Kann es sein das die Anzahl der Blitzer vom Beschaffer abhängt? In Kiel sind auf den RTWs (auch auf den neuen) überhaupt keine Blitzer eingebaut
RTW Schleswig-Holstein Modell 2007
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Blenden durch Springlicht stelle ich mir in der Beweisführung recht schwierig vor, denn der Wechsel findet ja zwischen Fahrlicht und Nebelscheinwerfer statt.
Früher war dies oft als "lichthupe" geschaltet, dies ist aber schon länger nicht mehr. Und die Polizei fährt ja auch immer noch damit rum...
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Zitat
Original von tansamalaja
Blenden durch Springlicht stelle ich mir in der Beweisführung recht schwierig vor, denn der Wechsel findet ja zwischen Fahrlicht und Nebelscheinwerfer statt.Früher war dies oft als "lichthupe" geschaltet, dies ist aber schon länger nicht mehr. Und die Polizei fährt ja auch immer noch damit rum...
Nöö Brian,
der Wechsel findet zwischen Ablendlicht und Fernlicht (und Nebelscheinwerfer) statt ... Zumindets bei den mir bekannten RTW (Landesmodell).
Und wie schon gesagt ... nicht alles, was auch eingetragen ist, ist dadurch auch legal ... Der TÜV in Bayern war zum Beispiel schon immer dafür bekannt, Dir alles in die Fahrzeugscheine einzutragen, solange das kein bayerisches Fahrzeug war ...
Viele Grüße
Tobias -
Ich muss mich da wohl korregieren, von der Anzeige her wird doch mit dem Fernlicht im Wechsel geschaltet, auch wenn es subjektiv nicht so empfunden wird...
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Zitat
Original von t_voss
Nöö Brian,
der Wechsel findet zwischen Ablendlicht und Fernlicht (und Nebelscheinwerfer) statt ... Zumindets bei den mir bekannten RTW (Landesmodell).
Und wie schon gesagt ... nicht alles, was auch eingetragen ist, ist dadurch auch legal ... Der TÜV in Bayern war zum Beispiel schon immer dafür bekannt, Dir alles in die Fahrzeugscheine einzutragen, solange das kein bayerisches Fahrzeug war ...
Viele Grüße
TobiasDas stimmt, Ende der 80iger Jahre bis in die 90iger Jahre war es absolut an der Tagesordnung das NAW´s des Rhein-Main-Gebietes in Aschaffenburg zugelassen wurden, da nur die NAW´s mit Springlicht und oder Frontblitzern ausgestattet wurden und der TÜV Aschaffenburg immer schön abgenickt hat.
Kleine Posse am Rande, in Wiesbaden gab es bis ca. 2000 einen sehr netten Beamten der Schutzpolizei, der es als Hauptaufgabe sah, Strafzettel an Feuerwehr und Rettungsdienst zu verteilen. Dieser besagte Herr wollte den ASB NAW nicht mehr weiterfahren lassen, da dieser mit nicht erlaubten Springlicht unterwegs war.
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Jaja, immer wieder nett sowas. Mir wollte ne Politesse mal wegen Mißbrauchs des Warnblickers nen Strafzettel verpassen - ich Stand in der 2. Reihe und hatte gerade nen Pat. im Arm. Kollege fragte nur, ob wir sie zur Klappse mitnehmen sollen.
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Zum Glück hab ich noch nie nen Strafzettel bekommen wenn ich mit Warnblinker ans Gerätehaus düse...
Naja, die Polizei hat mir ja auch schon ma Platz gemacht und die sehen das locker solange man es nicht übertreibt.
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In der ürsprünglichen Form bestand "Springlicht" darin, dass der Wechsel zwischen "Aus" und "Fernlicht" stattfand...das wurde dann aber Ende der 80er wieder verworfen. Nur manche Polizeifahrzeuge haben es noch.
Ganz ab davon...während meiner Dienstzeit bei einer unbenannten FW in NRW haben wir regelmäßig Post von der Stadt Osnabrück bekommen, weil wir, auf dem Weg zu den Krankenhäusern, diverse Fotos von uns haben machen lassen...mit Sonderrechten.
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Zitat
Original von Fishki
In der ürsprünglichen Form bestand "Springlicht" darin, dass der Wechsel zwischen "Aus" und "Fernlicht" stattfand...Na ja ...
da gibt es aber auch, abhängig vom Ausbauer, die verschiedensten Varianten ...
-> Fernlicht alleine
-> Fernlicht abwechseln mit Nebelscheinwerfern
-> Fernlicht, Abblendlicht und Nebelscheinwerfer abwechselndUnd dann noch die obigen Varianten versetzt mit Zusatzscheinwerfern ...
Nicht beachtet sind da die alternierend blinkenden Scheinwerfer (rechts und links unterschiedlich), denn die gab es meines Wissen nach niemals in Deutschland.
Viele Grüße
Tobias -
Demzufolge müßte dann ein Springlicht aus Abblend- und Nebellicht zulässig sein - beides ist ja so ausgelegt, daß es den Gegenverkehr nicht blendet.
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Zitat
Original von Icsunonove
Demzufolge müßte dann ein Springlicht aus Abblend- und Nebellicht zulässig sein - beides ist ja so ausgelegt, daß es den Gegenverkehr nicht blendet.Jein ...
Springlicht wird als Lichtzeichen gewertet, mit dem Du den Überholvorgang anzeigen möchtest, genau wie die Lichthupe auf der Autobahn. Dieses Lichtzeichen ist jedoch nur ausserhalb geschlossener Ortschaften zulässig ...
Ich glaube mich dunkel an die Fahrzeuge des ASB Darmstadt zu erinnern, denen die Nutzung des Springlichtes ausserhalb geschlossener Ortschaften gestattet war ...
Viele Grüße
Tobias -
Ja, aber die "Lichthupe" wird ja mittels Fernlicht gegeben und nicht mit Ablend- oder Nebellicht.
Wäre mal interessant, einen Zulassungsmenschen dazu zu befragen. -
Zitat
Original von t_voss
Nicht beachtet sind da die alternierend blinkenden Scheinwerfer (rechts und links unterschiedlich), denn die gab es meines Wissen nach niemals in Deutschland.Doch die gab es auch schon in Deutschland.
Ich habe selber dieses Fahrzeug lange Zeit gefahren.Es war ein:
DB 711, langer Radstand, kurzer Überhang, Fahrertür als Schiebetür
ehem. Flughafenfeuerwehr Frankfurtdann KBA-Rettungsdienst Norderstedt / S.-H. 90/83/6
Dieser hier => http://galerie.bos-fahrzeuge.i…1fd6493444c74ae47b7f9c67b
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Zitat
Original von Chroffer112
Zum Glück hab ich noch nie nen Strafzettel bekommen wenn ich mit Warnblinker ans Gerätehaus düse...Mal abgsehen davon, dass es verboten ist und im Falle einen Unfalls sicherlich zu Diskussionen führt... Welchen Sinn machen die Warnblinker auf dem Weg zum Feuerwehrhaus?
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Zitat
Original von beni1982
Mal abgsehen davon, dass es verboten ist und im Falle einen Unfalls sicherlich zu Diskussionen führt... Welchen Sinn machen die Warnblinker auf dem Weg zum Feuerwehrhaus?
Hinterfrage sowas bloß nicht ...
Solch Verhaltensweisen findest Du bei allen freiwilligen Feuerwehren ... teilweise fährt man auch aufgeblendet, oder hat sich selbst eine Springlichtschaltung eingebaut ...
Manches wundert einen Pflasterkleber halt ... aber im Sinne der guten Zusammenarbeit schweigt man besser in großer Runde
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Selbst eingebaute Springlichtschaltung....?
Ohje, ich glaub manchmal, viele sind sich der Konsequenzen ihres Handelns nicht so wirklich im Klaren, oder...?
Mal davon abgesehen, dass es doch eh nix bringt. Selbst wenn sie ein paar Sekunden rausfahren, da kommt es doch im Normalfall eh nicht drauf an.
Aber naja, lassen wir es... -
Den Warnblinker hab ich natürlich nicht an!
Wenn dann mach ich Abblendlicht und die Nebelzusatzscheinwerfer an damit man mich Tiefflieger besser sieht.
Einige Personen die ich kenne haben aber den Warnblinker an beim Fahren, wird dann immer an Kreuzungen lustig, wenn sie abbiegen müssen.Ich halte von derlei Späßen wenig, auch sich selbst Springschaltungen ein bauen oder sich blaue LED hinter die Windschutzscheibe knallen halte ich für wenig sinnvoll...
War eigentlich ein wenig übersteigernd und den Bogen überspannend gemeint, wohl weniger ernst.
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Zitat
Original von Chroffer112
Ich halte von derlei Späßen wenig, auch sich selbst Springschaltungen ein bauen oder sich blaue LED hinter die Windschutzscheibe knallen halte ich für wenig sinnvoll...Ob das sinnvoll ist oder nicht, darüber muss nicht diskutiert werden.
Veränderungen an lichttechnische Einrichtungen, die nicht in den Fahrzeugschein eingetragen werden, führen zu einem erlöschen der Betriebserlaubnis und im Zweifel auch des Versicherungsschutzes ...
Bei einem Unfall kann es so für den Fahrer und / oder Halter des Wagens recht böse ausgehen ...
Ob nicht fest installierte LED hinter der Scheibe auch zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen werden wohl im Zweifel die Gerichte entscheiden.
Ich persönlich halte davon absolut nichts und würde das (wenn eine entsprechende Führungsaufgabe vorhanden wäre) auch den Kameraden so ganz deutlich mitteilen.
@ Christopher:
Leider gibt es aber genügend Mitglieder der HiOrgs, die das ganze so machen und so den Ruf der anständig fahrenden Kollegen in den Schmutz ziehen ...
Viele Grüße
Tobias -
Zitat
Original von Malte
Gibt es eine Begründung, warum sich die LED-Blitzer bei den neueren NEF auf der Beifahrerseite befinden und nicht wie zuvor auf der Fahrerseite? Erscheint mir unsinnig, wenn man ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkolonne überholt, kommt man doch zuerst mit der Fahrerseite in den Bereich des Gegenverkehrs (so man denn nicht rückwärts fährt ).
Vgl.:
http://galerie.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=1083
http://galerie.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=37229Dieses LED-Modul von Pintsch-Bamag nennt sich LED-Hochleistungsfrontblitz "K-FS 1". Da diese LED-Module (nach meinem Kenntnisstand) vor allen Dingen in die Ferne wirken sollen ist es wohl müßig darüber zu diskutieren ob man diese LED-Module rechts oder links im Balken verbaut - Die gezielte Wirkung nach vorne ist auf jeden Fall vorhanden ... Die Feuerwehr Bocholt verbaut sie übrigens mittig: http://galerie.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=25505
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Zitat
Original von t_voss
Ob nicht fest installierte LED hinter der Scheibe auch zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen werden wohl im Zweifel die Gerichte entscheiden.Dazu gibt es bereits Stellungnahmen. Die Betriebserlaubnis erlischt zwar nicht, aber dennoch ist eine Geldbuße fällig, da der Anschein einer SoSi-Anlage erweckt wird und andere Verkehrsteilnehmer dazu bewegt werden sollen freie Bahn zu schaffen.
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