RTW + NEF + Transport: immer Wegerechte, immer NEF vorraus ?

    • Offizieller Beitrag

    Das kenne ich überhaupt nicht, dass der Transportführer den Patienten verlässt, um das NEF zu fahren, wo ist denn da der Sinn? Und wenn der Arzt dann zur "Kinder-Reanimation" muss, wieder alles zurück tauschen? Wobei der Transportführer dann gar nicht weiß, was während der Fahrt noch war? Oder wird dann das RTW-Team auseinander gerissen?


    Und um kellerns Eingangsfrage mal gerecht zu werden:
    Kreis Nordfriesland: NEF ohne NA immer normal
    Kreis Schleswig-Flensburg: NEF mal vor, mal hinter dem RTW mit SoSi
    Stadt Flensburg: NEF mal vor, mal hinter dem RTW mit SoSi

  • Hmm ...


    ich bezweifel, dass der Vorsprung des RTW wirklich so groß wird, dass das NEF nicht bei einem Folgeeinsatz (wo der Arzt auch den Patienten verlassen kann) zügig wieder am RTW sein kann, letztlich muss der ja eh anhalten, wenn er den Arzt abgeben will ... ansonsten brauchen wir das NEF auch weniger für den Folgeeinsatz als für das Versorgen des "geflogenen" NA.


    Ich habe mittlerweile die verschiedensten Varianten erlebt und habe folgendes beizutragen:


    Im Kreis RD gab es früher (vor RKiSH-Zeiten) die Anweisung, dass das NEF dem RTW mit Einsatzfahrt folgt ... ob das noch immer so ist, weiß ich nicht.


    In Kiel gibt es einzelne RA die das NEF bei begründeten Einzelfällen den RTW durch die Stadt lotsen ... zwei Mal mitgemacht und zu 50% absolut schlechte Erfahrungen gemacht. Im Normalfall folgt das NEF dem RTW ohne Einsatzfahrt.


    In Offenbach gab es vom RP Darmstadt die Anweisung, dass der NAW / das NEF ohne Arzt den RTW nicht mit Einsatzfahrt begleiten darf ... dies wurde auch zusätzlich noch in einer Dienstanweisug geregelt.


    Wie das ganze hier in Düsseldorf gehandhabt wird, weiß ich nicht ... habe ich noch nicht gesehen.


    Übrigens ... selbst bei langen Verlegungen (aus dem Kreis OH nach Kiel) mit Entfernungen von mehr als 40 Kilometern ist das NEF ohne Einsatzfahrt hinterher gezockelt ...


    Und gerade auf dem Land erreichst DU nur selten einen großen Vorsprung mit Einsatzfahrt dem ohne Blaulicht folgenden NEF ...


    Ach ja ... ich werde mich als Transportführer auf dem RTW mit Händen und Füßen weigern, meinen Patienten zu verlassen. Will der NA seinen RA dabei haben, sollen die beiden doch mit dem Taxi zurück zum NEF fahren ...


    Ich kenne auch keinen NA oder RD-Bereich, wo dieses so gehandhabt wird ... und die wenigen Ärzte, die das wollten, sind bei den RTW-Besatzungen ganz schnell auf die Nase gefallen ...


    Viele Grüße
    Tobias

  • richtig ... es soll vorkommen, dass sich die NA auf die Hinterbeine stellen und im RTW nur mit "ihren" RA zusammen arbeiten wollen ... tja, dann haste halt nur Gastarbeiter im RTW hinten .... ob das sinnvoll ist ?


    Hat alles Vor- und Nachteile.


    Aber ich werde einen Teufel tun mich zu weigern "meinen Patienten" zu verlaasen !


    Es ist nicht "mein" Patient. Der Patient ist nicht meine Spielwiese zur Verwirklichung meiner Persönlichkeit.


    Ich bin Teil des Rettungsteams und trage meinen Teil zum Gelingen bei, aber ich bin nicht der Vorturner. Ich kann mich auch in die zweite Reihe stellen und das Fahrzeug fahren. Denn die Aufgabe ist, wie wir bereits heraus gearbeitet haben, ebenso anspruchsvoll.


    Ausserdem: sobald der NA anwesend ist ist er der verantwortliche. Und wenn er meint, nicht ohne seinen Spielpartner arbeiten zu können ... bitteschön. Mir doch egal.


    Ich muss mich nicht über alles aufregen.


    Das bringt soweiso nichts. Man sieht sich immer zwei Mal im Leben.


    Ich halte im Großen und Ganzen nichts von irgendwelchen Machtdemonstrationen.


    Ich mach meinen Job, muss keine Freunde finden und viele Wege führen nach Rom. Basta.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

    Einmal editiert, zuletzt von kellern ()

  • Zitat

    Original von kellern
    Anweisung: NEF-RA bleibt beim NA, d.h. einer der RTW-Besatzung fährt den RTW, der andere der RTW-Besatzung fährt das NEF.


    Das ist eine Variante der BF Hannover. Der Notarzt mit "seinem" RA als eingespieltes Team. Meine Frau arbeitet als NÄ in diesem Bereich, 2 x im Monat mit NEF dran, 3 Wachabteilungen mit ca. 5-6 RA, die NEF fahren (tun nämlich nicht alle). Wie häufig hat man mit dem einzelnen Dienst? Super eingespieltes Team!
    Für unsere Org. gibt es die Anweisung, wenn vom NA gewünscht, kann sein RA zusteigen, wir fahren aber garantiert nicht das NEF hinterher (sprich: kann er stehenlassen!, und wenn die Lst. mitmacht, können wir sie hinterher zurückbringen oder es gibt ja auch Taxis).
    Bedenklich ist Folgendes:
    Versicherungsrechtlich: MA der HiOrg fährt NEF der BF
    Medizintechnik: RA der BF nicht auf unsere Geräte eingewiesen, bei Umland-RTW auch nicht gleicher Beladeplan. Da möchte ich mal den Herrn im fremden RTW suchen sehen, wenn der Patient plötzlich die Augen verdreht und es hektisch wird.
    Der RA des NEF ist auch nicht besser; anständigen NA und einen guten RA, der sich auf seinem Auto auskennt, und dann habe ich mein gutes Team.

  • Also bei dieser Dienstanweisung würde ich streiken . Mir reicht schon das Chaos , das die RTH-Assis immer im Auto machen . Bei mir machen die den Papierkrieg und ich arbeite mit dem NA am Pat. Sonst muß ich hinterher immer nur aufräumen . Und wenn ich NEF fahren will dann lasse ich mir nen Dienst darauf geben !

  • @ rüdiger


    richtig richtig ...


    mittlerweile dürfte die Anweisung auch nicht mehr gelten bzw. wird vor Ort im kleinen Kreis auch eh nach Bedarf entschieden.


    im kleinen Kreis kann man Vieles untereinander regeln ... wo kein Kläger - da kein Richter ... solange nix passiert ... so ist es auch überall ;)

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  • Problematisch sind solche Personaltausch-Aktionen z.B. auch dann, wenn der NEF-Fahrer "nur" RS ist, was zumindest in Hessen genügt. Streng genommen wäre dann der RTW nur mit 2 RS und damit trotz Anwesenheit des NA nicht vorschriftsmäßig besetzt...


    Nicht zu vergessen ist auch die arbeitsrechtliche Seite. Der NA ist zwar als Fachvorgesetzter in medizinischen Fragen weisungsbefugt, er ist aber i.d.R. kein Disziplinarvorgesetzter in arbeitsrechtlichem Sinn. Der Dienstplan bzw. die Besetzung der Fahrzeuge ist jedoch keine medizinische Handlung, insofern steht dem NA hier kein Weisungsrecht zu, persönliche Präferenzen hin oder her. Ich war als BR-Vorsitzender in einen ähnlichen Fall involviert, bei dem der "umsteigende" RA unserer Organisation wegen "unberechtigtem Verlassen des zugewiesenen Arbeitsplatzes" abgemahnt wurde. Der Betriebsrat hat damals sowohl bei ver.di als auch bei unseren Fachanwälten nachgefragt und alle waren der Meinung, dass bei strenger Auslegung aller anwendbaren Vorschriften selbst eine fristlose Kündigung möglich gewesen wäre. Wie ich bzw. der Betriebsrat diese Rechtsauffassung fanden, steht hier nicht zur Debatte. Ich wollte nur auf mögliche Folgen spontaner Personaltausche hinweisen, erst recht, wenn man bei seiner Dienststelle ohnehin auf der "schwarzen Liste" steht. Aber wie schon richtig bemerkt wurde, wo kein Kläger...

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
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    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • @ Krankenwagenfahrer


    was aber, wenn genau sowas (NEF-RA belibt bein NA, beide der RTW-Besatzung fahren die Fahrzeuge) Gegenstand einer Dienstanweisung ist, die an die Beauftragten rausgegeben wird ?


    Dann ist doch gewollt dass ich meinen "Arbeitsplatz" verlasse ?


    Ausserdem: was ist "mein Arbeitsplatz" ?


    Ein (beliebiges) Fahrzeug welches dem explizitem Einsatz zugeordnet ist ?


    Oder nur "mein" Fahrzeug ?


    Die Straße ?


    die Wohnung ?


    die ZNA bis zur Übergabe ?


    wie sieht "das Recht" das ?

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Zitat

    Original von kellern
    ...
    was aber, wenn genau sowas (NEF-RA belibt bein NA, beide der RTW-Besatzung fahren die Fahrzeuge) Gegenstand einer Dienstanweisung ist, die an die Beauftragten rausgegeben wird ?
    ...


    In HE gehts gerade umgekehrt, hier hat das Sozialministerium verfügt, dass während eines Einsatzes die Besatzungen nicht getauscht werden dürfen.

  • Zitat

    Original von Johannes


    Ich befürchte, damit hast du das nächste Tabu-Thema angeschnitten, kenns aber auch so :zwinker:


    Naja, so lange das ein NEF meiner Wache ist, auf dem ich auch eingewiesen bin oder es ein baugleiches NEF ist wie das, mit dem ich auch an meinem Standort zu tuen habe, sehe ich darin jetzt mal weniger ein Problem.
    Das geht ja eigentlich in vielen Großstädten und auch eigentlich ganz gut bei uns im Saarland.


    Aber was mache ich jetzt, wenn das NEF aus dem Nachbarlandkreis kommt und was ganz anderes ist, wie das mit dem ich normalerweise immer zu tuen habe.
    Ist das dann nicht etwas gewagt wenn ich die ganze Zeit nen Ford Focus als NEF fahre und dann auf einmal ne MB C-Klasse fahren soll...


    Weil in dem Falle finde ich das etwas riskant wenn ich auf einmal so ne Karre fahren soll...

  • Mit einem Auto, das ich nicht kenne, würd ich mich auch nicht überschlagen... zumal ich dann ja räumen muss :zwinker:


    Bei uns läuft das auch in der Regel nur BF-intern, ab und an auch mit einem HiOrg RTW. ist aber auch selten, und dass muss der Doc auch wirklich drauf bestehen.
    Aus anderen RD-Bereichen kenn ich es auch so, dass RTW-Besatzung RTW-Besatzung bleibt und der NEF-Fahrer reiner Fahrer und Schreiberling ist...

  • Zitat

    Original von wmpro
    In HE gehts gerade umgekehrt, hier hat das Sozialministerium verfügt, dass während eines Einsatzes die Besatzungen nicht getauscht werden dürfen.


    Was ja auch Sinn macht. Ich sage nur Patientenbindung ... ok, bei bewusstlosen Patienten eher zu vernachlässigen, aber das sind ja nun mal auch die wenigsten.


    Das Aufteilen der Besatzung hat in meinen Augen mehr Nachteile als Vorteile ... und auch die Begründung, dass der NA mit "seinem" RA nur arbeiten möchte, halte ich für ziemlich sinnlos. Immerhin haben wir in den allermeisten RD-Bereichen unterschiedlihe NA und noch mehr NEF-RAs ...

  • Zitat

    Original von kellern
    was aber, wenn genau sowas (NEF-RA belibt bein NA, beide der RTW-Besatzung fahren die Fahrzeuge) Gegenstand einer Dienstanweisung ist, die an die Beauftragten rausgegeben wird ?


    Dann ist doch gewollt dass ich meinen "Arbeitsplatz" verlasse ?


    Messerscharf kombiniert, kellern! In dem Moment ist es ja auch kein unberechtigtes Verlassen des Arbeitsplatzes mehr. Vorausgesetzt natürlich, die Dienstanweisung wird entweder organisationsübergreifend vereinbart (was kümmert sonst den Rotkreuzler eine DA der Johanniter?) oder aber sie kommt direkt von der Stadtverwaltung bzw. dem Landratsamt als Träger des Rettungsdienstes und ist für alle Beteiligten verbindlich.


    Da ja, wie Du sicherlich auch weisst, das Arbeitsrecht so genanntes Richterrecht ist, ändern sich die Definitionen der Begriffe wie "Arbeitszeit" oder "Arbeitsplatz" kontinuierlich. Da im konkret geschilderten Fall der Kollege auf dem RTW eingeteilt war, war dieser sein Arbeitsplatz und nicht das NEF, das er auf Wunsch des NA zur Zielklinik gefahren hat. So einfach hat es sich der Arbeitgeber gemacht, als er die Abmahnung geschrieben hat, und er wäre tatsächlich damit beim Arbeitsgericht durchgekommen! Aber wie gesagt, das schreibe ich völlig wertfrei als Ergebnis der damaligen Recherchen bei unseren Juristen...

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  • Zitat

    Original von wmpro


    In HE gehts gerade umgekehrt, hier hat das Sozialministerium verfügt, dass während eines Einsatzes die Besatzungen nicht getauscht werden dürfen.


    Meines Wissens bezieht sich die Anweisung des Sozialministeriums darauf, dass während eines Einsatzes keine Schichtwechsel durchgeführt werden dürfen, auch wenn das Überstunden zur Folge hat...


    Zum Thema Notarzt und "sein" Rettungsassistent: ich kenne einige Rettungsdienste, wo das "mitnehmen" des RA verboten ist. Begründung: eventuell fehlende Einweisung des NA und RA im RTW und fehlender Versicherungsschutz des neuen NEF Fahrer beziehungsweise esatzungsmitglied im RTH. Leider entgehen einem so auch oft die Flüge im RTH, weil man per Dienstanweisung auf "seinem" Fahrzeug bleiben muss.


    MfG


    Moritz

  • Zitat

    Original von wmpro
    In HE gehts gerade umgekehrt, hier hat das Sozialministerium verfügt, dass während eines Einsatzes die Besatzungen nicht getauscht werden dürfen.


    Diese Interpretation sieht mir sehr nach einem Missverständnis aus, von einer solchen "Verfügung" habe ich noch nie etwas gehört. Zudem bezweifle ich sehr stark, dass das Sozialministerium überhaupt die Befugnis für eine solche Anweisung hat. Schließlich würde sie sehr weit in innerbetriebliche Belange wie die Personalverwaltung und das individuelle Direktionsrecht des jeweiligen Dienstherrn bzw. Arbeitgebers eingreifen und wäre damit anfechtbar...

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  • Zitat

    Meines Wissens bezieht sich die Anweisung des Sozialministeriums darauf, dass während eines Einsatzes keine Schichtwechsel durchgeführt werden dürfen, auch wenn das Überstunden zur Folge hat...


    So ist das korrekt interpretiert!


    Guten Rutsch!

  • Anweisung des Sozialministeriums hin oder her, in der Praxis wird regelmäßig dagegen verstoßen. Wenn ich als RDL entscheide, eine Besatzung während eines besonders zeitaufwändigen Einsatzes "fliegend" zu tauschen, um z.B. die relevanten (bundesgesetzlichen!) Vorschriften bezüglich Arbeitszeiten, Lenkzeiten, Ruhezeiten usw. einzuhalten, dann geht das den Sozialminister herzlich wenig an.

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  • Als Erlass des Sozialministeriums ist diese Anweisung rechtlich bindend. Es geht hier um Einsätze im bereich der Notfallrettung...und da das menschliche Gut Vorrang hat, ist eine Begründung mit Lenkzeiten oder gar Überstunden zweitrangig einzuordnen...aber ich möchte mich jetzt hier nicht streiten - wenn jemand meint, er müsse sich darüber hinwegsetzten, so ist dies jedem selbst überlassen!

  • Zitat

    Original von Christoph18
    und da das menschliche Gut Vorrang hat, ist eine Begründung mit Lenkzeiten oder gar Überstunden zweitrangig einzuordnen


    Das wird auf keinen Fall bestritten! Ich kann aber nicht nachvollziehen, inwiefern der Austausch zweier fachlich gleichwertiger Besatzungen generell das "menschliche Gut" gefährden könnte. Erst recht nicht, wenn der Austausch sehr frühzeitig vollzogen wird. In der Praxis kommen solche Situationen nun mal gelegentlich vor, nur als Beispiel: Zeitaufwändige Rettung einer verschütteten oder eingeklemmten Person, RTW und NEF vor Ort, absehbar ist der anschließende Transport mit NA-Begleitung in eine entfernte Klinik der Maximalversorgung. Warum soll hier die "auf den Transport wartende" RTW-Besatzung generell nicht getauscht werden können, etwa gegen das dienstplanmäßige Ablösungsteam? Man kann sich auch kaputtregulieren! Aber wir geraten wieder off-topic...

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    • Offizieller Beitrag

    Ich denke mal, dass dies wirkliche Ausnahmesituationen sind, die Stoßrichtung des Sozialministeriums geht sicher dahin, dass bei "normalen" Notfällen in der Behandlungsphase oder sogar auf der Fahrt zum KH getauscht wird. Das kann ich auch gut nachvollziehen, da käme ich selber auch nie drauf.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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