sowas nennt man gut bürgerlich und juristisch: AMTANMAßUNG...
also nochmal zu dem Thema Blitzer und Springlicht:
Man kann beim Innenministerium SH eine Sondergenehmigung für diese Dinge einholen...
Deshalb haben die RTW's bei uns die Erlaubnis sowas zu haben...genauso wie das neue TLF der FF Büdelsdorf...das hat nämlich keine 3.Blaulichtleuchte am Heck,Bauart bedingt nötig wegen Größe,sondern Heckblitzer (LEDtechnik)genauso wie die DLK...Die FF Rendsburg hat auch z.B.bei ihrem VRW eine aussergewöhnliche Sonderrechtsanlage...das ist das Martinshorn zusammen mit einem englischen Horn zusammen zu hören...auch alles durch Sondergenehmigungen...
So wie es aussieht ist es ja von Bundesland zu Bundesland unteschiedlich wie dort entschieden wird...