Im Umfeld des Echterdinger Bahnhofs (bei Stuttgart) wurde eine junge Frau vergewaltigt. Im Rahmen der Fahndung wollte die Polizei an besagtem Bahnhof Fahndungsplakate aushängen mit einem Phantombild des Täters.
Ein Bahnbediensteter verwies die Beamten auf eine vorherige Genehmigung. Diese wurde nach drei Tagen von der Bahn verwehrt. Man begründet dies damit das man Aushänge am Bahnhof nur in "besonderen Fällen" genehmigt.
Eine Vergewaltigung zählt für die Deutsche Bahn dazu offenbar nicht...
Da gehören doch mal ein paar Leuten die Köpfe gerade gerückt.