Ich habe mal eine Frage an die DDR Kenner hier im Forum. Es gab in den letzten paar Wochen am späten Abend, Folgen der DDR Krimireihe Polizeiruf 110. Beide Folgen aus 1978/79. In diesen Folgen wurde jeweils ein Fahrzeug der SMH gezeigt, dass bei der Abfahrt vom Unfallort zum Krankenhaus zwar mit Sondersignal und Blaulicht gefahren ist, vor jeder roten Ampel aber stehen blieb. Sah etwas seltsam aus, mit Blaulicht und Horn vor der Ampel zu stehen. Ein Sanitäter ist dann mit einer Rotkreuz Fahne auf die Gasse gelaufen und hat den Verkehr geregelt. Für diese Verkehrsregelung mußte er sich dann noch bei der Polizei für gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr verantworten.
Meine Frage: Durften Rettungsdienstfahrzeuge auf der Anfahrt zum Patienten über rote Ampeln etc. fahren, bei der Rückfahrt ( trotz Sondersignal ) jedoch nicht ?