Eine Sondersignalanlage, die nicht mehr zeitgemäß ist - also den verbesserten Schallisolierungen der Fahrzeuge oder der erhöhten Verkehrsdichte oder sonstigen veränderten Gegebenheiten nicht angepasst wurde - ist letztlich nutzlos und kann dann eigentlich auch abgebaut werden, dann können wir ja auch ohne SoSi zum Einsatzort fahren. Zur eigenen Sicherheit dient mir die optische SoSi-Anlage nur beim Arbeiten an der Einsatzstelle, indem ich mit ihr meine Chancen, von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden, erhöhe.
Aber der Gesetzgeber hat sich wohl etwas dabei gedacht, dass bestimmte Fahrzeuge mit einer SoSi-Anlage ausgerüstet werden und bestimmte Gesetze erlassen, die auch regeln, wie andere Verkehrsteilnehmer darauf zu reagieren haben.
Ebenso hat er geregelt, wie sich die Nutzer der SoSi zu verhalten haben. Sie dürfen ihr Vorrecht halt nicht erzwingen. Und wer das durch rücksichtslose Fahrweise tut, bekommt völlig zu Recht auch mindestens eine Mitschuld, wenn es zu einem Unfall kommt. Schau dir doch mal Ergebnisse solcher Verhandlungen von SoSi-Unfällen an, dass ein SoSi-Fahrer dort schuldlos gesprochen wird ist die absolute Ausnahme. Und das auch völlig zu Recht!
Der eigenen und der anderen Verkehrsteilnehmer Sicherheit dienen tut also nur eine SoSi-Anlage, die auch wahrgenommen wird. Und zu noch mehr Verkehrssicherheit trägt die Briansche Trias zu Sosi-Fahrten bei:
1) Hirn einschalten
2) Eigenen Puls fühlen
3) SoSI-Anlage einschalten
Aber das sollte ja jedem in der Ausbildung beigebracht werden, ebenso wie jedem anderen Verkehrsteilnehmer die richtige Reaktion auf SoSi-Fahrzeuge in der Fahrschule beigebracht werden sollte. Sollte...