• Timbo: Ich kenne die Struktur der FF in Berlin nicht so genau, aber so wie ich hörte, fahren die auch RTW und wenn du davon dann jeden Einsatz in die Statistik zählst, hast du natürlich solche exorbitanten Zahlen...

    Das stimmt nur in Teilen. Auch Wehren ohne RTW liegen im mittleren dreistelligen Bereich und vereinzelt im vierstelligen. Das davon mitunter 1/3 der Alarme "First Responder" sind steht auf einem anderen Blatt - dennoch bleibt eine Menge Holz übrig.


    wäre mir neu, denn das notfallsanitätergesetz ist ein bundesgestz und auch wenn die länder selbst bestimmen können, welche mindestqualifikation auf einem rtw sitzen soll, kann ich mir nicht vorstellen, dass Berlin da eine sonderrolle einnehmen möchte, nur um Geld zu sparen. denn darum geht es wie immer.ausserdem bin ich der Meinung in dem gesetz stand ein Passus, dass du diese Tätigkeit mindestens zu 50 prozentausüben musst in deinem Berufsleben... genaues Beamtendeutsch hab ich da jetzt nicht und vielleicht haben sie den Passus auch schon wieder entfernt, denn dann wäre es auch nicht mehr möglich, EHRENAMTLICH zum Beispiel bei dem schlagermove oder ähnlichem NOTFALLTRANSPORTE durchführen zu dürfen.. ich schaue mal ob ich das noch finde....

    Die Unterscheidung soll durch RTW Typ B und RTW Typ C gekennzeichnet und disponiert werden (siehe DIN EN 1789). RTW Typ B gibt es dann bei der FF und auch bei der BF. Die RTW Typ C werden durch den Notfallsanitäter allein der BF vorbehalten sein. Dazu muss man sagen, dass die RTW Typ B hier jahrelang die Standard-RTW waren - wenn mehr erforderlich war, kam ein NEF.


    Weiterhin: Die Besetzung eines RTW (egal ob Typ B oder C) ist nicht im NotSanG geregelt. Das bestimmen in der Regel die Rettungsdienstgesetze der Länder! In Berlin ist darin auch der Unterschied zwischen Notfallrettung (RTW C, NotSan + RS) und Notfalltransport (RTW Typ B, RA + RS) bestimmt.

  • ah ok da habe ich in der tat etwas dazu gelernt... das wusste ich nicht danke dafür! ich gehe hier natürlich von Hamburg aus sorry
    .
    abgesehen von den gesetzlichen Regelungen halte ich das allerdings für sehr bedenklich. auch wenn die rettungsdienstler unter uns wissen, dass 75% der einsätze überflüssig sind, weiss ich dieses natürlich nicht vorher.
    das ist auch schon wieder toll, dass das wieder mal nicht bundeseinheitlich geregelt ist.. " lieber bürger, wenn sie in Hamburg krank werden, werden sie von mindestens einem notsan gerettet, in Berlin kommt es darauf an in welchem Stadtteil si krank geworden sind??" hmm finde ich bedenklich aber wie du schon sagst, ländersache...


    stelle ich mir in der Praxis relativ unübersichtlich vor. aber scheint ja irgendwie zu funktioneren... irgendwie eben... mir schon klar, dass das liebe Geld wieder mal die Hauptrolle spielt und der Gesetzgeber da nur das Mindestmaß festsetzt. solange die ff das allerdings mitmacht, wird es dann wohl so weiter laufen, dass eben kein hauptberuflicher ankommt, sondern nen Versicherungskaufmann oder ein landwirt... kann das der Anspruch sein? ich denke nicht...

  • Und wer fährt dann was? Wenn ein NEF kommt reicht ein Typ B sonst muss ein Typ C alarmiert werden?

    In der Praxis läuft das noch nicht, dafür müssen erst noch genügend NotSan ausgebildet werden. RTW's lassen sich innerhalb eines Jahres beschaffen, die Ausbildung dauert halt. Beispielhaft wird zur Kopfplatzwunde ein RTW B entsandt und zum heftigen Brustschmerz ein RTW C. Die NEF-Indikation wird fast unberührt bleiben. Tatsächlich soll es darum gehen, mit bagatellartigen Notfalleinsätzen (sofern sie sich bereits bei der Annahme als solche filtern lassen) weniger hochqualifizierte und besser ausgerüstete RTW C zu belasten. Wenn kein RTW C z. B. bei einer Rea verfügbar ist, fährt natürlich trotzdem der nächste Typ B - Sofortmaßnahmen bekommt der auch eingeleitet. Ich wäre mir auch nicht sicher, ob das System nur eine Art Brückentechnologie ist oder für die nächsten Jahrzehnte abschließend sein soll.

    stelle ich mir in der Praxis relativ unübersichtlich vor. aber scheint ja irgendwie zu funktioneren... irgendwie eben... mir schon klar, dass das liebe Geld wieder mal die Hauptrolle spielt und der Gesetzgeber da nur das Mindestmaß festsetzt. solange die ff das allerdings mitmacht, wird es dann wohl so weiter laufen, dass eben kein hauptberuflicher ankommt, sondern nen Versicherungskaufmann oder ein landwirt... kann das der Anspruch sein? ich denke nicht...

    Ich stell mir das auch schwierig vor in der alltäglichen Disposition, kann aber in Verbindung mit der ohnehin erforderlichen Aufstockung der Ressourcen funktionieren. Wie gesgat, dass festgesetzte Mindestmaß wird auch durch die BF getragen und genutzt, ist damit kein reines FF-Ding - die klassische Grundausbildung zum Brandmeister beinhaltet in Berlin auch weiterhin nur den RS und nicht wie in Hamburg den RA (zukünftig NotSan oder wie macht ihr das?). Abschließend sei der Hinweis gestattet, dass viele RS, RA und NotSan (ja, auch die gibts) bei der FF auch beruflich eng mit der Sache verwoben sind und nicht vom Trecker in den RTW springen. ;) RS/RA/NotSan-Lehrgänge für die FF gibt es aus Kapazitätsgründen nicht. Aber: es gibt halt zu wenig hauptamtliche Rettungswagen, daher sind die Alarmzahlen der FF auch so hoch. Ggf. gibt es ab dem 1.4. mit einer neuen Fahrzeug- und Funktionsverteilung spürbare Verbesserungen, das wird sich zeigen.


    @Mod: Kann man das hier ggf. abspalten? Hat inzwischen recht wenig mit den roten Löschlastern zu tun.

  • wäre mir neu, [...] dass du diese Tätigkeit mindestens zu 50 prozentausüben musst in deinem Berufsleben... genaues Beamtendeutsch hab ich da jetzt nicht und vielleicht haben sie den Passus auch schon wieder entfernt.

    Die Besetzung der Fahrzeuge ist Ländersäche, man könnte auch ganz auf NotSan verzichten :D


    Gerade dieses Jahr geändert, Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin
    (Rettungsdienstgesetz - RDG)
    (2) Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge sind im Einsatz mit fachlich geeigneten Personen wie folgt zu besetzen:
    a)bei der Notfallrettung mit mindestens einer Notfallsanitäterin oder einem Notfallsanitäter [...]
    b)bei dem Notfalltransport mit mindestens einer Rettungsassistentin oder einem Rettungsassistenten [...]


    bin gespannt, ob vielleicht irgendwann andere Länder nachziehen und eine Unterteilung der Notfallrettung vornehmen.
    Auch für HH wäre das interessant, wenn man z.B. Brandmeister nur noch zu einem (umfangreicheren?) RS ausbildet und als 2. Kraft auf TypC-RTW einsetzt und vielleicht zusätzlich eine Art NKTW für einfachere Notfälle einführt.
    Ich halte es für utopisch, dass weiterhin quasi alle Brandschutzkräfte auch zum Notfallsanitäter werden, wirtschaftlich ist es auch nicht.


    Die Anforderung für den NotSan als Hauptberuf ist meines Wissens gestrichen, zumindest gibt es Entscheidungen aus Baden-Württemberg.
    Der ehrenamtliche Rettungsdienst bei den Großveranstaltungen ist oft jenseits von gut und böse, gerade was die richtigen Freizeitretter angeht, die sonst absolut nichts (mehr) mit Notfallmedizin am Hut haben.
    Allerdings fahren auch viele Hauptamtliche von GARD und RKiSH ehrenamtlich für die Hios, ich bin auch sehr gespannt, wie es ab 2023 mit dem Ehrenamt bei Großdiensten weitergeht.
    Die BF wird wohl kaum für die Cyclassics 25 weitere RTW und 6 NEF stellen können...

    ich für meinen teil werde KEIN notfallsanitäter... da bin ich ganz auf der seite von Götz von Berlichingen: " der König möge mich IM arsche lecken"

    Schließt du den Notfallsanitäter kategorisch aus, oder nur unter den gegebenen, wenig motivierenden Bedingungen?
    Das zweite fänd ich nachvollziehbar, das zweite überhaupt nicht.


    abgesehen von den gesetzlichen Regelungen halte ich das allerdings für sehr bedenklich. auch wenn die rettungsdienstler unter uns wissen, dass 75% der einsätze überflüssig sind, weiss ich dieses natürlich nicht vorher.


    das ist auch schon wieder toll, dass das wieder mal nicht bundeseinheitlich geregelt ist.. " lieber bürger, wenn sie in Hamburg krank werden, werden sie von mindestens einem notsan gerettet, in Berlin kommt es darauf an in welchem Stadtteil si krank geworden sind??" hmm finde ich bedenklich aber wie du schon sagst, ländersache...
    [...]
    stelle ich mir in der Praxis relativ unübersichtlich vor. aber scheint ja irgendwie zu funktioneren...

    Es funktioniert doch in anderen Ländern wunderbar mit einer Kategorisierung der Notrufe.
    Auch die derzeitige Unterscheidung in mit NA, ohne NA und ohne Sonderrechte funktioniert doch gut. Es würde einfach nur eine weitere Stufe hinzugefügt werden, und dieses dämliche Abfrageprotokoll hätte endlich einen Sinn bekommen.
    Nachfordern kann man ja immer noch, es wird ja wohl die Ausnahme sein, dass das Notfallbild vor Ort so groß von der Notrufmeldung abweicht.
    Eine unterschiedliche Aufstellung des Rettungsdienstes halte ich nur für logisch, denn das Versorgungsniveau ist einfach unterschiedlich.
    Während in Hamburg höherqualifizierte Rettungsmittel und Maximalversorger immer in enger zeitlicher Nähe sind fände ich es im Hochschwarzwald gefährlich, wenn dort Abstufungen vornimmt.


    Defacto läuft der Rettungsdienst der BF Hamburg derzeit mit Vollgas gegen die Wand, die ergriffenen Gegenmaßnahmen basieren auf weltfremden Vorstellungen (JEDER eigene ausgebildete NotSan wird für immer bei der BF bleiben und eine sinnvolle Einbindung der Hios wird zwanghaft verweigert.


    Wir sind hier im Hamburg Forum nicht im Berliner ?(

    Die Probleme sind in beiden Städten sehr ähnlich und gut vergleichbar, noch dazu ist die schlechte Zielgraderreichung im Brandschutz in HH direkt dem Rettungsdienst geschuldet.
    Man könnte aber sicherlich in den RD-Treat transferieren, aber bei 174 Seiten ist die Thementreue für mich eher zweitrangig :D

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