Kreuzungen und Wegerechte

  • ja das ist echt zum Teil erschreckend. Aber auch ziemlich gut hat mir der Dekon P gefallen, der sich wohl ein wenig verfahren hatte.

  • ... es ehren- oder hauptamtliche Kräfte sind. Gefährlich sind Fahrten mit :bluelight: so oder so. Und die Gefahr von anderen Teilnehmern übersehen, nicht wahrgenommen oder bewusst ignoriert zu werden ist mehr als groß.


    Ich war früher auch einmal bei den freiwilligen Roten und da gab es klare Anweisungen - Fahren außerhalb der Einsätze nur nach Einweisung; bei Fahrzeugen über 3,5t erfolgt diese frühestens nach dem 20. Lebensjahr.


    Bei Einsätzen durfte nur fahren,wer den Maschinistenlehrgang auf Kreisebene erfolgreich bestanden hat. Grundlage war, dass dieser Lehrgang einen Unterrichtsblock mit dem Thema Nutzung von Sonderrechten beinhaltete, der durch einen Referenten der Polizei abgehalten wurde.


    Dabei wurde mehrfach erwähnt: "Die Nutzung von Sonderrechten ist nur in der Kombination aus Blaulicht :bluelight: und Signalhorn :horn: erlaubt, ansonsten ist das Fahrzeug wie jeder andere Verkehrsteilnehmer anzusehen."


    Weiter hieß es einprägend: "... beim überfahren einer roten Ampel oder der Beanspruchung von Vorfahrtsrechten ist vorsichtig in den Kreuzungsbereich einzufahren, nötigenfalls anzuhalten ..."


    Ich persönlich habe es so gehalten, dass ich auf jedenfall mit Abblendlicht gefahren bin, da die Aufmerksamkeit dann noch einmal zusätzlich erhöht wird.


    Für die Betreiber / Nutzer von Einsatzfahrzeugen sollten meiner Meinung nach Schulungen unbedingt aufgenommen und vielleicht sogar in regelmäßigen Zeitabständen aufgefrischt werden.

  • Zitat

    Original von kater82


    ... Nutzung von Sonderrechten ist nur in der Kombination aus Blaulicht :bluelight: und Signalhorn :horn: erlaubt, ...


    ... beim überfahren einer roten Ampel oder der Beanspruchung von Vorfahrtsrechten ist ...



    Also ich meinte natürlich mit "Sonderrechten" und "Vorfahrtsrechten" das Wegerecht ... ist mir gestern nicht eingefallen. Vielleicht doch das Alter. :kranklach:

  • Moin,
    ich denk mal hier bin ich genau richtig!!!!
    Also ich hab nämlich ne kleine frage, neulich fuhr ich so durch Hamburg, mit knapp 55 (dort sind 60 erlaubt) an eine Kreuzung ran, ich hatte Grün und man kann den Querverkehr erst sehr spät sehen, im letzten Moment seh ich das dort von Links ein Polizeiwagen mit Blaulicht :bluelight:ankommt, aber ohne Martinshorn, dann bin ich natürlich in die Eisen gegangen wie man das als vernünftiger Mensch macht, nur war das schon ziemlich knapp und die Strasse hatte sehr heftige Schlaglöcher, ausserdem mein Auto kein ABS(Fiat Doblo Cargo baujahr 2007) so das ich mächtig ins rutschen kam, habs dann mit Handanker noch geschafft anzuhalten, in einer fetten blau-grauen Rauchwolke, der Polizist hat mitbekommen das ich ziemlich sorgen hatte um stehen zu bleiben und hielt auch an (er ging wohl davon aus ich schaff das nicht) grinzt mich an und gibt mir zu verstehen das ich noch hätte rüberfahren können! Fand ich im nachhinein ganz lustig aber da stellt sich mir doch die Frage, was wäre wenn ich es nicht geschafft hätte und er auch weiter gefahren wäre, ausserdem der zeitliche Umstand so gewesen wäre das wir dann zur selben Zeit am selben Punkt sind(auf Deutsch; Ein bisschen beuliges Blech produzieren) also wer wäre dann schuld??? Er war auf Einsatzfahrt, ich hatte Grün, er hatte definitiv kein Martinshorn an und ich Fahrerfenster offen, hab geraucht und dann immer Fenster offen, und Radio recht leise! Also vom ding her hätte ich ja definitiv ne Mitschuld da er ja Sonderrechte hat, aber wiederrum woher soll ich ahnen das da einer kommt wenn er kein Martinshorn an hat!!!!


    Wäre echt cool wenn mich mal jemand aufklären könnte, also nicht mit Bienchen und Blümchen aber was wäre wenn.....


    Durch meinen Job kenn ich mich ja etwas mit Wege und Sonderrechten aus aber da streitet meine rechte mit meiner Linken Hirnhälfte!! Rechts;Der ist allein Schuld, Links; Ach labber nicht wir sind mitschuld!!!

  • Wenn das Einsatzfahrzeug nur das Blaulicht und KEIN Horn eingeschaltet hat, dann hat es auch KEIN Wegerecht.
    Es darf zwardie rote Ampel überfahren, aber nur sofern dadurch kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gar gefährdet wird (Sonderrechte §35 StVO).


    Platz machen bzw bei Grün anhalten musst du nur wenn das Fahrzeug durch Blaulicht UND Horn kenntlich macht, dass es von seinem Wegerecht (§38 StVO) gebrauch machen will.
    Auch hierbei muss der Fahrer des Einsatzfahrzeuges mit äußerster Vorsicht fahren und sicherstellen dass kein Verkehrsteilnehmer gefährdet wird , es also nicht zu einem Unfall kommt. Dazu muss er wenn nötig auch anhalten und ggf. auf sein Wegerecht verzichten. Wenn es doch mal kracht hat der Fahrer des Einsatzfahrzeuges deshalb fast immer eine Teilschuld.


    Natürlich freuen wir uns über jeden der Platz macht ohne dass wir die Tröten anschmeißen, aber rein rechtlich gesehn ist das nicht notwendig.
    Somit hättest du in dem geschilderten Fall Vorfahrt vor dem Einsatzfahrzeug gehabt und dementsprechend keine Schuld an einem Unfall, wenn es denn dazu gekommen wäre.

  • Sonderechte hin oder her,


    wenn er WEGE (!) Recht haben will (also dass DU ihn vorbeilassen musst) dann gehört das Horn zwingend dazu.


    Wenn er nur Blaulicht hat, dann hat er nur Sonderrechte, dass heisst er darf sich benehmen wie Sau, darf aber nichts erzwingen. Wenn du ihm kein Platz machst, dann hat er zu warten bis er wieder fahren kann. Und das hat er dir im Nachhinein signalisiert.


    Vom Normalen Verkehrsteilnehmer kann man aber nicht erwarten dass er die Unterschiede kennt.



    Übrigens:
    Sonderrechte kann man auch ganz ohne Blaulicht in Anspruch nehmen



    SONDERrechte sind sowas wie:
    zu schnell fahren
    falschherum in die Einbahnstraße fahren
    parken wo's verboten ist
    rechts überholen
    ...also "besondere Rechte" eben



    das WEGErecht bedeutet
    dass ich das RECHT auf diesem WEG habe, ich fahre da jetzt lang und kein anderer, alle anderen haben zu warten bis ich da weg bin,
    bedeutet in der Praxis dass alle rechts/links ranfahren und/oder anhalten müssen um das Fahrzeug durchzulassen.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • Jo danke für die schnellen Antworten, also da hast du recht das ein normaler VT der unterschied zwischen Sonder und Wegerecht wohl kaum kennt, mein Nick ist mein Job also kenne ich den Unterschied da ich nur Wegerecht aber kein Sonderrecht nutzen darf, wird zwar bei uns tolleriert aber müßte ja nicht da DB Notfallmanager ja eigentlich keine Sonderrechte haben aber wenn man sich bei einer Einsatzfahrt die für Sonderrecht empfohlenen 20% Geschwindigkeitsüberschreitungen begeht dann sagt auch kein schwein was, muß man natürlich mit Sorgfalt machen das ist klar!!!
    Ja und leider gibs zu viele VT die kein Platz machen... naja manche lernen es nie!!


    P.S Sonderrechte sind doch nicht Fahrzeug sondern Personengebunden, hab ich das noch richtig im Kopf???? Dann muß dafür natürlich kein Blaulicht vorhanden sein!! Aber wenn ich in der hintersten Ecke meines Gedächnisses krame, ich glaube bei bestimmten Organisationen ist es doch Fahrzeuggebunden, ich glaub z.B. Rettungsdienst, stimmts oder hab ich recht???

  • Notfallmanager da würfelst du glaub ich etwas durcheinander.


    Weil das Gesetz da schwammig definiert ist gilt beim Rettungsdienst "die Fahrzeuge des Rettungsdienstes" und bei anderen z.b. "die Feuerwehr". In der Regel wird das so ausgelegt das es auf die Personen bezogen ist, z.b. bei der Anfahrt von FF'lern zum Gerätehaus. In der Praxis macht es aber dennoch einen Unterschied ob man als "Privatmann" unterwegs ist oder mit einem Einsatzfahrzeug.


    Das mit dem Wegerecht, Sonderrecht klingt bei deiner Erklärung ein wenig verwirrend. Jedes Fahrzeug mit einer Blaulichtanlage hat sowohl Sonderrechte wie Wegerechte. Da das Wegerecht quasi nur eine weitere Form des Sonderrechts ist.


    Hättest du nur das Wegerecht würde das bedeuten das dir z.b. zwar die Leute freie Bahn schaffen müssten aber du weder überholen dürftest bei durchgezogenen Linien, noch über rote Ampeln fahren oder sonstwas. Das ist in der Praxis nicht möglich. Darum gilt für diese Fahrzeuge (in dem Fall) das sie Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen dürfen. Eingeschränkt werden kann das natürlich durch Organisationsinterne Regelungen. Vom Gesetz her hast du mit einem Einsatzfahrzeug der Bahn die selben Rechte wie ein Rettungswagen oder eine Funkstreife.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Na gut, du wirst das wohl besser wissen, also so wurde uns das bei der Unterweisung erklärt und hab eben bei Wikipedia mal geguckt da stehts ähnlich, klar ist auch bei Wiki nicht alles richtig!!


    Zitat Beitrag Sonderrechte Wikipeda;
    Nicht berechtigte [Bearbeiten]


    Oft wird angenommen, dass jedes Fahrzeug, welches mit Blaulicht und Einsatzhorn ausgestattet ist, auch Sonderrechte in Anspruch nehmen können: So beispielsweise Fahrzeuge der DLRG oder der Notfallmanager der Bahn oder Erdungsfahrzeuge sowie Verkehrsüberwachungsfahrzeuge oder ähnliche. Jedoch ist hier sauber zu trennen zwischen der Erlaubnis des Einbaus einer Sondersignalanlage (StVZO) und deren Verwendung − mit der Rechtsfolge, dass andere freie Bahn schaffen müssen (vergl. § 38 Abs. 1 StVO) und der Möglichkeit von den Vorschriften der StVO nach § 35 Abs. 1 StVO von den Vorschriften der StVO abzuweichen. Die nicht in § 35 StVO genannten dürfen auch nicht von den Vorschriften nach § 35 Abs. 1 StVO abweichen. Das hieße in der Praxis wenn die Voraussetzungen nach § 38 Abs. 1 StVO vorliegen, darf Blaulicht und Einsatzhorn geschaltet werden, mit der Folge, dass andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen. Über die Regeln der StVO (Geschwindigkeit, Rotlicht, Fahrtrichtungen, Parkverbote usw.) darf nicht abgewichen werden. In Einzelfällen mag ein Abweichen über § 16 OwiG gerechtfertigt sein. Die Rechtsprechung ist hierzu nicht einheitlich: Teilweise wird zumindest das Überfahren von Haltesignalen gebilligt, teilweise weitergehende Rechte zugebilligt und teilweise werden keine Zugeständnisse gemacht.

  • Ja du hast Recht Wikipedia erzählt oft Müll. Hier müsste sich mal ein Rechtsanwalt äußern. Laut StVO sind die Wegerechte bereits Sonderrechte. Sprich das eine geht nicht ohne das andere. Da das Wegerecht an sich ja schon die Sonderrechte voraussetzt.


    Die Diskussion gibt es leider immmer wieder, gerade durch solche interenen Regeln. Wir haben das hier so mit den Gasversorgern. Da sieht man deutlich wer in welcher Schulung war oder wer was wie ernst nimmt. Die einen bremsen beim Gasalarm mit Horn vor jedem Blitzer und die anderen brettern voll durch. Hat mir fast mal einen Unfall beschert weil ich nicht damit gerechnet hab das der Gasnotdienst mit Sonderrechten voll in die Klöten steigt vor dem Blitzer als wir mit dem RTW dahinter zum selben Einsatz unterwegs waren.


    Der Sinn des Wegerechtes wäre auch völlig hinfällig wenn keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden dürfen. Da bleibt ja jeder Zweck auf der Strecke...

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    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Ja da hast du vollkommen Recht!!!
    Nee also ich Furtz ja mal auf Blitzer, wurde schon mehrfach geblitzt aber dann wird immer nur abgeklärt ob ich im Einsatz war und wenn ja dann ist die Sache damit gegessen!!


    Naja wie gesagt du scheinst da dann wohl schon richtig zu liegen aber trotzdem werde ich in Zukunft nicht nach dem "Augen zu und durch Prinzip" fahren, ist ja auch nicht der Sinn der Sache, man hat ja ne Sorgfaltspflicht

  • Nein so wars auch nicht gemeint. Ich fahr ja bei Signalfahrten auch mit viel Umsicht, gerade an Kreuzungen oder im Bereich von Fußgängern. Man erlebt da ja die tollsten Sachen jeden Tag :-aua


    Ich denke nur das ihr genauso bei einer Signalfahrt über rote Ampeln dürft und sonstiges... Aber ich klär das mal mit den Kollegen vom Revier wenn ich wieder im Dienst bin (Grippe) und frag mal genau nach.

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  • Jo denn mach das mal, also wie gesagt ich Halt mich dann wenns Nötig ist auch nicht an alle Vorschriften und bisher hab ich nie Probs bekommen ausser mit anderen Verkehrsteilnehmern weil die unsere Autos irgendwie nicht für voll nehmen, gerade unseren Passat nicht, mitm X Trail hab ich festgestellt hat man bessere Chancen naja aber das wird anderen Einsatzfahrzeugen ja nicht anders gehen gibt einfach zu viel Hirnlose aufer Strasse

  • Das ist ein generelles Problem das von den Medien noch verschlimmert wird. Leider machen da selbst Profis nicht halt Der ADAC bekam vor längerer Zeit auch mal eine Frage zu diesem Thema. Und deren Antwort in der Motorwelt konnte man auch so deuten das es unterschiedliche Dringlichkeiten gibt. Ich hab mich umgehend beim ADAC beschwert.
    Da sollte man offensiv auf die Fahrschulen zugehen damit man wenigstens bei den Jungen da mehr in die Materie geht.

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  • In Gera wurde vor, ich glaube, 3 Jahren der Fahrer eines Rüstwagens
    wegen fahrlässiger Tötung verknackt! Auch er soll vor dem Kreuzungsbereich das akustische Sosi zu spät eingeschalten haben und hat dan einen Corsa weg geräumt.
    Er war zu einem eingeklemmten Falken unterwegs...!?


    Also wenn ich vorn rechts sitzt, lass ich lieber einmal mehr anhalten.
    Bin aber eh ein schlechter Beifahrer weil ich bekomm da sehr schnell ein ungutes Gefühl ( manche würden das als "Schiss" bezeichnen). Weil das Thema Fahrsicherheitstraining is hier recht unbekannt und auf dem Dorf lässt halt die Fahr-/Einsatzpraxis doch zu wünschen übrig.
    Oder es Fährt z. B. mein Häuptling, der is Berufskutscher.... :erschreck:


    MfG Sven

  • Vorne Rechts??? Kannst du dann dem Fahrer befehle geben oder was??? Hab da bei euch ja kein plan von, ich bin immer alleine unterwegs!!


    Ich find das ein sehr schwieriges Thema, gerade wenn was passiert, irgendwie schon Unfair wenn man dafür verknackt wird, ich finde da sollte nicht die persönliche Schuld über der Beruflichen stehen, ich finde es sollte mit in die Strafe einbezogen warum der Fahrer unterwegs war undzwar um Leben zu retten, gut in dem Fall in Gera nun nicht aber sonst ja meistens und ich finde einfach das sollte mit bedacht werden. Aber das ist ein Streitthema und das brauchen wir wohl hier nicht breitlatschen :abwink:, oder lieg ich da falsch???

    • Offizieller Beitrag

    Also ich finde das schon in Ordnung, denn man muss sich ja mal vor Augen halten, dass wir mit einen mehrtonnigen Geschoss auf Eisen unterwegs sind - und wenn wir das dann so rücksichtslos einsetzen, dass andere gefährdet werden, sollte die Rechtfertigung "Ich wollte doch..." nicht zählen dürfen. Wäre ja außerdem widersinnig, wenn wir auf der Anfahrt zur Versorgung eines Beinbruches einen weiteren produzieren.


    Außerdem hat der Gesetzgeber ja auch noch einmal deutlichst darauf hingewiesen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung Vorrang vor den Sonderrechten hat. Du sitzt am Steuer, du hast die Verantwortung...

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

  • Zitat

    Original von Krankenwagenfahrer
    Manchmal frage ich mich, ob man die Absurdität der geltenden Rechtslage nicht dadurch demonstrieren sollte, dass man mit blitzenden Blaulichtern und gellendem Sondersignal an der roten Ampel stehen bleibt...


    Hab ich in Wien vor zwei Wochen bei einem MA 70-RTW genau so gesehen ;)

    .....

  • Ach genug Leute haben zu wenig im Kopf um das zu kapieren was es zeigen soll!!
    Aber natürlich verhalten sich auch einige mit Sonderrechten wie die letzten Vollidioten, ich habe es einmal erlebt da ist ein Personzug übern BÜ(Bahnübergang) rüber, ich kam mit einem 3300t Erzzug voner anderen Seite mit 90 (hat dann etwa 800m Bremsweg bei einer Schnellbremsung) angerauscht und seh hinterm Personzug ein Polizeiwagen mit Blaulicht :bluelight: über den BÜ rüberschiessen, der war natürlich wegen mir noch zu, zum Glück war ich noch weit genug weg, nur konnte der Polizist garnicht sehen das ich da ankomme weil ich vom PZug verdeckt war, ich muß dazu sagen, 800m Umweg und der Polizeiwagen hätte über eine Brücke fahren können. Also sowas ist nun wirklich nicht in Ordnung!!


    Man kann sich natürlich nicht damit rausreden das man ja im Einsatz war aber ich finde bei der Strafverfolgung bei solchen Unglücken sollte wenn der Fahrer des Einsatzfahrzeugs einsichtig ist das er einen Fehler gemacht hat, das es mit beachtet werden sollte und ins Strafmaß mit einfließt

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