dass selbst Herr Ackermann (den gibt's ja immer noch im Kreis Offenbach...) mit seiner Einschätzung ziemlich weit daneben liegt.

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