RTW + NEF + Transport: immer Wegerechte, immer NEF vorraus ?

  • Naja, wer auf die Idee derart schwachsinniger Tauschaktionen kommt, hat meiner Meinung nach in einer rettungsdienstlichen Führungsposition nichts zu suchen! Wenn der Erlass auf solche Fälle abzielt, traut unser Sozialministerium seinem hessischen Rettungsdienstpersonal, insbesondere den Führungskräften, wohl nicht allzu viel gesunden Menschenverstand zu...

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
    ------------------------------------------------------------------------------
    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • Im Landkreis Da-Di fährt nach meinen Beobachtungen das NEF dem RTW hinterher um bei einem Halt oder einer erneuten Alarmierung eines abkömmlichen NA diesen wieder an Bord nehmen zu können.

    :abwink: Gert Schneider
    Flaggenmaat auf der Bismark

  • Hallo zusammen,


    bei uns ist es per Dienstanweisung verboten, dass das NEF hinter dem RTW mit Sonder fährt, sowie auch davor als Räumer.
    Finde ich auch richtig so!


    Grüße

    o0O Der Willi O0o

  • Zitat

    Original von ruebar63
    bei uns gibt es mittlerweile eine Dienstanweisung der Geschäftsführung: NEF dürfen von Einsatzort zur Zielklinik nicht als Strassenräumer mit Alarm vorwegfahren, auch nicht mit Alarm hinterher. Das Ganze ist begründet mit einem juristischen Gutachten. Bei Zuwiderhandlung und evtl. Unfall mit Verkehrsteilnehmer hat der NEF-Fahrer keinen Versicherungsschutz seitens des AG und muss evtl. auch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.



    so, habe den angeführten Aufsatz nun auch wiedergefunden: http://www.von-der-forst-und-k…l?/anwaelte/diekmann.html
    dann auf "veröffentlichungen" -> "Skripte zu verschiedenen Themen" -> ganz unten "Rechtsfragen rund um die Einsatzfahrt"

  • interessant Rüdiger .... habe gerade in letzter Zeit DRK-Regions-NEF mit Blaulicht fahren sehen ... hinterher und vorweg .... aber ich sach nicht wann & wo ;)


    aber diese Ausführungen in dem verlinkten Text geben ja nur eine Empfehlung wieder.


    Da wird mit Worten wie
    "rechtlich zweifelhaft" -> zweifelhaft oder verboten ?
    "bietet kaum Vorteile" -> aber bietet wohl Vorteile, nur "kaum"
    "praktisch kaum eine Rolle spielen könnte" -> "könnte" - aber nicht sicher wissend ?
    gearbeitet.



    das alles hat für mich Empfehlungscharakter.


    Verbote bzw. Gebote werden eindeutiger ausgedrückt ;)

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

    2 Mal editiert, zuletzt von kellern ()

  • Das eindeutige Verbot ist die Dienstanweisung des GF. Ich kann von 2 NEF (meines AG) sagen, dass sie (soweit ich es gesehen und mitbekommen habe) ohne BLAU hinterherfahren.


    Aber ich bin gestern auch einem anderen HiOrg-NEF hinterher gefahren, der räumen wollte. Und da hatte ich einige Male die Situation: NEF durch, Querverkehr los!!


    Ich verlasse mich da auf nix und mehr aufpassen muss ich da auch noch.

  • Zitat

    Original von ruebar63
    Das eindeutige Verbot ist die Dienstanweisung des GF. Ich kann von 2 NEF (meines AG) sagen, dass sie (soweit ich es gesehen und mitbekommen habe) ohne BLAU hinterherfahren.


    Aber ich bin gestern auch einem anderen HiOrg-NEF hinterher gefahren, der räumen wollte. Und da hatte ich einige Male die Situation: NEF durch, Querverkehr los!!


    Ich verlasse mich da auf nix und mehr aufpassen muss ich da auch noch.


    und genauso eben nicht:


    nicht NEF durch, sondern NEF bleibt auf der Krezung und sperrt den Verkehr bis alles steht und der RTW die Kreuzung ebenfalls erreicht hat.


    Dann kann ein Übersehen und Denken "nach dem NEF kommt nix mehr" eigentlich nicht passieren.


    Wenn das NEF allerdings die Kreuzung verlässt bevor der RTW diese erreicht hat, ist es klar dass andere VKTN denken, die Gefahr sei vorrüber und losfahren.


    Ich habe das System kennen und Schätzen gelernt, allerdings nur, wenn man es richtig und wie von mir beschrieben anwendet.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Ich warne davor, solche Veröffentlichungen als objektive Darstellung der gültigen Rechtslage anzusehen und unbesehen danach zu verfahren! Das böse Erwachen kommt schlimmstenfalls bei der Gerichtsverhandlung, denn der Text stellt lediglich die subjektive Rechtsauffassung und -auslegung eines Rechtsanwalts dar. Der beschließende Richter kann die Sachlage ganz anders beurteilen als der Anwalt. So lange es keine höchstinstanzlichen Urteile gibt, die bei solchen Texten normalerweise mit Aktenzeichen usw. genannt und zitiert werden, sollte man also sehr vorsichtig sein...

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
    ------------------------------------------------------------------------------
    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • genau meine Meinung: empfehlungscharakter !


    Aber dann doch bindend wenn der OV diese "Einzelmeinung" zum Anlass nimmt, eine DA rauszubringen ...

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Mahlzeit ...


    wie Krankenwagenfahrer schon geschrieben hatte sind solche Aufgsätze nur eine persönliche Auslegung des jeweiligen Schreibers und von daher nicht unbedingt bindend.


    Übernimmt eine Firma so etwas jedoch als Dienstanweisung, so ist dieser Aufsatz jedoch wieder gültig.


    Letztlich muss jeder für sich entscheiden, ob man sich an soetwas hält oder nicht.


    Viele Grüße
    Tobias

  • Zitat

    Original von t_voss
    Letztlich muss jeder für sich entscheiden, ob man sich an so etwas hält oder nicht.


    Genau das ist der Knackpunkt, dessen sich viele Fahrer von BOS-Fahrzeugen nicht bewusst sind! Dienstanweisungen und Erlasse hin oder her, nicht der Sozialminister, Geschäftsführer oder Dienststellenleiter hält seinen Ar... hin, wenn etwas passiert und sich vor Gericht herausstellt, dass die jeweilige Anweisung rechtswidrig war. Belangt wird in solchen Fällen einzig und allein der Fahrer! Dies gilt übrigens auch für Fahrverhaltens-Anweisungen von Notärzten an RTW-Fahrer bei Einsätzen!


    Und falls Zweifel darüber bestehen, ob solche fehlerhaften Vorschriften überhaupt erlassen werden, muss man sich z.B. nur mal anschauen, wieviele Gesetze in den letzten Jahren vom Bundesverfassungsgericht in Teilen korrigiert oder ganz gekippt wurden. Keine Vorschrift, egal von wem sie erlassen wurde, kann die Eigenverantwortung ersetzen!

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
    ------------------------------------------------------------------------------
    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • Zitat

    Original von Krankenwagenfahrer
    Belangt wird in solchen Fällen einzig und allein der Fahrer!


    Ein wahres Wort, was sich so manche Fahrer von Einsatzwagen mal in den Kopf meisseln sollten ...


    Allerdings, man wird mit der Zeit auch weiser und vernünftiger ... wenn ich überlege, was ich zu Zivi-Zeiten gemacht habe ... da wird mir jetzt noch übel ...

  • Ich bin derMeinung,so tun wir es auch,das NEF fährt mit SoSi dem RTW hinterher,weil es doch passieren kann,das auf grund einer Zustandsverschlechterung des Pat.noch evtl.zusätzliches Equipment vom NEF zum RTW gebracht werden muß.Das ist nur möglich,wenn das NEF direkt dahinter fährt.

  • Na ja ...


    eigentlich sollte ja auch jeder RTW das erforderliche Material an Bord haben. Das sehe ich nicht als Begründung an.


    In meinen Augen muss das NEF weder mit Sonderrechten voraus, noch hinterher fahren. Eine Erhöhunh des Unfallrisikos, was nun wirklich nicht erforderlich ist.


    Und ja, ich weiß, dass in vielen Bereichen NEF als Räumer vorweg oder an der Stoßstange klebend hinterher fahren ...


    Wie gut nur, dass die wenigsten Autofahrer in der Lage sind, dieses zu realisieren.


    Darüber sollten sich mal diejenigen machen, die so heiß darauf sind, einen RTW mit Sondersignal zu begleiten ...

  • Zitat

    Original von t_voss
    In meinen Augen muss das NEF weder mit Sonderrechten voraus, noch hinterher fahren. Eine Erhöhung des Unfallrisikos, was nun wirklich nicht erforderlich ist


    Da stimme ich Dir voll und ganz zu. Leider ist es in HH, zumindest bei der BF, Vorschrift, dass das NEF mit Sonderrechten begleitet. Der Grund dafür liegt tatsächlich aber auch darin, dass dort Ausrüstung verlastet ist, die der RTW nicht an Bord hat.


    Aus meiner Zeit in NRW kenne ich es auch nur so, dass ein NEF ohne Sonderrechte begleitet, aber dort waren beide Fahrzeuge auch gleichwertig ausgestattet.

  • Was hat in Hamburg das NEF das man nicht auch auf den RTW packen könnte im Bedarfsfall ? Viele Möglichkeiten gibt es ja nicht mehr. Abgesehen davon das eine Hamburger Dienstanweisung die Gesetze auch nicht ausser Kraft setzt.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Ohne jetzt die vier Seiten komplett nachgelesen zu haben, schreibe ich es einfach mal, wie es bei uns üblich ist:


    WENN, der RTW mit NA an Bord mit Einsatzmitteln fährt, dann fährt das NEF MEISTENS ebenfalls mit Einsatzmitteln, wenn, dann IMMER HINTER dem RTW, da für das hintere Fahrzeug eine größere Unfallgefahr herrscht:
    Die Autofahrer hören das Horn, sehen, dass ein RTW gerade an ihnen vorbei fährt, der Blick gilt immer noch dem sich entfernenden RTW und die Fahrer ziehen ohne nach hinten zu schauen wieder auf die Fahrbahn. Daher fahre ich mit dem NEF eher mit großzügigem Abstand hinter dem RTW her und nicht wie ein geschlossener Verband.


    Zum Thema "Warum überhaupt NEF ebenfalls mit SoSi":
    Wir sind ein Flächenlandkreis mit über 980 km² und über 135.000 Einwohner, für die ein (1!!) Notarzt zur verfügung steht. Daher wäre es sinnig, möglichst schnell für einen Folgeeinsatz zur Verfügung zu stehen, wenn man z. B. ganz im Norden des Kreises ist und dann 60 km fahren muss, um ganz im Süden zu sein (sind aber nur winzige Gemeinden, kommt eigentlich nicht vor ;) ).
    Außerdem haben wir auf dem NEF auch Ausstattung, die auf den RTW nicht zur Verfügung steht, insbesondere Beatmungsalternativen zum ET-Tubus. Aber auch Pacer, Antidote, usw. (gut, die braucht man eher nicht spontan unterwegs)

    Wer alles gibt wird alles kriegen - was ja eigentlich Blödsinn ist: Man könnte auch gleich alles behalten!

    Einmal editiert, zuletzt von Commander ()

  • Zitat

    Original von Commander
    Zum Thema "Warum überhaupt NEF ebenfalls mit SoSi":
    Wir sind ein Flächenlandkreis mit über 980 km² und über 135.000 Einwohner, für die ein (1!!) Notarzt zur verfügung steht. Daher wäre es sinnig, möglichst schnell für einen Folgeeinsatz zur Verfügung zu stehen

    Gerade diese Argumentation mit Folgeeinsätzen finde ich immer recht interesant.


    Zum einen ist die Indikation zur Fahrt mit Patient und Sonderrechten nur dann gegeben, wenn Lebensgefahr besteht (primitiv ausgedrückt). Und dann ist in meinen Augen der NA auch nicht abkömmlich, bis er die Übergabe im Krankenhaus gemacht hat.


    Und bis die Übergabe im Krankenhaus gemacht ist, ist das NEF auch schon vor Ort um den NA abzuholen, und ja ... dabei sind auch die Sonderrechte berechtigt.


    Für alle anderen Fälle gibt es notfalls noch die Nachbarkreise, die auch mal mit nem NEF (oder RTH) aushelfen können.


    Viele Grüße
    Tobias

  • Es kommt oft vor, dass der Pat. zeitnah ins Krankenhaus muss, der NA jedoch "seine Schuldigkeit getan hat" und der Pat. z. B. erst mal alles an Medis etc. bekommen hat.


    Ohne jetzt Eigenlob loszuwerden: Wir sind bei uns sehr gut Ausgebildete Rettungsassistenten, wovon sehr viele auch Zusatzqualifikationen wie LRA oder Krankenpfleger haben. Bei uns runzeln die Ärzte eher die Stirn, wenn der Pat. noch KEINEN Zugang hat. Auch bei einer Rea kriegt der Pat. gleich nen Korken in den Hals, Zugang, von Schocks ganz zu schweigen. Ein Blick in den Nachbarlandkreis (der auch in einem anderen Bundeslang liegt) reicht schon, wo RettAss in Jahrelanger Tätigkeit vielleicht ne Hand voll Zugänge legen...


    So wird bei uns z. B. auch i. d. R. bei Apoplex kein Notarzt alarminert, außer der Blutdruck ist viel zu hoch oder sonst was. Der Pat. kriegt für Zwischenfälle nen Zugang und dann Load an Go mit Einsatzmitteln auf die Stroke Unit - wie gesagt: i. d. R. ohne NA!


    Bevor jetzt Posts a la "Oh mein Gott, das geht doch nicht" usw. kommen: Das ist bei uns so, das funktioniert bei uns so, die Ärzte (NA und KH-Ärzte) sind zufrieden, das Outcome ist gut!


    Zum Thema "SoSi = NA nicht abkömmlich" müsste ich mal überschlagen und würde sagen, dass der NA wohl in mindestens 50 % der Signalfahrten abkömmlich ist.

    Wer alles gibt wird alles kriegen - was ja eigentlich Blödsinn ist: Man könnte auch gleich alles behalten!

    2 Mal editiert, zuletzt von Commander ()

  • Zitat

    Original von y903211
    Was hat in Hamburg das NEF das man nicht auch auf den RTW packen könnte im Bedarfsfall ?


    Die RTW verfügen nur über Grundausstattung. Sollte sich im Transportverlauf also die Notwendigkeit beispielsweise einer Drainage, Konitomie oder der Gabe von Medis ergeben, die der NEF-Fahrer nicht im Rucksack hat, muss das NEF in der Nähe sein. Der Punkt ist eben, dass man vorher nicht immer weiß was man noch brauchen könnte.


    Zitat

    Abgesehen davon das eine Hamburger Dienstanweisung die Gesetze auch nicht ausser Kraft setzt.


    Da sind wir uns ohne Zweifel einig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!