Rettungsdienst in Hamburg

  • Hallo,


    ich darf mal zitieren:


    §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht


    (1)
    Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet
    werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder
    schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die
    öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.


    http://www.verkehrsportal.de


    Da Tiere nach BGB eine Sache (und sicher keine bedeutenden Sachwerte) sind wird sich die Genehmigungsbehörde sehr schwer tun eine Sondergenehmigung auszustellen. Ich nehme stark an das Ding war vorher ein RTW und wurde noch nicht zurückgerüstet bzw. die Sosi unbrauchbar gemacht. Aber der Bildeinsender wird mehr dazu sagen können. :smile:
    Auf der Homepage des Tierarztes sind verschiedene Beiträge und da ist er immer mit einem Volvo ohne Sosi unterwegs und in einem Beitrag wird sogar erwähnt das er sich an die STVO halten muss bzw. nicht mit Blaulicht fahren darf.
    Hier im letzten Absatz:


    http://www.tierarztpraxis-drsp…ownload/herzfuertiere.pdf



    Hab auch einen Hund und der ist für mich ein Geschöpf aus Fleisch und Blut und keine Sache. Ich würde Tierretter mit Sosi ausstatten denn es geht um ein Familienmitglied. :up:

  • Das Thema war schon irgendwann einmal in SternTV vor etwa 5 Jahren, dass die Tierrettung in München nicht mit SoSi fahren darf... Wenn ich da mal in andere Länder schaue (z.B. USA, Tschechien, Australien), fahren dort die Tierretter mit SoSi rum, wenn es wirklich notwendig ist - warum sollte das in Deutschland nicht auch mal durchgesetzt werden? Und das Tier-NAW sieht für mich nicht nach einem gebrauchten, sondern einem nagelneuen Fahrzeug aus...

  • Guten Morgen,


    das ganze ist mal wieder eine PR-Geschichte von diesem "Tier-Notarzt". Sobald der Wagen zugelassen wird könnt ihr sicher sein, daß die Blaulichter abgedeckt werden oder abmontiert. Ich hatte schon das Vergnügen Kontakt mit dem "Notarzt" zuhaben, er wollte bei mir und meinen Kollegen durch eine gesperrte Straße fahren. Er benahm sich total wichtig in seiner Rettungsdienstkleidung (die Kleidung hat mehr Reflex als alle Feuerwehr HH Jacken zusammen [vain] ) und seinem Volvo. Früher hatte er schon mal versucht Blaulicht zu bekommen und ich vermute für den Star of Life bekommt er auch noch Ärger. Außer er hat ihn schon "bezahlt", weil soviel ich weiß hat der BKS ein Patent dadrauf.


    CU

  • nach diesem eher missklingenden Tönen bzgl. des Tiernotarztes frage ich einfach mal ernsthaft:


    warum sollte er nicht mit Blaulicht fahren dürfen ?


    ich weiß: wegen Blablabla, blablabla und blablala.
    Und einen Teil des Blablabla verstehe ich sogar,


    aber ich will auf was ganz anderes Hinaus:


    wenn die Tierrettung durch die BF betrieben wird
    dann fahren die auch ziemlich viele Tiereinsätze mit Blaulicht, die es eigentlich gar nicht nötig hätten.


    Warum "dürfen" die das ? nur weil "Feuerwehr" drauf steht und drin ist ?


    Und worauf ich ganz genau hinaus will:


    warum sollte ein erkranktes oder verletztes Tier "Glück" haben und schnelle Hilfe per Blaulicht bekommen
    nur weil die Feuerwehr mit dem Tierretter kommt,
    oder "Pech" haben weil nur ein Niedergelassener angeheizt kommt ?


    Wo ist der Unterschied ?
    dem Patienten (Tier) geht es unter Umständen gleich beschissen - egal wer zur Hilfe kommt !


    Und noch anders gesagt:
    wir im RD müssen alle zur Fortbildung und müssen alle den (halbwegs) gleichen Ausbildungs-/Fortbildungsstand aufweisen weil der Bürger Anspruch eine qualitativ gleichwertige Behandlung hat, egal ob er einen RTW in Ankum oder in Zwikau bestellt,
    oder der ASB oder die JUH angefahren kommt.


    Wenn ihr ins Krankenhaus geht habt ihr überall den gleichen Anspruch auf eine Behandlung nach geltenden Regeln,
    egal ob im Pusemuckelkrankenhaus oder der Uniklinik.


    Warum sollten bei Tieren solche Unterschiede gemacht werden ?


    Ich wäre dafür dass TierNOTärzte im Prinzip Wegerecht nutzen dürfen,
    überwacht, persönlich zugeordnet und immer wieder zeitlich begrenzt - damit da kein Wildwuchs ensteht.


    Aber ich denke dass es im Jahre 2011 wahrlich an der Zeit ist Tiere als Geschöpfe mit Herz und Seele anzusehen -
    und das vor allem auch PRÄklinisch !

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Sieht nach einem umgebauten KTW aus, daher ist vermutlich auch noch die Blaulichtanlage verbaut.
    Denn wer verbaut rein zu PR-Zwecken neben dem Blaulichtbalken auch noch Frontblitzer und Heckkennleuchte?


    Ansonsten stimme ich Kellern zu, und finde die Einrichtung eines Tier-Notarztes ebenfalls wünschenswert.
    Da es davon ja nicht allzuviele gibt, und sie ein großes Gebiet abdecken, wären SR/WR in Ausnahmefällen und nach Freigabe durch die Leitstelle eventuell auch sinnvoll.
    Die Tierrettung durch die BF beschränkt sich ja auch einfangen/einsammeln und Abgeben im Tierheim Süderstraße, da wär durchaus mehr machbar...

  • Hallo,


    Wie ich schon schrieb. Die in der Tierrettung tätigen sollten Sosi haben. Aber dem wiederspricht der 38 Stvo , welcher zwar einem Notfallmanager der Bahn Blaulicht gestattet, welcher Verkehrsbetrieben gestattet mit Krach an den Unfallort zu gelangen und letztendlich auch der Polizei zum Einbruch zu rasen, wobei klar ist das sie oft zu spät kommt. Die Leute von Verkehrsbetrieben kommen da an, da sind alle Messen gesungen und andere Profis vor Ort. Ja aber sie sind die Verantwortlichen und Zuständigen , wobei wenn sie ohne Sosi kämen auch nichts zusammenbricht. Andere übernehmen eh solange die Zuständigkeit und das Managment.


    Das Lebewesen Tier wird als Sache abgetan die kein bedeutender Sachwert wie ein Haus, eine Bank und was auch immer ist. Der ideele Wert wird vernachlässigt und man läßt zu, dass ein Familienmitglied verblutet, obwohl es bei Eintreffen der (Tier-) Rettung ein oder zwei min. eher überlebt hätte.
    Aber sicher ist es so besser da keiner die Entscheidung treffen muss ob nun der Hamster der Tochter weniger wertvoll wie das Rennpferd von Dr. ...... ist. Aber wie gesagt, es ist nur der materielle Wert der zählt.


    So und nun schlagt auf mich ein. :-))

  • Wie schon gesagt, ich bin auch generell für eine eingeschränkte und kontrollierte Ausstattung von TierNOTärzten mit Sosi, nur, wie meine Vorposter schon gesagt haben, lässt sich das mit dem §38 StVO nicht vereinbaren... Ich habe irgendwann schon mal eine solche Diskussion geführt, damals wurde auch die Argumentation in den Raum geworfen, dass man bei der Fahrt mit SoSi im Zweifelsfall Menschenleben in Gefahr bringt und wegen eines Tieres dürfe kein Menschenleben gefährdet werden - da ist zweifellos etwas dran! Würde bedeuten, wenn man die SoSi für die TierNOTFALLrettung durchsetzen möchte, ist eine Abänderung des Paragraphen notwendig, das lässt sich also nicht kurzfristig realisieren...

  • Hallo,


    Es zählt die Verhältnissmäßigkeit. Ist es zu verantworten auf dem Weg zum kollabierendem Hund Menschenleben zu gefährden? Es ist natürlich auch nicht verhältnissmäßig zum Strassenbahnunfall zu rasen, wenn schon Rettung, Polizei und Feuerwehr vor Ort sind. Doch genau dies ist gesetzlich legitimiert.
    Und wer soll Richtlinien dafür schaffen wann das Sosi erlaubt ist und wann nicht? Ab welchem Tier und welcher Verletzung soll es erlaubt sein? Muss der Hamster sterben( rein vom materiellen Wert betrachtet) und der Rassehund mit 28 Pokalen darf weiterleben?

  • Ich habe irgendwann schon mal eine solche Diskussion geführt, damals wurde auch die Argumentation in den Raum geworfen, dass man bei der Fahrt mit SoSi im Zweifelsfall Menschenleben in Gefahr bringt und wegen eines Tieres dürfe kein Menschenleben gefährdet werden


    das ist Blödsinn !


    Darf man wg eines Banküberfalls, bei dem der Bank ein Schaden von vielleicht mehreren Hunderttausend Euro entsteht, Menschenleben gefährden und wohlmöglich schwer verletzten nur weil mehrere Funkwagen mit Wegerecht zur Bank rasen ?


    Darf man die Gesundheit mehrerer Verkehrsteilnehmer gefährden weil irgendwo eine freistehende Mülltonne brennt ?


    Darf man die Gesundheit mehrerer Verkehrsteilnehmer gefährden weil sie ein Besoffener nicht mehr auf den Beinen halten kann ?


    Soll ein Tier Schmerzen ertragen weil ein Gesetz einen entsprechenden Wortlaut hat ?


    Nicht mit mir !

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • kellern:


    FULL ACK! Genau das ist die Schizophrenie an dem Ganzen, die ich auch nicht verstehe. Tiere sind vor dem Gesetz vielleicht nur Dinge, aber trotzdem ist das unnötige Verlängern von Qualen aufgrund rechtlicher Umstände in meinen Augen nicht zu vertreten.

  • Also ich fände es auch super wenn es mal zugelassen wäre.In Freiburg (von der BF) gibt es auch eine Tierrettung oder in Zweibrücken die mit Sosi ausgestattet sind..vielleicht jetzt nicht direkt mit nem Tiernotarzt zu vergleichen, aber das ich den Arzt in diesem fall genau so wichtig finde. Und wenn man mal ein krasses Beispiel nimmt..fügt jemand einem Tier Schmerzen zu wie auch immer..kann er ebenso in bau wandern wie bei einem menschen wegen Tierquälerei usw.also wieso sollten dann nicht auch Tiere wenn sie in dem Punkt schon wie menschen behandelt werden auch so behandelt werden sprich wenn es Tieren schlecht geht das der Tiernotarzt mit Sosi fahren darf? heutzutage hat doch bald jeder ,wichtige´´Blaulicht. Unsre Minister die mal von A nach B fahren ...Unfallforschung,Ordnungsamt was weiss ich noch alles

  • Hi,


    Das Thema war schon irgendwann einmal in SternTV vor etwa 5 Jahren, dass die Tierrettung in München nicht mit SoSi fahren darf... Wenn ich da mal in andere Länder schaue (z.B. USA, Tschechien, Australien), fahren dort die Tierretter mit SoSi rum, wenn es wirklich notwendig ist - warum sollte das in Deutschland nicht auch mal durchgesetzt werden?


    Wir hatten in M schon vor 20 Jahren einen Tier-RD, der zunächst SoSi genehmigt hatte, dann nicht mehr. Dann verschwand dieser Tier-RD. Inzwischen gibt es wieder einen Tier-RD, ohne SoSi. Interessanterweise wird dieser Tier-RD auch von den BOS (Pol, FW) angefordert, wenn es bei einem Verkehrsunfall oder Brand ein verletztes Tier gibt. Nur - je nach Tageszeit (Berufsverkehr!) kann es dauern, bis der Tier-RTW (übrigens auch mit Tierarzt besetzt) dann eintrifft. Und die Tierrettung hat so Einiges zu tun (siehe deren Webseite http://www.tierrettungmuenchen.de/ - unter "Aktuelles" auch ein paar Berichte und Videos sowie eine "Blaulicht-Petition")


    Prinzipiell halte ich es für sinnvoll, auch einer "Tierrettung" SoSi zu gewähren. Insbes. bei Verkehrsunfällen, aber auch nach Hunde-Raufereien etc. kann ein z.B. verletzter grösserer Hund durchaus eine Gefahr auch für den Menschen sein und einfach den Hund von der Polizei erschiessen zu lassen ist ja auch nicht gerade eine Ideallösung. Der "Hundekiller" (Polizei) darf zum Schutz der Menschen vor dem Tier mit SoSi kommen, die Tierretter zum Schutz der Menschen UND des Tieres jedoch nicht ;(


    Etwas weiter gesehen.... Die Feuerwehr fährt auch raus, wenn es z.B. um die berühmte "Katze im Baum" oder dergl. geht. Zwar nicht mit SoSi, aber das Fahrzeug, das dort eingesetzt ist, muss bei einem anderweitigen Einsatz ja ersetzt werden - mit einer meistens längeren SoSi-Anfahrt aus der "zweiten Wachfolge".....


    Dr. Specht in HH kann man nur wünschen, das er seine Blaulichtgenehmigung bekommt/behalten darf. Das wäre für andere Tierrettungsdienste in Deutschland eine feine Sache....

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • Es ist schwierig eine Grenze zu ziehen, denn der Argumentation nach (die ich vollkommen nachvollziehen kann) müssten sowohl die Struppi-Wagen des Hamburger Tierschutzvereins als auch der Schwanenvater (haben die nicht so gar Gelblicht drauf?) Blaulicht bekommen.

  • Die Tierrettung der Feuerwehr mit dem Tiernotarzt zu vergleichen finde ich etwas "vermessen", da die Aufgaben doch etwas unterschiedlich sind. Die Feuerwehr rückt ja meistens aus um Tiere, im öffentlichen Raum einzufangen, deren Halter teilweise nicht aufzufinden ist. Diese Stellen auch häufig eine Gefährdung bzw. eine Beeinträchtigung dar. Falls das Tier dann verletzt ist wird es teilweise noch zum Tierarzt gefahren. Da hab ich aber noch nie erlebt, dass mit Sosi gefahren wird.



    Der Tiernotarzt fährt aber in den meisten Fällen zu verletzten Tieren, vom Halter gerufen, nach Hause um dort das Tier zu versorgen. Was die Feuerwehr ja nicht macht.


    Dies stellt jetzt keine Wertung pro/contra Sosi beim Tiernotarzt dar. Sondern einfach nur eine Festellung zum Thema Tierrettung FW hat Sosi, wieso dann nicht der Tiernotarzt

  • Hallo. Ichhabe mal eine Frage. Als ich gestern auf der Reeperbahn zum Theater gegangen bin, ist mir m Millerntorplatz ein RTW aufgefallen, den ich nochnicht kannte. Undzwar dieses Modell ( http://bos-fahrzeuge.info/eins…ankfurt-Flughafen_898x-0x ), Weiss lackiert mit Drehtüre und der Aktuellen beklebung der Rettungswagen der Feuerwehr Hamburg. Als Balken wurde eine Hänsch DBS verwendet, ob diese LED oder nicht ist konnte ich nicht genau erkennen,da der RTW etwas weiter weg gestanden war.



    Hat da jemand genauere infos über diesen RTW?




    mfg

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