Unfallrisiko bei Blaulichtfahrten

  • Hmm ...


    aus diversen Schulungen ist mir ein 8fach höheres Unfallrisiko bekannt. Letztlich spielen bei Einsatzfahrten die verschiedensten Faktoren zusammen ...

    • eigene Unfähigkeit
    • Unfähigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer
    • Streß bei dem Fahrer des Einsatzfahrzeuges
    • Streß bei den anderen Verkehrsteilnehmer

    Dazu kommt noch, dass sehr viele Verkehrsteilnehmer scheinbar nicht (mehr) wissen, wie sie reagieren sollen, wenn sie das Martinshorn hören (wenn sie es denn noch hören ...).


    Viele Grüße
    Tobias


    PS:
    In mittlerweile 15 Jahren bei Hilfsorganisationen war der größte selbstverursachte Schaden zwei abgerissene Kappen von Blaulichtern ...

  • da muss ich dem Tobias recht geben!


    @ Tobias
    es heißt Martin-Horn und nicht Martinshorn! :-aua



    Gruß aus Wien
    Patrik

  • Zu den Punkten muß man noch aufzählen das bei der Signaltechnik teilweise drastisch eingespart wird auf Kosten der Sicherheit. Mit einer KatS-Schweinehupe komme ich eben nicht mehr gegen Verbundglas, Geräuschdämmung, Klimaanlage und Dolby-Surround-Anlagen an. Vielerorts bricht man da dann aber gleich in Jammer aus wenn man sowas anschneidet.
    Das man eine LED-Signalanlage mit völlig anderer Wellenlänge und Lichtleistung eben besser sehe als eine Drehspiegel-Funzel ist halt nunmal so. Und das ein Martin-Horn an der Kreuzung eben früher gehört wird als ein 35W Lautsprecher der Marke "Gut und Günstig"...


    Nun denn. Wer meint bei nem Einsatzfahrzeug eben dort die restlichen 1000 Euro noch einsparen zu müssen muß Unfälle eben einkalkulieren. Und in Zeiten von Leasing und Fuhrparkmanagment ist das vielleicht am Ende sogar billiger...


    Hab ich doch vor einigen Tagen erst gehört das man bei einem Fahrzeug "eine dezente Signalanlage" anschaffen wird. Glückwunsch. Damit man auch ja kein stört damit im Bedarfsfall
    :-aua

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von Mr_RightHH
    Es kam auch bei mir tatsächlich vor, das ich mit dem Kats KTW unter besonderer Beachtung fahren musste.


    Allerdings haben wir das ganze in unserem OV ein wenig modifiziert. Er hat Pressis, Frontblitzer etc.


    Auch wenn ich mich sicherlich unbeliebt mache ... Hat mein Einsatzfahrzeug keine ausreichende Sonderrechtsanlage, dann muss ich eben noch vorsichtiger und im Zweifel auch langsamer fahren ...


    Einen Unfall kann ich schlecht darauf schieben, dass man mein Fahrzeug weder gesehen noch gehört hat. Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass er / sie sicher am Ziel ankommt, egal mit was für einem Auto man unterwegs ist.

  • Der AG ist aber erstmal in der Pflicht vernünftiges Material zur Verfügung zu stellen. Man kann nicht das Personal eingzwängt lassen zwischen dringlichem Patienten, Hilfsfrist und andererseits Gehörndel das kein Mensch mehr hört. Und irgendwann stellt sich dann die Frage ob man nicht ganz auf Sondersignal verzichten kann wenn ich eh keinen zeitlichen Vorteil mehr draus ziehen kann. Und die Unterschiede sind eben teilweise dramatisch im direkten Vergleich ein und desselben Bautyps nur mit einmal vernünftiger Signaltechnik und einmal 1000 Euro gespart und damit eine "billige Variante".

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von y903211
    Der AG ist aber erstmal in der Pflicht vernünftiges Material zur Verfügung zu stellen.


    Moralisch sicherlich ...


    der DIN / EN und den deutschen Gesetzen ist leider auch mit zwei alten Hella-Funzeln und den netten Bosch-Hörnern genüge getan.


    Im Zweifel ist bei einem Unfall der Fahrer und nicht der Arbeitgeber Schuld ... das sollte sich jeder sehr gut merken.

  • Es mag sein, dass ich in Bezug auf Signalanlagen bereits etwas abgestumpft bin, aber wir müssen nunmal mit dem arbeiten was man uns gibt. Sicher, man sollte immer auf Misstände hinweisen, aber letztlich hat meine Erfahrung gezeigt, dass sich die zuständigen Stellen davon unberührt zeigen.


    Somit liegt es, wie Vossi schon sagte, allein in der Verantwortung des Fahrers sein Fahrzeug sicher durch den Verkehr zu lenken und sich eben mit dem Umstand zu arrangieren, dass die Signalanlage unzureichend ist.


    @ Mr_RightHH:


    MIt Sonderrechten ist IMMER unter besonderer Beachtung zu fahren.

  • Zitat

    Original von t_voss
    der DIN / EN und den deutschen Gesetzen ist leider auch mit zwei alten Hella-Funzeln und den netten Bosch-Hörnern genüge getan.


    Im Zweifel ist bei einem Unfall der Fahrer und nicht der Arbeitgeber Schuld ... das sollte sich jeder sehr gut merken.


    Ein Grund mehr nicht einfach alles hinzunehmen. Hier hilft z.b. schon eine schriftliche Stellungnahme gegenüber dem AG in der man seine Bedenken ausdrückt in diesem Bezug. Macht das eine komplette Schicht wird der AG sich sicherlich überlegen die 500 Euro mehr zu investieren um aus dem minimum eine vernünftige Variante zu machen. Das ist wiederum eine Verantwortung die man als Fahrer schon seinem Patienten und Kollegen schuldig ist. Genauso wie man nicht mit abgefahrenen Reifen fährt oder mit völlig überladenem Fahrzeug. Hier hat sich eine wird schon gutgehen Mentalität eingebürgert die bei anderen Sachen nicht geduldet werden würde vom Gesetzgeber und anderen. Siehe z.b. der Stichschutz bei Venenverweilkanülen. Auf den RD bezogen dürften sich Stichverletzungen bei Kanülen und VU sicher die Waage halten. Während man bei den Kanülen den Hersteller in die Pflicht nimmt (kostet ja nach Umsetzung nicht mehr) wälzt man bei der Fahrzeugtechnik den schwarzen Peter auf den Fahrer ab. Das kann ja wohl nicht der richtige Weg sein.


    Und was die deutschen Gesetze angeht ist das ein Hauptübel. Hier sitzen halt etliche alte Tattergreise und Schreibtischtäter an den entsprechenden Stellen. weshalb sich in diesem Bereich nichts tut. Was dazu führt das (in der Galerie zu sehen) immer wieder Fahrzeuge in Dienst gehen mit Lampen und Tröten die keine Zulassung besitzen. Warum ? Weil die deutschen Amtsschimmel hier schlicht auf dem Stand der 60er Jahre sind. Den Organisationen die hier in ein mehr an Sicherheit investieren bleibt nur der gezeigte Weg von einfach mal machen.


    Es wäre ein leichtes in die Vorschriften kleine Ergänzungen aufzunehmen z.b. das die Akkustik eine minimale dB Leistung bringen muß und die Signalanlage in der Sichtachse eine Mindestleistung von größer X mcd.
    Schlieslich wird ja auch geregelt wie hoch, breit und dick die Buchstaben bei Gefahrgutschildern sein müssen. Damit würde man schon damit ansetzen das die Hersteller gar keinen Markt mehr hätten für Signalanlagen die deutlich weniger Leistung bringen als die durchschnittliche Soundanlage in einem Mittelklasse PKW.


    Die Aussage das es am Fahrer liegt sich mit einer unzureichenden Signalanlage zurecht zu finden das finde ich schon dreist. Hier gehts um eine sicherheitsrelevante Baugruppe per Definition genauso wie Bremsen, Lenkung und vergleichbares. Genauso könnte ich dann argumentieren wenn der Chef meint die Reifen halten noch ein paar TSD KM. Ist eben Sache des Fahrers geschmeidiger zu fahren damit.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Wolfgang,

    Zitat

    Original von y903211
    Ein Grund mehr nicht einfach alles hinzunehmen. Hier hilft z.b. schon eine schriftliche Stellungnahme gegenüber dem AG in der man seine Bedenken ausdrückt in diesem Bezug. Macht das eine komplette Schicht wird der AG sich sicherlich überlegen die 500 Euro mehr zu investieren um aus dem minimum eine vernünftige Variante zu machen.


    klar, es steht jedem frei, seine Bedenken zu äußern ... und es wird auch sicherlich Firmen geben, wo der Chef darauf hören wird. Ich befürchte allerdings, dass die Mehrzahl der Firmen auf dieser Basis keine Veränderung durchführen wird, weil das Fahrzeug ja mit einer den geltenden (wenn auch bescheidenden) Gesetzen entsprechenden Warneinrichtung ausgestattet ist.

    Zitat

    Original von y903211
    Und was die deutschen Gesetze angeht ist das ein Hauptübel. Hier sitzen halt etliche alte Tattergreise und Schreibtischtäter an den entsprechenden Stellen. weshalb sich in diesem Bereich nichts tut.


    Da gebe ich Dir Recht ... aber das weitere Problem ist, dass die entsprechenden Berufsgruppen de Facto keine funktionierende Interessensvertretung haben, die auch mal etwas bewegt.

    Zitat

    Original von y903211
    Es wäre ein leichtes in die Vorschriften kleine Ergänzungen aufzunehmen z.b. das die Akkustik eine minimale dB Leistung bringen muß und die Signalanlage in der Sichtachse eine Mindestleistung von größer X mcd.


    Ich höre jetzt schon wieder die Klagen der ach so armen und lärmgebeutelten Fußgänger ;)


    Klar, man kann vieles Regeln, aber es gibt keinen, der das jemals in einer vernünftigen Art und Weise angehen wird ... es gibt wie schon oben geschrieben, keine funktionierende Lobbyarbeit.


    Übrigens, gibt es nicht Vorschriften zur Lautstärke von Sonderrechtsanlagen? Ich bin der Meinung, mal sowas gelsen zu haben, kann mich aber auch täuschen.

    Zitat

    Original von y903211
    Die Aussage das es am Fahrer liegt sich mit einer unzureichenden Signalanlage zurecht zu finden das finde ich schon dreist.


    Langsam ...


    ich habe geschrieben, und da stehe ich auch weiterhin zu, dass bei einem Unfall eher der Fahrer des Einsatzfahrzeuges die Schuld bekommt, als der Fahrer des aufgemotzten und lauteren Golfs. Einsatzfahrten müssen halt mit einer entsprechenden Sorgfaltspflicht durchgeführt werden. Und dazu zählt (zumindest für mich) auch die entsprechend vorsichtige Fahrweise, wenn mein Auto nicht vernünftig sicht- oder hörbar ist. Der Firma werde ich deswegen sicherlich nciht die Schuld geben können ... wer das glaubt, der handelt in meinen Augen ziemlich blauäugig.

    Zitat

    Original von y903211
    Hier gehts um eine sicherheitsrelevante Baugruppe per Definition genauso wie Bremsen, Lenkung und vergleichbares. Genauso könnte ich dann argumentieren wenn der Chef meint die Reifen halten noch ein paar TSD KM. Ist eben Sache des Fahrers geschmeidiger zu fahren damit.


    Wolfgang ... in meinen Augen sind das zwei komplett unterschiedliche Dinge ... sind die Reifen abgefahren (und dafür gibt es entsprechende Vorschriften), dann ist der Reifen abgefahren.


    Und auch dort handelt der Fahrer alleinverantwortlich, wenn er wider besseren Wissen das nicht einsatzbereite Fahrzeug nutzt.


    Nochmals ganz deutlich ... Ich bin als Fahrer dafür verantwortlich, dass ich mein Fahrzeug bei einer Fahrt mit Wege- und Sonderrechten vernünftig durch den Verkehr bewege. Passiert ein Unfall, so wird immer zu erst bei mri als Fahrer die Schuld gesucht, ausser bei dem Unfallgegner bei keinem anderen.

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich hat Tobias völlig recht: Der Fahrzeugführer ist allein dafür verantwortlich, dass er auch mit Sondersignalen unfallfrei zum Einsatzort kommt. Ist sein Fahrzeug gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Sondersignalfahrten ausgerüstet und erweist sich diese Ausrüstung als ungenügend, dann muss er im Zweifel halt solange hinter einem "Tauben" herfahren, bis sich die Situation zu seinen Gunsten verändert. Das Wegerecht kann und darf man sich nicht erzwingen.


    Ebenso stimme ich Wolfgang zu, dass der Fahrzeugführer, wenn sich die Sondersignalanlage in der Praxis als ungenügend/unbrauchbar erweist, auf diesen Mißstand aufmerksam machen sollte. Wenn der AG trotz der erwiesenen Mängel auf seine gesetzlich erfüllte Mindestanforderung verweist, dann spricht das natürlich Bände.


    Und wenn diese gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen sich der Realität nicht mehr "gewachsen" zeigen, dann ist es natürlich an der Zeit, diese den neuen Anforderungen anzupassen, dort ist der Gesetzgeber gefordert, der natürlich durch die Praktiker auch davon Kenntnis erhalten sollte, wenn er nicht von alleine darauf kommt.


    Ich bin ziemlich froh, dass der SH-RTW diesbezüglich wenig zu wünschen übrig lässt: E-Horn (Stadt/Land), Presslufthorn, Stroboskopblitzer, Frontblitzer, LED-Blitzer, Springlicht...
    Hier hat aber auch erst ein schwerer Unfall mit Toten die Augen bzw. Ohren geöffnet, die Presslufthörner wurden eilends nachgerüstet.


    EDIT:
    Wichtig wäre auch noch mal die Anmerkung, dass bei Sondersignalfahrten auch das gesamte Repertoire (bis auf Ausnahmefälle) zu nutzen ist, wie viele Unfälle passieren, weil nur mit Blaulicht und ohne Horn gefahren wird. Ganz sicher muss das Horn nicht die ganze Fahrt an sein, um Gottes Willen, aber sobald die Situation beginnt, unübersichtlicher zu werden, frühzeitig (!!!) anmachen!

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

  • Zitat

    Original von tansamalaja
    Hier hat aber auch erst ein schwerer Unfall mit Toten die Augen bzw. Ohren geöffnet, die Presslufthörner wurden eilends nachgerüstet.


    Aber eben solche Ereignisse sind leider erst notwendig, um den zuständigen Stellen die Augen zu öffnen. Hier wird wenig auf Prävention gesetzt.


    Solange in diesem Bereich kein neues Bewusstsein für die Probleme entsteht, werden wir, wohl oder übel, immer wieder auf die Misstände hinweisen und das Beste hoffen müssen.

  • Eben ...


    ich als Fahrer stehe halt in der Verantwortung mit dem mir überlassenen Material so sorgsam wie möglich umzugehen, und das heisst für mich auch zum Beispiel, das Horn rechtzeitig anzumachen, und wenn es nur nen KatS-Horn ist. Wobei letzteres ich wohl nicht mal ausschalten würde ;)


    Eine vernünftige Sonderrechtsanlage kann dazu beitragen, dass das Unfallrisiko abnimmt, aber ich vermute eher, dass es dann auch mehr Fahrer(innen) gibt, die nach dem Motte "die hören mich ja eh" agieren werden ...

  • Zitat

    Original von t_voss
    Übrigens, gibt es nicht Vorschriften zur Lautstärke von Sonderrechtsanlagen? Ich bin der Meinung, mal sowas gelsen zu haben, kann mich aber auch täuschen.


    Ich glaube auch, dass es solche Vorschriften gibt. Allerdings befürchte ich, dass dabei lediglich die zulässige Höchstlautstärke der Signalanlage geregelt wird, damit kein Mitbürger gestört wird. Eine Festsetzung der Mindestlautstärke wäre sicherlich sinnvoller...

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
    ------------------------------------------------------------------------------
    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • Gibt es nicht auch eine Vorschrift über die Mindestlautstärke?


    Ich meine mal gelesen zu haben daß an die KSM 30.. von W&G min. 2 Lautsprecher angeschlossen werden müssen um die geforderte Lautstärke zu erzielen. lt. Anleitung wären das dann min. 112dB-A in 3,5m Entfernung.

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

  • Jetzt muß ich mich als Angehöriger einer "Dorffeuerwehr" auch mal zu Wort melden.
    Hier wird diskutiert das der Arbeiteber im RD nicht das nötige Geld für vernünftige Sosi ausgibt und dementsprechend mal angesch... werden sollte weil er doch müsste und so.
    Wo steht den aber geschrieben das ich mit Sosi fahren muß wie ein Henker um meine Hilfsfristen einzuhalten???
    Ich habe gelernt das ich mich mit eingeschaltetem optischen und akustischem Sondersignal dem Kreuzungsbereich (mal als Beispiel...) vorsichtig zu nähern habe. Und erst wenn ich mich vergewissert habe das alle Verkehrsteilnehmer mich gesehen haben und dementsprechend richtig reagieren, darf ich den Kreuzungsbereich passieren! Auf freier Straße habe ich mich auch dementsprechend zu verhalten! Gilt das für den RD nicht? Wurde schon mal ein Sani entlassen weil er im Einsatz zu langsam gefahren ist?
    Mir kam letztens ein "Aushilfs-NEF" entgegen, ein ziviler Audi in diesem baige/gelb mit Magnet-Schildern an Tür und Motorhaube, einem E-Horn das klang wie eine geschlechtsreife Bergziege und defekter Blaubeere auf dem Dach!!!
    Im Rückspiegel sah ich nur noch,wie der das Überholen anfing, und das nicht gerade langsam!!! Da hab ich erst mal in der Leitstelle angerufen....
    Meine Meinung: Ihr werdet da gebraucht, wo der Notfall ist und solltet nicht selber zum Notfall werden! Manchmal ist langsamer besser, die Sosi dient nur zusätzlich zu eurer eigenen Sicherheit! Denkt bitte auch an euch und eure Kollegen!
    In Gera wurde vor 2(?) Jahren ein Kamerad der BF wg. fahrlässiger Tötung verknackt weil er auf einer Kreuzung einen Corsa weggeräumt hat!
    Er soll das Martinhorn zu spät angeschalten haben, bevor er die Kreuzung passierte. Und das wegen eines eigeklemmten Falken....


    Ich hab da mal irgendwann einen Aufkleber gesehen:


    "Vorsicht trotz Sondersignal"


    Wenn sich jeder dran hält und das Blaulicht nicht als Lizenz zum Rasen angesehen wird, ist alles gut...


    MfG Sven

  • Zitat

    Original von SvenFeuer
    Jetzt muß ich mich als Angehöriger einer "Dorffeuerwehr" auch mal zu Wort melden.


    Ich möchte jetzt nicht über eine Dorffeuerwehr äußern. Aber das Problem ist nicht das rasen, um das geht es gar nicht, sondern um das gehört und gesehen werden. Innerstädtisch ist rasen gar nicht das Thema. Wenn du an auf einer vierspurigen Straße fährst und es hören dich viele nicht ist das schlecht. Wenn du vor einem großen Kreuzungsbereich stehst und keiner hört dich ist das auch schlecht.


    Es wird keiner verknackt vielleicht weil er zu langsam fährt und es geht vielleicht nicht um Sekunden, aber geh mal weg vom Denken einer Feuerwehr und schau dir im RD-Bereich an was der Zeitfaktor bei dem ein oder anderen Notfallbild ausmacht. Und je nach Einsatzlage kommt hier einiges an Zeit an. Und spätestens wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfristen nicht eingehalten werden beginnen die Probleme.


    Sondersignal ist auch mitnichten zusätzlich zur eigenen Sicherheit, das ist vollständiger Blödsinn. Sondersignal dient ausschlieslich dazu um andere Verkehrsteilnehmer anzuweisen sofort umgehend freie Bahn zu schaffen.


    Auf dem Papier klingen viele der gut gemeinten Ratschläge zum Umgang mit Sonderrechten schön aber wie viele davon sind in der Praxis immer umzusetzen.


    Würden die Fahrschulen sich nicht bemühen jeden mit einem IQ über 21 zum Führerschein zu verhelfen und ein wenig auf die Problematik der Einsatzfahrzeug eingehen wären viele Probleme im vorhinein beseitigt. Was nützt es mir wenn 80 erlaubt ist, ich mit Signal mit 50 komme und der Idiot vor mir erst Platz macht und dann doch wieder vor mir reinzieht.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

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