Kennzeichen mehrfach vergeben?

  • Wie oft kommt es eigentlich vor, dass Kennzeichen mehrfach vergeben werden?
    Und im extremfall, sogar in einer Feuerwehr??


    Habe nämlich im Sommerurlaub bei einer Feuerwehr an 2 Fahrzeugen(TLF und an einem Anhänger) das gleiche Kennzeichen gefunden, vor Ort konnte mir keiner dazu auskunft geben, warum das so ist. Es hieß nur immer "war so, ist halt so..."


    Einzige Möglichkeit die ich mir vorstellen könnte, wäre die, dass der Anhänger NUR mit dem TLF gezogen werden darf und daher als teil des Fahrzeug gilt..aber das wäre irgendwie auch komisch...


    Kann mir da einer helfen?

    Staffeltanker - Gehasst, Verdammt, VERGÖTTERT

  • Wo hast du denn das gesehen?


    Weil ich kenne das aus Spanien, da werden Anhänger prinzipiell auf das Zugfahrzeug zugelassen.
    Bei Sattelzügen ist da jedoch meist noch ein 2. Nummernschild, weil in ner großen Spedition feste Gespanne oft nicht möglich sind.

  • Die entsprechende Verordnung ist diese hier:


    http://bundesrecht.juris.de/fzv/


    wo, dass steht hab ich auf die schnelle aber nicht gefunden.


    Ich kann mich erinnern, dass wir bei den Maltis auch so etwas hatten,
    wie Du schon schreibst, ist der Anhänger auch nur mit diesem Zug-
    fahrzeug zu betreiben, alles andere währe eine OWi.


    Gruß Patrik

    Einmal editiert, zuletzt von Patrik Faber ()

  • Hm, sehr interessant. Hab mir noch nie Gedanken darüber gemacht. Aber in unserem Löschzug gibt es ein Löschfahzeug, welches das selbe Kennzeichen hat wie ein Anhänger eines anderen Löschzuges.

  • Kann es sein, dass dieser Anhänger innerhalb einer Wehr auf eine andere Wache versetzt wurde ? Dann müsste man(n) sich mal gedanken machen.....


    Aber wo kein Kläger, da kein Richter :-))


    Gruß Patrik

  • Nicht der Anhänger, aber das Löschfahrzeug wurde mal umgestellt.
    Naja, aber wahrscheinlich hast du recht. Wo kein Kläger, da kein Richter.


    Allerdings wundert es mich trotzdem ein wenig da beide Geräte zu völlig unterschiedlichen Zeiten beschafft wurden.
    Der Anhänger ist Baujahr 1966 und das LF Baujahr 1990.

  • Also für mich ist das garnicht so eine Besonderheit! Die FF Norden hat einen Lichtmastanhänger, der das selbe Kennzeichen hat wie der RW2, der als Zugfahrzeug dient. Das gleiche gilt für Schlauchanhänger bei div. Wehren im Kreis Aurich.
    Und in der Landwirtschaft haben manchmal sogar mehrere kennzeichenpflichtige Anhänger das selbe AKZ wie ein dazugehöriger Traktor.

  • Hallo hier die betreffenden Paragraphen aus der schon oben genannten FZV:


    "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
    § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
    [...]
    (8) Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c, f und g [...] haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich. [...]


    § 3 Notwendigkeit einer Zulassung
    [...]
    (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
    [...]
    2. folgende Arten von Anhängern:
    [...]
    g) Anhänger für Feuerlöschzwecke,"
    (Hervorhebungen durch NadeemS)
    Quelle: http://bundesrecht.juris.de/fzv/ (22. August 2007)


    Interessant ist, daß es ausdrücklich heißt: "Anhänger für Feuerlöschzwecke" und nicht etwa: Anhänger der Feuerwehr.


    Ich hoffe geholfen zu haben :-))

  • Hihihi...
    ...wenn ich nun einen Feuerlöscher und ne Löschdecke auf meinem 750Kg- Anhänger fest installiere,...?! :bluelight:
    Naja, lassen wir lieber... :-))

  • Wenn ich den Gesetzestext richtig interpretiere, muss das Kennzeichen des Anhängers nicht gestempelt sein. Folglich könnte man sich eine ganze Serie von Kennzeichen entsprechend den möglichen Zugfahrzeugen zulegen und immer bedarfsweise das Kennzeichen des Anhängers wechseln. Im Einsatzfall natürlich etwas beschwerlich und unpraktisch, aber dann fragt wohl eh kein Polizist nach...

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
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    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • Ich denke die Anhänger hängen im Einsatzfall immer am selben Fahrzeuge, da es die Ausrückordnung so vorsieht. Da brauch man dann nicht einen ganzen Schrabk voll Kennzeichen vorhalten.
    Aber was sind Feuerlöschzwecke? Beim Pulverlöscher und CO2-Anhänger ist das klar. Aber ein Lichtmast? Ein Anhänger mit Gefahrgutbeladung? Zählt der da auch dazu? :-))

    Sag was Du denkst und Du kriegst was Du willst!

  • Zitat

    Original von Chroffer112
    Wo hast du denn das gesehen?


    Weil ich kenne das aus Spanien, da werden Anhänger prinzipiell auf das Zugfahrzeug zugelassen.
    Bei Sattelzügen ist da jedoch meist noch ein 2. Nummernschild, weil in ner großen Spedition feste Gespanne oft nicht möglich sind.


    FF Winnenden[B-W]


    Geht hier speziell um das TLF 16/25 (Winnenden 01/23-02) und den Schaum/Wasserwerferanhänger der Feuerwehr

    Staffeltanker - Gehasst, Verdammt, VERGÖTTERT

  • Gibt es bei uns auch. LF8 und Anhängeleiter haben beide STD-J 3121. (Bilder kommen auch noch mal hier rein, sobald ich ordentliche gemacht hab). Allerdings gibt's bei uns auch kein anderes Zugfahrzeug, da nur das LF über ne Maulkupplung verfügt.

    Gruß,
    OlafW
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    "Was ist das da?" - "Ein Premier Hazard Ultimax."


    BOS-Fahrzeuge.info - Sondersignal-Kompetenzteam
    Wir kennen sie (fast) alle!

  • Ok, wie ist denn das dann mit der HU/SP geregelt?!? Gilt das Fahrzeuggespann als ein Auto(mit 3 achsen) oder als ein Gespann mit 2+1 ?

    Staffeltanker - Gehasst, Verdammt, VERGÖTTERT

  • wird getrennt geprüft - allerdings hab ich das Kennzeichen von der Leiter so in Erinnerung, daß da nichts drauf ist. Aber vielleicht täusche ich mich da nur grad.

    Gruß,
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  • Eine Untersuchung nach §29 StVZO ist nicht erforderlich, da ein solcher Anhänger nicht zulassungspflichtig ist. (Siehe meinen vorherigen Post)


    Zusammenfassend gilt für Anhänger für Feuerlöschzwecke folgendes:

    • Zulassungsfrei nach § 3 FZV (Jedoch auf Antrag möglich, dann jedoch Kennzeichen- sowie Untersuchungspflichtig)
    • darf nach §4 Abs. 1 FZV "auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist."
    • nicht Kennzeichenpflichtig nach §4 Abs. 2 bis 4 FZV
      Der Anhänger muss jedoch nach § 10 Abs. 8 FZV ein Kennzeichen eines zugelassenen Fahrzeugs des Halters des Zugfahrzeuges führen
    • Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung müssen nach §4 Abs. 5 Satz 2 FZV aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden


    Anmerkung: Ich bin kein Jurist oder Mitarbeiter einer Zulassungsbehörde oder ähnlichem. Daher sollte man sich im Ernstfall an die zuständigen Behörden (Zulassungsstele, Kraftfahrtbundesamt usw.) wenden, insbesondere wenn es um Sonderregelungen auf Landes-, Bezirks-, Kreisebene usw. geht. Leider sind solche den örtlichen Behörden auch nicht immer bekannt :-aua , und man muss doch selbst suchen. Das Angebot an Information wird jedoch von Oben (Bundeseben) nach Unten (Kreisebene) exponentiell schlechter...

  • Zitat

    Der Anhänger muss jedoch nach § 10 Abs. 8 FZV ein Kennzeichen eines zugelassenen Fahrzeugs des Halters des Zugfahrzeuges führen


    Eines zugelassenen Fahrzeuges?
    Das heißt dann ja, daß es egal ist, welches Fahrzeug den Anhänger zieht, solange alle den gleichen Halter haben! Was ja bei Feuerwehrfahrzeugen meist selbstverständlich ist.
    Siehste, Krankenwagenfahrer: da brauchst du dir doch nicht extra eine Kennzeichensammlung zulegen... :zwinker:

  • @ passati: Ich sowieso nicht, weil ich überwiegend Anhängerinnen habe und mir deren verschiedene Kennzeichen merken kann... :-))

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  • Zitat

    Original von Krankenwagenfahrer
    @ passati: Ich sowieso nicht, weil ich überwiegend Anhängerinnen habe und mir deren verschiedene Kennzeichen merken kann... :-))


    Da kann man nur hoffen das diese nicht so viel wiegen wie die hier besprochenen Anhänger :-))

    Einmal editiert, zuletzt von Pamp ()

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