Unfallrisiko bei Blaulichtfahrten

    • Offizieller Beitrag

    Eine Sondersignalanlage, die nicht mehr zeitgemäß ist - also den verbesserten Schallisolierungen der Fahrzeuge oder der erhöhten Verkehrsdichte oder sonstigen veränderten Gegebenheiten nicht angepasst wurde - ist letztlich nutzlos und kann dann eigentlich auch abgebaut werden, dann können wir ja auch ohne SoSi zum Einsatzort fahren. Zur eigenen Sicherheit dient mir die optische SoSi-Anlage nur beim Arbeiten an der Einsatzstelle, indem ich mit ihr meine Chancen, von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden, erhöhe.


    Aber der Gesetzgeber hat sich wohl etwas dabei gedacht, dass bestimmte Fahrzeuge mit einer SoSi-Anlage ausgerüstet werden und bestimmte Gesetze erlassen, die auch regeln, wie andere Verkehrsteilnehmer darauf zu reagieren haben.


    Ebenso hat er geregelt, wie sich die Nutzer der SoSi zu verhalten haben. Sie dürfen ihr Vorrecht halt nicht erzwingen. Und wer das durch rücksichtslose Fahrweise tut, bekommt völlig zu Recht auch mindestens eine Mitschuld, wenn es zu einem Unfall kommt. Schau dir doch mal Ergebnisse solcher Verhandlungen von SoSi-Unfällen an, dass ein SoSi-Fahrer dort schuldlos gesprochen wird ist die absolute Ausnahme. Und das auch völlig zu Recht!


    Der eigenen und der anderen Verkehrsteilnehmer Sicherheit dienen tut also nur eine SoSi-Anlage, die auch wahrgenommen wird. Und zu noch mehr Verkehrssicherheit trägt die Briansche Trias zu Sosi-Fahrten bei:


    1) Hirn einschalten
    2) Eigenen Puls fühlen
    3) SoSI-Anlage einschalten


    Aber das sollte ja jedem in der Ausbildung beigebracht werden, ebenso wie jedem anderen Verkehrsteilnehmer die richtige Reaktion auf SoSi-Fahrzeuge in der Fahrschule beigebracht werden sollte. Sollte...

  • Zitat

    Original von y903211


    Es wird keiner verknackt vielleicht weil er zu langsam fährt und es geht vielleicht nicht um Sekunden, aber geh mal weg vom Denken einer Feuerwehr und schau dir im RD-Bereich an was der Zeitfaktor bei dem ein oder anderen Notfallbild ausmacht. Und je nach Einsatzlage kommt hier einiges an Zeit an. Und spätestens wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfristen nicht eingehalten werden beginnen die Probleme.


    Naja, die Hilfsfristen sind ja eher anhaltswerte die so alleine schon aus verkehrstechnischer Sicht nicht in allen Fällen eingehalten werden können. Da braucht nur ein LKW irgendwo rumzurangieren und keiner kommt vorbei. Da kannste die SoSi-ANlage dudeln lassen bis sie von Dach fällt, das nützt auch nix. Da wird aber niemand der Fahrzeugbesatzung einen Strick draus drehen wenn sie statt 10 minuten nach 12 Minuten erst eintrudeln.


    Und, sorry, (ich bin kein FW´ler) aber auch bei der FW (egal ob Dorf oder Großstadt) kann es auf Minuten ankommen. Denk mal an den schweren VU mit eingeklemmter person oder Feuer mit Personen im Haus/Fahrzeug. Da kommts doch auch auf Schnelligkeit an. Der RD hat nicht unbedingt das bessere Argument schnell wo zu sein, bei der FW und auch bei anderen Org. gibt es genügend Situationen wo Schnelligkeit min. genauso wie beim RD gefordert ist.

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

    Einmal editiert, zuletzt von AkkonKöln ()

  • Mal eine Frage: Was haben wir davon, wenn wir Hilfsfristen haben, diese versuchen einzuhalten, aber niemals ankommen werden, weil wir uns in irgendeine Kollision begeben haben???


    Diese ganze Diskussion hier ist rein akademisch. Praktisch gilt doch, dass Du am Allerwertesten bist, wenn Du einen Bums unter Sonderrechten baust. Und ich rede da von sämtlichen Konsequenzen: Persönliche Gebrechen, Ersatz-RTW/LF, Zeitverlust, Schreibkram etc...


    Was bringt also diese Diskussion hier? Im Endeffekt doch nur einen Schluss: Wer Sonderrechte in Anspruch nimmt, sollte verdammt nochmal so fahren, wie er selber verantworten kann. Und wenn ich einmal mehr an einer Kreuzung anhalte und mich vergewissere, dass mich alle gesehen haben und mir Vorrang gewähren... ist doch scheißegal. Wenn ich mit meinem Einsatzfahrzeug nicht ankomme, dann hilft das niemandem!

  • Schöne Diskussion, die mich aber in einer Hinsicht an den Rand unkontrollierter Tobsuchtsanfälle und terroristischer Anschläge bringt!


    Was nutzen Hilfsfristen, die nach theoretischen Berechnungen von beamteten Schreibtischtätern in Designeranzügen festgelegt werden, wenn es die tägliche Praxis nahezu unmöglich macht, diese Hilfsfristen ohne suizidale Fahrweise auch nur annähernd einzuhalten? Beklagt man sich, wedeln die Theoretiker erstmal selbstgefällig mit ihren Gutachten, aber auf Veränderungen kann man lange warten... In unserem täglichen Kampf um Menschenleben ist Ökonomie zwischenzeitlich zum höchsten Gut geworden, alles hat sich danach zu richten und niemand läuft Amok gegen diese Perversion!

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
    ------------------------------------------------------------------------------
    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • Zitat

    Original von Krankenwagenfahrer
    Schöne Diskussion, die mich aber in einer Hinsicht an den Rand unkontrollierter Tobsuchtsanfälle und terroristischer Anschläge bringt!


    Was nutzen Hilfsfristen, die nach theoretischen Berechnungen von beamteten Schreibtischtätern in Designeranzügen festgelegt werden, wenn es die tägliche Praxis nahezu unmöglich macht, diese Hilfsfristen ohne suizidale Fahrweise auch nur annähernd einzuhalten?

    Ich werde heute Abend mal schauen, was das RDG aus Schleswig-Holstein zu den erforderlichen Geschwindigkeiten erzählt ...


    Wenn mich mein Gedächnis nicht allzusehr im Stich lässt, waren das recht interessante Durchschnittsgeschwindigkeiten ...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von t_voss
    Wenn mich mein Gedächnis nicht allzusehr im Stich lässt, waren das recht interessante Durchschnittsgeschwindigkeiten ...


    [IRONIE-AN]
    ...die mit den auf 125km/h gedrosselten Sprintern teilweise wohl kaum noch zu erreichen sind... *gg*
    [IRONIE-AUS]

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

  • Zitat

    Original von AkkonKöln
    Da wird aber niemand der Fahrzeugbesatzung einen Strick draus drehen wenn sie statt 10 minuten nach 12 Minuten erst eintrudeln.


    Stimmt da werden dann dem Betreiber nicht einhaltbare Vorgaben gemacht und letztlich die Trägerschaft entzogen. Wäre ja nicht so das sowas niiiiieeee vorkommt. Und wenn bei Mitarbeiter XY grundsätzlich das NEF vor dem RTW ankommt (vielleicht sogar innerhalb der Hilfsfristen) wird sich der ein oder andere Personalverantwortliche auch seine Gedanken machen. Zumal in Zeiten von gGmbH und Co was weitentfernt ist von den güldenen Feldern der Feuerwehren.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von tansamalaja


    [IRONIE-AN]
    ...die mit den auf 125km/h gedrosselten Sprintern teilweise wohl kaum noch zu erreichen sind... *gg*
    [IRONIE-AUS]

    Jedenfalls deutlich einfacher als mit den alten 510er Möhren, die bergab schon bei 95 km/h mit der weißen Fahne gewinkt haben ;)

  • So ...


    ich habe jetzt mal ein wenig gewühlt und folgende Richtwerte gefunden:

    Zitat

    RTW-Planungsgeschwindigkeiten:

    • 58 km/h für geschlossene Ortschaften
    • 95 km/h für Autobahn und autobahnähnliche Straßen
    • 90 km/h für Bundesstraßen
    • 80 km/h für Landes- und Kreisstraßen
    • 65 km/h für Ortsstraßen

    und

    Zitat

    NEF-Planungsgeschwindigkeiten:

    • 63 km/h für geschlossene Ortschaften
    • 105 km/h für Autobahn und autobahnähnliche Straßen
    • 100 km/h für Bundesstraßen
    • 90 km/h für Landes- und Kreisstraßen
    • 75 km/h für Ortsstraßen

    Wie gut, dass es bei Gutachten keine langsamfahrenden LKW bei Gegenverkehr oder Trecker und Mähdrescher gibt, die man nur bei viel freier Gegenfahrbahn überholen kann. Wenn man sich jetzt noch bedenkt, dass der Kommentar zum RDG (und das eigentliche Gesetz) aus dem Jahr 1991 stammt und sich dann mal überlegt, mit welchen Fahrzeuge der Rettungsdienst damals in Schleswig-Holstein unterwegs war, wundert es mich, dass da überhaupt Menschen überlebt haben ...


    :-))


    Mit nem Mercedes 510 bekommst Du auch auf Autobahnen eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 95 km/h nur dann hin, wenn Du weder bremst, noch dort eine Steigung zu überwinden ist. Ich erinnere mich noch zu gut daran, dass die 510er bei der kleinsten Steigung schon merklich langsamer geworden sind.


    Soviel zum Thema Gesetze sind vernünftig und auch realistisch ...


    Viele Grüße
    Tobias


    PS: Mich würde jetzt mal interessieren, wie das in Bayern oder Baden-Würtemberg mit den doch ein klein wenig größeren Höhenunterschieden geregelt wird ...

  • Das ist ja noch viel schlimmer, als ich es mir in meinen schlimmsten Visionen vorgestellt habe!


    Wenn ich in einer Großstadt mit einem Koffer-RTW oder einem Vario eine Durchschittsgeschwindigkeit (denn etwas anderes kann die Planungsgeschwindigkeit kaum sein) von 58 km/h erreichen will, dürfte es danach auf meiner Fahrtstrecke aussehen wie nach einem Bombenangriff! Hier in Frankfurt halte ich über den ganzen Tag gerechnet, also unter Berücksichtigung von Baustellen und anderen Hindernissen, Berufsverkehr usw., zumindest innerhalb des Autobahnringes einen sicheren Durchschnitt von maximal 35 bis 40 km/h für realistisch. Mehr zu erwarten wäre meiner Meinung nach viel zu riskant, und in den meisten anderen Großstädten wird es wohl kaum anders aussehen. Aber das sind nur praktische Erfahrungen, die gegen akademische Berechnungen nicht anstinken können...


    Wer vom Fahrer eines Rettungswagens auf LKW-Basis die genannten Durchschnittsgeschwindigkeiten fordert, macht sich meiner Ansicht nach schon der vorsätzlichen Anstiftung zu Straftaten (z.B. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) schuldig!


    Allerdings sind wir selbst nicht ganz unschuldig an solchen Vorgaben. Daran sollte jeder denken, wenn er wieder mal den Status 4 schon drücken will, wenn er die Nähe der Einsatzstelle nur erahnt. Damit fährt man zwar auf den ersten Blick eine tolle Zeit heraus, aber man verfälscht die Messwerte, wenn man dann unter Status 4 einige Minuten lang nach der versteckten Hausnummer sucht...

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  • Noch viel schlimmer sind 30 sek Abfrage- und Alarmierungszeit sowie 30 sek Ausrückezeit (!), auch nachts...


    Immerhin gibt es in SH Standortplanung nach Notwendigkeit, auch wenn diese Mängel hat, als in anderen Bundesländern wo heute noch Rettungswachen nach"Gutdünken" oder "Pi mal Daumen" stehen oder neu gebaut werden oft ohne Bereichsübergreifend geplant zu werden.

    ________________
    alle Aussagen spiegeln ausschließlich meine private Meinung wieder

  • Zitat

    Original von muckel
    Noch viel schlimmer sind 30 sek Abfrage- und Alarmierungszeit sowie 30 sek Ausrückezeit (!), auch nachts...


    In Hamburg hat sich das, dank SMAP, eh erledigt. Die Abfragezeiten haben sich fast verdoppelt. Die reine Ausrückezeit liegt im Schnitt, auch nachts, bei maximal einer Minute...mit Ausnahme des Löschzuges...da dauert es immer etwas länger bis sich alle Hauptmeister aus dem Bett gewälzt haben :-))


    Spaß bei Seite...ich stimme in den Tenor dieses Threads mit ein. Die Bemessung von Abfrage-, Ausrücke- und Anfahrtszeiten ist einfach lächerlich und gefährdet eventuell, besonders im Bezug auf Durchschnittsgeschwindigkeiten und die zugehörige Standortplanung in ländlichen Gebieten, die Gesundheit der Patienten und RD-Angehörigen.


    Im Stadtgebiet Hamburg ist es meistens möglich die vorgegebenen 5 Min. einzuhalten, aber auch hier kann das stellenweise schwierig werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Fishki ()

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