Urheberrecht auch bei Beschreibungen?

  • Mich würde mal intressieren, ob es bei Beschreibungen ein ähnliches Urheberrecht gibt wie bei den Bildern selbst.


    Bin durch Zufall auf einer Seite auf der ich auch angemeldet bin über eine Beschreibung gestolpert, die ich selbst verfasst habe. Ih wurde weder vom User noch von sonstwem gefragt, ob der jenige die Beschreibung so übernehmen darf.


    Es geht micht drum jemanden anzuschwärtzen oder mit der juristischen Keule draufzuschlagen. Aber ich denke man sollte doch beim Kopieren einer Beschreibung mal mindestens die Quelle und den Urheber angeben, wenn nicht sogar kurz fragen.

    Sag was Du denkst und Du kriegst was Du willst!

    • Offizieller Beitrag

    Interessante Frage...


    Rein theoretisch ist der verfasste Text dein geistiges Eigentum und fällt somit auch unter ein Urheberrecht.
    Genau sagen kann ich das allerdings nicht...


    Dennoch ist das ein sehr interssanter Aspekt, wer dazu mehr wissen sollte, kann sich hier einmal auslassen, ich werde das hingegen im Laufe der Woche mal juristisch abklopfen lassen.

    Grüße aus dem Frankenland :winktz:


    Patrik *Kalli* Kalinowski 8|
    Administrator
    BOS-Fahrzeuge.info




    Warum denn immer gleich sachlich werden, wenn es auch persönlich geht?!
    - André Heller -

  • Etwas zu wissen ist eine Sache, es beweisen zu können eine ganz andere...


    Oder anders ausgedrückt: Wenn Du Deine Beschreibung nicht gerade als Gedicht verfasst hast, wirst Du dem "Imitator" den Diebstahl Deines geistigen Gutes kaum nachweisen können. Schließlich ist die deutsche Sprache zwar sehr facettenreich, aber dennoch in sich so begrenzt, dass gleichartige Formulierungen auch rein zufällig entstanden sein können. Selbst wenn eine zufällige hundertprozentige Übereinstimmung der Texte selbstverständlich kaum wahrscheinlich ist, so ist sie auch nicht hundertprozentig auszuschließen. Und da gilt nun mal im hiesigen Rechtssystem (zum Glück...) "in dubio pro reo"!

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    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • Texte unterliegen generell dem Urheberrecht ("geistiges Eigentum") und dürfen nicht einfach von einer anderen Internetseite kopiert und für eigene Zwecke genutzt werden.
    Dies gilt allerdings nur für formulierte Texte und eine Auflistung von Tatsachen bzw. technischen Daten gehört nicht dazu.


    Allerdings dürfte das gerade hier bei den Fahrzeugbeschreibungen schwierig werden, denn immerhin besteht so ziemlich jede Bildbeschreibung bei bos-fahrzeuge.info zu mehr als 90% aus technischen Informationen, die evtl. ein wenig ausformuliert sind. Damit erreicht ein Text dann im Normalfall nicht die "notwendige Schöpfungshöhe", um unter das Urheberrecht zu fallen.



    Sollte Kallis Rechtsbeistand das in den kommenden Tagen allerdings anders sehen, dann sehe ich auf uns ein weiteres Problem zukommen, denn immerhin werden oftmals bei den "Besseren Aufnahmen" die Bildbeschreibungen des zu ersetzenden Bildes übernommen.



    Ich würde also sagen, das wäre bei jedem Beschreibungstext individuell zu sehen und zu beurteilen... der "Normal-Text" dürfte m.E. nicht unter das Urheberrecht fallen, ein ganzer Roman (der hier selten vorkommt) dann schon eher.

    Fällt der Regen auf den Roggen, bleibt der Weizen auch nicht trocken! (Alte Bauernweisheit)

  • Interessant in der Hinsicht wäre sicherlich auch, in welchem Maß man Informationen aus Zeitschriften übernehmen darf. Ich dneke mal, so einige Beschreibungen oder Ergänzungen sind aus Feuerwehrmagazin, Brandschutz und Co.

    Gruß,
    OlafW
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  • MoinMoin,


    also eine Quelle sollte man schon angeben, alles andere ist doch weniger nett!
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    :klugscheiss:

    Gruß vom Genzmen...


    Das Individuum ist liebenswert, aber die Gesellschaft ist verabscheuungswürdig!

  • Das wäre auch ein Thema, dass mich interesiert.


    Also dürfte ich Informationen z.B. aus dem Feuerwehrmagazin nehmen
    und damit ein Fahrzeug beschreiben,wenn ich einfach schreibe: "Quelle Feuerwehrmagazin" ,richtig?

  • Zitat

    Original von FF-Großenheidorn
    Also dürfte ich Informationen z.B. aus dem Feuerwehrmagazin nehmen
    und damit ein Fahrzeug beschreiben,wenn ich einfach schreibe: "Quelle Feuerwehrmagazin", richtig?


    Jein... Wie schon vor einiger Zeit geschrieben, unterliegen technische Daten nicht dem Urheberrecht - auch, wenn man sich da einer Zeitschrift als Quelle bedient hat.
    Der Hinweis z.B. "Fahrzeug wurde laut einer regionalen Zeitung an eine Privatperson aus BaWü versteigert..." bedarf ebenfalls noch keiner Genehmigung, denn auch dies ist eine Information, die nicht der Kreativität eines Journalisten antstammt.
    Ganze Artikel oder Texte dürfen jedoch nicht ohne Einverständnis des Urhebers übernommen werden. Darauf weisen Zeitungen, Zeitschriften und viele Webseiten in ihrem Impressum hin, aber auch ohne diesen Hinweis hat es Gültigkeit.
    Anders ist es, wenn Du einen Text in Auszügen zitierst und hier als Quelle das Magazin angibst.


    Im Sinne dieser Galerie dürfte das aber eigentlich kein Problem sein, denn immerhin besteht 99% des Beschreibungstextes aus Fakten und technischen Daten. Einzig wenn ein ausführlicher Text bspw. über die interessante Geschichte des Fahrzeugs zu großen Teilen oder komplett aus dem Magazin übernommen werden soll, gibt es Probleme. Hier würde es sich dann ganz gut machen, den Text ggfs. kurz anzureißen und dann auf den vollständigen Text per Link zu verweisen - oder im Einzelfall schlichtweg den Urheber/Verlag um Erlaubnis zu fragen...

    Fällt der Regen auf den Roggen, bleibt der Weizen auch nicht trocken! (Alte Bauernweisheit)


  • Vielen Dank für die Informationen.

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