RTW + NEF + Transport: immer Wegerechte, immer NEF vorraus ?

  • Pat-Transport mit RTW/NEF: immer Wegerechte, immer NEF vorraus ? 1

    1. wenn Wegerechte: NEF fährt ohne Wegerechte dem RTW hinterher (0) 0%
    2. wenn Wegerechte: NEF fährt mit Wegerechten dem RTW hinterher (0) 0%
    3. Transport mit NA-Begleitung auch ohne Wegerechten sinnvoll (0) 0%
    4. wenn Wegerechte: NEF fährt als Straßenräumer mit Wegerechten vorraus (1) 100%
    5. Transport mit NA-Begleitung immer mit Wegerechten (0) 0%

    inspiriert durch einen anderen Thread
    und durch die immer wiederkehrende Diskussion ob
    das NEF bei NA-Patiententransport u.a. als Straßenräumer
    dem RTW vorraus fahren darf / soll,


    will ich einfach mal sehen, wie es bei euch so gemacht wird.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • ich fange mal gleich an:


    ich kenne es so:


    * Transport mit Wegerechten:


    -> das NEF fährt vorraus


    * Transport ohne Wegerechte:


    -> das NEF fährt vorraus oder hinterher (also egal)


    * generell gilt:


    der NA entscheidet ob mit Wegerechten gefahren wird, oder nicht.
    Dabei werden verschiedene Maßstäbe angelegt; mal medizinische Gründe, und mal heisst es "Notarzttransporte grundsätzlich immer mit Blaulicht" ;)

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Hier bei uns fährt das NEF bei einem NAW-Transport ohne Wegerechte hinterher, bei meinen Oma und Opa in Brandenburg mit Wegerechten hinterher(was ich für sinnvol erachte...).
    Das NEF als Straßenräumer einzusetzen ist meiner Meinung nach unnötig riskant und ein Zeitvorteil ist gemessen am Risiko wohl schwindend gering...

    alles was schief gehen kann, geht schief...

    Einmal editiert, zuletzt von bergfest ()

  • ich als "RTW-Fahrer" finde es prima wenn das NEF die Straße/Kreuzung räumt und sperrt:


    ich muss als RTW dann weniger / gar nicht abbremsen und beschleunigen was für den Patienten dann viel angenehmer ist.


    Man "gleitet" dann praktisch voran, als ständig diese "Lastwechsel" zu prozieren.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Welchen (sinvollen und einleuchtenden) Grund soll es dafür geben, dass das NEF mit Sonder fährt (jetzt mal egal ob vorneweg oder hinterher)?


    Ich habe bis jetzt selbst die Erfahrung gemacht, dass man mit dem RTW mit Sonder auch net viel schneller in der Klinik ist als wenn man normal fährt (zumindest bei uns in FFM).
    Zum Großteil kam das NEF dann vorgefahren als wir gerade den Patienten ausgeladen hatten, zweimal war es sogar vor uns da (keine Ahnung wie der das gemacht hat).


    Die Begründung für NEF mit Blauhorn hinterher, damit der Arzt im Bedarfsfall weg kann bzw. damit die Ausrüstung vom NEF greifbar ist zieht glaub ich auch net.
    Entweder fährt der Arzt mit (dann ist dies auch nötig, also ist er auch nicht abkömmlich), oder er fährt nicht mit und ist dann wieder für weitere Schandtaten bereit.
    Und zum Thema Ausrüstung/Medikamente...dann muss man halt vor der Abfahrt sein Hirn zusammennehmen und nachdenken was man braucht.


    Wenn mich nicht alles täuscht gabs in Hessen sogar ne Anweisung vom Sozialministerium, dass die Begleitung durch ein NEF mit Sondersignal zu unterbleiben hat bzw. verboten ist.

    Gruß
    Flo

  • Bei uns ist es eigentlich üblich , daß das NEF ohne Sonderrechte hinterherfährt . Der RTW fährt je nach Zustand des Pat mit oder auch ohne Sonderrechte . Gründe für die Fahrt mit Sonderrechte können der besonders schonende Transport ( langsam und für den fließenden schnellen Verkehr evtl. gefährdend ) sein oder die schnelle Zuführung zu einer Klinik wegen sehr schnell nötiger OP oder Spezialbehandlung sein . Nur weil ein NA dabei ist , ist für uns keine Indikation ! Wenn der NA ankömmlich ist bleibt man halt kurz stehen und dann wird im Normalfall eh nicht mit Sonderrechten gefahren .

  • Zitat

    Original von scholdes112
    ...
    Wenn mich nicht alles täuscht gabs in Hessen sogar ne Anweisung vom Sozialministerium, dass die Begleitung durch ein NEF mit Sondersignal zu unterbleiben hat bzw. verboten ist.


    Das ist auch mein Kentnisstand*, wobei mir gerade bei den Frankfurtern schon das Gegenteil aufgefallen ist, meist mit Sonder hinter dem RTW her.


    *Bin mir jetzt auch gerade nicht sicher, es könnte sein, dass sich der Erlass nur auf das NEF als "Räumer" bezieht und die anderen Möglichkeiten im Graubereich lässt.

  • naja, wie gesagt, ich will nicht über Sinn und Unsinn diskutieren, sondern wollte gern wissen, wie es läuft.




    Was ICH für sinnvoll halte und warum, habe ich bereits dargelegt.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Also in Hamburg fährt das NEF, wenn der Patient mit NA Begleitung ins Krankenhaus transportiert wird, mit Sonderrechten hinter dem RTW her.
    Falls der RTW unterwegs anhalten muss, sieht der NEF Fahrer das gleich und kann auch anhalten.
    :zwinker:

    :bluelight:Feuerwehr Hamburg :bluelight:

  • In einer der vorangegangenen Rettungsmagazin war passend hierzu ein NEF vorgestellt das mit einem ASG nach hinten ausgestattet wurde mit dem Text "Fahrzeug folgt".

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von y903211
    In einer der vorangegangenen Rettungsmagazin war passend hierzu ein NEF vorgestellt das mit einem ASG nach hinten ausgestattet wurde mit dem Text "Fahrzeug folgt".


    und die autos links und rechts der strecke wissen es dann trotzdem nicht...
    Ich persönlich finde, dass NEF sollte wenn hinter dem RTW fahren, da besonders in "Strassenschluchten" aufgrund des von überall reflektietem Schalls (zumindest für mich) nicht eindeutig erkennbar ist, ob da ein oder zwei Autos kommen, wenn diese sogar noch die selbe Sondersignalanlage haben z.B. RTK6 wird es richtig kompliziert, dann lieber das NEF hinter dem RTW...dann fährt man nur dem NEF in die Seite und nicht dem RTW..

    Staffeltanker - Gehasst, Verdammt, VERGÖTTERT

  • Zitat

    Original von Wotsche112


    und die autos links und rechts der strecke wissen es dann trotzdem nicht...
    Ich persönlich finde, dass NEF sollte wenn hinter dem RTW fahren, da besonders in "Strassenschluchten" aufgrund des von überall reflektietem Schalls (zumindest für mich) nicht eindeutig erkennbar ist, ob da ein oder zwei Autos kommen, wenn diese sogar noch die selbe Sondersignalanlage haben z.B. RTK6 wird es richtig kompliziert, dann lieber das NEF hinter dem RTW...dann fährt man nur dem NEF in die Seite und nicht dem RTW..


    also wenn man es "richtig" macht dann sieht es so aus:


    auf gerader Strecke fahren RTW und NEF nahezu geschlossen,
    NEF vorraus.
    Vor Kreuzungen fährt das NEF zugig vor,
    räumt die Fahrspur,
    zwingt den gesamten Verkehr an der Kreuzung zum Stillstand
    und bleibt dann seitlich neben der RTW-Fahrspur mitten auf der Kreuzung stehen.
    Kein Verkehrsteilnehmer muckt sich nun und der
    RTW kann durchfahren.


    Der RTW schaltet praktischer Weise ebenso das Horn ein sodass klar ist "dass da noch was kommt".

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Na das ist ja ne Logik. Der Querverkehr wäre das kleinste Problem wenn sich die Leute halbwegs an den gesunden Menschenverstand halten würden. Erst kucken und dann fahren. Ein Hauptproblem bei zwei Fahrzeugen ist doch das viele die Gasse wieder zumachen wenn das erst Fahrzeug durch ist weil sie nur auf zwei Sachen fixiert sind, ihr Ziel erreichen und dem Auto nachkucken weil man ja was verpassen könnte. Da finde ich die Idee mit dem ASG sehr sinnvoll. Im Gegensatz zum Notarzt Schriftzug. Wer braucht den ? Dem VT kann es egal sein wer da kommt und die Helfer wissen auch ohne das was das für ein Auto ist.


    Kellern hat da schon Recht mit seiner aufgeführten Vorgehensweise obwohl ich ihm ja bekannterweise ungern Recht gebe :-))

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Und das NEF muss dann zügigst am RTW vorbeifahren, um an der nächsten Kreuzung wieder zu blockieren??? Oder versteh ich das bloß falsch?

    alles was schief gehen kann, geht schief...

  • Moin,


    also ich kenn es so, dass der Notarzt entschiedet, ob mit Blauhorn gefahren wird oder nicht. Allein die Anwesendheit des Notarztes im RTW stellt bei uns keine Blaulichtindikation dar. Grundsätzlich hat das NEF auf direktem Wege ohne Sonder- und Wegerechte die Zielklinik anzufahren, um den NA wieder aufzunehmen bzw. seine Einsatzbereitschaft wiederherzustellen (wenn die NEF-Standortklinik auch Zielklinik ist).
    In besonderen Ausnahmefällen (med. Zustand des Patienten) kann es vorkommen, dass das NEF dem RTW mit blau folgt, dann gibt es dazu aber eine Anweisung des begleitenden Arzten, die dann meist auch die Anweisung enthält "Wenn wir irgendwo zwischendurch anhalten bringst du mir sofort das, dies und jenes". Dieses Vorgehen begründet sich auf der Tatsache, dass wir fast ausschließlich keine Koffer RTW verwenden und daher (trotz teils sehr guter Innenraumkonzepte) ab und an kein Platz für Gerätschaften ist, die nur das NEF mitführt.
    Die Zeiten in denen das NEF als Rammbock vorrweg fährt sind seit Mitte der neunziger Jahre vorbei, da konnte man das hier noch verstärkt beobachten, jetzt nicht mehr ;)


    Ausnahmen bestätigen die Regel...


    Gruß aus dem Harz

  • Hier fahren die NEF auch als Strassenräumer vorraus. Kellern hat die Vorteile gerade an Kreuzungen ja oben schon beschrieben - die Meinung teile ich voll und ganz.


    Zum ASig: Bei uns haben die NEF teilweise vorne "Gasse bilden" in Spiegelschrift und hinten "Gasse halten". So wird die Lücke (hoffentlich) nicht direkt nach dem NEF wieder zugefahren, wenn der Abstand zwischen RTW und NEF mal ein bisschen größer ist.

  • Zitat

    Original von scholdes112


    Wenn mich nicht alles täuscht gabs in Hessen sogar ne Anweisung vom Sozialministerium, dass die Begleitung durch ein NEF mit Sondersignal zu unterbleiben hat bzw. verboten ist.


    Diese Anweisung wurde mir während meiner Fortbildung dieses Jahr vorgelegt. Damit begründet der äLRD des Landkreises seine Anordnung, dass das NEF immer ohne Blaulicht und Horn zum Ziel fährt. Da es hier viele Überlandstrecken gibt, ist der Zeitvorteil meistens sehr gering, denn die physikalischen Gesetze gehorchen nun mal nicht der Straßenverkehrsordnung :zwinker:


    MfG


    Moritz

    • Offizieller Beitrag


    Also ich weiß aus einem Landkreis in Hessen, dass dem so ist.
    Wenn man dann allerdings einen Patienten mit NA in die nächst gelegene Großstadt transportieren muss, kann es schon mal passieren, dass dann der NA eine Weile warten muss, bis das NEF ihn wieder aufnehmen kann.
    So verzögert sich auch die Einsatzbereitschaft ungemein.
    Wenn ich ehrlich bin, finde ich das ein wenig schwachsinnig... aber andererseits ist hier auch schon eine Menge passiert.
    Wenn man allerdings danach geht, dürften die Rettungsmittel gar nicht mehr mit Sonderrechten unterwegs sein. In dem Sinne lobe ich mir ein wenig den großen Freistaat...

  • M. e macht es nur Sinn das NEF als "Straßenräumer" vorausfahren zu lassen, wenn der RTW mit NA an Bord einen Schontransport (z.B. Wirbelsäulenverletzung o.ä.) durchführt.


    Hierbei tastet sich dann das NEF ca. 50 - 100m im voraus in die Kreuzung und bleibt dort stehen bis der RTW die Kreuzung passiert hat. Danach setzt sich das NEF dann wieder vor den RTW oder auch bei Fahrten durch einen Stau auf der Autobahn macht es den "Gassenräumer".

  • Das NEF mit Sonder hinterher finde ich persl. ziemlich riskant. Die meisten Rettungsdienste haben Kofferaufbauten die ein kleines NEF schon mal leicht verdecken, RTW mit Wegerechten durch Leute atmen auf und fahren weiter, und übersehen sicherlich leicht das NEF...

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