Hallo,
ich hab da mal ´ne Frage!
Im letzten FW-Magazin bei "neue Fahrzeuge" las ich den Bericht über ein neues LF 10/6. Da stand drinn, das sie den klassischen Schnellangriff weggelassen haben und dafür C-Schläuche einsetzen. Als Grund hierfür wurde angeführt, das "Nach neuer FwDV 3 der klassische Schnellangriff sowieso nicht mehr für den Innerangriff zugelassen ist..."!
Nu hab ich mal etwas gegoogelt aber nix von einem Verbot gefunden.
Er soll halt nur eingesetzt werden, wenn kein anderes Rohr weiter gebraucht wird und ich darf ihn nicht verlängern! Mehr nicht...!?
Mal ganz davon abgesehen das es wirklich eine ganz schöne Eierei ist, den Gummischlauch bis in den zweiten oder dritten Stock zu ziehen,
ist es nun wirklich nicht mehr zulässig? Und wo steht das?
Danke für eine Antwort.
MfG Sven