Hat man vorher wohl nicht genau hingeschaut. Unfallhilfswagen dürfen aber nur mit Blaulicht ausgestattet sein, wenn spurgefühte Fahrzeuge, inklusive Oberleitungsomnibusse, im Betrieb vorhanden sind. Ein ausschliessliches Busunternehmen darf also kein Blaulicht haben.
Rein aus Interesse: Ist das so ein Hamburger Ding oder gibt's da eine bundeseinheitliche Quelle für?